Das Label NEW BLOOD Schallplatten ist seit 1976 Mitglied der GVL. Das Label mit einem Label-Code hatte 1977 die Idee, dem BVB eine neue Vereinshymne zu kreieren. Ein Mitarbeiter des Labels frug den Urheber, ob er ein solches Lied komponieren und texten würde. Er hat das Lied „Heja BVB“ mit dem Sänger, ein Fan des BVBs, Karl-Heinz Bandosz, geschaffen und erhält darüber seine GEMA-Vergütungen! Das Lied wurde sehr erfolgreich zur informellen Vereinshymne und wird zu jedem Heimspiel zweimal intoniert. Und in Folge hat der Produzent und Urheber auch die Studioproduktion für das Label übernommen.

Alle entstehenden Kosten der Studioproduktion übernahm das Label. Der berufene Produzent und Urheber übergab dem Label vertragsgerecht das gefertigte Masterband zur Erstveröffentlichung und zur Verwertung auf Tonträgern.

Das Lied kam auf unterschiedlichen Tonträgerarten über 45-zig Jahren auf folgende Tonträgerarten heraus: Vinyl-Single, CD, DVD, Download, Streaming und auf Sampler anderer Musikfirmen und Konami in Japan und EA-Sports aus den USA in Lizenzen auf den Markt.

Über das Lied wurde in den Medien berichtet und es wurden in Büchern über die Entstehung des Liedes Interviews auch den Produzenten und Urheber und Label, der angab, dass er für das Label das Lied gefertigt habe, berichtet.

Das Lied wurde anfänglich promotet und physisch über PhonoNet GmbH und digital über Zebralution GmbH über Jahrzehnte vertrieben.

Jetzt die juristische Frage, wer hat die Verwertungsrechte dieser Liedvariation?

Manfred Wehrhahn

Demokratie ist, wenn vier Füchse und ein Hase bestimmen, was es mittags zu essen gibt!