ZeichnungSozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668  KÖLN

23.08.2016

 

S 15 AS 4387/15

In der Sozialgerichtsstreitsache

Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4, 50667 Köln

gegen

Bundesagentur für Arbeit

wird gegen die heutige Entscheidung der Kammer die Zulassung der Berufung beantragt.

Begründung

Die hier gesetzlich vorgegebenen Kriterien zur Niederschlagung der hier im Streit stehenden Forderung seitens der Kammer wurden willkürlich nicht berücksichtigt. Alle die eine Niederschlagung begründenden notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt, wurden aber im Verfahren nicht geprüft oder berücksichtigt. Die hier allgemein ausgeführte Möglichkeit, die aber voraussetzt, dass, wenn ich Lotto spielen würde, gewinnen könnte, ist rechtswidrig, undifferenziert, rechts-beugend und willkürlich, weil hier auf Zufälle und anderen Umständen spekulativ begründet wird. Eine Gesetz, das sich auf derartige spekulative und willkürliche Annahmen stützt,  ist rechtwidrig. Es muss nach den realen gegenwärtigen und zukünftigen Lebensumständen prüfen, ob die Niederschlagung zu rechtfertigen ist. Der Kläger bezog seinerzeit Arbeitslosengeld II und gegenwärtig bis zu seinem Tode zu seinem Rentenbezug aufstockende Grundsicherungsleistungen.

Die Kriterien zur Niederschlagung der Forderung sind erfüllt, die der Gesetzgeber vorsieht, aber die von der Kammer nicht ermittelt und berücksichtigt wurden. Der Versitzende meinte, ich könnte doch im Lotto gewinnen. Die Kriterien sind im Einzelnen: Absehbare Erfolglosigkeit weiterer Beitreibung! Im Zuge der Massenverwaltung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist es zwingendes Gebot der Verwaltungsökonomie nach Ausbringung sämtlicher kurzfristig realisierbarer Vollstreckungsmöglichkeiten die Intensität der Beitreibungsbemühungen einschließlich der Überwachung des Forderungsbestandes auf ein Minimum zu reduzieren, da die für die Vollstreckung zuständigen Dienstkräfte gehalten sind, das Gros personeller und sachlicher Kapazität auf die Vollstreckung der nach Fälligkeit jungen, neuen Vollstreckungsfälle zu verwenden. Aus diesem Grund fordert § 261 AO i. V. m. § 5 AO im Rahmen des der Verwaltung eingeräumten Ermessens die permanente Prüfung und Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit weiterer Intensivbearbeitung schon erschöpfend beigetriebener Fälle. Die Niederschlagung nahe-legende Sachverhalte lassen sich in nachfolgender Typologie einordnen:

Vergebliche Vollstreckung Nach Ausschöpfung aller Sachverhaltsermittlungs-Maßnahmen gem. § 249 Abs. 2 , § 88  Abs. 2 AO einschließlich Kontenabrufs mit nachfolgender Beitreibung und hinreichendem Zeitablauf ohne Zahlung ist mit keinem zeitnahen Geldfluss mehr zu rechnen. Kosten der Einziehung Wann die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, muss von Fall zu Fall entschieden werden; eine allgemein gültige Regel besteht nicht.

Die hier entstandenen personellen und finanziellen Aufwendungen stehen im krassen Verhältnis zur Forderung. Hiernach ist die Berufung zuzulassen, weil wichtige und dringend gebotene Rechtsgrundlagen zu Rechtsfindung missachtet wurden.

Manfred Wehrhahn

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Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668  KÖLN

23.08.2016

 

S 15 AS 4387/15

In der Sozialgerichtsstreitsache

Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4, 50667 Köln

gegen

Bundesagentur für Arbeit

wird weiter vorgetragen.

Ich habe in meinem Vortrag zum Gerichtstermin geäußert, dass die Verfassungsrichter kriminell sind. Der Vorsitzende drohte mir, dass er gegen mich ein Ordnungsgeld bei Wiederholungen von Beleidigungen verhängen würde. Ich erklärte, dass diese Behauptung mein Grundrecht der Freien Meinungsäußerung und das Recht auf rechtliches Gehör zuließe, weil es sich hier um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Real ist es in Deutschland so, dass es weder rechtsstaatliche Verfahren vor allem dann, wenn sie Staatsinterna involvieren, gibt und die Gewaltenteilung aufgehoben ist.

Die von Richter Fahsel, den Kläger gemachten und Staatsrechtler ebenfalls festgestellten Rechtsbeugungen durch Richter, Staatsanwälte, die weisungsgebunden sind und zwar von denen ihre Weisungen erhalten, die hier beklagt und Rechtsbeugung beschuldigt werden, und Rechtsanwälten sind bewiesen. Diese Behauptungen wurden denen, die sie äußerten, nicht untersagt. Hiernach sind sie zutreffend und sie sind auch glaubwürdig.

Die vom Kläger gemachten Äußerungen, dass er kein rechtsstaatliches Verfahren erhalten würde, bewies sich in der Entscheidung selbst. Die Entscheidung war parteiisch und unter der Befangenheit gegen die Person des Klägers erfolgt! Hier verweise ich auf meine heutigen Begründungen zur Berufungszulassung.

Ein Gesetz, dass sich nach traumatischen und spekulativen Gesichtspunkten ausrichtet, ist hinfällig, weil es Willkür, Spekulationen, politische widerrechtliche Verfolgung usw. zuließe. Wie kann der Vorsitzende die Niederschlagung damit abweisen, dass ich im Lotto gewinnen könnte, dies setzt voraus, dass ich Lotto spiele bei einer Gewinnchance von 1 zu 14.000.000 auch gewinne könnte. Wer so argumentiert, missachtet die Rechtsgrundlagen usw.! So wird Recht einer Willkür und Beliebigkeit unterzogen. Rechte heben sich so auf, weil unter derartigen Argumenten, dass ich im Lotto gewinnen könnte und sodann die Forderung, die bereits ebenso rechtsbeugend zustande kam, bezahlen könnte, entbehrt jegliche Rechtsorientierung und jegliches Rechtsempfinden. Das Recht würde in einer Beliebigkeit verdreht und Missbrauch würden Tor und Tür geöffnet. 

Nach den nachfolgenden Äußerungen von Richterkollege Fahsel und des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim muss man davon ausgehen, dass es in Deutschland keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr gibt. Der Kläger selbst kann eine Vielzahl von Verfahren benennen, in welchen Rechtsbeugungen und andere Straftaten durch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erfolgten und führt deswegen eine Klage wegen Amtsträgerverletzungen und auf Schadensersatz von 400.000,– € gegen Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Manfred Wehrhahn