EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS
COUNCIL OF EUROPE
F-67075 STRASBOUG CEDEX
FRANCE
20.06.16
Beschwerde Nr. 19436/16
Wehrhahn ./. Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde nunmehr Nichtigkeitsklage gegen Sie und gegen Deutachland beim Gerichtshof der Europäischen Union “Gericht” in Luxembourg einlegen, da Sie massiv gegen den Vertrag von Lissabon verstoßen und sich gar strafbar gemacht haben.
Manfred Wehrhahn