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Liebe Leser des Deutschlandclan!!

Im nachfolgenden offenen Brief geht es um eine mir bekannte Person, die im folgenden Text Kunde genannt wird. Der Kunde war seit 1972 Athlet. In seiner knapp zehn Jahre andauernden Sportkarriere gewann er zehn Deutsche Meistertitel; dreimal war er Internationaler Deutscher Meister. Mehrfach nahm er an Weltmeisterschaften teil, größter Erfolg waren zwei Silbermedaillen. Bei den Olympischen Spielen in Montreal belegte der Rheinländer 1976 Rang sechs.

Diese Erfolge forderten ihr körperliches Attribut. Der Athlet bekam vor über 2 Jahren eine Herzbeutelentzündung (Perikarditis). Das Herz des Kunden wurde schwer geschädigt und hat nur noch eine Leistung von 11%. Jede Art von Betätigung führt früher oder später zu Atemnot und der  Schaufester-Symptomatik. Der Kunde kann keine weiteren Strecken mehr zurücklegen und Treppensteigen ist eine länger dauernde Prozedur. Er ist gravierend in seinen Bewegungen usw. eingeschränkt. Permanent sammelt sich Bindegewerbswasser in seinen Beinen und weiter in seiner Lunge an, so dass er bisher 5-mal in die Notaufnahme ins Uniklinikum Köln eingeliefert werden musste. Es bestand akute Lebensgefahr durch Ersticken!! Der Kunde war aus Gründen seiner Mittellosigkeit und wegen anderer Umstände nicht krankenversichert.

Der Kunde beantragte bereits am 15.12.2011 Arbeitslosengeld II-Leistungen bei dem Beschuldigten, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte.

Der Kunde wurde von den Beschuldigten aufgefordert eine Menge an Unterlagen beizubringen und Formblätter auszufüllen. Die akute finanzielle Not wurde nicht beseitigt, wie derzeit übliche Praxis, wie ebenso nicht auf die lebensbedrohende Situation fachgerecht eingegangen wurde. Anstatt sich auf die gesundheitliche Situation zu konzentrieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die der Situation angemessen gewesen wären, werden dem Kunde schikanös Unterlagen und Formblätter in die Hand gedrückt ohne überhaupt zu prüfen, ob er diese überhaupt physisch und psychisch im Stande ist  beizubringen. Man muss schon ziemlich autark und versiert sein, um alle diese Unterlagen beizubringen und den Anforderungen gerecht zu werden. Die geforderten Unterlagen waren zuteilen somit unverhältnismäßig und unangemessen. Primär waren hier die Beseitigung seiner finanziellen Not und vor allem die Sicherstellung seine Medikation durch einen Hausarzt Rechnung zu tragen. Die notwendigen Nachweise zur Gewähr dieser beiden Komponenten lagen jeweils vor. Ferner gilt, dass die Bedürftigkeit und Erkrankung der Wahrheit  in Treue und Glauben zutreffen. Es entehrt und verletzt den Antragsteller, wenn er wie ein Bittsteller entwürdigend, der sich für Deutschland verdient gemacht hat, behandelt und geschädigt wird. Die Unterlagen und alle Formalien waren hiernach sekundär zumal Kontoauszüge und andere Unterlagen hierrüber ja bereits vorlagen! Der Kunde wurde weiter durch die verwirrende Menge von Unterlagen so verunsichert, da er annahm, dass seine Frau ausgewiesen würde, wenn er diese Leistungen beanspruchen würde, sodass er in Folge auf diese Leistungen verzichtete. Dies belegt, dass er unter Lebensgefahr ehr auf diese Leistungen wegen seiner physischen und psychischen Erkrankungen verzichtet als sie in Anspruch zu nehmen, was hier nicht gewürdigt wird aber ebenso auch nicht berücksichtigt wird, da er gesundheitlich überhaupt nicht mehr arbeiten darf und kann! Die vielen geforderten Unterlagen, die auch in Amtshilfe intern beizuschaffen wären,  dienen alleine den Zweck bzw. folgen alleine dem Prinzip der Abschreckung und Demütigung. Und dieses Prinzip wird Blindlinks durchgeführt ohne gerade die persönliche und individuelle Situation zu erfassen und zu berücksichtigen, so dass es zu diesen vorsätzlichen massiven Straftaten, Grund- und Menschenrechtsverletzungen kommen musste. Sollten die Beschuldigten nach Gesetz richtig gehandelt haben, wird die Strafanzeige auf alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausgeweitet. Straftaten rechtfertigen sich natürlich nicht rein soweit, wie sie nach bestehenden Gesetzen erfolgten.

Der Kunde war nicht krankenversichert und konnte somit nicht einen Hausarzt zur Stabilisierung und Medikation seiner Erkrankung aufsuchen. Der Kunde war jetzt genötigt sich mit Jobs Überwasser zu halten. Dies ging natürlich nicht gut. 5 Mal musste der Kunde wegen akuter Lebensgefahr in Kliniken (Uniklinik Köln und Marienhospital Köln) eingeliefert werden. Wie gesagt, er war nicht krankenversichert. Er hat jetzt wegen dieser Behandlungen hohe Schulden von über 50.000,– €. Weiter muss davon ausgegangen werden, dass der Kunde keine optimale medizinische Behandlung zuteil wurde, weil er eben Kosten verursachte, die nicht gedeckt waren. Also gerade das Notwendigste medizinische aber nicht prophylaktische und regenerierende Maßnahmen erhielt, die seinerzeit eine Besserung der Herzleistung hätten Rechnung getragen!!

Der Kunde leidet weiter am Messie-Syndrom. Dies bezeichnet schwerwiegende Defizite in der Fähigkeit, die eigene Wohnung ordentlich zu halten und die Alltagsaufgaben zu organisieren; es können ernsthafte seelische Störungen vorliegen.

Auch dieses Leiden wie die bürokratischen überzogenen Forderungen führten dazu, dass er sich nicht bei seiner Frau als Familienmitglied mitversichern konnte, weil er vom Finanzamt einen Einkommensnachweis über zwei Jahre beibringen sollte, er aber nichts verdient hatte und das Finanzamt ihn geschätzt hatte. Er versank im Chaos von bürokratischen Exzessen, die hier überzogen, er aber auch nicht gewachsen war, wie im räumlichen Chaos ebenso die notwendigen Unterlagen nicht zu finden waren. In diesen Zyklen manifestierte sich so die gesundheitliche und individuelle Situation und somit zur Lebensgefahr. Der Kunde hat aber laut unserer Verfassung einen Anspruch auf eine seiner Person ausgerichtete persönliche und individuelle Behandlung auch unter diesen psychischen Konditionen!

Es waren nämlich viele Unterlagen entbehrlich, weil der Kunde berufsunfähig ist. Die Beschuldigten hätten bereits 2011 den Kunden zum Rentenversicherungsträger schicken müssen, damit er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt oder, sollten keine Ansprüche erworben worden sein, er über den Sozialträger seinen Anspruch auf Grundsicherung o. ä. gelten mache.

Am 08.03.2013 stellt der Kunde von seiner Frau und meiner Person begleitet erneut Antrag auf Arbeitslosengeld II-Leistungen bei den Beschuldigten, weil bis zur Klärung seiner Berufsunfähigkeit hier der Beschuldigte zuständig ist. Der Kunde  legte wiederholt (erstmalig am 15.12.2011) am 08.03.2013 einen Bericht der Uniklinik Köln über seinen letzten gerade weniger Tage her vorliegenden Aufenthalt vor, aus dem zu erkennen ist, dass seine Herzleistung nur noch 11% beträgt. Selbst einen Laien wird klar, dass dies eine gravierende Reduzierung ist und soweit permanente Lebensgefahr bedeutet. Die Beschuldigten beseitigten wieder die finanzielle Not nicht sondern forderten die vollständige Beibringung der geforderten Unterlagen auch zur beruflichen Integration (aktueller tabellarischer Lebenslauf und vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen) und vor allem aber beließen sie den Kunden in lebensgefährlicher gesundheitlicher Not nicht krankenversichert zu sein, so dass er jetzt immer noch nicht einen Hausarzt aufsuchen kann, der ihn Medikamente verschreibt. Das Krankenhaus gab dem Kunden für nur wenige Tage Tabletten mit. Er wurde jetzt nach über zwei Jahren ohne Krankenversicherung angehalten eine Krankenkasse auszuwählen und sich eine solche Bescheinigung aushändigen zu lassen. Weiter soll er einen schwerbehinderten Antrag stellen. Dies nimmt wieder Zeit in Anspruch, was nicht zu rechtfertigen ist. Wohl erst, wenn alle diese Unterlagen vorliegen und der Antrag beschieden ist, wird er krankenversichert sein. Es bleibt hier zweifelhaft, ob der Kunde diesmal wird diesen Anforderungen genügen können und nicht wieder im Sumpf von Bürokratie und Formalien untergeht. Hierauf muss adäquat reagiert werden.

Anstatt sich auf das Wesentlich zu konzentrieren, versteifen sich die Beschuldigten auf die Inszenierung eines bürokratischen Circus!

Jedenfalls wurde und wird der Kunde von den Beschuldigten nicht adäquat angemessen und individuell informiert und betreut, er erhält nicht die notwendige sofortige Hilfe und Unterstützung, was bereits in der Vergangenheit zu verheerenden finanziellen und gesundheitlichen Schäden geführt hat. Hier haben sich die Beschuldigten der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, weil die Krankenhausaufenthalte bzw. Notaufnahmen durch Medikation eines Hausarztes hätten überwiegend vermieden werden können und weil der Kunde nicht hätte jobben müssen, wenn ihn eine seiner persönlichen Situation angemessene Betreuung, Information und Behandlung gewährt worden wäre.

Die Beschuldigten, Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Bundesverfassungsrichter, die Bundestagsabgeordneten, das Jobcenter Köln u. w. nehmen hier unter Hemmnisse und Verweigerung von Leistungen unter Nutzung physischer und psychischer Krankheiten des Kunden fahrlässig wie vorsätzlich in Kauf, dass ihr Kunde verreckt. Ihr Kunde, so die Bezeichnung bei den Jobcentern, kann sich natürlich jederzeit im Notfall in ein Krankenhaus begeben  aber, wenn er ohnmächtig und alleine zuhause wäre, trägt  dies das wie aber auch das grundsätzliche Risiko, dass er unter diesen so immer wiederkehrenden Gefahren für Laib und Leben stirbt.

Weiter werden wir ein Pressebericht verfassen, um auf den Dank Deutschlands für seine Verdienste, der Dank, der hier dem Kunden zuteil wird, aufmerksam zu machen!

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Wehrhahn