Diese skandalöse Tatsache ist längst nicht allen Bundesbürgern bekannt: Das Sozialversicherungs-Abkommen von 1964 gewährleistet erwerbslosen Familienangehörigen von in Deutschland lebenden erwerbstätigen Türken eine kostenlose Mitversicherung in der deutschen Krankenkasse. Das bedeutet: Wir zahlen, wenn sich der in Ost-Anatolien lebende arbeitslose Vater des in Berlin arbeitenden Achmed an der Prostata behandeln lässt.

Beim Blog “Fakten – Fiktionen” ist eine entsprechende Passage aus dem aktuellen Buch von Udo Ulfkotte „Kein Schwarz Kein Rot Kein Gold – Armut für alle im lustigen Migrantenstadl“ abgedruckt:

Hierzulande legal lebende Türken haben Anspruch darauf, dass auch ihre im Ausland lebenden Angehörigen kostenlos mitversichert werden. Sie haben richtig gelesen: Wenn in Deutschland lebende Türken ihre minderjährigen Töchter in der Türkei zwangsverheiraten, dann sind diese in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung mitversichert. Hier lebende Türken haben — trotz leerer Kassen — auch weiterhin Anspruch darauf, dass ihre in der “Türkei lebenden Angehörigen — sogar die Eltern — im Krankheitsfall Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung erhalten, und zwar auch dann, wenn diese niemals in Deutschland gewesen sind.

Die Junge Freiheit stellte schon 2003 fest, dass insbesondere in islamischen Ländern zu „Familienangehörigen“ nicht nur Frau und Kinder, sondern die ganze Großfamilie, also Eltern, Großeltern und Geschwister zählen. Die der türkischen Krankenversicherung hierdurch entstandenen Kosten würden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Die „Junge Freiheit“ berichtete weiter, dass die offizielle Anfrage des damaligen CDU-Abgeordneten Martin Hohmann von der Bundesregierung „wachsweich“ beantwortet wurde:

… Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörige in der Türkei von bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern Leistungen der türkischen Krankenversicherung erhalten haben, deren Kosten von den deutschen Krankenkassen zu erstatten sind.”
Genaue Zahlen sind also offiziell nicht bekannt – an das wohl tatsächlich milliardenschwere Tabu will aber bislang niemand heran. Doch mehr Transparenz ist nötig in einer Situation, in der für die Defizite im Gesundheitswesen die deutschen Versicherten mit mehr Zuzahlungen und weniger Leistungen bluten werden. Bevor das geschieht, sollte die Bundesregierung alle Verpflichtungen aus Sozialversicherungsabkommen und die daraus erwachsenden finanziellen Belastungen auf den Tisch legen. Die ungleiche Behandlung deutscher und islamischer Familien ist aber nicht die einzige “Gerechtigkeitslücke”.

Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar, wie auch Ulfkotte in seinem Buch ausführt:

Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht genau genommen dem Gleichbehandlungsgrundsatz und stellt Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken. Schließlich ist deutschen Krankenversicherten die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt. Bei Deutschen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden.

Wie die „Junge Freiheit“ weiter berichtet, werden in Deutschen Krankenhäusern auch Patienten aus dem Bereich dieser Länder mit staatlichem Gesundheitsdienst versorgt. Dieses Sozialversicherungsabkommen wurde mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Marokko und Tunesien abgeschlossen. Verträge dieser Art seien laut JF auch „mit einer Reihe anderer Länder abgeschlossen“ worden, wohl des ehemaligen Jugoslawiens und der Baltenstaaten. Sinn und Zweck sei es, die Angehörigen der in Deutschland lebenden Ausländer mit den Angehörigen deutscher Versicherter gleichzustellen.

Eine diesbezügliche Anfrage wurde auch schon an das Internetportal der Bundeskanzlerin „direkt zu“ weitergeleitet und „zur Beantwortung weitergeleitet“. Von einer Antwort ist dort aber nichts zu lesen.

Das „Westfalen-Blatt“ hat am 18. Juli 2003 zum ersten Mal über dieses skandalöse Thema berichtet. Die Überschrift des Artikels lautete »Ein Tabu — milliardenschwer«. Dem Bericht zufolge kostet die beschriebene Praxis die deutschen Krankenversicherungen „viele Milliarden Euro“.

Wundert sich eigentlich noch jemand, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2011 weiter angehoben werden? Wie 1a-krankenversicherung.de berichtet, drohe im kommenden Jahr ein Haushaltsdefizit von 11 Milliarden Euro. Die Kosten im Gesundheitssystem stiegen „unaufhörlich weiter“ und rissen „neue Löcher“ in die Haushalte der Krankenkassen. Den Kassen blieben also „nur die Erhebung weiterer und höherer Zusatzbeiträge“, deren Begrenzung die Bundesregierung ebenfalls aufgehoben habe. Gesetzlich Versicherte müssten 2011 also mit „15,5 Prozent allgemeinem Beitrag“ und „steigenden monatlichen Zusatzbeiträgen“ rechnen.

Der deutsche Michel hat eben den Mund zu halten und sich weiter willig als Melkkuh missbrauchen zu lassen. Sein Fleiß und seine Leistungsbereitschaft werden dazu benutzt, um nicht nur die Rückständigkeit und Leistungsschwäche anderer Länder, sondern auch noch deren Misswirtschaft und Korruption zu finanzieren.

Für den deutschen Bürger ist die Zeit gekommen, sich zu wehren. Wer diesem absurden Treiben nicht länger tatenlos zusehen möchte, sollte bei der neuen Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen unterschreiben (Pet-ID 14686, Hauptpetent Arndt Weber). Bisher sind seit dem 24. Oktober 430 Unterschriften eingegangen. Die Laufzeit der Petition geht bis zum 7. Januar 2011.

Reden und Schreiben ist gut, Handeln ist besser. Wenn wir mit den PI-Lesern nicht mindestens 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, läuft etwas falsch. Wer nicht mitunterzeichnet, braucht sich in diesem Forum auch nicht mehr über die abstrusen Verhältnisse zu beschweren und soll sich dann auch brav weiter ausbeuten lassen. Dann hat die immer islamistischer werdende Türkei eben jeden Euro aus Deutschland verdient.

(Michael Stürzenberger)