Eine Versicherung soll gerade vor Armut schützen, denn ansonsten braucht man sie nicht. Da arbeitet man 47 Jahre im Durchschnittsverdienst und bekommt ein Almosen, ja, bisweilen weniger als die nicht versicherungspflichtigen Sozialleistungen, wie der Personenkreis, der womöglich nie Steuern noch Versicherungsbeiträge geleistet hat. Armutsrenten, die rein verfassungsge-währende Leistungen decken also Grund- und Menschenrechte sichern, bedarf es keine Versicherung, da diese den Leistungsberechtigten nach Recht und Gesetz sowieso zustehen würden. Grundrechte müssen nicht erworben werden.

Es ist kriminell, wenn eine an Beitrittsjahren erfüllter Versicherungsanspruch auf Versicherungs-leistungen rein diese Grundrechte sichert. Eine Versicherung müsste, gerade eine solidarische, vor den Bezug dieser Armutsleistungen schützen, die durch Steuern und zusätzlich durch Beiträge zu einer Versicherung rechtsbindend finanziert wird. Das ist nicht nur Ungerecht, es ist vorsätzlicher Betrug!