Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

15.11.2019

283 Js 4638/19

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Staatsanwälte Dahlke bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Aktenzeichen: 283 Js 4638/19 A, Kirchstr. 7, 10557 Berlin und Oberstaatsanwalt Junicke bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Aktenzeichen 181 Zs 1168/19

wegen

Strafvereitlung im Amt ergeht Strafanzeige.

Gründe:

Die Bescheide der Staatsanwaltschaft Berlin und zur Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gehen dem Vorsatz und Rechtsverletzungen des Betruges, der arglistigen Täuschung und der Veruntreuung nicht nach.

Die Rechtslage war/ist eindeutig! Nach geltenden Recht war eine
individuelle Erfassung der Intonierungen des Titels „Heja BVB“ gesetzmäßig und verpflichtend. Dies war den Beschuldigten der
GVL GmbH und Bundesverbandes Musikindustrie e. V., der Gesellschafter der GVL GmbH ist, bekannt und rechtswidrig. Die Kriterien waren eindeutig, die Häufigkeit des seit 42 Jahre andauernden Erfolges zur der Intonierung des Titels vor 81.000 Fans war gerade in Treue und Glauben zur Rechte-Abtretung haben eine nicht zu rechtfertigen sehr hohen Schaden bewirkt und war nach Gesetz nicht pauschal sondern eindeutig individuell wahrzunehmen. Die öffentliche wiedergegebenen urheberrechtlich geschützten Werte in den Medien, wie auch Stadien usw., sind nur dann pauschal abzurechnen, wenn dies unverhältnismäßig zur Datenerfassung gegenüber der Kosten und Rechtswerte unrentabel ist.

Die pauschale Abgeltung greift nur dort, wo eine individuelle Erfassung dem Kostenaufwand, wie Diskotheken, kleine Internet-Radios, mit wenigen Zuhörern und einem riesigen Musikrepertoire entgegenstehen.

Dass diese Kriterien hier nicht gegeben waren, sondern vom BVB hat an der GVL GmbH sogar zu jedem Heimspiel für gerade einmal 10 bis 15 Titel-Einsätze gegenwärtig ca. 2.000, — € gezahlt wurden, spielt doch gerade den hohen Stellenwert wieder.

Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass man eine solch hohe Lizenzeinnahme in Kenntnis, dass in Stadien vorwiegend immer dieselben Vereinslieder intoniert werden, hier dem Rechtehalter glaubt vorenthalten zu dürfen und sich diese sich die Verbandsmitglieder bzw. Charts Platzierungen und Mainstream-Medienerfolge über die Addition der Minuten-Werte dort sich diese Lizenz-Werte selbst zuschanzen dürfe.

Die von der GVL GmbH aufgestellten Kriterien wurden hier verletzt. Soweit kann die Verweigerung dieser Lizenz-Werte über 42 Jahre nur im Vorsatz erfolgt sein. Die GVL dufte niemals hier die angewandten Kriterien anwenden. Es war eindeutig, dass ein Fußballverein in der Erstliga viele Fans hat, die, wie hier, eine Vereinshymne frönen und dieses Lied eben häufig und dauerhaft vor großer Bühne mitgesungen wird und verpflicht nach den Regeln der GEMA und GVL eine Playliste zu erstellen.

Warum hier die Ermittlungen zu einem zu mindestens bestehenden Anfangsverdacht nicht erfolgte wird, liegt daran:

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befind-licher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Die Bundesrepublik Deutschland kommt einem verbrecherischen System gleich.


Rechtsstaatliche Verfahren gibt es nicht mehr und Straftaten der Elite kommen nicht zur Anklage. Die dürfen und können uns betrügen und belügen!

So ein gigantischer langanhaltender Erfolg konnte niemals pauschal abgegolten werden und war denen aus dem Mainstream-Medien gleichzustellen. Es durfte und konnte den Beklagten nicht entgangen sein, dass das Lied „Heja BVB“ erfolgreich war/ist! Also wussten die Beklagten, dass dieses Vereinslieder nicht pauschal hätte abgegolten werden dürften, weil es sich hier um einen hohen Rechtswert zu einem Spitzen-Erstliga-Fußballverein handelte/handelt. Die Staatsanwälte hätten Ermittlungen aufnehmen müssen.

Natürlich werden wir die gerichtliche Entscheidung beantragen, aber dies entbehrt der staatsanwaltschaftlichen Strafvereitlung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn