Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg 

3002 JS 253/10 gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerband e. V.

Vorstand

Prof. Dr. Andreas Beyer
Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier
RA Markus Roscher
RA. Wolfgang Paul (stellv. Sprecher)
Ole Seelenmeyer (Sprecher)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem ich nun das Protokoll zur Zeugenvernehmung Ilke Groenewold einsehen konnte, möchte ich hierauf Bezug nehmen.

Wie ich bereits vermutete, äußert sie sich grundsätzlich schwammig und ausweichend. So äußert sie, dass es sich bei dem gezeigten streitigen Video offensichtlich wohl um eine Originalaufzeichnung handeln würde. Ich geh davon aus, dass ihr genau das streitige Video zur Ansicht gezeigt wurde. Weiter äußert sie, dass ihrem Wissen nach es noch nie eine Wiederholung einer Moderation „in diesem Zusammenhang“, so dies in einem anderen Zusammenhang doch schon vorgekommen sein sollte,  im welchem, gegeben habe. Was immer die Regeln waren und in welchem Zusammenhang üblich das Geschehen ablief, interessiert hier überhaupt nicht. Vermutungen sind hier ebenso entbehrlich!

Fakt ist, dass sie nichts weiß und sich nur auf Mutmaßungen, auf ihr lückenhaftes Wissen und Regelabläufe beruft. Dieses ganze periphere Geschwafel entkräfte keinesfalls unsere Anschuldigungen. Wie Sie üblicherweise die Sieger abgelesen habe, ist unerheblich. Interessanten wäre schon, was sie tatsächlich Vorort in Bild und Ton, diese Aufzeichnungen müsste es ja eben, vorgelesen hat. Es müssten Protokolle und Unterlagen geben bei der Jury, die belegen, wer gewonnen hat und wer in betrügerischer Absicht dazwischen gemogelt wurde.

Worum geht es? Dass die Ungereimtheiten durch Beschlagnahme von Unterlagen wie das Urvideomaterial der 3 Kameras und die schriftlichen Dokumente bei der Jury aufgelöst werden.

  1. Warum sollte Herr Härtl lügen. Dass er sich verhört haben könnte, wird von ihm vereint und auch die nachfolgenden Fakten sprechen dagegen! Dass er sich verhört hat, ist soweit auszuschließen!
  2. Wieso erhält Herr Härtl die zutreffende Urkunde des Siegers Deutscher Schlager männlich von einem Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V.? Zufall kann es wohl nicht sein! Hier wird belegt, dass allgemein Kenntnis darüber bestand, wer in dieser Kategorie gewonnen hatte.
  3. Warum rückt die Beklagte umfassendes ihm vorliegendes Beweismaterial seiner angeblichen Unschuld (Urvideomaterial) nicht raus? Und vor allem, warum beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft dieses Material nicht? Will sie die Straftaten decken?
  4. Der Beklagte legt Monate später zwar ein Video vor, dass aber laut eines Gutachters überhaupt keine Beweiskraft hat und überhaupt nicht von dem Vorortequipment aufgenommen worden sein kann. Es kann überhaupt nicht der Aufnahmeort erkannt werden. Wo kommen plötzlich die Bilder her? Diese Videobilder hätte es Ihren Mutmaßungen gemäß sich nämlich der Beschuldigte überhaupt nicht bedienen müssen, weil dieser über die Originalvideobilder verfügen konnte. Also, warum gibt es diese streitigen Videobilder überhaupt? Wo kommen sie her? Wer hat sie aufgenommen? Wieso sind diese Videobilder im Besitz des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes, wenn die streitigen Bilder aber von den beauftragten Unternehmen nicht aufgenommen worden sein sollen aber durch diesen dort in das Urvideomaterial eingebunden werden mit der Behauptung, es sei aus den Urmaterial, was überhaupt nicht zutreffen kann, dann ergibt sich klar, die Betrugsabsichten sind  erwiesen!
  5. Warum musste Dr. Scheffler zur Beweisnot des Videos das streitige Video für den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes unstreitig stellen, wenn es angeblich unstreitig ist? Dass das streitige Video unstreitig gestellt wurde, kann nur den Sinn haben diese Straftat vertuschen zu wollen. Man ging wohl davon aus, dass man mit dem Video durchkäme. Als man sah, dass dies nicht mehr gelang, kam Dr. Scheffler ihnen zu Hilfe und ließ kurzerhand das streitige Video unstreitig stellen.
  6. Wieso weiß der Sieger nicht einmal mit welchen seiner „vielen unbekannten“ Titel er gewonnen hat? Die Staatsanwaltschaft geht auch nicht darauf ein, sich den Siegertitel nachträglich in Schrift und Ton präsentieren zu lassen. Weil es nämlich überhaupt keinen Siegeltitel von ihn gibt!
  7. Darüber hinaus wurde vorab telefonisch in einem Gespräch zwischen Herrn Seelenmeyer und Herrn Möhring von Herrn Seelenmeyer geäußert, dass er die Siegerfolge ändern werde, auch wenn Herr Möhring jetzt davon nichts mehr wissen will. Ich glaube Herrn Sigfried Lackner, dem gegenüber Herr Möhring dieses Gespräch erwähnte.

Ist nicht vielmehr zu erkennen, dass die telefonisch anvisierte Änderung der Siegerfolge nicht vollumfänglich intern durchdrang und es deswegen dazu führte, dass die Moderatorin die unveränderte Siegerfolge moderierte und die Mitarbeiter ebenso in der Kenntnis der Siegerfolge die Urkunde richtig falsch an Herrn Härtl aushändigten.

Das spätere Video wie die Zeugenaussagen derer, die mit dem Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. in einem Verhältnis stehen, sind durchweg unglaubwürdig oder/und so schwammig, dass sie für die Wahrheitsfindung unbrauchbar sind. Ja, wenn rauskäme, dass das ach so unstreitige Video nachgestellt oder/und manipulativ in betrügerischer Absicht entstanden ist, hat Ihr Kollege Dr. Scheffler wie andere ein Problem. Es hat den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Probleme ausräumt, aber nicht so, wie es sein müsste! Die Ermittlungen folgen nachweislich nicht der Aufklärung!

Es ist auffällig, dass hier zum streitigen Video unstreitiges Bildmaterial existiert aber weder vom Beschuldigten noch von der Staatsanwaltschaft zu seiner Entlastung herangezogen wird. Mit allen Mitteln wird versucht, dass Strafverfahren aufzulösen aber nicht aufzuklären.

Gehen wir hypothetisch davon aus, dass so moderiert wurde, wie das streitige Video dokumentiert. Hiernach hätte die Zeugin Groenewold zwar nicht gelogen aber alle anderen Ereignisse führten sich absurdum. Rein der Logik folgend kann letztendlich nur unser Sachvortrag zutreffen und  folgt klar und deutlich der Variante, dass das Video nicht der Vorortmoderation entspricht.

Selbst wenn jetzt Bilder vorgelegt würden, die ohne jeden Zweifel der Urvideobilder  der 3 Kameras entstammen, belegten, dass so wie auf den streitigen Video moderiert wurde und alles Andere, dass Herr Härtl die richtige falsche Urkunde erhielt, es keinen Grund gibt, dass Herr Rechtsanwalt Andreas Düker als Künstler Danny Street sich seines Siegertitels nicht erinnert, Herr Härtl sich verhört hat und das Telefonat zwischen Herrn Seelenmeyer und Herr Möhring erfunden wurde und Herr Rechtsanwalt Dr. Scheffler Mandatsverrat begangen hat, ausgeklammert würde, bleibt die Frage, warum wurden diese streitigen Videobilder vorgelegt, wenn man doch unstreitige Videobilder hätte verwenden können und wo kommen diese streitigen her.

Die streitigen Videobilder sind nachweislich nicht von den 3 Kameras aufgenommen worden. Warum wurden sie aber vorgelegt, wenn es unstreitige Videobilder im gleichen Tenor gibt? Begründeten wir doch unsere zivilrechtliche Klage gerade auf diese streitigen Bilder. Es mag sein, dass wir in einen aufwendigen kostenintensiven Prozess verwickelt werden sollten und diese Videobilder uns ermutigten sollten im Mangel ihrer Glaubwürdigkeit, in diese Verfahren einzusteigen. Diese Videobilder erfüllten aber auch sodann den Vorsatz eines Betruges. Hier hätte aber Dr. Scheffler der Beschuldigten nicht zur Hilfe eilen müssen, weil die streitigen Videobilder eben letztendlich tatsächlich unstreitig gewesen wären bzw. in diesem Fall schon die Straftat erfüllt war, weil eben die streitigen Videobilder in diesem Falle unsinnigerweise gefälscht wurden!

Wie man die Fakten auch dreht und wendet, der Nachweis betrügerischer Handlungen durch den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. und Dr. Scheffler ist nachgewiesen und hiermit kann Anklage erhoben werden. Und zwar gerade deswegen, weil die Beschuldigten ja über umfassendes Entlastungsmaterial verfügen müssten es aber nicht vorlegen kann oder will.

Die Urvideobilder der 3 Kameras würden die Strafhandlungen belegen und zeigen, dass, wie Herr Härtl behauptet bzw. gehört hat, moderiert wurde und nur deswegen wird dieses Urvideomaterial nicht beschlagnahmt, hier nicht herangezogen noch vom Beschuldigten vorgelegt! Aber ungeachtet all dieser Sichtweisen, das streitige Video bleibt so oder so streitig und belegt die Betrugsansichten so oder so! Hiernach ist es grundsätzlich ohne Relevanz,  was auch immer die Zeugen und Beschuldigten äußern mögen, ja, selbst wenn jetzt Urvideobilder präsentiert würden, die gleich des streitigen unstreitigen Videos wären, weil rein dieses streitig und widerrechtlich unstreitig gestelltes Video zum Verfahrensbetrug herangezogen wurde, soweit den Betrug bedingte, ist dieses Urvideomaterial jetzt nur sekundär wobei allerdings das streitige Video primär zu beurteilen ist. Diese betrügerischen streitigen Bilder lösen sich nicht deswegen in Wohlgefallen auf, bloß weil es andere gleichlautende Bilder zu der gleichen Moderation geben mag oder durch Schnitte mit anderen professionellen Bildern verbunden oder aber auch manipuliert wurden.

Wenn die streitige Videosequenz von den 3 Kameras nicht ist, dann müsste es eine weitere Kamera gegeben haben, die zu den gleichzeitigen 3 professionellen Kamerabildern ebenfalls über einen längeren Zeitraum Bilder genau zu diese streitige Moderation liefern müsste oder aber die Bilder wurden nachgestellt, was den Handeln von Dr. Scheffler und der Unkenntnis von Rechtsanwalt Andreas Düker, seinen Siegertitel selbst wie die Medien nicht einmal zu kennen, erklärte! Sinn und Zweck des Vereins ist die Förderung musikalischen Nachwuchses. Von allen weiteren Siegern der anderen Kategorien sind die Siegertitel bekannt und wurden in den Medien eingesetzt, was für wiederum ein Zufall, nur von Danny Street allerdings nicht. Die Medien konnten trotz intensiver Recherche den Siegertitel nicht ausfindig machen!

Hätte es eine 4. Kamera gegeben, dann hätte der Beschuldigte sofort diese streitigen Videobilder zur Moderation von den Bildern der 3 anderen Kameras als Gegen- bzw. Entlastungsbeweis dem Straf- aber auch dem zivilrechtlichen Verfahren zugeben müssen. Warum gibt es keine Bilder der hier streitigen Moderation von den  3 Kameras? Es darf sie nicht geben, weil sie beweisen würden, dass so moderiert wurde, wie Herr Härtl behauptet und bezeugt hat! 

Es fällt auf, dass der einfachste Weg der Wahrheitsfindung, nämlich dieses Urvideomaterial einzusehen, nicht begangen wird! Ich weise hier nochmals daraufhin, dass uns eine Kriminalbeamtin aus München bereits warnte und meinte, wenn sie zu ordentlich und zu genau ermitteln würde, würde ihr das Verfahren entzogen. Sie hinterließ den Eindruck, der sich hier bestätigt hat, dass diese Straftaten von der Staatsanwaltschaft Hamburg vertuscht werden sollen!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn