Was für eine heldenhafte, gerechte und faire Justiz !! Eine 96 Jährige in Handschellen vor Gericht zu zerren, weil sie vor über 70 Jahren Tippse war!
Das Amtsgericht wollte in Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich wegen meiner angeblichen Holocaust-Leugnung wegen meiner geringen Schuld einstellen. Da ich aber vollständig unschuldig bin, habe ich mich auf diesen Kuhhandel nicht eingelassen. Jetzt ist am 2.12.2021 der Gerichtstermin anberaumt worden.

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Amtsgericht Köln

50922 Köln

20.10.2021

Geschäftszeichen: 529 Ds 757/20
Termin 2.12.2021 um 9:30 Uhr Saal 15

Die Richter zum Verfahren werden abgelehnt!

Gründe:

Der Beschuldigte wurde widerrechtlich einer Straftat beschuldigt, die rein an den Fakten auf seine politische Verfolgung hinweisen. Die zur Anklage nötigen Beweise liegen nicht vor. Eine fachliche und sachliche Beweisführung wurde nicht vorgenommen.

Die unterstellte und nicht gegebene Behauptung des Gerichtes der Beschuldigte habe sich eine Holocaustleugnung zu eigen gemacht, entbehrt jeglicher Grundlage.

Der Beschuldigte würde einer auch dogmatisch nicht widerspruchswürdigen geschichtlichen Darstellungen – hier der Ermordung von ca. 6.000.000 Juden – nicht widersprechen, wenn hierzu keine gegenteiligen Beweise ihn zur Kenntnis gelangten.

Der Beschuldigte kennt den Artikel nicht einmal und hat diesen auch nie zur Kenntnis gehabt. Der verlinkte Artikel war bereits aus seinem Twitter-Account entfernt worden, als dieser durch einen Strafbefehl über seine angebliche Straftat Kenntnis erlangte.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Doch, eine Zensur findet zum Beispiel bei Facebook statt. Sich gerichtlich dagegen zu wehren, ist sinn- und nutzlos. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist Handlager dieses bundesdeutschen kriminellen Rechtssystems.

Der UN-Menschenrecht-Ausschuss hat 2011 in Absatz 49 CCPR/C/GC/34 die Bestrafung von Meinungen zu historischen Fakten, auch wenn sie unrichtig oder irrtümlich sind, als unvereinbar mit der Meinungsfreiheit und den Menschenrechten deklariert.

Wörtlich heißt es dort:

«Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unter-zeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungs-freiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.» (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Aber selbst soweit liegt ein Vergehen nicht vor, welches sich der Beschuldigte strafbar hätte machen können.

Der Paragraph zur Volksverhetzung erinnert fatal an ein Gesinnungsstrafrecht, das die demokratische, rechtsstaatliche Bundesrepublik doch gerade überwunden haben will und passt über 70 Jahre nach dem Krieg nicht in eine moderne, offene, freiheitliche und aufgeklärte Gesellschaft, wie sie schon Voltaire forderte, als er „jeden, der einen Menschen, seinen Bruder, wegen dessen abweichender Meinung verfolgt, eine erbärmliche Kreatur“ nannte. Diese Gesinnungsstraftat hat der Beschuldigte nicht begangen, die er selbst nicht begehen konnte.

Wenn die Judikative fremdländliche Vergewaltiger freispricht oder diese auf Bewährung davonkommen lässt und eine ältere Dame von über 90-zig Jahren wegen ihrer Holocaust Leugnung, dass der Holocaust anders gewesen sei, als uns auftischt wird, widerrechtlich inhaftiert wird, nenne ich dies Rechtsbeugung bzw. ist dieses Urteil unverhältnismäßig und unangemessen wie rechtsmissbräuchlich. Wie soll sich so ein Rechtsempfinden entwickeln können.

Hier merkt man, wie das Recht in Deutschland missbraucht wird. Personen, die dieses System berechtigt kritisieren, werden wieder, wie die Impfverweigerer, wenn auch subtiler, widerrechtlich verfolgt, sanktioniert, diskriminiert und denunziert.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr!

Diese gegen den Beschuldigten vorgebrachte Straftat ist im Sinne und Begehren der Legislative erfolgt und ist konstruiert. Hier führt die Absicht den Beschuldigten politischen zu verfolgen und ihn zu kriminalisieren, um seine Kritik zu entwürdigen.  Hier ist der Nachweis belegt, dass viele Richter im deutschen Rechtswesen nicht unabhängig urteilen, sondern Handlager dieses kriminellen Systems sind.

Dies begründet die pauschale Ablehnung aller Richter an deutschen Gerichten, ohne ihnen im Einzelfall nachzuweisen, dass sie parteiisch bzw. unparteiisch seien.

Der Beschuldigte nimmt weiter Bezug auf seinen Schriftsatz vom 21.04.2021.

Hiernach ist dem Antrag der Richterablehnung stattzugeben, wobei paradoxerweise die, die der Beschuldigte ablehnt, die sind, die über ihre Ablehnung entscheiden.

Hiergegen lege der Beschuldigte Rechtsmittel ein, weil die, die hier vom Beschuldigten wegen ihrer Parteilichkeit angegriffen sind, nicht die sein können, die hierüber befinden, zumal der Nachweis ihrer Parteilichkeit vorliegt, denn nach Faktenlage durfte niemals eine Straftat unterstellt werden, weil sie nicht von der Staatsanwaltschaft wirklich belegt und bewiesen wurde. Sollte, weil unsere Verfassungsrechte zu unparteiischen Gerichtsverfahren verletzt sind, Verfassungsbeschwerde gegeben sein, bittet der Beschuldigte um einen Hinweis!

Manfred Wehrhahn