Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk  3
76131 Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Dr. ….,

mit Befremden und Bestürzung nehmen ich zur Kenntnis, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes staatsfeindlich und kriminell sind.

Es wird in den Medien über Altersarmut, Überfremdung, Sozialabbau und anderen Armutsquellen usw. intensiv umfassend berichtet und diskutiert. Es gibt eine Menge juristischer ungeklärter bzw. juristisch falsch bewertete Fragen, Ungerechtigkeiten, Verfassungsverletzungen und Ungereimtheiten zu vielfältigen politischen, sozialen, ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen wie volks- und betriebswirtschaftlichen Belangen und zum Asyl/Flüchtlingsproblem, die aufgearbeitet werden müssen und gerichtsanhängig neu unparteiisch sachlich und humanistisch nach den tatsächlichen wissenschaftlichen Kriterien und nach unserer Verfassung zu beurteilen und zu werten sind. In der BRD findet zusehend ein Werte-, Moral- und Sittenverfall statt. Die BRD geht kulturell ihren Niedergang entgegen.

Hungern, Pfandflaschen sammeln müssen, Wohnungen ohne Strom und Gas, Räumungsklagen zu Hunderttausenden von Wohnungen, Obdachlosigkeit usw. und es werden Sozialleistungsempfänger sanktioniert und erpresst, wenn diese nicht dem Systemdiktat folge leisten, während Flüchtlinge Wohnungen, Häuser und andere Unterkünfte erhalten und bisweilen auch eine finanziell Besserstellung erhalten als deutsche Staatsbürger, kann, werte Verfassungsrichter, dies die Würde nicht sein und belegt, dass die von der Verfassung zu sichernden Grund-Sicherungsleistungen nicht hinreichen, die Sie aber wider unserer Verfassung auch im Widerspruch zu früheren individuellen ausgestalteten Sozialhilfe-Leistungen, die nicht durch die Bundesregierung beliebig auslegt und zum Akt der Erpressung eingesetzt werden dürfen, denn die Würde ist unter jeglichen Definitionen eine feste Ummantlung eines gleichbleibenden Wertes und unterliegt nicht politischen Strategie und Reglementierungen, die nur bei vorliegen von höhere Gewalt entzogen oder gemindert werden dürfen, und im Widerspruch zum Budgetniveau, wobei die Budgetierung von individuell zu gewährenden Leistungen nicht zwangsweise beengt ausgelegt zu bewerten sind sondern gerade der überdurchschnittlichen Bedarfen Rechnung zu tragen hat, Sie aber haben diese massiven Grundrechtsverletzungen auf Würde, Individualität usw. für nicht nachvollziehbar verfassungskonform erachtet. Diese Leistungsbezieher müssen weiter durch Essenstafeln genährt werden und müssen sich in Kleiderkammern die notwendige Bekleidung beschaffen. Ein Heer von Obdachlosen, am System Gestrandete und dem Alkohol Verfallene vegetieren in den Gossen in, Ihrer Meinung nach, Würde in den Großstädten Deutschlands dahin. Dies ist die wahre krankhafte Fassade eines sich als Rechts- und Sozialstaat schmückendes Staatswesen: Deutschland

Jeder Bürger, der durch Geburt ein System zugehört, muss sich auch gegen dieses entscheiden dürfen. Das System muss die Menschen gewinnen und darf sie nicht in sich einpressen durch Entzug der existenziellen lebensnotwendigen der Würde gewährenden Ressourcen. Sanktionen im Sinne von Leistungskürzungen sind verfassungswidrig!

Es kann mit Nichts hingenommen werden und es widerspricht auch geltendem Recht, wenn für den Pflichtversicherten nach über 40 Jahre Beitragszahlung nicht mehr rauskommt, als die Grundsicherungsleistungen im Alter u. a. Sozialleistungen, die wegen ihrer geringen Höhe ebenso unsere Grundrechte massiv verletzen und der Wertung auf Würde der der 60 bis 90 Jahre des vorherigen Jahrhunderts zuwider sind bzw. wurde die Würde wie andere Rechte einer Beliebigkeit unterzogen, wie dies rechtlich nicht statthaft sein kann, weil die Höhe sozialer Leistungen in ihrer Würdigkeit durch die Bundesregierung unter den Begriff Agenda 2010 gesetzeswidrig reduziert wurde und zur Verelendung und Verarmung der Bezieher führte und den örtlichen, persönlichen, individuellen Charakter ihrer Bedarfe in unzulänglichen Budgets verweigerte.

Hier werden unsere Grundrechte massiv verletzt. Wer pflichtversichert über 40 Jahre gearbeitet und geschuftet und während dieser Zeit Steuern für diesen kriminellen Staatsapparat und weiter Versicherungsprämien gezahlt hat selbst wenn er aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen musste, kann nicht soweit benachteiligt werden, wie dieser in finanzieller physischer und psychischer Armut, Elend und Not den Lebensabend dahinvegetieren muss, wie die, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben ohne jemals Steuern oder/und Pflichtversicherungsprämien entrichtet zu haben. Die Pflichtrentenversicherung muss einen erheblichen besseren Status gewähren als das Arbeitslosengeld II und das der Grundsicherung im Alter.

Weiter ist ein Skandal, dass Verfassungsbeschwerden einen solchen hohen formellen, bürokratischen und juristischen Anspruch zu genügen haben, der von denen, die hier der Rechte beraubt wurden bzw. denen das Recht gebeugt wurde, nicht erfüllt werden kann aber gleichwohl wegen der sich sodann abzeichnenden Erfolgsaussichtslosigkeit auch keinen Rechtsanwalt zugesprochen bekommen, der diese fehlenden und hohen juristischen Ansprüche gerecht würde und beheben könnte. Der minderbemittelte Bürger wird zum Freiwild der Justiz und des Systems.

Werte Verfassungsrichter, Ihr, die die Werte unserer Gesetze schützen solltet, verletzt diese Zusehens. Viele Rentner wie Arbeitslose wurden in Situationen getrieben, die umfassend niemals die Würde, die freie Entfaltung wie andere Grundrechte gewähren und wie hier soweit vollzogenen kriminellen massiven  Menschenrechtsverletzungen gegen unsere Verfassung so bedienen. Die Bundesregierung hat sicherlich Entscheidungsspielträume aber Sie haben die Aufgabe diese einzugrenzen, wie diese Grund- und Menschenrechte verletzen oder vom Arbeitnehmer eine erworbene Versicherungsleistung versagen. Die Altersrente sollte gerade vor Elend, Not usw. schützen. Heute tut sie dies nicht mehr sondern wird die Rente auf ein einheitliches Sozialhilfeniveau ausgerichtet. Wer eine etwas höhere Rente bezieht zahlt Einkommenssteuer und die anderen eben bleiben auf Arbeitslosengeld II-Niveau. Es darf keine Strafe bzw. keine Entwürdigung sein, pflichtversichert gewesen zu sein bzw. kann es keine Gleichstellung mit Nicht-Pflichtversicherten geben und ebenso keine solche Benachteiligung derer geben, die diesen Versicherungsanspruch in einer Höhe von mehr als ca. 200.000,– € an Beiträgen einzahlten oder auch nur annähern erfüllen konnten.

Also, für die ach so intelligenten Verfassungsrichter, die sich ja so gut in Rechtsverdrehung auskennen, Grund- und Menschenrechtsverletzung sind schlicht und einfach hier zu erkennen, wenn diese in Russland, China usw. begangen werden, weil sie den Menschen physischen und psychischen offensichtlichen Schaden zufügten. Wir brauchen nicht mehr lange darüber debattieren, dass diese Menschenrechtsverletzungen im großen Stil auch in Deutschland verübt werden. Dies ist bewiesen und belegt! Zur Begründung und Feststellung dieser Schädigungen bedarf es eben kein Jurastudium. Zur Bewertung der Würde wären Sozialwissenschaftler und Psychologen zu rate zu ziehen wie Sozialverbände usw. und nicht die unteren Einkommen. Ihre Aufgabe scheint mehr die zu sein, dass Sie diese rechtlichen Verletzungen von illegal zu legal transformieren wollen hinter einen Berg von Formalismus, Gesetzen usw.! Schlicht und einfach: Das, was man in den Medien an Elend, Hunger und Not und auf deutschen Straßen an Deutschen Staatsbürger täglich vielfach sieht, haben Sie zu verantworten und ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar. Die Bundesregierung mag Gesetze, Strategien usw. nach ihren dünken verfassen und das Volk belügen und betrügen aber Sie haben die Aufgabe nachzusehen ob die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag nicht Rechte verletzt und ob diese mit unserer Verfassung kooperieren. Nein, das tun Sie nicht mehr allenfalls in Einzelfällen zum Alibi Ihrer Funktion.

In einer Vielzahl von mir vorgetragenen Grundrechtsverletzungen haben Sie mich in Würde Ihres Amtes unbegründet abgesägt und rechtliches Gehör verweigert. In allen Fällen kann ich, wenn mir denn rechtliches Gehör gewährt worden wäre, Ihnen Ihr kriminelles und staatsfeindliches Verhalten beweisen, begründen und belegen. Sie machen sich bereits soweit schuldig, wie Sie in Bausch und Bogen einfach formelle, juristische Mängel usw. zu einer Verfassungsbeschwerde im „Vordruck“, wie soll so ein Rechtsempfinden entwickelt werden, einfach abweisen ohne diese Nicht-Annahme zu begründen trotz Grundrechtsverletzungen schlicht und einfach zu belegen und zu begründen sind. Die große Menge an eingehenden Verfassungsbeschwerden ist hier kein Grund für ein solches Verhalten Ihrerseits sondern hat ein jeder das Recht zu erfahren, warum hier Grundrechte nicht verletzt sein sollen sondern zeigen diese Abweisungen vielmehr, dass es die BRD, Deutschland mit den Grundrechten nicht mehr so genau nimmt und Sie diese so vom Tisch fegen wollen. Sie sollten sich darüber einmal Gedanken machen anstatt Ihre Intelligenz dazu einzusetzen, dass Sie diese Straftaten des kriminellen Staatsapparates an den ungebildeten und hilflosen Menschen zu legalen machen. Immer mehr Bürger durchschauen Ihre Spielchen. Sie verlieren an Achtung, Ansehen und Wertschätzung. Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Und dass dieses System keine Zukunft hat, zeigen Sie darin, dass Sie immer offensichtlicher Ihre wahren Absichten zu erkennen geben müssen wessen Absichten Sie frönen.

Sie können mich nicht wie ein Stück Vieh abweisen, denn jede Ihrer Abweisungen ist auch ein Beleg und ein Zeugnis Ihrer fehlerhaften und falschen Rechtsauslegungen und Ihrer Rechtebewertungen. Sie, und nicht ich, machen sich schuldig!

Sie können mich ja strafrechtlich verfolgen lassen, weil ich Sie derartiger Straftaten bezichtige. Gießen Sie Öl ins Feuer!

Meine Klage gegen Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten beim Landgericht Berlin (28 O 448/15) anhängig wegen Amtsträgerverletzungen durch Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte wird auch durch Sie manifestiert, begründet und belegt. Die ganzen Barrieren von Anwaltszwang, Formalismus usw., wobei der mandatierte Rechtsanwalt ebenso diesem System unterzogen ist also das Mandat des Mandanten auch bisweilen verrät, sind nicht dazu angedacht, Gerichtsverfahren transparent und umsetzbar zu machen sondern im Gegenteil Mechanismen, dass Recht zu beugen und/oder die Rechtssache weg-zukehren. Der Instanzenweg ist mühsam bis unmöglich und kostet Nerven und viel Geld, will man sich nicht schon im Vorfeld wegen der Verweigerung von Prozesskostenhilfe aus den Rennen der Erfolgsaussichtslosigkeit werfen lassen. Das ganze Rechtssystem ist eine wohl inszenierte Show. Während in Showprozessen weder Kosten noch Aufwendungen gescheut werden und Gutachten usw. herbeigeschafft werden, werden die notwendigen vielschichtigen kybernetischen komplexen Fragen, die die unzureichende Höhe von Sozialleistungen in ihren Auswirkungen bedingen, natürlich nicht aufgegriffen. Mit Verfahren, die der Unterschicht zugehören, wird eben ein kurzer Prozess gemacht und alle die ehrbaren Regeln eines Rechtsstaates vernachlässigt. Und Sie, wertes Bundesverfassungsgericht, haben nichts Besseres zu tun als die Grund- und Menschenrechtsverletzungen ebenso ohne eine Begründung, warum keine Grundrechte verletzt sind, durch Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde diese weg zukehren. Ja, wie man dies Russland, China usw. unterstellt. Deutschland will durch Kritik an diesen Systemen von sein eigenen Unrechtssystem ablenken und die Kritik hieran unglaubwürdig erscheinen lassen.

Die vorsorgliche Verfassungsbeschwerde nehmen ich hiermit zurück, weil mir seitens eines Dritten die finanziellen Möglichkeiten, einen Rechtsanwalt Mandatieren zu können, was die Judikative verweigerte, der die Zulassung der Revision beantragen und ebenso begründen wird, gewährt wurden. Der Rechtsweg ist soweit nicht beendet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Wehrhahn