richter-fahselEs ging um Beleidigungen meiner Person im Netz!

Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

Fax: 477 4050

04.07.16

74 Js 305/14 A

Sehr geehrter Herr Scherf,

wie Sie den Ihnen heute zugegangen Unterlagen entnehmen können, bestanden immer offensichtlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidung, dass Rechtsmittel der Berufung abzuweisen, weil die Begründung zur Berufung des Verfahrens zur Fristverlängerung nicht begründet wurde hier urlaubsbedingt.  Dieses Rechtsmittel war deswegen nicht zu versagen, wie die mangelnde Begründung zur Fristverlängerung ein höherwertiges verfassungsverbrieftes Recht nicht versagen kann, wie dies damals wie heute gängige Praxis war, dass der Antrag aus Fristverlängerung nicht begründet werden musste. Es hätte hier nachgefragt werden müssen, warum die Fristverlängerung zur Begründung der Berufung notwendig sei. Dass man die Kanzlei der Rechtsanwältin nicht mehr telefonisch erreicht habe, so die Richter, spricht gerade dafür, dass sie im Urlaub bzw.  gehindert war. Unter keinen Umständen war das Rechtsmittel wegen dieses, wenn überhaupt, Fehlers der Rechtsanwältin zu entziehen. Mit nichts war diesen richterliche Entscheidung zu rechtfertigen.

Wie sich jetzt aber herausstellte, scheint es eben doch gängige Praxis zu sein, den Antrag auf Fristverlängerung nicht zwingend begründen zu müssen, weil man von vorne herein davon ausgehen kann, dass es hierfür wichtig und notwendige Gründe der Kollegen gibt. Derartige geringe und unerhebliche Formfehler zumal schwammige zu derartigen führen, dass wichtige und höherwertige Rechte, wie in einer Diktatur versagt werden können, würde das Recht der Willkür ausgesetzt, da man immer beliebig und ungesühnt Formfehler usw. konstruieren kann. Es verstößt gegen unsere Verfassung, wenn das Recht so larifari entzogen werden kann zumal hier Richter Fahsel zu zitieren wäre, der seine Kollegen kriminell nennt.

Ihre Ermittlungen hätte genau diese Fragen aufgreifen müssen, wenn Sie nicht schon von vorneherein wussten, wie hier verfahren wird.

Es wurde ein Verwirrspiel inszeniert. In dem nach dem Urteil/Beschluss der Kammer  des Landgerichtes Köln die ebenfalls Beschuldigte Rechtsanwältin nicht etwa äußerte, dass sie in gängiger Praxis gehandelt habe sondern alle anderen juristischen Möglichkeiten schöpfte, wie das Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand usw., um den forcierten strategisch geplanten Entzug des Rechtsmittels glaubhaft und formell rüber zu bringen.

Ich musste annehmen, dass in gängiger Praxis ein Antrag auf Fristverlängerung zu begründen sei. Soweit hier also ein routinemäßiger Akt der Begründung zur Fristverlängerung Mangel hatte, musste ich schlussfolgern, dass diese Nicht-Begründung der Fristverlängerung im Vorsatz geschah. Dies wurde jetzt durch ein von mir betriebenes anderes Verfahren widerlegt. Hier hat das Bundessozialgericht ohne eine Begründung, warum Fristverlängerung notwendig sei, die beantragte Fristverlängerung stattgegeben. Es ist so, dass eine Begründung zur Fristverlängerung nicht zwangsläufig geboten ist. Soweit haben sich die Richter der Kammer der Rechtsbeugung schuldig gemacht, wie ebenso ihre Begründungen wegen der Berufungsabweisung unglaubwürdig und fadenscheinig sind. Es handelt sich hier um eine reine Schutzbehauptung! Selbst wenn hier unterschiedlich mal so und mal so verfahren würde, was zu Verwirrungen, Orientierungslosigkeit usw. führt, war gerade der Akt die nächste Instanz des Rechtsweges so zu versagen, unberechtigt, unverhältnismäßig und unangemessen. Die Richter der Kammer haben eine „unsichere“ bzw. eine gängige Praxis missbräuchlich zu meinem Schaden konstruiert.

Durch diesen kriminellen Akt der Amtsträgerverletzungen ist mir einen hoher Schaden entstanden. Es ging um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Beleidigungen im Netz und in einer Fachzeitschrift: Ich sei irre …!

Und die unterschwellige Drohung, dass mir Kosten auferlegt werden können, wenn an meinen Anschuldigungen nichts dran sei, können Sie sich schenken! Hier gehe ich bis zum Bundesverfassungsgericht, an die Öffentlichkeit und anderen Medien u. w.! Heißt dies doch, wer die kriminellen Handlungen der Justiz anzeigt, der muss damit rechnen, dass er finanziell geschädigt wird! Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Deut besser wie Russland, China usw., wenn sich dies auch hinter dicken Wänden der Lügen auf der Bühne der Shows propagandistisch schönfärbt!

Ich verlange, erwarte und beanspruche faire rechtsstaatliche und gleichgestellt Gerichtsverfahren! Ich verwahre mich gegen die gegen mich praktizierte politische Verfolgung!

Nehmen Sie Ermittlungen auf und missten Sie Ihren Stall aus, anstatt diese dort verübten Straftaten zu decken und mich finanziell zu bedrohen!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn