BundestagStaatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91

10559 Berlin

03. April 2016

 

Strafanzeige

gegen

  • die Richter zu den nachfolgenden Verfahren
  • alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages
  • die Bundesverfassungsrichter
  • den Bundespräsidenten
  • den Bundestagspräsidenten und
  • der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland.

Tatbestand

Vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin führte und führt der Anzeigende Verfahren wegen Amtsträgerverletzungen

g e g e n

die Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin

wegen des Verdachtes eines Zusammenschlusses zu einer kriminellen und staatsfeind-lichen Vereinigung  der Judikative und weiter wegen Rechtsbeugung und physischen und psychischen Körperverletzungen und wegen staats- und verfassungsfeindlichen kollektiven kriminellen Handels u. w. Straftatdelikte.

Der Vortrag, dass der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe  wegen nämlicher behaupteter Amtspflichtverletzungen bereits durch das Kammergericht Berlin in der Beschwerdeinstanz abschließend zurückgewiesen wurde, trifft zwar zu, rechtfertigt aber eine Zurückweisung nicht. Es wird hier außer acht gelassen, wie so viele andere Faktoren, dass alle Richter wie die gesamte kriminelle Rechtsstruktur Deutschlands wegen Rechtsverletzungen vom Kläger strafrechtlich, natürlich, wie eines Unrechtssystem gemäß,  ebenso erfolglos, abgewiesen wurden also hier die Amtspflichtverletzungen fortgeführt werden. Die hier herangezogene Entscheidung unterliegt ebenfalls der kriminellen Rechtsbeugung.

Nicht der Kläger beugt und verletzt vorsätzlich unter kriminellen Ambitionen das Recht und unsere Verfassung sondern die Beklagte.

Ja, der Kläger beschuldigt die Beklagte zu einem längst rechtskräftigen Verfahren der Amtspflichtverletzungen. Wäre dieses Verfahren wie die hieraus resultierenden weiteren zivil- wie strafrechtlichen Verfahren verfassungsgemäß und rechtsstaatlich abgewickelt und nicht im Recht beugt und in krimineller Form vollzogen worden, würde sich diese Klage hier erübrigen.

Das Gerichtsverfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Zu einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren gehört die Untersuchung eines Falles vor Gericht durch Beweisaufnahme usw. mit abschließender objektiven unparteiischen Urteilsverkündung. All diese grundlegenden Verfahrensinhalte wurden dem Kläger versagt und verweigert. Nein, es wurden die massiven Anschuldigungen des Klägers noch als haltlos, belanglos usw. entwertet. Unter jeglichen Gesichtspunkten hätte rechtliches Gehör gewährt werden müssen.

Die vom Kläger vorgebrachten Amtspflichtverletzung sind nicht Hirngespinste oder unbegründete Vorwürfe sondern führen Beweis und Beleg darüber, dass, wie selbst der Kollege Richter Fahsel behauptet, die Bundesrepublik Deutschland unter jeglichen Abwägungen keine rechtsstaatlichen verfassungsgemäßen Verfahren mehr gewährt sondern ein Haufen Krimineller regiert und beherrscht, die hier ihr Unrechtssystem platzieren konnten und soweit keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr gewähren. Dies sind für wahr massive Amtspflichtverletzungen. Ja, diese dem System anzulastenden Amtspflichtverletzungen haben natürlich in einem solchen System, und es handelt sich um ein systemrelevantes Phänomen, keine Erfolgsaussichten und werden als missbräuchlich und mutwillig abgetan. Es ist für wahr ein Paradox, dass der Kläger erwartet, dass sich dieses kriminelle und verfassungsfeindliche System selbst derartiger Beschuldigungen unparteiisch zuwendet, die dem Anzeigenden alle existenziellen Perspektiven zerstört haben. Hier belegt sich die Judikative selbst, dass die vom Kläger vorgebrachten Straftaten der Rechtsbeugung und Strafvereitlung zutreffen. Wider aller formellen und gesetzlichen Verfahrensgrundlagen zur Klageannahme wird hier dieser Klageeröffnung entgegen wirkt und die Begründungen zu Klage soweit denunziert, wie die Begründungen unbegründet usw. und
als aussichtslos usw. hingestellt werden.

Es geht hier nur sekundär um einen Siegesentzug zu einem Musikwettbewerb, der hier Auslöser einer chronologischen Kettenreaktion  von Straftaten war aus politischen strategischen Musikbusinessambitionen und durch alle Instanzen als rechtsstaatlich konform gedeckt wurde, sondern viel mehr primär darum, wie dieser Siegesentzug überhaupt aufflog und wie in Folge diese Straftat durch weitere Straftaten der Rechtsbeugung und Amtspflichtverletzungen rechtsstaatliche Verfahren verweigern konnte wie zum Beispiel durch Verrat des Mandats von Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der ein streitiges begutachtetes Video zum Gerichtstermin für unstreitig erklärte wider seines Mandates und somit die Beweisführung und Beweisaufnahme verhinderte. Es wäre nämlich raus gekommen, dass das Video eine Fälschung war, das die Moderation so darstellte, wie die Gegenseite behauptete hatte, und der von einer unparteiischen Jury ermittelte Sieg widerrechtlich entzogen worden war. Das Verfahren wurde dahingehend gestört, wie zum Termin überhaupt keine Beweisaufnahme vorgesehen war. Weiter wurde unter falschen Angaben zum Verfahrensausgang der Mandant von Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler belogen, was zu weiteren finanziellen Schädigungen des Mandats führte und seinen Betrug am Mandat decken sollte.

Alle hieraus sich zwangsläufig ergebenden Strafanzeigen wegen Betruges und Mandatsver-rates gegen Dr. Hauke Scheffler und seinen weiter bevollmächtigten Herr Christoph

Sommermeyer aus Kiel wie gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V, Herrn Seelenmeyer, und in Folge gegen Richter und Staatsanwälte wurden diese alle samt unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen. Die Beklagte hat alle vorgenannten Straftaten gedeckt, rechtsstaatliche Verfahren verweigert und den Mandanten finanziell und wirtschaftlich geschädigt, und zwar soweit, wie er vom Markt verdrängt werden konnte. Hier werden nicht nur die Grundrechte massiv verletzt sondern auch die Menschenrechte. Der Anzeigende wird politisch verfolgt und ist soweit im Leben und Gesundheit bedroht.

Was den Notanwalt anbetrifft, hat jeder Bürger das Recht auf rechtliches Gehör. Einen Rechtsbeistand unter Anwaltszwang, der hier gegen die eigene Klientel vorgehen müsste, zu finden, ist aussichtslos. Es mag doch ein vom Anzeigenden angesprochener mutiger Rechtsanwalt das Mandat übernehmen. Ein Rechtsbeistand muss aber sichergestellt werden. Wenn man hier schon die Aussichtslosigkeit usw., ohne wirklich sich der Sache zugewandt zu haben, meint feststellen zu können, wobei dies eigentlich im Verfahren selbst in der Beweisführung usw. erst zu klären wäre  wie durch Zeugenvernehmungen und einer umfassenden Beweiserhebung usw. zu ermitteln wäre, hier unterstellt, dass der Kläger mangelhaft begründet habe, so aber gerade all diese Staatsstraftaten der Judikative deckt,  so wäre gerade ein unparteiisches Mandat, deswegen übrigens der Anwaltszwang,  zwingen erforderlich gewesen. Dass der Sachverhalt bereits zu anderen gleichen Verfahren anhängig war, und zwar rein zum Prozesskostenhilfeantrag, sagt nichts über deren rechtmäßige Handhabe aus sondern belegt gerade den Akt der systematischen System gesteuerte Rechtsbeugung in Wiederholung! Wie der Kläger belegt und beweist, wurden alle Verfahren unrechtmäßig, kriminell und verfassungswidrig durchgeführt und beschieden. Daran ändert sich auch nichts, wenn man dieses Unrecht und diese Straftaten Gebetshaft als rechtsstaatlich wiederholt zitiert.

Das Gericht denunziert und entwertet die Begründungen, Belege und Beweise des Klägers.

Die Beklagte gewährt eben keine rechtsstaatlichen verfassungsrechtliche Verfahren mehr sondern hier in krimineller und  staatsfeindlicher weise. Hierauf begründet sich ja diese Klage.

Der Kläger beantragt nun die Teilklage auf seine Kosten! Der Kläger übernimmt auch die Kosten des Pflichtverteidigers. Es fand sich womöglich doch ein Rechtsanwalt, der diesen Verfahren beitritt.  Der Kläger sucht weiter nach einem Rechtsanwalt und meldet sich sofort bei der Kammer, wenn er einen hat finden können.

Will das deutsche Rechtssystem dem Kläger einreden, dass er im Unrecht sei und seine Vorwürfe haltlos? Wenn Klageinhalte wegen belanglosen Streitigkeiten und irrwitzigen Streitigkeiten rechtliches Gehör erhalten und ihnen hierzu Verfahren  gewährt werden, warum aber werden dem Kläger Verfahren, die sich gegen diesen Staatsapparat wenden, verweigert? Die Antwort ist einfach, deswegen, weil das Verfahren die Staatsmacht angreift und gerade die, die sich hier selbst überwachen und kontrollieren sollen und  unser Rechtssystem in den Himmel loben, die Judikative, selbst sich der Amtspflicht-Verletzungen beschuldigen müsste, dass sie unsere ehrenwerten Rechte  aufhob und kriminellen Rechtsmissbrauch betreibt.

Die Bundesrepublik Deutschland müsste sich zugestehen, dass sie nicht mehr auf den Boden ihrer Verfassung handelt sondern ungerecht und kriminell ist. Die BRD ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat! Die Beklagte setzt hier die Grund- und Menschenrechte außer Kraft! Und das geht einfach nicht! Deswegen werden zu gewährende Verfahren, die hier massive berechtigte Kritik üben, im Missbrauch der Prozesskostenhilfe abgewiesen. Es ist leider kein Irrwitz, was der Kläger vorträgt, was die Beklagte gerne so darstellen möchte, um ihre Fassade zu einem Rechtsstaat weiter aufrecht zu erhalten, aber dieser Glimmer bröckelt. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl derer, die die vom Kläger vorgetragenen Anschuldigungen bestätigen und diese ebenfalls belegen und beweisen können. Eigentlich sind diese Straftaten der Beklagten, die der Volksvertreter, nicht mehr zu leugnen. Hier versucht im Todeskampf ihrer existenziellen Systemniederlage, weil das Deutsche Volk erwacht dank des Internets, die Beklagte ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu decken und die hier geübte Methode in Form eines  Bumerangs  dem Kläger anzulasten bzw. ihn als unglaubwürdig bloßzustellen.

Der hier aufgezwungenen Formalismus und Bürokratismus ist hemmend und wird missbraucht bzw. zum Nachteil des Kläger ausgelegt.

Die Beschlussfassung ist schlicht und nichtssagend verfasst und geht darüber hinaus überhaupt nicht auf den Sachverhalt ein. Die getroffene Begründung, dass das hier zur Klage der Amtspflichtverletzungen genannte frühere Verfahren Rechtskraft erlangte und  abgeschlossen sei, entzieht ihm aber nicht deswegen die Amtspflichtverletzungen. Darüber nannte der Kläger die  Amtsträger die Amtspflichtverletzungen vollzogen hatten. Richtig ist, dass zu allen auch vorherigen Verfahren der Sachverhalt bekannt war und eben durch Amtspflichtverletzungen der Rechtsbeugung zur Gewähr von Prozesskostenhilfe negativ beschieden wurden. Richtig, es gibt wieder kein rechtsstaatliches Verfahren. Die Staatsverbrecher bzw. Kollegen und sich selbst will man so vor der Strafverfolgung schützen.

Ein Unrechtssystem kann es nur geben, wenn durchgängig Unrecht platziert werden kann, wie dies Richter Fahsel anschaulich, glaubhaft und ehrlich geschildert hat.

Manfred Wehrhahn