Ich habe wegen Verweigerung von Arbeitslosengeld II-Leistungen an den Kunden Gabriel Konertz ein Schreiben ans Jobcenter Köln versandt: Strafanzeige gegen Jobcenter!

Hieraufhin wurde gegen meine Person Strafanzeige wegen Beleidigung eingelegt! Heute ging mir ein Strafbefehl zu: Strafbefehl!

Hier mein Antwortschreiben bzw. mein Rechtsmittel:

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 KÖLN

537 Cs 450/13

Gegen den mir heute zugegangenen Strafbefehl lege ich hiermit Rechtsmittel bzw. Einspruch ein.

Gründe:

Es liegt überhaupt keine Beleidigung vor. Seitens des Amtsgerichtes Köln wurde diese Beleidigung widerrechtlich zur politischen Verfolgung meiner Person unangemessen und unverhältnismäßig forciert.  Im Satz und Kontext„ … Es ist hirnrissig und auch unglaubwürdig, dass Herr Konertz im Anspruch auf Leistungen vorsätzlich und absichtlich auf die Leistungen verzichtet hat. …“ kann jedenfalls keine Beleidigung gegen eine spezielle Person entnommen werden. „Es“ meint erst einmal einen Sachverhalt und keine Person, wenn ich dies grammatikalisch richtig verstehe! Zweitens muss hier hirnrissig definiert  werden, was hirnrissig hier überhaupt meint. Das Wort als solches ist nicht grundsätzlich, wenn überhaupt, beleidigend. Hier meint hirnrissig jedenfalls widersprüchlich und nicht nachvollziehbar.

Mit gleichem Datum, was für ein Zufall, kam ein Schreiben von der Generalstaatsanwaltschaft Köln (53 Zs 346/13) zur Strafanzeige gegen die Beschuldigten des Jobcenters Köln wegen Körperverletzung und Dienstvergehen.

Wenn hirnrissig eine Beleidigung sein sollte, dann ist das, was die Beschuldigten gemacht haben alle male strafbar. Sie haben Herrn Konertz, und nicht nur ihn, Leistungen vorenthalten, in dem sie ihr Amt missbraucht haben und nicht Kundennah und Kundenfreundlich ihr Amt ausgeführt haben. Herrn Konertz wurde nachweislich, auch wenn die Staatsanwaltschaften dies nicht sehen wollen, ein körperlicher und psychischer massiver Schaden durch die Beschuldigten zugefügt. Und das können Sie auch nicht dadurch wegkriegen, in dem Sie mich unberechtigt einer Straftat bezichtigen.

Seid dem ich mich seiner angenommen habe, erhält Herr Konertz diese Leistungen! Es forciert die Frage, warum erhielt er ohne meine Unterstützung und Hilfe diese Leistungen nicht. Herr Konertz musste deswegen, dass ihn die Leistungen verweigert wurden trotz die Beklagten seinen gravierenden negativen Gesundheitszustand (11% Herzleistung und jetzt einen 80%tigen Behinderungsgrad) kannten und eine Krankenversicherung mangelte, wiederholt in der Uni-Klink Köln auf der Intensivstation unter Lebensgefahr noteingewiesen werden. Diese  massiven Körperverletzungen, die bei ordnungsgemäßer Handhabe des Amtes nach den Grund- und Menschenrechten hier hätten Abhilfe sichern müssen, ahnden Sie natürlich nicht sondern soll ich mit allen Mitteln eingeschüchtert und verunsichert werden. Weiter versuchen Sie mich zu kriminalisieren. Der, der hilft, der wird hier verfolgt, weil das erzeugte Elend durch Hartz IV nicht durchdringen soll. Es werden aber Grund- und Menschenrechte massiv verletzt! Also, Sie wollen diese Straftaten so decken und im Keim der öffentlichen Erkenntnis und Wahrnehmung ersticken.

Wenn hier überhaupt, wie in vielen anderen Fällen, irgendwer einen Strafbefehl hätte erhalten müssen, dann unsere Staatsräson, wie Mitarbeiter der Judikative und Legislative! Und nur zu derartigen Behauptungen und Feststellungen, dass Deutschland weder ein Recht- noch ein Sozialstaat sei, begründet diesen Strafbefehl. Zuerst wurde die Beleidigung darin gesehen, dass ich einen Vergleich zwischen Staatsdienern aus dem Dritten Reich mit den heutigen machte. Davon hat man wohl Abstand genommen, etwa die Staatsanwaltschaft höchst selbst mochte feststellen, was die Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt habe,  und hat sich, weil der Zweck die Mittel heiligt, an diesem Wort „hirnrissig“ festgebissen. Hier zeigt sich übrigens die Kür aus nichts einen Elefanten machen zu wollen, um mich widerrechtlich zu verfolgen.

Nur, mir wird keiner das Maul verbieten!

Manfred Wehrhahn