Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 Köln

21.04.2021

529 Ds 757/20

Gegen den Strafbefehl legt der Beschuldigte wegen angeblicher Volksverhetzung Einspruch ein.

Gründe:

Der Beschuldigte hat zu keiner Zeit den Holocaust geleugnet und sich diese Leugnung auch nie zu eigen gemacht. Das ganze Verfahren ist politischen motiviert und entbehrt rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das Verfahren führt die Absicht der widerrechtlichen Verfolgung eines Systemkritikers.  Es ist in Ansinnen der Verfolgung der Weißen Rose gleichzustellen.

Es wurde mir nie der Textinhalt zur verlinkten Webseite vorgelegt, die den Holocaust leugnete, dessen Inhalt ich mir zu eigen gemacht haben soll. Mir wurde nie die ID genannt, die den Link gesetzt haben soll. Und selbst wenn über meine feste ID dieser Link gesetzt worden sein sollte, so wohnte ich nicht alleine und auch andere Personen konnten auf meine Fritz-Box und auf mein WLAN zugreifen.

All diese Ermittlungen wurden überhaupt nicht durchgeführt. Einfach wegen der wohl eher konstruierten Holocaust-Leugnung mir eine Strafbefehl von 60-zig Tagessätzen zu 10,– € aufbürden. Ich habe ein Einkommen von 1.050,– €! Soweit ist die Strafhöhe auch nicht unter diesen Kriterium ausgerichtet, weil bei einem derartigen Einkommen eine Geldstrafe von 600,– € besonders hart ausfällt. Die Kleinen fängt man und hängt ihnen auch eine Strafe an, die sie nicht begangen haben, und die Großen, die Milliarden in den Sand setzen, lässt man laufen.

Ebenso ist das, was uns die Geschichte hinterlässt, vielfach unwahr, weil, wie Michael Jackson äußerte, die Tatsachen positiv bzw. in deren Ansinnen ungeschrieben würden. Politiker sind durchweg unglaubwürdig und haben das Vertrauen des Volkes verloren.

Ich nehme zu den Anschuldigungen wie folgt Stellung:

Mir ist die von Ihnen genannte Internetseite unbekannt.

Ich habe mir nie deren Inhalt zu eigen gemacht, da ich den Inhalt gar nicht kenne.

Ich verlinke selbst sehr selten Webseiteninhalte von meinen Twitter-Account, ein bis zweimal im Jahr höchsten hatte ich zu der Zeit, dass diese Verlinkung vollzogen worden sein soll selbst eingesehen. Es werden allerdings Texte, wie ich ersehen konnte, früher von Facebook übernommen. Auf Facebook habe ich aber ebenso eine Verlinkung zu der von Ihnen genannten Webseite nicht vorgenommen.

Wenn eine derartige Webseite strafbare Inhalte führt, warum wurde sie nicht gesperrt? Es mag sein, dass der User, ohne sich viele Gedanken zu machen und ohne den Inhalt der Webseite zu prüfen, sich mit einer Webseite verlinkt, weil er auch davon ausgehen muss, dass, wenn sie strafbare Inhalte hätte, gesperrt worden wäre.

Ein eventueller Vorsatz, dass ich den Holocaust leugne oder verharmlosen würde, geht fehl. Ich war selbst einmal in Auschwitz gewesen und habe mir die Berge von Haaren, Brillen, Schuhen usw. angesehen. Ich war in der Gaskammer und habe die Verbrennungs-öfen gesehen. Es mag auch einfach unvorstellbar sein, dass Menschen zu solchen Gräueltaten fähig waren.

Ich gehe davon aus, dass die hier zur Anklage stehende Verlinkung von einer dritten Person vorgenommen wurde, weil ich eigentlich die Inhalte von Webseiten prüfe, bevor ich mich mit ihnen verlinke. Aber, wie zuvor schon geschildert, war ich überhaupt nicht auf meinem Account zu der Zeit auf Twitter. Ein Vorsatz, den Holocaust zu leugnen, liegt nicht vor. Die, die mich kennen, wissen das! Ich bin kritisch und glaube nicht alles, was man mir glaubhaft machen möchte, aber den Holocaust habe ich bewusst nie geleugnet.

Weiter halte ich aber selbst so weit, dass Personen durch irgendwelche diffusen Beweis-mittel und /oder anderweitige Information Zweifel an den uns auferlegten Darstellungen zum Holocaust haben, dies für rechtkonform. Niemand kann verpflichtet werden, dass zu glauben, was uns irgendwer auftischt. Ferner halte ich den Paragrafen der Volksver-hetzung für rechtsverletzend. Würde ich den Holocaust leugnen oder verharmlosen, würde dies durch die vorliegenden Belege und Beweise als Fake entlarvt. Und die Sache hätte sich erledigt. Wie sollte ich das Volk aufhetzen können, wenn der Holocaustgeschehen zum Dogma erhoben wurde. Ich halte das Recht der freien Meinungsäußerung für höher angesiedelt, zumal nicht alles geglaubt werden muss, was Volke eingetrichtert wird. Zum Beispiel wird das Volk gegen die AfD aufgehetzt. Zum Aufhetzen gehört eine große Medienpräsenz, die über Facebook und Twitter nicht gegeben ist. Aber, wie zuvor geschildert, weil jegliche andere Darstellung zum Holocaust unter Strafe gestellt ist und zum unumstößlichen Dogma erhoben wurde und nicht in Frage gestellt werden darf, macht sich diese Darstellung aber gerade unglaubwürdig, weil andere Darstellungen, und mögen sie noch so abwegig sein, untersagt sind und keinen Dialog und keine kritische Auseinandersetzung mit dem Holocaust erlauben.

Diese hier eingefädelte Straftat wurde gegen einen Systemkritiker inszeniert.

Ich leugne den Holocaust nicht und ich habe mir auch nicht vorsätzlich eine Verlinkung zu einer Webseite der Holocaustlüge oder Holocaustverharmlosung zu eigen gemacht.

Ich bestreite in Unwissenheit, weil ich selbst diese Verlinkung nie wahrnahm, die Verlinkung selbst vorgenommen zu haben, wenn sie überhaupt gab und nicht staatgebend manipulativ forciert wurde.

Es mag auch sein, dass ich auf diese Webseite auf Facebook einen Link gesetzt hatte, ich kann mich zu meinem großen Engagement aber hieran nicht erinnern, aber dann den Inhalt erkannte und den Link wieder auf Facebook entfernte aber, da meine Artikel automatisch von Facebook an Twitter weitergeleitet wurden, mag der Link dort aber zu meiner Unkenntnis verblieben sein. Die Daten gehen schon mal nicht einschätzbare Wege.

Ferner darf ich mich nach unserem Recht unzensiert informieren.

Der letzte Artikel usw. auf meinem Twitter-Account weist den 24.01.2020 aus und beginnt erst wieder am 04.01.2021.

Am 23.10.2020 soll ich den Link gesetzt haben laut des Polizei-Präsidiums Köln zur Vorladung vom 26.11.2020 (601000-199628-20/1).

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Köln vom 03.12.2020 unter dem Aktenzeichen: 121 Js 1272/20 weist den 10.11.2017 als Tatzeit aus. Was den nun! Zeigt sich hier nicht gerade, dass die ganze Sache staatskonform gestrickt wurde.

Das Amtsgericht Köln vom 30.12.2020 unter dem Aktenzeichen: 529 Ds 757/20, dass mir die Anklageschrift zustellte, gibt mir eine Woche Frist Einwände gegen die Zulassung einer Klage zu erheben.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Es wird beantrag, dass die Zugangsdaten zu meinem Account auf Twitter dem Verfahren zugeführt werden. Es wird sich zeigen, dass ich über Monate dort nicht eingeloggt war und seit Jahren erst in diesem Jahr 2021 erstmalig wieder einen Artikel reingesetzt habe.

Eine strafbare Handlung liegt nicht vor! Ein Vorsatz einer Behauptung, der den Holocaust leugnet, gibt es nicht, da der Beschuldigte von seiner Gesinnung den Holocaust niemals leugnen wurde und dies nicht, weil es widerrechtlich unter Strafe steht, sondern er selbst glaubt, dass der Holocaust so stattfand, wie uns geschildert wurde. Das Verfahren ist einzustellen, es sei denn, man führt die politische Verfolgung gegen meine Person fort.

Ich soll kriminalisiert werden, und dafür ist der Holocaust gerade gut! Ja, all die, die sich so penetrant für Freiheit und Gerechtigkeit, für die Umwelt usw. engagiert zeigen, sollten sich schämen, dass diese kriminelle völkerrechtliche verbotene Verfolgung gegen mich in Deutschland möglich ist, dies so weit hinnehmen.

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“ Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler … Diesen Auswüchsen folgt auch die deutsche Justiz!

Vielleicht sollte man die Verbrechen, die ebenso, wie heute, systeminfiltriert, die meinten rechtsformform idiologisch zu handeln, aus der Vergangenheit nicht so hochpuschen und sich mehr auf die gegenwärtigen kriminellen Machenschaften der Staatsorgane konzentrieren. Deutschland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat und auch keine Demokratie mehr, da hilft auch nicht die unsagbare Schuld an den Juden in Ehrfurcht zu huldigen. Und was ich vom Rechtssystem halte, ist gemeinhin gekannt. Mithin sind die Richter mir gegenüber voreingenommen und befangen. Dies ist der Grund der Anklage! Das Verfahren ist wohl inszeniert, um mich zu kriminalisieren. Unsere Abgeordneten sind fast durchweg korrumpiert, wie sie sich zur Corona-Pandemie zum Maskenzwang bereichert haben, was zwar jetzt verfolgt wird, weil ein super Wahljahr ansteht und die Straftaten zutage traten, aber ansonsten gängige Praxis scheinen.

Was heißt eigentlich sich etwas zu eigen gemacht zu haben. Wenn ich ein bereits öffentlich gestellter Standpunkt oder eine Meinung zu einem Sachverhalt eines anderen auf meinem Account veröffentliche, habe ich mich noch lange nicht seiner Meinung usw. angeschlossen. Es bedarf schon meiner ausdrücklichen Zustimmung zumal auch Dritte auf meinem Account Artikel und Texte rechtmäßig, aber unrechtmäßig (Cyberkriminalität) hosten können.  Ich bin eben auch nicht berechtigt und befugt in Form einer Selbstjustiz eine Äußerung/Meinung eines anderen Users auf deren Inhaltswert abzustellen. Er verantwortet selbst, was es geschrieben hat und welche Meinung er vertritt. Ich nehme dies zur Kenntnis und bilde mir meine eigene Meinung dazu. Ich gebe eben nur wieder, was eine andere Person von einer Sache hält, die auch strafbare Komponenten erhalten kann, aber dies habe ich nicht zu beurteilen, sondern ist der Justiz gezollt. Ich mache mich nicht strafbar, wenn ich eine strafbare Handlung eines anderen veröffent-liche und nicht hierzu selbst anstifte, sondern zeige sie an. Ich habe nie den Holocaust geleugnet oder verharmlost. Die vorab gemachten Ausführungen sind auch rein hypothetisch.

Es kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass der Link nicht irgendwer setzte und/oder an den Daten rummanipulierte. Zu eigen machen heißt, dass der Beschuldigte sich einer Gesinnung wegen strafbar gemacht haben soll. Der Beschuldigte hat wiederholt daraufhin gewiesen, dass er zur Leugnung des Holocaust keine Anhaltspunkte kenne, die das Leugnen des Holocaust rechtfertigen würden. Er würde dem Dogma zum Holocaust auch widersprechen, wenn er dafür Beweise und Beleg vorlegen könnte, aber da er dies nicht kann, widerspricht er den dogmatischen Auslegungen zu Holocaust auch nicht. Also, der Beschuldigte hatte keinen Grund, den Holocaust zu leugnen. Er soll für die Nicht-Leugnung zu einem Strafbefehl 600,– € + die Gerichtskosten zahlen.

Das Gericht muss mir die zu Eigenmachung, also, dass ich bewusst und in voller Absicht den Holocaust leugnen oder verharmlosen wollte, nachweisen. Also das ich es war und nicht Dritte und dies meiner Gesinnung entspricht. Es wäre eine Meinung, die ich dogmatisch vertreten würde, und vor der ich nicht ablassen würde, wie ich mich nicht davon abbringen lasse kritisch berechtigt auch das Rechtssystem anzugreifen, was genau zu diesem Verfahren geführt hat. Der Nachweis, wer diesen Link gesetzt hat, wäre allenfalls gesichert, wen der Zugang per Fingerabdruck erfolgen würde.

Darüber hinaus gibt das Gericht zu erkennen, welche Priorität sie der Sache beimessen. Warum? Üblicherweise braucht es bis zur Eröffnung eines Strafverfahrens Monate bisweilen gar Jahre. Viele gravierende Strafverfahren, Vergewaltigungen und schlimmere Delikte, gerade wenn sie Flüchtlinge begangen haben, werden eingestellt. Hier wird ein Unschuldiger wegen einer Straftat angeklagt, die er nicht begangen hat, weil eine Last der Sünde und Sühne aus Nazideutschland der Sache anheftet und der Beschuldigte das System massiv kritisiert und angreift, wird ihm eine Straftat in die Schule geschoben, die öffentlichkeitswirksam ist, um seine Kritik verstummen zu lassen. Deutschland hat für wahr aus der Geschichte nichts gelernt. Hier greifen wieder naziähnliche Methoden, wie man sie gegen die Mitglieder der Weißen Rose einsetzte. Die Bundesrepublik Deutschland vornehmlich sein Rechtssystem will mein Image zerstören, damit meine Kritik gegen das Unrechtssystem unglaubwürdig werde, denn, wer den Holocaust leugnet, sei verdammt auf Ewig, und setzt dazu Mittel ein, die es gegen Nazideutschland verdammt und missbilligt, wenn man nur Zweifel daran hegt, geht die Hetze und Verfolgung los.

Giesen sie nur Öl ins Feuer, es wertet mich auf! Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Der UN-Menschenrecht-Ausschuss hat 2011 in Absatz 49 CCPR/C/GC/34 die Bestrafung von Meinungen zu historischen Fakten, auch wenn sie unrichtig oder irrtümlich sind, als unvereinbar mit der Meinungsfreiheit und den Menschenrechten deklariert.

Wörtlich heißt es dort:

«Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.» (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

https://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

Auch der frühere Innenminister Otto Schily und der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Wolfgang Hoffmann-Riem hatten sich schon für die Überprüfung bzw. Abschaffung des StGB 130 ausgesprochen, da durch die Strafbarkeit gerade nicht das Rechtsgut geschützt werde, das geschützt werden soll – nämlich die Menschenwürde.

Der Paragraph erinnert fatal an ein Gesinnungsstrafrecht, das die demokratische, rechtsstaatliche Bundesrepublik doch gerade überwunden haben will und passt über 70 Jahre nach dem Krieg nicht in eine moderne, offene, freiheitliche und aufgeklärte Gesellschaft, wie sie schon Voltaire forderte, als er „jeden, der einen Menschen, seinen Bruder, wegen dessen abweichender Meinung verfolgt, eine erbärmliche Kreatur“ nannte.

Es stellt sich auch grundsätzlich die Frage der Verhältnismäßigkeit im Strafmaß: Es widerspricht sowohl dem Schutzgedanken als auch jedem natürlichen Rechtsempfinden, wenn vier von fünf Gruppenvergewaltigern in Hamburg, die eine 14-jährige danach bei eisiger Kälte wie zum Sterben auf den Hinterhof gelegt haben, frei mit Siegesgesten aus dem Gerichtsaal gehen, während für eine Meinungsäußerung einer 90-jährigen eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung ausgesprochen wird.

Weiterhin erwähnenswert ist, dass der StGB 130 zunehmend auch zur Repression der Diskussion zu aktuellen politischen Themen, wie z.B. Islamisierung oder Masseneinwanderung missbraucht wird, und durch diese Beeinträchtigung des fairen Meinungskampfes auch die freiheitlich demokratische Grundordnung beschädigt wird.

Ich lehne die gesamte deutsche Richterschaft ab, da die Bundesrepublik Deutschland beweiskräftig nicht nur keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr gewährt, sondern gar kritische Bürger politisch widerrechtlich verfolgt.

In der Sache liegt dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 596/21 bereits eine Verfassungsbeschwerde vor, die genau die Ablehnung des Rechtssystem innehat, weil grundsätzlich in Deutschen kritische Personen widerrechtlich verfolgt werden und weil die so unabhängigen Richtern systemintegriert sind, ist von deren Unabhängig abzusehen.

Manfred Wehrhahn