Mein Beschwerdeschreiben war vom 27.10.19, ein Sonntag. Die Leeren des Briefkastens konnte folglich erst am 28.10.19 erfolgt sein. Gehen wir davon aus, dass der Brief am Folgetag, den 29.10.19, bei der Staatsanwaltschaft einging und darauf am folgenden Tag an die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin weitergeleitet wurde, so konnte der Beschwerdebrief erst frühestens 01.11.19, einen Freitag dort angekommen sein. Dies sind alles idealisierte mehr unwahrscheinliche Annahmen. Am Montag, den 4.11.19 wurde sodann nachfolgender Berief von der Generalstaatsanwaltschaft verfasst. Es schien eile geboten angesagt gewesen zu sein. Wollte man meinen weiteren Brief vom 4.11.2019 zuvorkommen, der am 5.11.2019 dort eingegangen war, um hierauf nicht eingehen zu müssen. Die Erledigung ist nicht nur unüblich, sondern verdächtig!

Es gibt in Deutschland keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr, so dass ich gezwungen bin, mich an ausländische Gerichte, die Medien, soweit sie nicht parteiisch sind, und anderen Gremien und Institutionen zu wenden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Staatsanwälte Dahlke bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Aktenzeichen: 283 Js 4638/19 A, Kirchstr. 7, 10557 Berlin und Oberstaatsanwalt Junicke bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Aktenzeichen 181 Zs 1168/19

wegen

Strafvereitlung im Amt ergeht Strafanzeige.

Gründe:

Die die Bescheide der Staatsanwaltschaft Berlin und zur Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gehen dem Vorsatz, dass hier eine Veruntreuung vorliegen könnte, nicht nach.

Die Rechtslage war/ist eindeutig! Nach geltenden Recht war eine
individuelle Erfassung der Intonisierungen des Titels „Heja BVB“ gesetzmäßig und verpflichtend. Dies war den Beschuldigten der
GVL GmbH und Bundesverbandes Musikindustrie e. V., der Gesellschafter der GVL GmbH ist, bekannt. Die Kriterien waren
eindeutig, die Häufigkeit und die länger der Intonisierung des Titels von über 42 Jahre vor 81.000 Fans und soweit die Beschuldigten, die gerade hierzu in Treue und Glauben prädestiniert verpflichte waren/sind, die Medien usw., dort, wo Musiktitel zur öffentlichen Wiedergabe kommen, dies individuell zu erfassen
.

Die pauschale Abgeltung greift nur dort, wo eine individuelle Erfassung dem Kostenaufwand, wie Diskotheken, kleine Internet-Radios, mit wenigen Zuhörern und einem riesigen Musikrepertoire entgegenstehen.

Dass diese Kriterien hier nicht gegeben waren, sondern vom BVB an der GVL GmbH sogar zu jedem Heimspiel für gerade einmal 10 bis 15 Titel-Einsätze gegenwärtig ca. 2.000, — € gezahlt wurden, spielt doch gerade den hohen Stellenwert wieder.

Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass man eine solch hohe Lizenz-einnahme in Kenntnis, dass in Stadien vorwiegend immer dieselben Vereinslieder intoniert werden, hier dem Rechtehalter glaubt vorenthalten zu dürfen und sich diese sich die Verbandsmitglieder bzw. Charts Platzierungen und Mainstream-Medienerfolge über die Addition der Minutenwerte dort sich diese Lizenzwerte selbst zuschanzen dürfe.

Die von der GVL GmbH aufgestellten Kriterien wurden hier verletzt. Soweit kann die Verweigerung dieser Lizenzwerte über 42 Jahre nur im Vorsatz erfolgt sein.

Warum hier die Ermittlungen zu einem zu mindestens bestehenden Anfangsver-dacht nicht erfolgte, liegt daran:

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unter-worfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befind-licher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Die Bundesrepublik Deutschland kommt einem verbrecherischen System gleich.
Rechtsstaatliche Verfahren gibt es nicht mehr und Straftaten der Elite kommen nicht zur Anklage.

So ein gigantischer langanhaltender Erfolg konnte niemals pauschal abgegolten werden und war denen aus dem Mainstream-Medien gleichzustellen. Es durfte und konnte den Beklagten nicht entgangen sein, dieser Erfolg zumal soweit nicht, wie diese mir sagten, dass schon einmal jemand in dieser Form vorstellig war, aber die Klage dann zurückgenommen hätte. Also war den Beklagten klar, dass diese Vereinslieder nicht pauschal abgegolten werden durften, weil es sich hier um einen Spitzen-Erstliga-Fußballverein handelt. Die Beklagten wussten dies. Die Staatsanwälte hätten Ermittlungen aufnehmen müssen.

Natürlich werden wir die gerichtliche Entscheidung beantragen, aber dies entbehrt der staatsanwaltschaftlichen Strafvereitlung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn