Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France

22.03.2019

Alle die nachfolgenden Tatbestände sind dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:

European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France

bekannt, ohne dass dieser Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen diese in der Bundesrepublik Deutschland verübten Straftaten und Verletzungen vorgehen würde. Alles nur Klamauk und Showeinlagen mit Freiheit und Gerechtigkeit in den westlich Sphären!

Sozialgericht Köln
S 39 SO 40/19

Manfred Wehrhahn ./. Stadt Köln – Amt für Soziales und Senioren

Der Kläger trägt massive rechtliche, moralische und sittliche Bedenken vor, da die Judikative der Bundesrepublik Deutschland das Recht beugt und verletzt! Der Kläger beantragt, dass z. B. Richter Fahsel und Rechtsanwalt Storr u. w. zu ihrer Kritik und Äußerungen gehört werden und Beleg abgeben, dass ihre Behauptungen zutreffen.

Der Kläger hat subjektiv aber auch objektiv massive kriminelle Rechtsverletzungen innerhalb der deutschen Gewalt Judikative erfahren müssen, die Beleg geben, dass die Gewaltenteilung aufgehoben ist und die Behauptungen nachfolgender Personen zutreffen. Der Kläger kann folgerichtig nicht mit einem nach unserer Verfassung zu gewährendes Gerichtsverfahren rechnen. Der Kläger wurde wiederholt von der Judikative in einer Vielzahl von Instanz übergreifenden Gerichtsverfahren in der Vergangenheit in seinen Grund- und Menschenrechten massiv verletzt und finanziell massiv geschädigt, in dem das Recht gebeugt wurde!

Das subjektives Rechtsempfinden des Kläger ist hierdurch massiv gestört, so dass er den Anspruch ein Gerichtsverfahren unvoreingenommen und in der Wahrnehmung seiner Unparteilichkeit, dass es nur dem Recht verbunden sein aber auch dieses Recht, Grundsicherung im Alter, kritisch zu seiner verfassungsgebenden Würde beleuchtet und die Legislative soweit in ihre Schranken weist, nicht mehr abnimmt und das Verfahren nicht folgen vermag.

Der Kläger geht berechtigt und begründet davon aus, wie hier soll er in der Null-acht-fünfzehn Mentalität abserviert werden, dass er kein rechtstaatlich geführtes Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland erhält.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!
„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ –

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Manfred Wehrhahn