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Deutschland steht in Sachen Menschenrechts-Verletzungen Russland und China in nichts nach! Deutschland ist weder ein Recht- noch ein Sozialstaat sondern eine Diktatur des Kapitals.

Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101
50939 KÖLN

7. February 2014

143 C 298/13

Klage

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

-Kläger-

gegen

Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.
                    Kulturelles Jugendbildungswerk e. V.
Ole Seelenmeyer u. w.
Kolberger Str. 30
21339 Lüneburg

-Beklagte-

wird auf den Schriftsatz der Beklagten wie folgt erwidert:

Es trifft zu, dass es bereits ein Verfahren vor dem Amtsgericht Köln gab. Es trifft ebenso zu, dass mein Schadenersatzanspruch vorm Amtsgericht Köln abgewiesen wurde. Seinerzeit war ich anwaltlich vertreten. Die Beweise wie Bilanzen, Erklärungen usw., die ich Rechtsanwältin Zaroffe ausgehändigt hatte, hatte sie nicht ans Amtsgericht weitergeleitet. Ihre fachliche Beratung zum Schadenersatz war grundsätzlich „dürftig“ und unzureichend! Es mangelte vor allem am notwendigen Engagement! Rein wegen mangelhafter Beweismittel, dies hat das Gericht so aber nicht begründete, wurde mein Schadensersatzanspruch erstinstanzlich abgewiesen.  Das Verfahren auf Schadenersatz und Schmerzensgeldes wurde nachdem ich alle Beweismittel (Bilanzen, Statistiken und Erklärungen des Geschäftsführers der motionFX GmbH) vorgetragen hatte, zur Berufung abgewiesen mit der Begründung, dass Rechtsanwältin Zaroffe zwar einen Antrag auf Fristverlängerung zur Berufungsbegründung fristgerecht gestellt habe, diesen Antrag aber nicht begründete hätte.

Erstinstanzlich wurde darauf abgestellt, dass die Beweise nicht vorlagen und zweitinstanzlich lagen die Beweise vor, die man mit dem Fehler meiner Rechtsanwältin soweit wegräumte, wie dieser Fehler das Verfahren verloren ließ. Ein Antrag auf Fristverlängerung müsste auch ohne  Begründungen (Urlaub, Krankheit oder/und hoher Arbeitsanfall …) einem Rechtsanwalt abgenommen werden. Würde dies nicht so, würde hier automatisch Missbrauch dieses Rechtes von Kollegen unterstellt. Es ist davon auszugehen, dass auch hier am Ausgang des Verfahrens „gedreht“ wurde. Es soll unter allen Umständen mir kein Schaden entstanden sein. Es ist mir aber ein Schaden entstanden, und zwar wegen mangelhafter gerichtlicher und strafrechtlicher Verfahren und Ermittlungen der Deutschen Justiz! Und genau deswegen, darf mir kein Schaden entstanden sein.

Die Justiz kam natürlich nicht umhin, diesen Fehler bzw. diese Straftat von Dr. Scheffler des Mandatsverrates anzuerkennen, wollte sie nicht ganz ihr Gesicht verlieren.  Die Straftat des Mandatsverrates war notwendig, um die angezettelte Vernichtungsmaschenerie gegen mich nicht auffliegen zu lassen, weil das Video durch die Begutachtung eines Gutachters wertlos geworden war und die Wahrheit, wer Vorort wirklich als Sieger moderiert wurde, hätte auffliegen können. Die mehrfachen Straftaten wie Siegverweigerung, Beweisfälschung …, der Medienbosse  wären aufgeflogen und wurden so gedeckt.

Herr Seelenemyer vergisst hier zu erwähnen, dass er Strafzahlungen von 5.000,– € wegen Beleidigungen an die Staatskasse hat zahlen müssen. Also, so unschuldig, wie er tut, scheint er nicht zu sein. Ich werde mit 1.000,– € Schmerzensgeld abgespeist. Meine Persönlichkeitsrechte und unternehmerischen Medienwirkungen werden natürlich über ein Business-Medium, das die gleiche Klientel erreicht (Band, Labels, Artist usw.), nicht geschädigt, soweit das werte Gericht! Dabei wissen alle, wie Medien im öffentlichen Vokus stehende Persönlichkeiten niedermachen können, so dass ihnen ihre Existenz vernichtet wird: z. B. Jörg Kachelmann u. w.

Es trifft zu, dass die Liquidation der motionFX GmbH bereits vor den Beleidigungen meiner Person durch Herrn Seelenmeyer eingereicht war. Dies begründet sich aus vorherige Verfahren:

  1. des Jan-Peter Fröhlich von den „Höhnern“ gegen uns wegen angeblicher widerrechtlicher Nutzung zweier Titel, der, wie sich nach einem zivilrechtlichen Verfahren im Entzug dieser Nutzungsrechts zu einem darauf folgenden Strafverfahren gegen ihn, wegen eidesstattlicher Falschaussagen im Sühne-Opfer-Ausgleich uns die Rechte an den Titel zwar zurückgeben musste, aber wir auf die Prozesskosten von über 7.000,– € zum Zivilverfahren sitzen blieben
  2. und wegen eines Verfahrens des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. vor dem Hanseatischen Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg wegen Unterlassung einer wahren Äußerung, diesen Prozess aber verloren, weil hier Mandatsverrat von unserem von uns mandatierten Rechtsanwaltes begangen wurde
  3. und wegen eines weiteren Prozesses gegen die Coumpter Futures in Frankfurt verloren trotz wir hier um über 10.000,– € geprellt wurden,

viele Kosten zu tragen hatten .

Hier zum Verfahren wegen Unterlassung einer wahren Behauptung vor dem Landgericht in Hamburg gewann der Beklagte den Prozess deswegen, weil unser von uns mandatierte Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler aus München ein durch einen staatlich anerkannten Gutachter bewertetes vom Beklagten vorgelegtes Video zum Termin für unstreitig erklärte trotz er wusste, dass das Video streitig war. Es gäbe kein Hintergrund, so der Gutachter. Es könnte sonstwo aufgenommen worden sein. Dieses Video sollte unsere Behauptung, wer Vorort zur Veranstaltung nach den Aussagen unseres Zeugen moderiert auf den 1. Platz genannt wurde, was per Gerichtsurteil uns untersagt wurde, zu äußern, weil eben durch Mandatsverrat wir den Prozess verloren, widerlegen.

Der Künstler, Danny Street, ein Rechtsanwalt aus München, Andreas Düker, der nach diesem streitigen Video gewonnen haben soll, kennt bei seiner Vernehmung von der Kriminalpolizei in München nicht einmal seinen Siegertitel! Der Zeuge der Vorortmoderation ist auf jeden Fall glaubwürdig.

Die verlorenen Prozesse verschlangen viel Geld, wenn gleich Dr. Scheffler die Kosten zum Verfahren und seines Honorares wegen seines „Fehlers“ hat an uns erstatten müssen, so hat der Geschäftsführer der motionFX GmbH schon seinerzeit das Handtuch geworfen. Insgesamt sind der motionFX GmbH  zu unterschiedlichen Verfahren finanzielle und materielle Schäden von weit über 20.000,– € entstanden. Für ein Kleinunternehmen viel Geld. Der motionFX GmbH wie ihr Geschäftsführer und meine Person wurden so ihre Lebensperspektiven zerstört.

Meine Schadenersatzforderung hat überhaupt nichts mit dem Schaden, den der motionFX GmbH und deren Geschäftsführer entstanden ist, zu tun, allenfalls indirekt. Die motionFX GmbH behält sich allerdings ebenfalls Regress vor.

In der Addition der gegen die motionFX GmbH und meiner Person gerichteten Straftaten und Schädigungen führten zur Liquidation.  Der Geschäftsführer der motionFX GmbH erkannte, dass meine Systemkritik –Änderung der Musikcharts vorm Bundeskartellamt- mit Rechtsmissbrauch und Straftaten der Vernichtung in Deutschland honoriert wird und wenn dieser dies noch öffentlich macht, als Irrer in unterschiedlichen Medien über Monate tituliert wird, um ihn zu denunzieren und unglaubwürdig zu stellen, so dass eine gemeinsame Existenzbasis mit mir nicht mehr möglich wurde. Wir wurden um einen Sieg betrogen, damit dieser Manfred Wehrhahn nicht im Musikbusiness fuß fasse. Wegen dieser rechtsverletzenden Verfahren vor deutschen Gerichten werde ich wegen Rechtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Straftaten, deren Begünstigung, Existenzvernichtung, politischer Verfolgung usw. Klage gegen Deutschland vertr. durch den Deutschen Bundestag vor dem Landgericht Berlin ebenfalls auf Schadenersatz einreichen.

Es ist schon eine Frechheit sich auf derartige Verfahren  berufen zu wollen, die in Lug und Betrug zustande kamen. Der Beweis, dass mir ein Schaden von monatlich 800,– € beginnend zum 1. August 2013 monatlich fortlaufend entstanden ist, ist erbracht und unstreitig. Die motionFX GmbH ist nicht in Konkurs gegangen sondern aus den perversen vorgetragenen Gründen liquidiert worden. Rechte von Forderungen aus den Rechtsgeschäften der motionFX GmbH gehen an  die Radar Music über. Die Radar Music wurde zum 1. August 2013 gegründet.  Dies Unternehmen ist finanziell im Stande diese 800,00 € monatlich aufzubringen. In der Zeit von 2002 bis 2011 erhielt der Geschäftsführer der motionFX GmbH ein Gehalt. Soweit kann die Radar Music durch auch eigene Erlöse wie von den Privateinlagen des Geschäftsführers diese finanziellen Aufwendungen stemmen.

Die hier seitens Herrn Seelenmeyer zitierten  vorherigen Verfahren haben auf dieses Verfahren keine Wirkung und Wertung. Dieses Verfahren ist losgelöst von allen anderen Verfahren zu betrachten, zu beurteilen und zu entscheiden, weil in den vorherigen Verfahren unter illegalen Machenschaften vorgetragen, geurteilt und entschieden wurde. Zu diesem Verfahren wird hoffentlich gerechter und rechtsstaatlicher geurteilt.

Ausschlaggebend ist hier rein die Begründung des Inhabers von jetzt Radar Music, warum er nicht mehr mit mir in einem unternehmerischen Kontrakt treten kann. Dies ist, wie er vortrug,  glaubhaft und verständlich. Er hat aber nicht die Geldmittel, dass er mir rein ohne Gegenleistung dieses Geld von 800,– € monatlich wegen meines zurückliegenden Engagements gewähren könnte. Durch die Delegation des Vertriebes an Collector´s Mine, den ich u. a. hätte durchführen sollen, reduzieren sich die Verkaufserlöse der verkauften Tonträger erheblich.

Einerseits wurde durch die in Lug und Betrug verloren Prozesse die motionFX GmbH massiv geschädigt und andererseits meine Person massiv beleidigt und denunziert: Der Irre aus Köln! Herr Wehrhahn gehört dringend in psychiatrische Behandlung, da ich für mich und der Öffentlichkeit zur Gewahr würde, so Herr Seelenmeyer.

Da werden wir um den Sieg betrogen. Der direkte wie folgender Gewinn aus diesem Sieg bleibt vorbehalten. Da begeht unser Rechtsanwalt zum Vorteil des Beklagten Mandatsverrat, da kennt der Sieger seinen Titel nicht, da gibt es jede Menge weitere Unterlagen und andere Beweismittel, die alles genau belegen könnten, was tatsächlich Vorort moderiert wurde, aber die Staatsanwaltschaft Hamburg wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg stellen die Strafverfahren unter larifari Begründungen ein und begehen Rechtsbeugung. Ein Clan, der hier in Gewalt übergreifender Manier die politische Verfolgung meiner Person, wie in der DDR, inszeniert, abhandelt, beurteilt … belegen kriminelle Machenschaften wie die Abhängigkeit der Richterschaft vom System! Sie sind nicht unabhängige.

Die Ihnen zugegangenen Akten belegen hier meinen Vortrag. Hiernach ist meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe zu entsprechen. Weiter ist der Klage stattzugeben.

Manfred Wehrhahn