IMG_2875aLandgericht Berlin
Tegeler Weg 17-21

10589 Berlin

 

26. November 2016

Teilklage

des Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

– Kläger –

g e g e n

die Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

– Beklagte –

ergeht Teilklage zu einer Gesamtforderung des Schadens wegen Amtsträgerverletzungen von 400.000,– € hier im Streitwert von 5.000,– €.

  1. Es wird beantragt, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Kläger ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt bzw. gewährleistet.
  2. Die Richter des Landgerichtes Berlin, die in den vorherigen Rechtsfällen befasst waren, werden wegen des Zusammenschlusses eines staatsfeindlichen kriminellen Vereinigung abgelehnt.
  3. Diese Teilklage wird vorsorglich eingelegt, wie die anhängige Teilklage 28 O 448/15 beendet sein sollte. Ein rechtskräftiges Urteil oder ein Beschluss liegt zur Teilklage selbst nicht vor.
  4. Es wird beantragt, dass die Akten, soweit dieses Rechtssache anhängigen wird,  des Verfahrens 28 O 448/15 u. w. beigeordnet werden.

Gründe zur Richterablehnung:

In den vorherigen Verfahren vor dem Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin in gleicher Sache wurden  dem Kläger vorsätzlich rechtliches Gehör und rechtsstaatliche Verfahren verweigert. Die Klagen wurden wider ihrer Rechtslage abgewiesen und entwertet. Es kam zu keinem Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtssache.

Es geht hier gegen den staatsfeindlichen und Kriminellen Staatsapparat Deutschland, seinen Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten, die hier in Folge und Wiederholung ihr Amt verletzt haben.

 

Deutschland verletzt die Grund- und Menschenrechte in extremer Weise.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

 

Zu diesen vorherigen massiven Anschuldigungen gegen die deutsche Justiz kann der Kläger jede Menge eigene Rechtsverletzungen der Rechtsbeugung, Strafvereitelung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten vortragen, die in einem ebenso Rechte beugenden Verfahren auf Schadensersatz von 400.000,– € in einer Teilklage von 5.000,– € wegen Amtsträgerverletzungen gegen Deutschland am Landgericht Berlin anhängig ist, verweisen.

Zu all diesen kriminellen juristischen Handlungen der Deutschen Justiz bis zum so ehrenwerten Bundesverfassungsgericht werde ich ein Final setzen, das es in sich haben wird. Die Bundesregierung wird hier im Wesentlichen der Angriffspunkt sein und vor den anstehenden Bundestagswahlen hohe Wellen schlagen auch wenn sich der Kläger über die angepassten deutschen systemkonformen Medien keine Illusionen hingibt, dass diese die Thematik aufgreifen werden. Die Zeiten derer, die es ihr System nannten und nach derer Dünken es funktionierte, ist gezählt. Da mag das System seine Kritiker als Rechte verunglimpfen und entwerten und das Volk dumm und blöd halten, aber irgendwann erkennt selbst der Dümmste, dass er verarscht, belogen und betrogen wurde und dass man ihn ausnahm wie eine fette Weihnachtgans und man ihn um sein kreatives schöpferisches Leben betrogen hat und er wie eine Marionette am Kabel (Schule, Lehre, Studium, Beruf usw.) des Systems dahinvegetierte.

Hiernach ist zur Scheinrechtsstaatlichkeit und Scheindemokratie und zur scheinbaren Gewaltenteilung hinter der Fassade von Freiheit, Gerechtigkeit und sozialer Marktwirtschaft die vollständige allumfassende Richterablehnung begründet, gerechtfertigt und zwingend geboten jeden in Deutschland tätiger Richter, jede Richterin, der Staatsanwalt, jede Staatsanwältin, jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin abzulehnen, weil das System nicht mehr auf den Fundamenten seiner Verfassung, den Grund- und Menschenrechten handelt sondern diese Rechte mit Füssen tritt.

Gründe zu Sache werden nach Gewähr des Aktenzeichens nachgereicht sind aber auch den Akten zu den vorherigen anhängigen Verfahren zu entnehmen.

Manfred Wehrhahn