Es gäbe überhaupt keine Finanzierungsprobleme zur Rente, wenn die per Verfassung und den Menschenrechten zu gewährende Grundsicherung, die eben nicht erworben werden muss, die man zur Geburt bis zum Lebensende uneingeschränkt erhält, also die Sozialleistungen aus den Haushaltsmitteln des Staates in die Rentenkasse für jeden Rentner zuschießt und soweit ist eine Rente jedenfalls oberhalb der  Sozialleistungen sichergestellt. Die Progression zur Rentenleistung kann dann entsprechend der Beitragspflichtigen in deren Einkommen usw. dynamischer, fiskalpolitischer und versicherungskonform ausgestaltet werden. Ein Versicherungsleistungsschutz muss immer oberhalb sozialhilferechtlicher Leistungen angesiedelt sein, weil der Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter von den Grund- und Menschenrechten garantiert sind, also nicht erworben werden müssen, und eine Versicherung vor dem Bezug dieser Leistungen eigentlich schützen sollte, kann zwangs-läufig eine Versicherungsleistung, die vor diesen verarmenden und verelenden Leistungen schützen müsste, auch nur oberhalb von Sozialleistungen angesiedelt sein. Es wäre auch Betrug, weil derjenige, der in Arbeit und Brot nicht nur Steuern entrichtete sondern auch über 40 bis 45  Jahre in diese Versicherung eingezahlt hat, aber im Großen und Ganzen nur eine nicht versiche-rungspflichtige Leistung erhält, fiskalpolitisch doppelt und dreifach ausgenommen wurde ohne einen wirklichen Versicherungsschutz zu erzielen, gleich dieser Sozialleistungsempfänger  gestellt wird! Die Rentenbezieher, die weitere Einkünfte aus Vermietungen, Wohneigentum, weitere Rentenbezüge, Pensionsansprüche usw. und geldwerte Zugewinne haben, für die braucht aus Gründen des Solidaritätsprinzips die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Staatshaushalt keine den Grund- und Menschenrechten entsprechenden Sozialleistungen in die Rentenkasse gewährleisten.

Die Rente darf ebenso nicht steuerpflichtig werden und den  Versicherungsschutz nicht reduzieren. Der Deutsche Bundestag darf auch nicht versicherungsfremde Leistungen aus den Topf der Versicherten finanzieren. Die Versicherungspflichtigen zahlen zweck- und zielgebunden zur Altersrente ihr Beiträge ein! Andere Rentenansprüche, wie die Invalidenrente, Witwenrente usw., müssen aus anderen Töpfen finanziert werden. Den Versicherungstopf Rente kann man nicht einfach jegliche Sozialansprüche aufdrücken! Der geldwerte Zugriff im Entzug durch die Bundesregierung ist zu unterlassen. Das missbräuchliche Jonglieren mit den Pflichtversiche-rungseinnahmen der Rente durch den Staat ist zu unterlassen.

Eine Unverschämtheit ist, dass die massive Reduzierung der Rentenbezüge jetzt von der SPD, die diese Reduzierung mit zu verantworten hat, eine Respekt(lose) Rente zum Wählerfang einführen will. Diese respektlose Respekt Rente gleicht den Verlust nicht aus, da überwiegend die Grundsicherungsleistungen im Alter, die auch der Staat gewährt, entfallen würden und die wo möglichen 10% über dieser Grundsicherung nicht wirklich einem Versicherungsanspruch gerecht würde! Alles Augenwischerei!

Manfred Wehrhahn