Ein Bekannter erzählte mir vor einigen Tagen eine schier unglaubliche Geschichte: Ein Freund dieses Bekannten, dessen Namen mir bekannt ist, betreibt seit ca. 8 Jahren eine Firma. Im Rahmen der derzeitigen Wirtschaftslage und daraus resultierender Auftragsflaute geriet besagter Unternehmer in eine Notsituation. Er war kurzfristig nicht mehr in der Lage für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Also versuchte er zeitnah in den „Genuss“ von Hartz IV zu kommen. Er wurde vorstellig und bat um einen Überbrückungsbetrag, da er ansonsten keine Möglichkeit sah, seine Lebenskosten inkl. Krankenkassenbeitrag und Miete zu finanzieren. Ebenfalls brauchte der dringend Bares um schnellst möglich Bewerbungstermine einzuhalten, die er bereits im Vorfeld organisiert hatte. Diese Termine waren zum Teil über 300 Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Er war somit flexibel, engagiert und motiviert! Wer nun glaubt, dass dieser DEUTSCHE STAATSBÜRGER, der seine Steuern immer pünktlich gezahlt hat und auch Arbeitsplätze vergab, auch nur 1Cent bekommen hätte, der irrt.

Erst Mal müsste er Steuererklärungen, Versicherungen, Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen etc. beibringen. Inzwischen kopierte er, was das Zeug hielt und machte sich mit 3 prall gefüllten Aktenordnern wieder zu der Antragsstelle auf, in der Hoffnung zeitnah Geld für einen Bewerbungstermin an nächsten Tag zu bekommen. Wer jetzt glaubt, dass diese Zahlung erfolgt sei, der irrt wieder. Die Überprüfung dauert Tage, wenn nicht Wochen.

Besagter Unternehmer organisierte die für die Vorstellung benötigten Euros im Bekanntenkreis und er bekam den Job. Anfangsgehalt ca.6500,– Euro brutto. Mit dem neuen Arbeitsvertrag in der Hand begab er sich wiederum zur Antragsstelle und bat um Überbrückungshilfe bis zum Zeitpunkt des ersten Lohneinganges, da er bei seinem neuen Arbeitgeber nicht gleich nach einer Vorschusszahlung fragen wollte.

Um es kurz  zu machen, Überbrückungshilfe abgelehnt!!!

Zwischenzeitlich hat besagter Unternehmer eine Eilklage beim Sozialgericht eingereicht, um doch noch ein Darlehen zu bekommen, da er seinen ersten Lohn erst zum 15.Oktober erhält. Seinen Lebensunterhalt inkl. Fahrtkosten, in nicht unbeträchtlicher Höhe, bestreitet er zur Zeit durch finanzielle Hilfe aus seinem Bekanntenkreis. Laut Urteil vom 17.September wird jegliche Hilfe staatlicherseits abgelehnt. Der Unternehmer hat nun eine Rechtsanwältin eingeschaltet.

Soweit der Stand der Dinge bis zum heutigen Tag. Kann unser Staat es sich eigentlich leisten, seine Leistungsträger so zu behandeln? Durch die ihm eigene Flexibilität und Kompetenz, hat der in Not geratene, sich selbst schnellstens aus der Notlage befreit. Wäre es für den deutschen Staat nicht ungleich teuerer geworden, einen neuen HartzIV Leistungsbezieher zu haben? Mit Sicherheit!

Dieses Risiko gingen die Sachbearbeiter der ARGE Köln ein. Denn hätte er nicht auf die Hilfe seiner Freunde zählen können, wäre es dem Unternehmer nicht möglich gewesen, die neue Arbeitsstelle anzutreten und wäre in Folge wahrscheinlich dem Steuerzahler „zur Last gefallen“.

Andererseits finanziert unser Staat großzügig Bürger anderer Länder und demonstriert damit wie sozial er ist. Nicht nur meiner Meinung nach können wir uns das schon lange nicht mehr leisten! Sollte der deutsche Staat sich nicht vorrangig um seine eigenen Bürger kümmern? So geht unser Staat mit seinen gut ausgebildeten, qualifizierten Bürgern (ca.6.500,– Euro brutto Anfangsgehalt) um.

Und so subventioniert der deutsche Staat Andere!

Man könnte glauben, dass in Deutschland der Irrsinn regiert. Einem arbeitswilligen Bürger, der mit Initiative schnell einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, verweigert unser Staat ein kurzfristiges Überbrückungsdarlehen. Langzeit-HartzIV Bezieher mit ungünstiger Prognose, die zum Teil auch noch kriminell sind, finanziert der deutsche Staat anscheinend lieber!!

DIE WELT Artikel

Ich glaube, dass ich nicht der Einzige bin, der unsere „Demokratie“ nicht mehr versteht. HIER IST ETWAS FAUL, ES STINKT GEWALTIG!!!!!!!!!!!!

Manfred Wehrhahn