Lammert_officielDer Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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18.07.2017

Strafanzeige gegen die Bundesverfassungsrichter vom 2. Senat: Voßkuhle, Kessal-Wulf und Maidowski

wegen Rechtsbeugung, Duldung und Begünstigung von Straftaten bzw. wegen Strafvereitlung im Amt und Verschleierung staatsfeindlicher Handlungen der Legislative.

Sollten Sie, werter Herr Dr. Peter Frank, diese wie die zurückliegende Strafanzeige gegen Verfassungsrichter und Politiker nicht bearbeiten bzw. Ihrem Auftrage gemäß keine Ermittlungen aufnehmen, werde ich mich an den

  • International Court of Justice
    Peace Palace Carnegieplein 2
    2517 KJ The Hague
    The Netherlands

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wenden.

Straftatbegehung:

Die hier beschuldigten Verfassungsrichter verweigern wider den Grund- und Menschenrechten dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör.

Es geht hier um eine im Streit stehende Forderung, die per Mahnbescheid unter Gewähr von Prozesskostenhilfe gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, der wiederum vom Bundestags-Präsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert vertreten wird, diesen zuging. 

Ein Rechtsanwalt in der Sache zu mandatieren, ist aussichtslos. Denn sich gegen seine eigene Höhle zu wenden, bedeutet das berufliche Aus für unsere Rechtsvertreter! Tun sie es doch, dann nur um den Prozess zu verlieren ! Es geht in dem ganzen Spiel nur um Profit und nicht um Gerechtigkeit

Die Forderung war soweit nicht rechtskräftig somit streitig. Der Beklagte legt gegen den Mahnbescheid Rechtsmittel ein. Hierzu wurde vom Mahngericht Euskirchen dem Kläger erneut fortführende Prozesskostenhilfe gewährt.

Das Landgericht Berlin wie das Kammergericht Berlin wiesen ohne Prüfung des Forderungsanspruches und unter Verletzungen von Verfassungsgrundsätzen die Klage ab. Dies verletzt das Recht auf rechtliches Gehör. Dem Kläger wurden die hier wegen Anwaltszwanges verlangten, notwendigen Voraussetzungen zu einer fach-versierten und formellen Klagebegründung usw. verweigert.

Soweit die Forderung sich auf Amtsträgerverletzungen begründet, weil Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte Straftaten im Amt verübt oder/ und geduldet hatten, waren die hier zu den Beschlüssen, Urteilen und Entscheidungen Beschuldigten Richter gegen die BRD parteiisch und die beschuldigten kollektiven Straftäter – eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus -, wenn gleich die Bundesrepublik Deutschland hier wegen dieser Amtsträgerverletzungen vom Kläger in Regress genommen wird, so sind sie zu den Entscheidungen der Klageabweisungen parteiisch und haben hier rechtliches Gehör vorsätzlich versagt ohne dass der Kläger überhaupt die Chance und Möglichkeit hatte gesetzesgemäße Gründe, Beweismittel usw. vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn