kw12_lammert_bruessel_bildLandgericht Berlin
Tegeler Weg 17 – 21
10589 Berlin

20.05.2016

28 O 448/15

In der Rechtsstreitsache

Manfred Wehrhahn ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten

wird mitgeteilt, dass die Suche nach einem Rechtsanwalt in der Sache das Mandat zu erteilen, erfolglos war. Der Kläger beantragt die Zuweisung eines Notanwaltes durch das Gericht. Zwar wird der Kläger diesbezüglich Kontakt mit der AfD aufnehmen, ob hier Hilfe gewährt werden kann, aber dies entbehrt der Zuweisung eines Rechtsanwaltes durch das Gericht nicht.

Die angesprochenen Rechtsanwälte trugen vor, dass die Rechtsmittel in der Sache ausgeschöpft, Fristen verstrichen seien oder es wurden andere fadenscheinige allerdings unglaubwürdige Gründe vorgetragen, die die Aussichtslosigkeit einer solchen Klage darlegen sollten, was soweit auch zutreffen mag, wie die BRD keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr gewährt und Rechtsanwälte, die das Mandat des Klägers übernehmen, gleiches widerfahren könnten, dies eben befürchten müssen, wie der Kläger verfolgt und geschädigt zu werden.

Dabei ist diese Klage  hier eigenständig. Dieses Verfahren ist gerade von den vorherigen, die hier nur den Beweis führen, dass sich die BRD von seinem Rechtssystem verabschiedet hat, abgelöst nur von sekundärer Bedeutung.

Es wäre womöglich zuerst noch zu klären sein ob direkt Schadensersatz gegen die BRD eingeklagt werden kann oder erst festzustellen wäre, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Unrechtssystem folgt.  Es mögen weitere oder/und andere Verfahrenswege usw. wegen der hier vorliegenden Amtsträgerverletzungen geben, die aber gerade erst durch die Zuweisung eines Rechtsgelehrten zur Geltung kommen können. Dass der Kläger zu den nachweislichen massiven vorsätzlichen Rechtsverletzungen durch die Judikative und Exekutive keine Rechtsvertretung erhält, beweist, dass diese Straftaten gedeckt werden sollen und ihren strategischen Absichten der widerrechtlichen Verfolgung durchführbar gestellt werden soll. Es mangelt hier gewollt und deutungsfrei an rechtlichem Gehör. Wie auch immer formaljuristisch vorzugehen wäre, um die formellen Ansprüche, die hier in Rechtsverdrehung den Rechtsweg verbauen sollen, strategisch klug und geschickt zu entsprechen, begründet gerade die Zuweisung eines unpartei-ischen und engagierten Rechtsanwaltes. Es ist vor allem hervorzuheben, dass die Beklagte (Judikative/Legislative) gleichzeitig Beschuldigte sind und selbst hierüber rechtlich urteilen sollen. 

Diese hier anhängige Klage hat das Ziel und den Zweck nachzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland wider seiner eigenen Grundrechte aber auch wider der Charta der Vereinten Nationen die Menschenrechte missachtet und massiv verletzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiernach keines seiner Verfassung nach mehr bestehendes Rechtssystem. Die Judikative hat hier im Beweis die Person des Kläger u. w. politisch verfolgt, ihnen so ihre funda-mentalen und existenziellen Pfründe entzogen, die durch sie über Jahre im Engagement erwirtschaftet wurden, also sie massiv physisch und psychisch geschädigt. Die Judikative hat in kollektiver, krimineller und staatsfeindlicher Vereinigung mit der Legislative diese Rechtsverletzungen bzw. Straftaten verübt, gedeckt, geduldet und sie haben wiederholt das Recht gebeugt.

Diese Klage ist für Rechtsanwälte eben ein Affront gegen die eigene Klientel. Es findet sich soweit kein Rechtsanwalt, der diese Bürde auf sich nähme, weil dies für einen Rechtsanwalt existenzielle Gefahren mit sich führen kann. Selbst der Rechtsanwalt Beisicht, der der Partei Pro Köln nahesteht, sah sich nach über zwei Monaten des Prüfens der Rechtslage nicht im Stande das Mandat zu übernehmen.

In einem Unrechtssystem, wie das der Bundesrepublik Deutschland, sind Rechtsmittel wie Instanzen nichts wert, es geht eben nicht um Quantität sondern um die Qualität. Der Sinn und Zweck von Instanzenwege wirkt hier dieser selbst entgegenstehen. Ein Unrechtssystem kann es eben nur dann geben, wenn durchgängig Unrecht praktiziert werden kann. Wie hier in diesem Falle. Die durch ein solches Rechtssystem bzw. Unrechtssystem aufgestellten Bürokratismen, Formalien und Rechtsnormen sind nichtig und wertlos bzw. heben sich selbst auf, weil sie sich selbst entziehen.

Die Klage mag zwar ein Paradoxon enthalten, soweit, wie dieses Unrecht angeprangert wird und Auflösung begehrt von denen, die dieses Unrecht begangen haben also verlangt, dass die Verbrecher sich selbst ihrer Straf-taten zugestehen und derer bezichtigen, ist aber grundsätzlich nach „geltenden“ Recht möglich.

Der Kläger beantragt wider seines festgestellten Klagebegehrens ein rechtsstaatliches ordentliches faires Verfahren. Nicht die glitzernde Fassade markiert einen Rechtsstaat sondern das Jenseits von Parteilichkeit und Abhängigkeit wie Gleichstellung. Es muss in sachlicher und fachlicher Kompetenz der Sachverhalt beleuchtet werden wie die Loslösung von Lobbyismus und Populismus stattfinden.

Zeugen und Beweise

Richter Fahsel: Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrücke und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht kriminell nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.

Frank Fahsel, Fellbach

Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG und befreundet mit Gerhard Schröder, auch er ein Nestbeschmutzer de luxe, kommentiert Fahsels Leserbrief so:

„Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.
Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden.

Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte“.

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Manfred Wehrhahn