Rechtsstaat Deutschland!

Die Behauptung, wir seien kein Rechtsstaat mehr, ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern trifft tatsächlich zu.

Die Staatsanwaltschaften verfolgen nur noch die Kleinkriminellen, wie Schwarzfahrer, den man den Vorsatz der Erschleichung nicht einmal nachweisen kann. Die hoch kriminellen aus der Wirtschaft, der Politik, Sport und Musikbusiness kommen mit einem blauen Auge davon bzw. werden die Verfahren häufig eingestellt.

Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn wurden über 40-zig Jahre Vergütungen aus den Verwertungsrechten zur Vereinshymne „Heja BVB“ im Wert von mehr als 250.000,– € vorenthalten. Die Musik Marktbeherrscher haben sich trotz dies nicht ihr Gerne und nicht ihr Repertoire ist diese Vermögenswerte eigenmächtig und in krimineller Manier selbst zugeschanzt, weil, wie behauptet wurde, eine individuelle Datenerfassung und eine individuelle Vergütung nicht zumutbar sei, durch eine pauschale Abgeltung unterstellt, dass dort, wo eine individuelle öffentliche Intonierung unrentabel zur Vergütung steht und/oder eine individuelle Erfassung einfach nicht gegeben ist (Leertonträger usw.), einfach die Pauschale greift. Die hier eine Pausche-Vergütung gebende Umstände lagen zu keiner Zeit vor. Die 10 Musiktitel, die im Dortmunder Stadion zu jedem Heimspiel des BVBs intoniert werden, waren auch wegen der Popularität des BVBs und wegen der hohen Hörerschaft individuell zu den über Jahren häufigen Einsätzen zum Verwertungsanspruch individuell zu vergüten gewesen. Dies war und musste der GVL und deren Gesellschaftern vorwiegend den Bundesverband Musikindustrie e. V. rein deswegen, dass es in der Regel nicht ihr Genre sei und ebenso nicht ihr Repertoire, was in den Stadien der 1. Liga intoniert wurden/werden und auch einfach wegen der geringen sich immer denselben Titeln handelt, die einfach ohne großen finanziellen Aufwand immer zu allen Zeiten erfassbar waren/sind, bekannt gewesen sein, dass sie über die Pauschale in der falschen Annahme, es würde ihr Repertoire dort eingesetzt, sich Vergütungen zuschanzt, auf die die im Mainstream einsetzten Charts-Titel keinen Anspruch hatten/haben.

Nach unseren Ermittlungen ergab sich, dass der BVB ca. 12.000,– € pro Heimspiel davon 80% an Urheberrechten und 20% an den Verwertungsrechtehaltern an die GEMA zahlte. Das Station fasst ca. 81.000 Fans!Da zu allen Zeit die zuvor beschrieben Umstände der GVL bekannt sein musste, dass hier hätte individuell die Daten der Intonierung des Liedes „Heja BVB erfasst und vergütet werden müssen. Die Rechtslage ist eindeutig, dort von dies möglich ist, und dies war hier immer gegeben, waren/sind diese Rechtsansprüche auch zu erfassen und zu vergüten gewesen.Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht natürlich keine Betrugsabsichten, die hier eindeutig vorliegen. Das Landgericht Berlin zieht das Verfahren aus 2021 zur Klärung der Rechtslage ins Unendliche zum 30.06.2023 hinaus. Prozesskostenhilfe wurde abgewiesen, weil wir eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts seien. Gesellschaften erhalten keine Prozesskostenhilfe! Mit allen fadenscheinige Tricks und Rechtsverdrehungen wird hier gegen uns vorgegangen. Anwälte auf Prozesskostenhilfe findet man kaum noch. Der überwiegende Teil der Rechtsanwälte verlangt ein üppiges Stunden Honorar. Wenn man dies nicht aufbringen kann, ist nichts mit Gleichstellung usw. vor Gericht! Der Rechtsweg wird verbaut.

Wenn es um Strafverfahren gegen zum Beispiel Schwarzfahrern geht, da ist die Terminierung bedeutend kurzfristiger! Wer älter ist und klagen will, muss schon eine lange Lebenserwartung mitbringen, da er ansonsten eher verstorben ist bevor er eine gerichtliche Entscheidung erhält und durch die Instanzen weiter den Klagegegenstand verfolgt kann.

Aber all die Asylanten erhalten ihren Rechtsanwalt für den sinnlosen und erfolglosen Antrag auf Asyl! Deutschland ist für wahr ein hochgradig kriminelles verbrecherischen System, das Nord-Korea die Hand reichen kann!

Manfred Wehrhahn