amnestyGeneralstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Fax: 7711-418

18.11.2016

 

55 Zs97/15
74 Js 305/14 Staatsanwaltschaft Köln

Sehr geehrter Herr Roth,

wie stümperhaft Sie die Ermittlungen und Ihre Schlussfolgerungen aus meinen Vorträgen gezogen haben, haben Sie sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Die Beschuldigte war hiernach überhaupt nicht mehr wegen Rechtsbeugung beschuldigt. Hätten Sie meine Schriftsätze gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich aus nachfolgenden Gründen die hier involvierten Richter zum landesgerichtlichen Verfahren der Rechtsbeugung beschuldige. Gegen Sie, natürlich ebenso sinnlos, werde ich Strafanzeige einlegen.

Ich hatte unter Beweismittel von Schriftsätze in einer anderen Streitsache, in der gerade durch einen Rechtsanwalt der Antrag auf Fristverlängerung, der aber durchging, nicht begründet war, Ihnen vorlegen können, dass nicht die Rechtsanwältin sich des Betruges, der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben konnte, dass sie allenfalls hierin verstrickt war, weil sie eine gängige und wohl übliche Gerichtspraxis zum Antrag auf Wiedereinsetzens in den vorherigen Rechtsstand hierauf nicht hinwies sondern alle möglichen Rechtsmittel einlegte, die allesamt keine Rechtsfolge bewirken mochten, aber eben hier nicht darauf hinwies, dass es gerichtsüblich sei, eben diesen Antrag nicht begründen zu müssen, dass sie in Urlaub sei und soweit ein höherer Arbeitsanfall vorlag zumal das Nicht-Erreichen der Kanzlei hierauf hinwies, haben sich soweit die hier handelnden Richter, die mein Rechtsmittel der Berufung aus diesem Grunde versagten, der Rechtsbeugung schuldig gemacht.

Die Richter haben einen üblichen und geduldeten Rechtsakt bewusst und vorsätzlich dazu verwandt, um mir, den Systemkritiker, sein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen massiver öffentlicher Beleidigungen in Medien über Monate zu versagen.

Die vor den Richtern in der Sache vorgetragenen Gründe und Argumente zur Niederschlagung des Rechtsmittels sind reine offensichtliche und willkürliche Schutzbehaupten, die einer rechtlichen Bewertung nicht standhalten.

Ich verlange die Verfolgung dieser kriminellen Richter!

Manfred Wehrhahn