Die GbR, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, wurde die Kostenkostenhilfe verweigert mit der Begründung, dass für Gesellschaften nur dann Prozesskostenhilfe zu gewähren sein, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. Es liegt zum Prozess gegen die GVL wegen der Verweigerung individuell erfasster Liedeinsätze zum Lieder „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion eine pauschale anstatt eine individuelle Vergütung vor und sehr wohl soweit ein öffentliches Interesse besteht. Die Verweigerung zur Gewähr von PKH mag für juristische Unternehmen zutreffen, aber nicht für Personengesellschaften. Wir werden, sollte der Antrag in der 2. Instanz vor dem Kammergericht in Berlin auf PKH abgewiesen werden, Verfassungsbeschwerde von dem Bundesverfassungsgericht wegen Verweigerung rechtlichen Gehörs einreichen. Ungeachtet dessen, dass hier die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, war rein deswegen KKH zu gewähren, wie

1. eine GbR vorliegt, die aus natürlichen und nicht juristischen Gesellschaftern, die wechselseitig voll privat für Forderungen haften, besteht

und

2. wegen ihrer Rechtsstellung als natürliche Personen auch hätten über den PKH-Antrag die entstehenden Kosten (Anwalt und Gerichtskosten) als Kredit/Darlehn ihnen gewährt werden können.

Es ist wieder viel Zeit vergangen. Die kriminelle Staatsmacht (Musikbusiness, Judikative und Legislative) spielen auf Zeit, in der Hoffnung, dass die Person Wehrhahn hoffentlich alsbald das Zeitliche segnen mag. Ob man hier zur Pandemie nachhilft?

Da sich unsere finanzielle Lage etwas gebessert hat, sehen wir uns im Stande, wenn auch in der 2. Instanz unser PKH-Antrag abgewiesen werden sollte, eigenständig selbst Klage auf eigene Kosten zu erheben.

Wenn die Klage Erfolg haben sollte, weil der Sache ein rechtsstaatlicher Verfahren gewährt würde, kämme zutage, dass nicht nur NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn und Helmut Jacobs sondern auch viele andere Musikproduzenten, die Vereinshymnen und auf alternativen Plattformen ihre Lieder öffentlich zu gehör brachten, Lieder komponiert und getextet haben, um ihre Zweitverwertungsrechte betrogen worden sind.

Die Musikmafia hat sich in allen Medien ins Besondere in den Öffentlich-Rechtlichen Sendean-stalten aber auch über Bertelsmann SE & Co. KGaA, RTL usw. ein Medienmachtmonopol geschaffen und delegiert und manipuliert den Musikmarkt und die Medien, die alle an der geschaffenen Popularität, wie in der Politik, ihre Auflagen und Einschaltquoten schöpfen. In dem man die in den alternativen Medien, Events und Sportstätten öffentlich wiedergegebenen Musiktitel, die individuell zu erfassen waren/sind, einfach sich pauschal vergüten ließ und sich soweit diese geldwerten Rechte von anderen am Markt mit konkurrierenden Musikfirmen selbst zuschanzte, manifestierte man seine monopolistische Position und verdrängt die periphere handelnden Musikunternehmen. Und dies soll nicht publiziert werden. Es wäre ein Skandal.

Dies nennt man heute Freie Marktwirtschaft! Alles nur noch Vetternwirtschaft und Klüngel! Auch hier eine gleichgeschaltete Medienlandschaft in der Eventmanager wie Manfred Schmi… u. a. die zum Klüngel notwendigen teuer zu erwerbenden Kontakte bedienen.

Manfred Wehrhahn