Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

11.02.2016

Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

L20 SO 386/15 ZUW

wegen

Ablehnung des Antrages

des Klägers der Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren

und

um Beiordnung eines Rechtsanwaltes.

Gründe:

Im Wesentlich begründet das Landessozialgericht seine Ablehnung der Prozesskostenhilfe zu Berufung damit, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach die hier streitige Höhe der Grundsicherungsleistungen als nicht verfassungswidrig erkannt hat und für ausreichend befand, was unter dem strafrechtlichen Aspekt von Rechtsverletzungen bzw. der Rechts-beugung wie der Würde, dem Recht auf Unversehrtheit , da die Leistungen nachweislich zu verheerenden physischen und psychischen Körper-Verletzungen usw. führen, soweit nicht ohne gutachterliche Bewertungen von Psychologen, Medizinern usw. zur Entscheidung hätte herangezogen werden dürfen. Die Beschlüsse wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes garantieren nicht unbedingt Grund- und Menschenrechte sondern verletzen diese massiv. Deutschland verletzt vielfach deutsches und internationales Recht. Die BRD ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat wie auch keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur des Geldes.

Dass diese Feststellungen durch das Bundesverfassungsgericht, was die Höhe der Arbeitslosengeld II und Grundsicherungsleistungen anbetrifft, auf falschen Annahmen und Grundlagen ausgerichtet sind, willkürlich, falsch, unzutreffend und zur Realität widersprüchlich sind und in keiner weise die geforderte Gewähr auf Sicherstellung von Grund- und Menschenrechten entspricht, bedarf dies nicht mal mehr eines Gutachtens usw., weil die Verletzungen so gravierend und offensichtlich sind, dass ihre physischen und psychischen Schädigungen medial publiziert sind.

  1. Die hier in streit stehende Höhe der Grundsicherungsleistungen wie des Arbeitslosengeldes II werden nicht sach- und formgerecht erhoben. So kann eine würdige Lebensform nicht an den unteren Einkommen festgestellt und bemessen werden, weil selbst hier bereits die Grundrechte auf Würde usw. verletzt sein können bzw. verletzt sind. Gerade hiervon losgelöst muss die Würde vom unparteiischen Psychologen und Soziologen definiert werden und im Weiteren von unparteiischen Gremien ermittelt werden, in welcher Höhe die festgestellte Würde materiell unter individuellen ökonomischen und ökologischen Gegebenheit zu budgetieren ist. Weil die durch die Bundesregierung erhobenen Werte aus strategischen Erwägungen kleingerechnet wurden, war hierauf kein Bezug zu nehmen. Die Bundesregierung wie die Bundesverfassungsrichter können nicht als neutrale fachkompetente und nicht als unvoreingenommene Quelle fungieren. Die Budgets müssen gerade alle allumfassenden Bedarfe auffangen und den Rahmen aller Bedarfe individuell sicherstellen. Die Budgetierungen müssen gerade großzügiger ausfallen und nicht, wie hier, im Missbrauch Rechte physisch und psychische verletzende Wirkungen entfalten dürfen. Die Definition, was Würde sei, verlangt eine detaillierte objektive Bewertung jedes Einzelfalls und kann nicht mit unzureichenden klein gerechneten Budgets dogmatisch und uniformiert durchgreifen. Es bedarf einer der Situation entsprechende Würdigung! Die sehr unterschiedlichen individuellen Lebensumstände des Einzelfalls sind in der Budgetierung ebenso zu berücksichtigen wie die vorliegende Infrastruktur usw., was eine individuelle aber auch subjektive Bewertung verlangt, wie zur Rechtsprechung, was als Würde bzw. gerecht bzw. ausreichend empfunden wird. Dies ist, dass die Leistungen sicherstellen, dass der Leistungsbezieher nicht hungern muss, sich ausreichend kleiden kann und ein Intimität sicherndes Dach über den Kopf hat. Dies sind Grundrechte auf ein würdiges Leben. Die Wohnung muss mit Strom, Wasser und einer Heizung ausgestattet sein. Die Leistungen dürfen nicht stigmatisieren und den sozialen Abstieg bedeuten und zur Verelendung führen.

  2. Es entsagt der Würde und das Recht auf Unversehrtheit, wenn Leistungsbezieher hier Ältere womöglich Gebrechliche Pfandflaschen sammeln, Speisungen über Essenstafeln einnehmen und ihre Bekleidung über Kleiderkammern beziehen sollen. Es ist von Rentner entgegen von Arbeitslosengeld II-Beziehern nicht abzuverlangen, dass sie zusätzlich Jobs ausüben, um ihre Leistungen aufzustocken. Dieser Zugewinn ist unter anderem ebenfalls ein Beleg dafür, dass der Bundesregierung wie die Richter am Bundesverfassungsgericht erkannt haben, dass die Leistungen nicht ausreichen aber hier der pädagogischen Absicht folgen, die Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erpressen, in dem existenzielle Leistungen entsagt oder nicht in ausreichender Weise gewährt werden. Es ist mit nichts zu rechtfertigen, ja, der Akt der Körperverletzung erfüllt, wenn die Grundsicherungsleistungen im Alter hungern lässt und zum Beispiel die dringend notwendigen Medikamente nicht erworben werden können, weil die Zuzahlung wegen Geldmangels nicht möglich ist. Ältere Menschen sind vielfach gerade bürokratischen und formellen Ansprüchen nicht mehr gewachsen, wie sie z. B. Steuererklärungen nicht mehr abgeben, Rechtsmittel usw. nicht mehr einlegen können. Altersarmut versteckt sich hinter dicken Häuserwänden und hebt unsere Grundrechte auf ein würdevolles Leben auf.

  3. Es ist weiter ein Beleg dafür, dass die Leistungen viel zu gering sind, weil mehrere Hunderttausende Haushalte ohne Strom sind oder diese Leistungsbezieher ihre Wohnungen ganz verloren haben, weil das soziale Netz, das die Grundrechte sichern soll, diese nicht mehr sichert.

  4. Die Lebenserwartungen der Leistungsbezieher sind reduziert. Sie vegetieren im Dämmerschlaf mehr dahin als dass sie ein würdiges Leben leben könnten. Sie werden stigmatisiert und aus finanziellen Gründen vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen.

  5. Es ist eine Schande für eines der reichsten Länder der Welt, wie Deutschland seine Alten behandelt bzw. hungern und früher verrecken lässt. Dieses Drama in Schande für Deutschland unter verheerenden Grund- und Menschenrechtsverletzungen sei noch würdevoll und mit Recht und Gesetz vereinbar, so unsere Richterschaft, die wie einst, dass man Systemkritiker hinrichten ließ und die Judenvernichtung zum Schafott tatenlos zusah, einem kriminellen staatsfeindlichen System getadelt.

  6. Dass die Leistungen und Budgets viel zu gering sind, haben kompetente und fach-versierte Institute wie die Realität längst bewiesen. Die Verfassungsrichter und andere klammern sich in Aufrechterhaltung dieser gravierenden Straftatvergehen an die beliebig auslegbaren und interpretierbaren Gesetze in Willkür. Die Beweisführung von Grund-Rechtsverletzungen bedürfen nicht eines Jurastudiums, um sie ersichtlich zu machen, und wenn, dann muss man auch ohne Wenn und Aber zu jeder eingereichten Verfassungsbeschwerde bedingungslos, wegen ihres hohen Wertes, Prozesskostenhilfe gewähren, weil der kritische Bürger Opfer dieser staatlichen Straftaten diesen formal-juristisch staatsfeindlichen Machenschaften im Dschungel von Gesetzen und Verordnungen hilflos ausgeliefert würde, sondern liegen dann vor, wenn objektiv wie subjektiv Menschen sich physisch und rein psychisch verletzt fühlen. Dies gilt auch für das Recht. Es muss das, was man Recht nennt, auch als Gerecht empfinden können. Straftaten durch Rechtsmissbrauch, wie der der Körperverletzung usw. durch die Judikative Deutschlands sind millionenfach erfüllt. Wie dies eines Unrechtssystems würdig, werden diese Straftaten natürlich durch die Kollegen gedeckt und vertuscht und der Kläger profan und subtil mit seinen Klagen abgewiesen. Diese Praxis nennen diese Staatsverbrecher auch noch Rechtsstaat und der Kläger wird als Querulant usw. schlicht einfach mal denunziert und unglaubwürdig gemacht, um die Fassade eines sich so in Szene gesetzten Rechtsstaats aufrecht zu erhalten.

  7. Dass die Würde einer Beliebigkeit und damit einer Rechtsverletzung unterzogen wurde, kann man soweit erkennen, wie sozialrechtliche Leistungen früher viel individueller ausgestalte waren. Der frühere Sozialhilfeempfänger konnte zwischen einem pauschalisierten monatlichen Budget für Bekleidung usw. oder einer seines individuellen Bedarfs gemäßen Feststellung sich selbst entscheiden, so wie er annahm, dass die damalige Budgetierung seinen Bedarf decken mochte. Heute wird doktrinär und dogmatisch von der Bundesregierung der finanzielle Bedarf zu den Budgets festgestellt, was schon soweit unsinnig erscheinen muss, wie die gegenwärtigen Budgets niemals nachgewiesen den ihnen innewohnenden Ansprüchen unter keinen der von der Verfassung zu gewährenden Grundrechte gerecht wird.

  8. Wegen der Verweigerung von Prozesskostenhilfe ist dem Beschwerde-führer rechtliches Gehör verweigert worden. Die hier möglichen und erforderlichen Argumente, Beweismittel usw., die alle eine fachliche juristische Kompetenz voraussetzen, wurden dem Beschwerdeführer so verweigert und des Vortrages wie der Darstellung entzogen. Es konnten so nicht alle formellen und rechtlichen Möglichkeiten genutzt und beigebracht werden, die zu einer anderen Beurteilung hätten führen können.

Hiernach war Prozesskostenhilfe zu gewähren, um anwaltlich zu widerlegen, dass die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Urteile zur Höhe der Grundsicherungsleistungen unzutreffend, falsch und unter dem Vorsatz einer Straftat erfolgten, widerrechtlich sind. Es gab auch wegen eines möglichen Mehrbedarfsanspruches juristischen Klärungsbedarf.

Der Beschwerdeführer beantragt wegen den ungeheuerlichen Ansprüche zu einer Verfassungsbeschwerde auf rechtliches Gehör Prozesskostenhilfe, die soweit eigentlich wegen der hohen Voraussetzungen im Automatismus zu jeder Verfassungsbeschwerde unter der Anspruchsvoraussetzungen auf PKH zu gewähren ist, um den hohen juristischen Anspruch zu genügen, damit nicht wieder Unrecht wegen mangelnder Formalien unter den Tisch fällt, wie dies üblicherweise standardisiert praktiziert wird. Eigentlich, wenn man z. B. Russland Menschenrechtsverletzungen vorwirft, scheint die Darstellung von Grund- und Menschenrechtsverletzungen sehr einfach zu sein. Die aber in Deutschland verübten Grund- und Menschenrechtsverletzungen bedürfen eines bürokratischen Exzesses in Aufwand und Kosten mit dem Ziel, dass es keine waren. Die ganzen hier in Szene gesetzten Rechtswege bis hin zum Bundesverfassungsgericht und wie mir scheint selbst bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof sind eigentlich nur da zu da, dass man diese Straftaten und Rechtsverletzungen der westlichen Staaten zermahlt und unter den Tisch kehren kann und die, um die aus den östlichen Sphären massiv kritisiert aber die, die aus den westlichen Sphären als demokratisch, rechtsstaatlich, gerecht, friedfertig usw. darstellen zu können.Man ist nicht rein deswegen eine Demokratie, weil man Institutionen schafft, die sich für weltweite Gerechtigkeit, Freiheit usw. einsetzen sondern man muss sich  auch selbst an die Menschenrechte halten.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist keine Alibiintuition für den Westen sondern ebenfalls Diktat, diese Menschenrechte selbst einzuhalten.

Manfred Wehrhahn