Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Intendant: Tom Buhrow
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appellhofplatz 1

50667 Köln

23. Mai 2022

Ihr Schreiben vom 18. Mai 2022
GEZ-Beitragsnummer: 543798037

Sehr geehrter Herr Buhrow,

Ihr Standardschreiben vom 18. Mai 2022 beruft sich auf die rechtlichen Grundlagen Ihrer Berufung! Diese gesetzlichen Grundlagen werden Ihrerseits als Schutzschild vor Kritik eingesetzt. Die Kritik ist aber vielfach begründet und gerechtfertigt.

Tatsache ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF sehr wohl ihre rechtlichen Grundlagen unter Zwangsgebühren massiv verletzen, sie sind parteiisch und subtil staatskonform ausgerichtet. Die Kritik häuft sich und vielfach will der Zuschauer und Zuhörer seine ihm auferlegten Zwangsgebühren nicht mehr entrichten bzw. diese weghaben. Und dies mit Recht, da freie Sender teilweise gleichwertiger oder gar unparteiischer informieren und unterhalten.

So wird die AfD wahrnehmbar rechts eingestuft und von Ihnen denunziert bzw. ungleich gegenüber den anderen Parteien behandelt, weil sie gegen die Zwangs-Gebühren und das Unrechtssystem, denn Deutschland ist nämlich heute, wozu Sie beigetragen haben, kein Rechts- und Sozialstaat mehr!

Ich bin im Showgeschäft als Label Eigner seit 1974 tätig. In dem Business, das nach der Politik der zweitdreckigste ist. Ich halte zur informelle Vereinshymne bzw. die Einlaufhymne des Fußballvereins BVB „Heja BVB“ – siehe Wikipedia – die Zweitverwertungsrechte. Dieses Lied wurde 1977 als VinylSingles veröffentlicht. Was sich meiner Kenntnis entzog, war der Erfolg dieses Liedes, weil ich nie eine D-Mark bzw. ein Euro von der GVL erhielt. Über die GEMA wurde aber pauschalisierte Vergütungen vom BVB abgeführt, die denen aus den eingesetzten Musiktiteln des Mainstreams auf deren dort erzielten Sendeminuteneinsätze zugeschlagen wurde.

Natürlich wurden die von mir veröffentliche Tonträger nicht in den öffentlich-rechtlichen Sendern eingesetzt. Wie Frameless, die Höhner, die mit mir ihren Durchbruch hatten, und vielen anderen Musiktiteln nicht. Sie alle wurden unter den Labeln „NEW BLOOD Schallplatten und Comet-Records“ herausgebrachten Tonträger von Ihren Programmen ignoriert. Ihre Veröffentlichung wurden erst massenhaft in ihren Programmen eingesetzt, als diese von renommierten Musik-Firmen kamen. Ich wurde/werde durch die öffentlich- rechtlichen Sender ignoriert und widerrechtlich verfolgt. Dessen nehmen sie sich natürlich nicht an!

Der mir dadurch entstandene finanzielle Verlust liegt über 200.000, — €! Die Begründung der GVL ist unteranderem, dass der Gesetzgeber nur die individuelle Erfassung der eingesetzten Musiktitel im Mainstream u. a. zu dem Klüngel und der Popularitätspraxis dort gekürte Stars unter Einflussnahme auf die Musikrichtung vorgesehen habe. Anderen Ortes erzielte Musiktiteleinsätze unterliegen der Pauschalisierung, dabei ist unerheblich, ob zumutbar eine individuelle aller einer Playliste Musiktitel zur öffentlichen Wiedergabe zur Erfassung möglich war/ist. Man könne grundsätzlich den 90.000 Fußballvereinen schlichte dies nicht zumuten. Die Verweigerung zu den spitzen Fußballvereinen, diese wenigen dort intonierten Fanhymnen nicht individuell zu erfassen und zu vergüten, verletzten Wettbewerbsrechte und das Gleichheitsgebot. Es kann doch nicht rechtens sein, dass vor einer Kulisse von 81.000 Fans und über andere Medien über 42 Jahre der 5 weltgrößte Fußballverein ein so erfolgreiches Lied zu seiner künstlerischen Wertung rechtlich, finanziell, medienwirksam und wirtschaftlich Vergütungen vernachlässigen darf aber das Lied mit Spielerfolgscharakter nutzen darf. Die künstlerische Wertstellung überwiegt selbst viele spitzen Erfolgstitel der Musik-Charts.

Es geht, weil die Musikmafia unter ihresgleichen verbleiben will und nicht in der Peripherie Konkurrenz fördern will, darum, auf den Erfolg von Musik und Stars Einfluss zu nehmen und davon zu profitieren, weil dies Einschaltquoten bedient. Die in Stadien intonierten Musiktitel sind überwiegend nicht das Repertoire und Genre derer, die die Vergütungen sich widerrechtlich zugeschlagen haben. Die Strafanzeige wegen vorgesetzten Betruges wurde, wie sollte es anders sein, abgewiesen. Es haben sich über 42 Jahre andere an meinen Vergütungen bereichert. Die Intonierung des Liedes war per se immer individuell zu erfassen gewesen, weil nur wenige immer wiederkehrend dieselben Musiktitel eingesetzt wurden, was die individuelle Erfassung einfach und unkompliziert macht, waren zur öffentlichen Intonierung im Dortmunder Stadion dieses Lied Vergütungen individuell finanziell an mich auszuschütten.

Gegen Jan-Peter Fröhlich fand ein Strafverfahren statt. Sie, der WDR, war zu gegen. Natürlich wurde ich zu den Vorkommnissen zu der Strafanzeige nicht gefragt oder zu einem Interview geladen. In diesem Zusammenhang wurde ich als Geschädigter wissentlich übergangen.

Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern hatte zwei eidesstattliche Falschaussagen zu den Liedern „Ich liebe Dich wie Apfelmuss“ und „Höhnerhoff-Rock“ vor dem Landgericht zu einem zivilrechtlichen Verfahren unter der Behauptung, es habe sich um einen Pressauftrag gehandelt, was schon rein zu den Labelangaben nicht zutreffen konnte, abgegeben. Wir blieben auf die Kosten des zivilrechtlichen Verfahrens von über 7.000, — € sitzen während Jan-Peter Fröhlich im Opfer/ Täterausgleich mir zwar die im Zivilverfahren entzogenen Verwertungsrechte zurückgeben musste, er aber straffrei blieb. Dieselben Straftaten wurden zu anderem Straftäter mit Haft auf Bewährung oder gar Haft verfolgt.

In einem anderen Fall gegen den Deutschen Rock und Pop Musikerverband wurde durch unser eigenes Mandat ein von einem staatlich zugelassenen Gutachter der Akustik ein von ihm begutachtetes Video als streitig festgestellt, weil es nicht mit dem gleichen Equipment zu den anderen Videosequenzen derselben Veranstaltung aufgenommen worden sein konnte. Das Video, das als Beweismittel zu einem vor dem Landgericht Hamburg anhängigen Verfahren zur Unterlassung einer Aussage vom Kläger vorgelegt werden sollte, war sehr schlecht, es könnte sonst wo aufgenommen worden sein, es ist unprofessionell, es hat keine Schwenks und Zooms, so der staatlich zugelassene Gutachter, wurde von dem von mir mandatierten Rechtsanwalt, Dr. Hauke Scheffler, schlicht zum Gerichtstermin als unstreitig in Mandatsverrat deklariert. Wir verloren daraufhin den Prozess! Die erfolgte Strafanzeige wurde abgewiesen, weil es sich hier um einen Fehler gehandelt habe. Zu der Korrektur der unstreitigen Stellung wurde gerichts-bemessen festgestellt, dass es sich nicht um einen Fehler gehandelt habe, sondern bewusst so gewollt bestimmt sei.

Die Musikmafia schickte mir vor einiger Zeit die Steuerprüfung auf den Hals, weil ich zu einer Webseite, die aber dann doch nicht online ging, von mir Daten unseres Repertoires bestückt hatte, eine Schadenersatzzahlung von 6.000, — € und hoffte, dass ich diese Summe nicht buchhalterisch erfasst haben könnte. Die Macht und Einflussnahme der Musikmafia ist immens, wie auch die vorherigen Gerichtsverfahren belegen.

Ich hatte meine Tätigkeit als Label Eigner ab 1980 ruhen lassen, weil mir der Erfolg versagt wurde. Über 20-zig Jahre erhielt ich von der GVL für intonierte Musiktiteleinsätze im Mainstream jährliche Vergütungen trotz ich nicht einen einzigen Tonträger veröffentlichte. Diese sonderbaren Vergütungen zeigte ich der GVL an. Daraufhin erhielt ich für das zurückliegende Jahr keine Vergütungen mehr. Dies konnte allerdings nicht angehen, weil mein Künstler Peter White zum Adventssingen in der Kölner-Altstadt sein Lied „Die schönste Zeit“ live vorgetragen hatte. Ich forderte das Sendeprotokoll von Ihrem Sender an. Es war zu entnehmen, dass nicht ein einziger in der Sendung vorgetragene Musiktitel der GVL gemeldet worden war. Sie entschuldigten sich für diesen Fehler! Was für ein Zufall, dass diese Ereignisse aufeinandertrafen. Ich hatte eher den Eindruck, dass aller eines Gießkannenprinzips Vergütungen von der GVL ausgeschüttet wurden, um die Begünstigungen weniger Labels, Interpreten usw. im Mainstream (ARD und ZDF) so zu kaschieren als seien meine Veröffentlichungen im Gleich-heitsgrundsatzes ebenso berücksichtigt worden.

Die Medien und das Musikbusiness sind eng miteinander verflochten. Die Kritik gegen die GEZ-Gebühren wird immer lauter und intensiver. So gebären sich übrigens kritische Stimmen, Nazis, die als solche zu ihrer Kritik entwertet werden, wie Verschwörungstheoretiker. So soll die berechtigte Kritik denunziert und kaschiert werden. Und das Dumm Volk fällt auch darauf rein.

Die Unterhaltungssendungen bestehen vielfach aus Wiederholungen und sind niveaulos. Informationen, wenn sie gegen derzeit Russland gehen, sind unsachlich und unangemessen und decken gegenwärtige politische Entscheidungen hier. Wenn die USA Kriege führten, wurden keine Sanktionen verhängt und so massiv negativ medienwirksam vorgegangen. Ich erinnere an die Kubakrise! Da fühlte sich die USA bedroht. Dass sich Russland bedroht fühlt, wird hier überhaupt nicht gewichtet, wie die Politische korrupte Ausrichtung der Ukraine nicht. Es geht hier auch nicht darum, es geht um die Vernichtung Russlands. Es wäre angesagt und Gebühren relevant, sich mehr den Dreck im eigenen Lande zuzuwenden, als sich über Grund- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten zu brüskieren.

Deutschland ist keine Demokratie mehr und hat ebenso kein Rechts- und Sozial-Staats Prinzip mehr. Armut und Elend greifen immer mehr um sich! Unsere Politiker und Richter protzen vor Dummheit oder unterliegen der Rechtsbeugung und verdummen und verblöden das Volk, wie dies durch die Medien gefördert und begünstigt wird.

Die in Ihrem Schreiben zitierten vielschichtigen Berichte zu sehr unterschiedlichen Themen werden in neben Schauplätzen verlegt. Zu den von Millionen gesehenen Sendungen, die Meinungsbildend sind, liegt keine staatsferne vor. Die Stars aus Sport, Showgeschäft und der Politik geben sich in Ihren Sendungen die Klinke in die Hand und geben ihre klugscheißerischen Weisheiten zum Besten. Das Volk wird belogen, betrogen und verarscht.

Die Elite hat sich alle Machtoptionen und Ressourcen unter den Nagel gerissen, dies samt den gleichförmigen Medien. Die Berichterstattung unterliegt genau diesen Kriterien. Es wird zwar subtil vorgegaukelt, dass die Berichterstattung unparteiisch sei, aber psychologisch und strategisch ist die breite Masse nur eine mathematische Größe. Unter dem Motto: Gib dem Volke Brot und Spiele, sind die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ausgerichtet. Meinungsbildung, Wahrheit, Ehrlichkeit, Freiheit und Gerechtigkeit sind Fassadengebilde!

Die GEZ-Gebühren betragen pro Jahr mehrere Milliarden. Es werden das staatskonforme Dienen mit üppigen Honoraren und Gehältern honoriert. Es werden üppige Pensionen an die ehemaligen Mitarbeiter ausgeschüttet. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bedienen sich üppig aus den Gebührentopf. Sie, da eigentlich entbehrlich, nehmen auch schon mal Gebührenverweigerer in Haft. Da kennen diese keine Gnade. Sie lassen auch zu, dass eine ältere Dame von über 90-zig Jahren wegen ihrer Holocaustleugnung inhaftiert wird. Dies ist nach der Charta der Vereinten Nationen nicht strafrechtlich zu verfolgen! In Deutschland werden mittlerweile ebenfalls Grund- und Menschenrechte massiv verletzt, die der massiven Kritik, wie sie gegen Russland erfolgt, bedürften. Nichts da! Deutschland erscheint im Fassadenglitzer, und dafür stehen die öffentlich-rechtlichen Sender ein, als Demokratie anzusehen und steht für Freiheit und Gerechtigkeit. Na, dann!

Herr Buhrow, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben ihre üppige Zwangsgebührenpflicht verwirkt.

Ich würde gerne Gebühren entrichten, wenn genau diese in Ihrem Brief vorgetragenen Prinzipien erfüllt würden. Staatssendern verweigere ich diese Gebühren!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn