Von: DRMV e.V. [mailto:info@drmv.de]
Gesendet: Dienstag, 5. März 2013 17:55
An: Manfred Wehrhahn
Betreff: Re: AW: Gegendarstellungsbegehren vom 24.02.2013

Sehr geehrter Herr Wehrhahn,

einer Gegendarstellung in juristisch einwandfreier Form hätte ich zugestimmt, einem schwachsinnigen Roman nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Seelenmeyer

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Sehr geehrter Herr Wehrhahn,
die Veröffentlichung Ihrer Gegendarstellung weise ich zurück, da sie in keinster Weise den formellen gesetzlichen Voraussetzungen des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes entspricht.

Im Übrigen kann nach Ablauf von drei Monaten seit Erscheinen einer beanstandeten Veröffentlichung eine Gegendarstellung nicht mehr verlangt werden. Hier handelt es sich um eine Ausschlussfrist (s. Wenzel, Wort- u. Bildberichterstattung Rdn. 8.131.). Ihnen ist der kritisierte Artikel seit Anfang Oktober 2012 bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Seelenmeyer

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Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V.
Kolberger Str. 30

21339 Lüneburg

Telefon: 04131/23 30 30

Telefax: 04131/ 2 33 03 15

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Eingetragener Verein beim Amtsgericht Lüneburg VR941

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Von: Manfred Wehrhahn [mailto:m.wehrhahn@motionfx.org]
Gesendet: Montag, 4. März 2013 19:04
An: ‚DRMV e.V.‘
Betreff: AW: Gegendarstellungsbegehren vom 24.02.2013

 

Sehr geehrter Herr Seelenmeyer,
in Ihrem Schreiben ans Amtsgericht Köln vom 05. Februar 2013 äußern Sie,  … dass Sie gerne meine Darstellung abdrucken würden, weil Sie der Auffassung sind, dass diese geplante Gegendarstellung Ihre kritisierte Äußerung im Hinblick auf die Leser nur unterstreicht.

Hat sich Ihre Meinung geändert? Halten Sie nun doch nicht Ihre Zusage!! Könnte es sein, dass die Gegendarstellung doch ein anderes Ergebnis erzielen könnte, wie Sie annahmen? Die Gegendarstellung  widerlegt Ihre kritischen Äußerungen und das wollen Sie so umgehen!

Wie dem auch sei! Wenn es so wäre, dass es diese Frist gibt, so habe ich doch gerichtsanhängig fristwahrend den Antrag auf eine Gegendarstellung eingereicht! Und nur darum geht es!

So soll jetzt das Gericht entscheiden!

Jedenfalls erfreut es mich, dass Sie die Gegendarstellung nicht abdrucken wollen und sich auf Formalien berufen, um die sachliche Gegendarstellung nicht abdrucken zu müssen, der Sie bisher soweit Eigenschädigungen zuschrieben und wohl Sie schädigen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn

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Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Amtsgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 KÖLN

5. March 2013

134 C 7/13

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihr Schreiben vom 27.02.2013 mit der Frage, ob im Falle der Veröffentlichung meiner Gegendarstellung auf den Antrag der Prozesskostenhilfe verzichtet würde, beantworte ich soweit, wie Sie von mir eine Entscheidung fordern, die eigentlich von einen mandatierten Rechtsanwalt zu beantworten wäre! Ich habe bedenken, wie mir folgend daraus Verfahrensnachteile entstehen könnten. Es geht auch darum ob so die über Monate andauernden Denunzierungen und Beleidigungen meiner Person der soweit  zugefügte Schaden bereinigt werden kann. Ich möchte diese Frage fachversiert klären lassen.

In Teilen wurden gegenüber der vorherigen Gegendarstellungsvariante Korrekturen zu dieser folgenden Gegendarstellung vorgenommen! Bitte diese veröffentlichen!

GEGENDARSTELLUNG

Die in mehreren wiederholten Artikeln gemachten Äußerungen seitens Herrn Seelenmeyer treffen den streitigen Sachverhalt zu einer Preisverleihung nicht sondern führen die Absicht mich zu denunzieren. Es mangelt den Sachdarstellungen an Sachlichkeit und Wahrheit.

Herr Seelenmeyer äußert wiederholt, dass ich ein Querulant und irre sei! Dies muss ich entschieden zurückweisen. Herr Seelenmeyer verweigert in seinem Vortrag wesentliche entscheidungsträchtige Aspekte der Ereignisse und konzentriert ich rein darauf, mich in meinem Engagement nach Gerechtigkeit und Wahrheit zu denunzieren.

Herr Seelenmeyer hängt sich einer Inszenierung der Rechtsbeugungen und der Straftaten der Staatorgane bzw. Gewalten an, die ich gerade kritisiere und massiv verfolge. Dabei wären die Irretationen so einfach auszuräumen! Es gibt jede Menge Beweismittel, die Herr Seelenmeyer auf den Tisch legen könnte, um die Wahrheit zutage zu fördern aber die Wahrheit scheut Herr Seelenmeyer wie der Teufel das Weihwasser. Es käme raus, dass es den Siegertitel nicht gab und gibt! Wenn es diesen Siegertitel, der selbst vom Sieger nicht erinnert wird, tatsächlich aber nicht gibt, dann muss auch das Video getürkt worden sein. Es offenbarte sich eine Kette strafbaren Handelns! Das Ziel scheint hier nicht die Wahrheitsfindung sondern die forcierte Strategie der Verleugnung der Wahrheit zu folgen, um meine massiven Anschuldigungen gegen vor allem der Judikative, als von einem Irren geäußert, abzuweisen und als lächerlich, querulatorisch usw. zu denunzieren!

Herr Seelenmeyer, nun ist es überhaupt nicht so, wie Sie behaupten, dass gerichtsanhängige Verfahren zu Ihren Gunsten entschieden wurden. Nach dem Sie ein Video dem Gericht vorgelegt hatten, das die tatsächliche Vorortmoderation wiedergeben soll aber von einem Gutachter  als Beweismittel disqualifiziert wurde und nun dieses Beweismittel Ihnen im Gerichtsverfahren zum Verhängnis hätte werden können, hat unser uns vertretender Rechtsanwalt zum Termin dieses streitige Video gegen sein Mandat zu Ihrem Vorteil einfach unstreitig erklären lassen; also, dass von Ihnen als Beweismittel vorgelegte Video gebe die tatsächliche Vorortmoderation wieder, was wissentlich nicht durch das Video gesichert war, was unser uns vertretender Rechtsanwalt auch wusste! Der Gutachter hatte festgestellt, dass das Video überhaupt keinen Hintergrund aufweist und viel schlechter in der Qualität ist, wie die anderen Videobilder zur selben Veranstaltung auf der Webseite des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V, so dass nicht ersichtlich sei, wo der Aufnahmeort sein könnte, die Bilder können sonstwo aufgenommen worden sein! Hieraufhin verloren wir die Prozesse vor dem Hanseatischen Landgericht und Oberlandesgericht. Und nicht deswegen, weil alles nach Recht und Gesetz bzw. weil uns ein ordentliches Verfahren gewährt worden wäre. Die Unstreitigstellung führte dazu, dass ein ordentliches Verfahren mit kompetenter objektiver Beweiserhebung, Begutachtung, Videoanalyse, Zeugenbefragungen usw. so umgangen werden konnte und Herr Seelenmeyer mit diesem streitigen bzw. verdächtigen Video so ungeschoren aus diesem Prozess rauskam. Einer anderen Absicht konnte diese Unstreitigstellung des Videos nicht genügen.

Das Amtsgericht Köln hat zur Honorarklage unseres uns seinerzeit vertretenden Rechtsanwalts hierzu festgestellt, dass er das Mandat zur Unzeit niederlegt und verletzt hat. Dies wurde ebenso vom Landgericht Köln noch bestätigt. Dieser Rechtsanwalt Herr Dr. Hauke Scheffler aus München wurde von der motionFX GmbH auf Schadenersatz verklagt und hat auch an diese ca. 6.500,– € gezahlt. Wegen dieser Prozessverletzungen durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, die Herr Seelenmeyer hier nicht vorträgt, wurden der motionFX GmbH  die Verfahrenskostenkosten erstattet, weil eben Dr. Scheffler das Mandat verletzt hat, worauf Herr Seelenmeyer sich hier stützt.

Die offensichtlichen Straftaten der Beweismittelfälschung, des Siegentzuges und des Mandatsverrates wurden durch die Staatsanwaltschaften Hamburg, München u. w. gedeckt und nicht aufgeklärt. Es wurden nach 2 Jahren „intensivster“ bzw. stümperhaften Ermittlungen seitens der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg behauptet, dass Herr Härtl sich verhört habe, der eine andere Siegerfolge gehört haben will, wie das seitens von Herrn Seelenmeyer vorgelegte Video beweisen will. Herr Härtl hat sich aber nicht verhört, weil er, wie er sich verhört haben soll, die pass- bzw. verhörgenaue Urkunde vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. an deren Messestand von Wolfgang Petry unterschrieben erhielt. Dies konnte kein Zufall sein! Es ist auch kein Zufall! Vielmehr ist anzunehmen, dass die Siegeränderungsfolge nicht mehr voll Intern durchgedrungen war und so die Moderation wie ursprünglich angedacht moderiert wurde und wie die Mitarbeiter ebenfalls davon ausgingen, dass Wolf Martis gewonnen hatte und die angedachte Urkunde auf den Künstlername Wolf Martis aushändigten zumal Herr Seelenmeyer diese Änderung in einem Telefonat mit Herrn Möhring bereits wochenvorher avisierte hatte. Die Urkunde wies nicht Wolf Martis aus sondern Danny Street. All diese Zeugen wurden hierzu nie gefragt! Der Sieger, Rechtsanwalt Andreas Düker, gibt zu seiner polizeilichen Vernehmung an, dass er sich an seinen Siegertitel nicht erinnere! Na klar, wer so erfolgreich ist, der kann seine Erfolgstitel natürlich nicht nachhalten und der kann diesen auch nicht vorlegen. Gibt es keine Unterlagen und andere Belege, aus denen er die Daten seines Titels hätte nehmen können? Nie hört noch kennt jemals irgendwer diesen Siegertitel noch kennt man den Künstler Danny Street! Herr Seelenmeyer, alle Künstler mussten sich per umfangreicher Bewerbungsunterlagen mit einer CD ihrer Darbietung vor einer Jury stellen und beurteilen lassen. Nein, all diese Beweismittel legten Sie nie vor sondern berufen sie sich hier auf Straftaten Dritter (Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte).

Hier hat sich Deutschland wegen Verweigerung rechtstaatlicher Verfahren und wegen Duldung  und Deckung von Straftaten schuldig gemacht mit der Konsequenz, dass ihre Repräsentanten hierfür zu verfolgen sind! Es wurde Recht gebeugt usw. zur Vernichtung von Existenzen!  Es geht nicht, dass Deutschland von Freiheit und Gerechtigkeit labert aber hinten rum wie ein Schurkenstaat auftritt. Es gibt jede Menge Beweismittel, die außer einem streitigen Video, nie vorgelegt werden. Nach dem dieses streitige Video nicht mehr verfahrensrelevant zum Vorteil des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. einzubringen war, weil es gutachterlich nachweislich ohne Beweiskraft war, stellt unser uns vertretender Rechtsanwalt diese Video einfach mal zum Gerichtstermin gegen sein Mandat unstreitig. So verloren wir die Prozesse und sie, Herr Seelenmeyer, gewannen sie so!

Herr Seelenmeyer, Sie wollen die verfassungsfeindlichen und kriminellen Gerichts- und Ermittlungsverfahren wie im bisherigen Konsens dieser Inszenierung Vorgenannter auch für Ihre Interessen missbrauchen. Nein, Sie müssen sich natürlich mit denen, die Sie geschützt haben, solidarisch erklären. Es geht Ihnen nicht um Gerechtigkeit und Wahrheit! Sie wollen mich wegen meines sicherlich unüblichen Vorgehens als Irrer lächerlich machen, um gerade die Wahrheit zu vertuschen. Sie nutzen nicht die sachliche dialogische Ebene zur Klärung des Falles sondern müssen unterhalb der Gürtelline zuschlagen, weil Sie der sachlichen Auseinandersetzung nichts entgegenzusetzen haben. Die hier bewiesenen Rechtsmissbräuche, Rechtsbeugungen usw. der Judikative u. a. begründen meine  Strafanzeigen gegen unseren Bundespräsidenten wie gegen unsere Bundeskanzlerin. Ebenso begründet sich hier meine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und meine Klage gegen Deutschland vertr. durch den Deutschen Bundestag vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Meine Vorgehensweise ist soweit einfach logisch und konsequent.

Hier zu meinen ungeheuerlichen Anschuldigungen ein lesenswerter Artikel: Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.

Frank Fahsel schrieb dort:

Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.

Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.

Nun gut, ähnliches konnte man schon früher auf justizkritischen Seiten wie justizskandale.de und auch auf odenwald-geschichten.de lesen.

Der kleine, feine Unterschied ist der: Frank Fahsel ist selbst Jurist, mehr noch, er war Richter am Landesgericht Stuttgart. Mit seinem Leserbrief wird er zum Zeugen gegen “seinesgleichen”.

Am Ende schreibt er:

Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

Deutschland ziert sich mit seinen humanen Fassadengesetzen hinter denen aber wohl eher der Missbrauch geschöpft wird!  Und dies bemängle und kritisiere ich hier. Hier werden die Fundamente unseres Rechtstaates verletzt! Die adäquate Reaktion kann nur so sein, dass ich soweit gegen die Bundesrepublik Deutschland aktiv vorgehe.

Manfred Wehrhahn

Die Gegendarstellung muss auf der Webseite wie im nächsten Musiker Magazin veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn