26610505Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
67131 Karlsruhe

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01.12.2016

V e r f a s s u n g s b e s c h w e r d e

des Herrn Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 5
50667 Köln

Beschwerdeführer

gegen

den Beschluss des Sozialgerichtes Köln
S 38 SF 3362/16 AB
An den Dominikanern 2
50668 Köln

Beschwerdegegner

in der Sache: Manfred Wehrhahn ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
S 11  R 1345/16

hier wegen Besorgnis der Befangenheit der Richterin Schrage, diese wegen des Zusammenschlusses einer staatsfeindlichen und kriminellen Vereinigung  abzulehnen.

Massive Verletzungen von Grund- und Menschenrechten durch die Organe der Bundesrepublik Deutschland liegen vor. Die Bundesrepublik Deutschland verweigert grundsätzlich rechtsstaatliche Gerichtsverfahren und verfolgt und schädigt den Beschwerdeführer. Der Beschwerdeführer fühlt sich in seinem Leben bedroht.

Die Gewaltenteilung innerhalb der BRD ist aufgehoben wie der Instanzenweg, wenn er überhaupt gewährt wird bzw. von ihm wahrgenommen werden kann, die widerrechtlichen der Vorentscheidung, das erstinstanzliche Urteile und Beschlüsse dogmatisch weiter trägt und nur selten aufhebt. Es gibt zwar bisweilen öffentlich propagierte in Szene gesetzte Schauprozesse, die hier Imagepflege, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorgaukeln sollen aber grundsätzlich, wenn vorgebend Staatsinteressen berührt sind, wird das Rechtssystem sodann aber aufgehoben und die verfassungsgebende Rechts- und Sozialstaatlichkeit wird außer Kraft gesetzt.

Der Beschwerdeführer lehnt die Richterin Schrage wegen Besorgnis der Befangenheit ab und begründet dies u. a. damit, dass er durch eigene Erfahrungen in einer Vielzahl von Verfahren Rechtsbrüche und massive Beweis führende Rechtsbeugungen von Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten hat zur Kenntnis nehmen müssen. Dem Beschwerdeführer wurde so seine persönliche wie berufliche Existenz verbaut und genommen. Er lebt in Elend und finanzieller und wirtschaftlicher Not.

Der Beschwerdeführer wird politisch widerrechtlich verfolgt und ihm werden psychophysische massive Schädigungen zugefügt. Er lebt am Rande der Gesellschaft ausgegrenzt ohne persönliche Lebensperspektiven und Chancen auf Besserung.

Der Beschwerdeführer bezieht Altersrente und führt wegen der Höhe seiner Rente Klage hier wegen der Anpassungshöhe vor dem Sozialgericht Köln.

Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass wegen der durchschnittlichen Rentenbezugshöhe der Versicherungsanspruch verloren gegangen sei, da die Rentenbezugshöhe gerade einmal die per Verfassung zu gewährenden Rechte wie Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen im Alter etwas mehr aber häufig weniger gewähre. Die durchschnittliche Bezugshöhe Rente liegt in Höhe von Sozialleistungen, die aber ihm per Verfassung seit seiner Geburt bedingungslos zustehen. Die sich auf die Versicherung Rente beziehenden Pflichtbeiträge und zusätzliche Steuerlast sind soweit als eine zusätzliche doppelte und dreifache Belastung der Beschäftigten einzustufen und verletzen somit den Gleichheitsgrundsatz. Der einzige Profiteur dieser Rentenversicherungspflicht ist der Staat. Die Staatsräson wird soweit vor Zahlungen dieser Grundsicherungsleistungen im Alter geschützt also abgesichert. Ein Versicherungsschutz für den über Jahrzehnte Pflichtbeiträge entrichtenden Rentenbeziehers und ebenso für den Beitragspflichtigen besteht mithin nicht mehr, wobei diese Versicherung gerade vor Armut, Elend und Not schützen sollte.

Soweit die Grundsicherungsleistungen im Alter wie das Arbeitslosengeld II nachweislich die per Verfassung zu gewährenden Rechte nicht einmal mehr gewähren kann sondern diese zu verheerenden physischen und psychischen Schädigungen führen müssen aber selbst bis zum Bundesverfassungsgericht als angemessen und ausreichend deklariert wurden trotz sie der Würde-Leistungen der 60ziger bis 90ziger Jahre entgegenstehen, die Würde unterliegt nicht der Willkür und nicht einer Beliebigkeit, und auch bekannt ist, dass die notwendige fachkompetenten humanen Fragen und Erhebungen unqualifiziert durch die parteiische Bundesregierung erhoben wurden, diese diese Leistungshöhen als ausreichend festlegte, es also massive Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der vorgenannten Leistungen gibt, die in Not und Elend führen aber das Rechtssystem und seine Instanzenwege dieses für Rechtens erkannt haben, ist die gesamte Richterschaft hier zur Sozialgerichtsbarkeit wegen Duldung usw. dieses Unrechtes abzulehnen, weil sie einem Kollektiv zugehört und das Recht durch die Instanzen beugt und verdreht, wo gegen man nicht ankommt, ja, diesen ausgeliefert ist, begründet sich die pauschale Richterablehnung eines Unrechtsstaates. Ein Beweis, dass ein Richter das Verfahren rechtsmissbräuchlich beabsichtigt zu führen, ist wegen der beliebigen Auslegungs- und Interpretationsmodalität nicht zu verlangen und eben soweit auch schwer im Mangel juristischer Spitzfindigkeiten nachzu-weisen. Der Beschwerdeführer ist dem Rechtssystem hilflos unterworfen.

Im Beschluss des Sozialgerichtes Köln wird die Richterablehnung als unzulässig verworfen, weil ein jeder Richter im Bezug seiner angeblichen Unabhängigkeit seine Befangenheit nachzuweisen sei. Seine Befangenheit hat sich der als befangene bezeichnete Richter höchst selbst bescheinigt und nicht nur er.

Wer gegen folgende Anschuldigungen seiner Kollegen nicht vorgeht und die auch durch den Beschwerdeführer vorgebrachten ehrverletzenden und das  System in Misskredit bringenden Straftatvorwürfe nicht ernst nimmt und nicht hiergegen vorgeht sondern sie ins Lächerliche und Unglaubwürdige verband, zeigt, dass dieses Rechtssystem und damit jeder deutsche Richter  abzulehnen ist, da er nicht dem fundamentalen  Grundsätzen der Wieder-Herstellung seiner Glaubwürdigkeit und Berufsehre folgt bzw. seine Glaubwürdigkeit wieder herstellt und diesen Strafhandlungen nachgeht und beseitigt, da dies nicht hier Absicht führt so muss er folge-logisch auf ein korruptes Rechtssystem greifen, das er schützt und deckt.

Deutschland verletzt die Grund- und Menschenrechte in extremer Weise.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Hiernach haben alle die, die nichts im Wissen dieser Machenschaften gegen die Amtsträgerverletzungen und Straftaten der Rechtsbeugung von Kollegen unternommen haben wie die Bundesregierung, die Abgeordneten des Deutsche Bundestags, alle Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sich nicht nur selbst der Amtsträgerverletzungen sondern auch der Strafvereitlung usw. schuldig gemacht.

Hiernach muss die Zweck- und Rechtsmäßigkeit der Deutschen Justiz wieder hergestellt werden, um sich ihrer unterziehen zu können. Die gesamte Richterschaft ist hiernach begründet abzulehnen. Deutschland ist hiernach kein Rechts- und Sozialstaat mehr und handelt wider seiner Verfassung.

Das dem Kläger zugefügte Unrecht ist dem Bundesverfassungsgericht hinlänglich bekannt und kann den hier vorliegende Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführer entnommen werden.

Eine Rechtsperversion und ein Paradoxem ist, dass Grundrechtsverletzungen einen unüberwindbaren Rechtsanspruch und undurchdringbare Formalien genügen sollen müssen, die der Geschädigte, ja, selbst Rechtsgelehrte nicht immer erfüllen können.

Ich beantrage, dass Verfassungsbeschwerden transparenter und ungehemmt angenommen werden gerade wegen der hier vorgegebenen Straftaten der Deutschen Justiz und Unrechtsverfahren vor deutschen Gerichten. Scheint es doch so, dass Deutschland ein Rechtssystem folgt wie man einst die DDR, die Sowjetunion, Türkei und China vorwarf, dieses zu führen, selbst führt.

Hiernach ist die Verfassungsbeschwerde begründet und gerechtfertigt!

Manfred Wehrhahn