scan_20161124_091940Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2

50668 Köln

Fax. 1617 160

14.11.2016

S 38 SF 362/16 AB

Klage

Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4, 50667 Köln

gegen

Deutschen Rentenversicherung Bund, 10548  Berlin
Vers.- Nr.: 13 010848 W 067 SOT

wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin u. w. wird wie folgt auf Ihren Schriftsatz vom 18.11.2016 erwidert:

Die dienstliche Äußerung der Richterin, dass sie nicht befanden sei, mag nicht überzeugen und kann ebenso nicht mit der Realität in Einklang gebracht werden. Sie ist dem System untergeordnet, hat ihre berufliche Stellung in diesem und ist soweit ideologisch verblendet. Im Weiteren sind auch die Richter, die über diesen Antrag zu befinden bzw. zu entscheiden haben, ebenfalls abzulehnen, wie den nachfolgenden Gründen dies angemessen und begründet ist. Die Richterschaft ist systemkonform. Die Gewaltenteilung existiert nur noch auf dem Papier aber tatsächlich handeln Richter systemkonform. In dem Verfahren selbst wird erkennbar, dass hier eine Parteilichkeit der Richterin zum Vorteil der Bundesregierung bestand und besteht. So will man das Verfahren schnell und unbürokratisch aber Rechte beugend ohne rechtliches fachliches Gehör einfach als missbräuchlich unterm Tisch kehren.

Es bedarf soweit keines Nachweises, dass die Grundsicherungsleistungen, die des Arbeitslosengeldes II in der Höhe gleichgestellt sind, ihren Grund-Rechtsanspruch z. B. auf Würde und Unversehrtheit nicht mehr genügen sondern massiv verletzen. Es verletzt die Würde, wenn ein Leistungsbezieher bzw. Rentner Pfandflaschen sammeln, in Kleiderkammer sich ankleiden und in Tafeln speisen muss! Wo ist die Versicherungsleistung, die ja nicht einmal die per Verfassung zu gewährenden Grundsicherungsleitungen befriedigen kann, um die der Beitragspflichtige betrogen wird? Die Lebenserwartungen dieser Leistungsbezieher sind extrem um Jahre geringer.

Der dahinvegetierende Leistungsbezieher strandet und wird stigmatisiert. Er vegetiert am Rande der Gesellschaft in Elend und Not dahin. Dies ist nachgewiesen und belegt! Die Budgets lassen ein autonomes individuelles Wirtschaften nicht zu. Sie reichen ihren Ansprüchen vorne und hinten nicht. Die Budgets sind weltfremd und sprechen sich selbst Hohn! Diese Rechts-Sachen sind sozialrechtlich unsozial, verfassungswidrig und wider der Grund- und Menschenrechte von der deutschen kriminellen Justiz als Recht gewährend abgesegnet worden.

Die von der kriminellen und staatsfeindlichen Bundesregierung und vom ebensolchen Bundesverfassungsrichtern in Rechtsbeugungen vollzogenen Urteilen unter Verletzungen des Rechts kann nur soweit praktiziert werden, wie diese Leistungsbezieher keine ordentlichen und staatstragenden Gerichtsverfahren nach unserer Verfassung durchziehen können. Ihnen werden die Rechte wegen der finanziellen und stigmatisierten Lebenssituation verweigert. Es mag, nein, es soll bis weilen in öffentlich gemachten Schau-Prozessen per Promotion soweit inszeniert der Eindruck aufkommen, dass das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte gegen die Bundesregierung usw. urteilen würden, um ihr Image, sie seien unparteiisch usw., aufpolieren zu können, weil sie es eben zur Aufrechterhalten einer Scheindemokratie nötig haben, diesen Eindruck zu fördern, um genau hinter dieser Fassade Gegenteiliges zu tun. Der Almosenempfänger kann sich nicht rechtlich angemessen und rechtswirksam vertreten, weil er einerseits selbst den formellen juristischen Anforderungen nicht gewachsen ist, in der Bevölkerung ein schlechtes Image hat und soweit stigmatisiert wird und andererseits dieser Rechtsmangel nicht durch einen adäquaten und unparteiischen Rechtswissenschaftler beseitigen kann sondern diese dschungelhaften Rechtsauslegungen und Rechtsinterpretationen hilflos ausgeliefert ist. Er wird der Willkür alleine zum Antrag auf Prozesskostenhilfe soweit ausgeliefert, wie dem Begehren diktatorisch einfach keine angeblichen Erfolgsaussichten zugerechnet werden, wobei die, die Geldmittel für Gerichtsgebühren und das Honorar für den Rechtsanwalt zu einem Rechtsbegehren haben durch die Instanzen ihr Recht suchen können bisweilen mit dem Ergebnis, dass die Rechtslage neu oder anders zukünftig zu bewerten ist, hier eben zu millionenfachen Unrecht herhalten kann. Die durch das Bundesverfassungsgericht abgesegnete Höhe dieser Leistungen sind nachweislich und unumstößlich verfassungswidrig. Unter keinen psychologischen, humanen wie menschlichen Ansinnen wie den nachgewiesenen verheerenden physischen und psychischen Schädigungen können diese Leistungen, die falsch und ungerecht klein gerechnet wurden durch die Bundesregierung wegen ihres Mangels an Lobby und eines negativen Images, verfassungskonform sein. Mit dieser Klientel kann man es eben machen: Ihnen die Grundrechte verweigern! Das vorrangige Bundesverfassungsgericht nimmt diese Rechenkünste der Bundesregierung diesen diese blindlings ab. All die notwendigen Kriterien zur Rechtssache und Urteilsfindung werden einfach ignoriert.

Dass diese sozialen Leistungen der Grundsicherung im Alter u. a. wie das Arbeitslosengeld II in ihrer Höhe den Verfassungsanspruch absichern würde, ist widerlegt und belegt die hier vorgebrachten Straftaten der Deutschen Justiz, die eben nicht objektiv und unparteiisch urteilt und die notwendigen psychologischen und ökologischen Fragen nachgeht oder diese aufgreift, um die Würde zu ermitteln und ein unversehrtes Leben zu sichern.

Die Höhe der hier im Streit stehenden Leistungen und soweit auch die Rentenversicherungsleistungen, die gerade hiervor schützen sollten und müssten, da sie zu den Steuern auch Pflichtbeiträge zur Rente über Jahrzehnte geleistet haben, hätten eigentlich von Psychologen, die das, was ein würdiges physisches und psychisches Leben begründet, festgelegt werden müssen und im Umsetzungsmodus auf diese Würde ermittelte Leistungshöhe von dem unter Vorbehalt stehenden 491,– € monatlich des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e. V. ermittelten Leistungsbasis diese dem Leistungs-bezieher gewähren müssen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist unparteiisch, nicht kriminell, nicht den Lobbyismus unterworfen, wie unsere Politiker, und fachkompetent zugleich. Die Bundesregierung verfolgt politische Ziele, die unter globalen Erwägungen diesen Verfassungsanspruch entgegen stehen. Soweit ist es gerade notwendig hier unparteiischen Dritte zur Urteilsfindung hinzuzuziehen. Der Globalisierungsgedanke und die Multikulti-Hysterie mögen wegen der Zuwanderungspolitik und Flüchtlings-politik usw. zum Kleinrechnen der Leistungen beigetragen haben aber alle Entscheidungen zu diesen Rechtsfragen sind rechtswidrig, da sie gewollt  inkompetent und verfassungswidrig ermittelt wurden.

Die gegenwärtig gewährten viel zu geringen Leistungen, die schon in der Anpassung immer geringer gegenüber der Inflationsrate ausfallen, die aber eigentlich den individuellen, unterschiedlichen örtlichen wie persönlichen und physischen wie psychischen Ansprüchen im Bedarf verfassungskonformen zu der finanziellen und wirtschaftlichen Lebensweise mit der dogmatischen diktatorischen Zwangsbudgetirrung sichern müssten, schädigen den Leistungsbezieher und es entbehrt den Leistungen an Würde wie das Grundrecht auf zum Beispiel der Unversehrtheit versagt sind. Diese existenzielle Not ohne Chancen und Perspektiven auf Abhilfe zu den viel zu geringen Budgets werden mangels rechtlicher qualifizierter Verfahren weg-gekehrt, wie rechtliches Gehör unter fadenscheinigen Argumenten verweigert wird, wie Richter, Staatsanwälte und selbst das eigene Mandat in Rechtsbeugung dieses rechtliche Gehör verletzen bzw. beugen oder einfach die notwendigen Fakten, Gesetze usw. nicht auf den Tisch bringen.

Rechtsstaatliche Verfahren werden verweigert.

Die Grundsicherungsleistungshöhe im Alter, von der immer mehr Rentner aufstockend leben müssen trotz sie Versicherungsbeiträge zur Rente geleistet haben, und das Arbeitslosengeld II müssten alle Lebensbereiche im Bedarfe abdecken, hätten unparteiisch fach-versiert von Dritten ermittelt und festlegt werden müssen und unter Feststellung des individuellen Bedarfs  der psychischen, individuellen wie örtlichen Lebensumstände grundsätzlich Berücksichtigung finden müssen! Das Recht nach unserer Verfassung auf eine  individuelle Bedarfsbewertung wird ebenso versagt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Höhe von 491,– € monatlich an Arbeitslosengeld II- und Grundsicherungsleistungen im Alter ermittelt und steht dem von der Bundesregierung ermittelten und klein gerechneten Höhe um ca. 80,– € monatlich entgegen. Die gegenwärtig durchschnittlich gewährte Rente übersteigt diese Höhe nicht oder liegt grundsätzlich auch nicht wesentlich höher. Die Durchschnittsrente entspricht bereits jetzt in etwa diesen Verfassung gemäß verbrieften unzureichenden Sozialleistungen. Die Bundesregierung hat nie dargetan, was Würde sei und wie die Würde und das Recht auf Unversehrtheit finanziell auszugestalten wäre. Dies hätte längst die deutsche Justiz tun müssen. Die Leistungshöhe wurde diffus und undurchschaubar an irgendwelchen unteren Einkommen und getürkten Statistiken ausrichtet. Dies kann beim besten Willen keine Grundlage bieten, einen hinreichenden differenzierten verfassungsrechtlichen Bedarf zu ermitteln. Die Würde mag schon selbst bei den unteren Einkommen verletzt sein und dies sodann auch noch als Versicherungsleistung Rente deklarieren zu wollen, ist schon eine Frechheit. Grundrechte können niemals an nachgewiesenen hier bereits verletzenden Lebensumständen wie Elend, Hunger usw. ausgemacht werden sondern sind abseits der Legislative fachmännisch durch Sozialträger usw. an den Grund- und Menschenrechten zu definieren. Die Grund- und Menschenrechte sind gerade deswegen nicht schwammig und beliebig zu interpretieren und beliebig auszulegen sondern müssen den gesellschaftlichen und kulturellen Kontext des jeweiligen Landes berücksichtigen aber sie tragen eine festgeschriebene Grundstruktur, die hier einzuhalten wäre. Sie dürfen den Menschen physisch und psychisch gerade in Deutschland nicht schädigen. Diesen Anspruch kommen die hier im Streit stehenden Leistungen nicht mehr nach. Die Rente, die gerade soweit hiervor schützen sollte, schützt nicht mehr davor sondern bedingt Leistungen in dieser Höhe. Soweit ist die Rentenversicherung hinfällig. Es ist entwürdigend und physisch und psychisch verheerend, wenn man gerade in einen der reichsten Nationen der Erde unter seiner sozialen Marktwirtschaft hungern, Pfandflaschen sammeln muss, verelendet und wegen Hunger und Not um viele Jahre früher stirbt.

Ich lehne soweit, dass diese Grundrechtsverletzungen millionenfach von der Judikative als legal und rechtmäßig angesehen werden trotz feststellbarer gravierender Fehler zu ihrer Berechnung und zur öffentlich gemachten elenden verheerenden Lebenssituation der Leistungsbezieher, die in lebensbedrohender weise dahinvegetieren müssen, grundsätzlich ab!

Deutschland verletzt die Grund- und Menschenrechte in extremer Weise.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Zu diesen vorherigen massiven Anschuldigungen gegen die deutsche Justiz kann der Kläger jede Menge eigene Rechtsverletzungen der Rechtsbeugung, Strafvereitelung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten vortragen, die in einem ebenso Rechte beugenden Verfahren auf Schadensersatz von 400.000,– € in einer Teilklage von 5.000,– € wegen Amtsträgerverletzungen gegen Deutschland am Landgericht Berlin anhängig ist, verweisen.

Zu all diesen kriminellen juristischen Handlungen der Deutschen Justiz bis zum so ehrenwerten Bundesverfassungsgericht werde ich ein Final setzen, das es in sich haben wird. Die Bundesregierung wird hier im Wesentlichen der Angriffspunkt sein und vor den anstehenden Bundestagswahlen hohe Wellen schlagen auch wenn sich der Kläger über die angepassten deutschen Medien keine Illusionen hingibt. Die Zeiten derer, die es ihr System nannten und nach derer Dünken es funktionierte, ist gezählt. Da mag das System seine Kritiker als Rechte entwerten und das Volk dumm und blöd halten, aber irgendwann erkennt selbst der Dümmste, dass er verarscht, belogen und betrogen wurde und dass man ihn ausnahm wie eine fette  Weihnacht-Gans und man ihn um sein kreatives schöpferisches Leben betrogen hat und er wie eine Marionette am Kabel (Schule, Lehre, Studium, Beruf usw.) des Systems dahinvegetierte.

Hiernach ist zur Scheinrechtsstaatlichkeit und Scheindemokratie und zur scheinbaren Gewaltenteilung hinter der Fassade von Freiheit, Gerechtigkeit und sozialer Marktwirtschaft die vollständige allumfassende Richterablehnung begründet, gerechtfertigt und zwingend geboten jeden in Deutschland tätiger Richter, jede Richterin, der Staatsanwalt, jede Staatsanwältin, jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin abzulehnen, weil das System nicht mehr auf den Fundamenten seiner Verfassung, den Grund- und Menschenrechten handelt sondern diese Rechte mit Füssen tritt.

Manfred Wehrhahn