M. Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Bundesverfassungsgericht 
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

09.11.2019

Beschwerde
 

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln
-Kläger, Beschwerdeführer-

gegen


Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den
Deutschen Bundestag
vertreten durch den
Bundestagspräsidenten
Platz der Republik 1
11011 Berlin
-Beklagte/Beschwerdegegner-

wegen


die Zurückweisung meiner Wahlanfechtungssache gegen das Europäische Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 durch den Deutschen Bundestag

EuWP 20/19

Die zu den Wahlen zugelassenen Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen waren wegen ihrer in Folge beschriebenen und bewiesenen Straftaten und Rechtsverletzungen nicht zu den Wahlen zuzulassen, da sie die hierfür notwendigen Kriterien der Verfassungstreue nicht entsprachen. Soweit sind die Wahlen als unrechtmäßig anzusehen.

Deutschland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat und hat diese Privilegien aufgehoben.

Gründe:

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Soweit in der vorweg zitierten Weise gerichtliche Verfahren gegen den Kläger geführt wurden und zukünftig geführt werden, die dem Anspruch eines Rechtsstaates widerläuft sind, wird der Kläger auch wegen anderer strafrechtlicher Vergehen der deutschen Justiz sich an die Vereinten Nationen und den zuständigen ausländischen Gerichten und an entsprechende Medien wenden bezüglich der kriminellen Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

Es ließen sich weitere massive Kritiken und Rechtsverletzungen vortragen, die von der Bundesregierung bzw. vom Deutschen Bundestag begangen oder/und von ihr geduldet wurden, ohne sie abzustellen bzw. zu unterbinden.

Der Kläger wurde mehrfach massiv in seinen Grund- und Menschenrechten verletzt wie zur körperlichen Gesundheit, in Vernichtung seiner beruflichen und selbstständigen Existenz. Die sich heraus begründenden Rechtsmittel von Klagen bis zur Verfassungsbeschwerden wurde alle unter Rechtsbeugung entschieden. Es wurden dem Kläger Grund- und Menschenrechte versagt und verletzt, wie der freien Meinungsäußerung, dass Recht auf Unversehrtheit und der persönlichen Entfaltung.

Zivil- wie strafrechtliche Verfahren zur Band „De Höhner – Jan-Peter Fröhlich“

Die Band „De Höhner“ hatten 1977 auf meinem Label „NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn eine Vinyl-Single mit den Titeln der A-Seite „Hühnerhof-Rock“ und der B-Seite „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ herausgebracht und den Durchbruch der Höhner forcierte.

Es kam zu einem Streit. Die Höhner hatten, wie vertraglich vereinbart, bereits Vorauszahlungen auf die ihnen auszuhändigenden Singlescheiben geleistet und sollten den Rest bei Auslieferung der Singles leisten. Am Tage der Lieferung kam Herr Jan-Peter Fröhlich in mein Büro und wollte die Lieferung im Empfang nehmen, die aber per Nachnahme zum Abholen am Kölner Hauptbahnhof einzulösen waren. Ich sagte Herrn Fröhlich, der seinerzeit Lehrer war, dass ich augenblicklich das Geld zu hätte, um die Lieferung einzulösen.

Daraufhin schlug dieser mich und zwang mich so, mein Duplikat des mit den Höhnern abgeschlossenen Vertrag am ihn auszuhändigen. Allerdings kreditierte er mir den zur Aushändigung nötigen Betrag, so dass wir zum Bahnhof fuhren und die Lieferung einlösten und jeder sein vereinbartes Kontingent an Singles erhielt. Erstens kann man so keinen Vertrag kündigen und zweitens wurde durch die Kreditierung meinerseits der Vertrag erfüllt.

Ich zeigte Herrn Jan-Peter Fröhlich bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körperverletzung und Nötigung an. Dies erfuhr Herr Fröhlich. Es kam zu einer Aussprache. Er bat mich, die Strafanzeige zurückzunehmen, da er Lehrer sei und eine Strafverfolgung für einen Lehrer nicht gut sei. Wie vereinbarten, dass mir der geliehene bzw. kreditiert Betrag zur Einlösung der Vinyl-Singles als getilgt anzusehen sei.  Er verzichtet auf diese Forderung zum Ausgleich der Körperverletzung und Nötigung! Ich nahm die Strafanzeige zurück.

Ein paar Wochen später trat Herr Fröhlich wieder an mich heran und sagte, dass er noch weitere 2.000 Singles auf meinem Label mit rechtlichen Label Code, unserer Bestellnummer, unserem Logo bestellen wolle, da der Titel „Höhnerhof-Rock“ sehr erfolgreich sei.

Damit war erst einmal ruhe! Im Jahre 2002 brachten wir in Nachfolge Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn zum Nachfolge-Tonträger das alte Repertoire auf CD heraus und bot über PhonoNet GmbH diese zu Vertrieb den Markt an.

Herr Fröhlich erfuhr davon und ließ uns über seinen Rechtsanwalt wissen, dass wir keine Rechte hielten und ließ androhen, den Vertrieb der beiden Titel per Gerichtsbeschluss untersagen zu lassen. Die Rechtslage war klar. Wir hatten die Rechte auch für den Nachfolge-Tonträger CD. Es kam zu einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln. Wir verloren den Prozess, weil Herr Fröhlich zwei eidesstattliche Versicherungen abgab, in denen er behauptet, dass es sich hier um einen Press-Auftrag gehandelt habe und keine Zweitverwertungsrechte vergeben wurde.

Dass dies nicht wahr sein konnte, war den zu den Akten beigebrachten Fotos zu entnehmen. Das Cover und das Label zeigen eindeutig unsere Rechte an den Zweitverwertungen. Das Gericht hatte diese Fotos von Cover und Label weder den Rechteschlüssel/Rechtsposition erkennen wollen aber müssen, nicht gewertet und zu den eidesstattlichen Versicherungen, hier, dass sie falsch sein mussten, drüber hinweg gesehen. Eigentlich war klar, dass es sich nicht um einen reinen Press-Auftrag gehandelt haben konnte, weil, erstens wir überhaupt kein Presswerk waren und zweitens, den Fotos Daten bzw. Rechte zu entnehmen waren, die eindeutig uns die Zweitverwertungsrechte zu sprachen.

Rein wegen dieser Fotos habe ich Strafanzeige wegen eidesstattlicher Falschaussagen gegen Jan-Peter Fröhlich erhoben. In einem Telefonat mit dem Staatsanwalt meinte dieser, dass er das Verfahren einstelle wolle. Woraufhin ich sagte, wenn er dies täte, würde ich ihn wegen Strafvereitlung im Amt strafrechtlich verfolgen lassen, da die eidesstattliche Falschaussage bereits zu zivilrechtlichen Verfahren hätte erkannt werden müssen, hier also eine Straftat zugrunde läge.

Es kam zu einem Strafprozess gegen Pan-Peter Fröhlich. Da er berühmt sei und eine Strafe besonders hart ihn treffen würde, erhielten wir die uns im zivilrechtlichen Verfahren entzogenen Rechte zurück. Der Antrag nun mehr den verlorene Zivilprozess in den vorherigen Stand zurücksetzen zu lassen, wurde abgewiesen, weil dort wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet worden sei. Im Opfer-Täter-Ausgleich ging Herr Fröhlich straffrei aus dem Gerichtssaal während wir zum verlorenen Zivilprozess Gerichts- und Anwaltskosten von über 6.000, — € haben tragen müssen.

Gut inszeniert! Der, der uns unter falschen eidesstattlichen Versicherungen uns die Rechte entzog, die Titel, die zwischen zeitig unter neuem Arrangement mit den Höhnern bei Konkurrenzunternehmen wieder veröffentlicht wurden, was eigentlich nicht rechtmäßig ist, aber all das haben wir hinzunehmen,  und uns eine Kostenlast von über 6.000,– € hinterließ, dieser kommt straffrei davon und das Opfer hat den Schaden und die Kosten zum zivilrechtlichen Verfahren zu zahlen und wird so bestraft und womöglich seiner existenziellen Branchen-Perspektive entzogen. Was hier wohl auch federführend war. Das Gericht, wie ich als Laie dies sofort erkannte, dass die eidesstattliche Versicherung falsch sein musste, hätte dies anhand der Akte ebenso gerade in fachlicher juristischer Pflicht und Qualifikation erkennen müssen. Ich gehe davon aus, dass dies eine angesprochene Inszenierung war.

Deutscher Rock und Pop Musikerverband

Unser Künstler Wolf Martis war in der Kategorie Deutscher Schlager männlich vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. nominiert. Die Preisverleihung und die Platzierung wurden auf der My Music-Messe 2008 am 15.11.2008 verkündet. Für die Nebenkategorie war eine künstlerische Darbietung nicht vorgesehen, sondern wurde nur anmoderiert.

Der Produzent des Titels Joe Härtl aus München begab sich zu dem Bundesnachwuchswettbewerb, um der Preisverleihung beizuwohnen. Er hörte der Moderatorin sagen: „In der Kategorie Deutscher Schlager männlich:

1.Preis Wolf Martis und 2. Armin Stöckl

Der Künstler Danny Street wurde überhaupt nicht im Rahmen der Preisverleihung erwähnt, wie an Eides statt von den Zeugen Härtl bezeugt wird.

Der Zeuge Härtl geht nach der gehörten Moderation an den Messestand der Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V, um die Urkunde sich aushändigen zu lassen. Er erhielt von den Mitarbeitern des Verbandes die, wie er gehört hatte, Urkunde in einem Briefkuvert: 1 Preis – Deutscher Schlager – männlich!

Herr Härtl öffnete abseits das Briefkuvert und stellte fest, dass hier als Sieger Danny Street angegeben war und von Wolfgang Petry unterschrieben war. Er brachte den Briefumschlag zurück und erhielt von den verunsicherten Mitarbeitern nach längeren suchen die der Moderation widersprechende Urkunde des 3. Platzes in der Kategorie Deutscher Schlager männlich.

Herr Härtl erzählte mir den Vorfall, woraufhin ich auf meinem Portal www.deutschlandclan.de ein Artikel verfasste: Gibt es Mauscheleien beim Deutschen Rock & Pop Musikverbandes! Der Geschäftsführer ließ diese Äußerungen per Gericht vor dem Landgericht in Hamburg untersagen. Ich hatte zuvor angeboten, dass der Geschäftsführer des Verbandes, Herr Seelenmeyer, mir doch bitte eine Videosequenz, da die Veranstaltung aufgenommen wurde, zusenden möge, die diese Moderation wieder gäbe. Er meinte, dass er das nicht nötig hätte.

So ging das Verfahren seinen Lauf. Einige Zeit später rief mich ein Bekannter an und sagte, dass ich doch auf die Webseite des Verbandes gehen möge, da dort etwas zu sehen sei, das mich interessieren könnte. Ich fand ein Video vor, dass einzige dergestalt war, wie ich dies Wochen zuvor verlangt hatte. Es wurde tatsächlich so moderiert, wie Herr Seelenmeyer behauptet hatte: 1. Platz Danny Street, 2 Platz Armin Stöckl und 3. Platz Wolf Martis! Ich fiel aus allen Wolken. Herr Härtl sagte mir daraufhin, dass er das, was er gehört habe, gehört hat und nichts anderes sagen könne.

Ich glaubte Herr Härtl, der zwar nicht mehr der Jüngste war, seine Aussagen auch deswegen, weil ja selbst die Mitarbeiter des Verbandes hiernach ihn die Urkunde ausgehändigt hatten. Ich traute dem Video nicht und nahm an, dass am Video manipuliert worden sein könnte.

Ich suchte einen staatlich zugelassenen Gutachter: Akustikbüro Schwartzenberger und Burkhard, um das Video, dass ich gedownloadet und auf CD gebrannt hatte, begutachten zu lassen. Das Ergebnis: Er könne das Video nicht begutachten, da es sehr schlechter Qualität sein, nicht mit demselben Equipment aufgenommen worden sein könnte, wie die, die auf der Webseite des Verbandes zu den künstlerischen Darbietungen derselben Veranstaltung aufgenommenen. Es sei kein Hintergrund zu erkennen. Das Video könne sonst wo aufgenommen worden sein.

Dies teilte ich unseren von uns mandatierten Rechtsanwalt Dr. Scheffler aus München mit. Zum Ergebnis des Gerichtstermins teilte mir Dr. Scheffler mit, dass der Richter ein Laptop bei sich gehabt hätte und sich das Video angeschaut hätte und es für glaubwürdig erachtet habe und soweit unter einem Vergleich, in dem uns vorgerichtliche Kosten entlastet würden, den Prozess verloren hätten. Ich kritisierte Dr. Scheffler, weil er das Gutachten bzw. die Feststellungen des Gutachters nicht vorgetragen hatte. Er legt das Mandat daraufhin nieder. Ich mandatierte eine neue Rechtsanwältin, Frau Wichmann-Reiss aus Hamburg. Sie bestellte sich bei Gericht und erhielt das Sitzungsprotokoll. Nein, nicht der Richter hatte das Video für unstreitig angesehen, sondern der von Dr. Scheffler unterbevollmächtigte Rechtsanwalt Christoph Sommermeyer aus Kiel hat das Video für unstreitig erklärt. Dieses Lied, das gewonnen hat, gibt es überhaupt nicht. Es wurde nie betitelt noch jemals von irgendwem gehört.

Alle weiteren Instanzen waren verloren. Alle Strafanzeigen wegen Mandatsverrat liefen ins Leere! Wie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von über 7.000, — €!

GVL – Vereinshymne „Heja BVB“!

Im Jahre 1977 produzierte wir damals unter den Label und der Firmierung: NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn das Lied „Heja BVB“ und verkauften über einen Sponsor 20.000 Vinyl-Singles an den BVB, die diese Tonträger im Stadion zum Verkauf anboten. Soweit war das Geschäft für uns abgeschlossen. Heja BVB und Die Perle vom Borsigplatz gesungen von Karl-Heinz Bandosz

Erst 1995/96 kam eine Nachfrage zum Erwerb der Zweitverwertungsrechte für eine CD-Sampler von einem anderen Label. Unsere Lied, so wurde uns suggeriert, sei eines von vielen Vereinsliedern des BVBs, also nichts Besonderes. Borussia´s Superhitparade

Erst in den letzten Jahren häuften sich Anfragen dieser Art. Wir gaben diese Zweitverwertungsrechte frei. Es kamen Sampler heraus und ein Buch mit zwei CDs in Deutsch und Englisch:

Das Buch Stadiontour inkl. 2 CDs

Nur der BVB! Das Beste vom Besten

Nur der BVB von Gestern & Heute

Wer ist Deutscher Meister?
Borussia Dortmund

Premium Edition: Konami
Mit Exklusiven Inhalt
PES 2018 – Proevolution Soccer

Langsam wurden wir hellhörig, warum so viel Interesse an diesem Lied bestand. Es stellt sich heraus, dass das Lied „Heja BVB“ als das Vereinslied des BVBs angesehen wird und häufig im Stadion intoniert wurde/wird. Es stellte sich weiter heraus, dass der BVB an der GVL in Berlin zu jedem Heimspiel über ca. 2.000, — € gezahlt hatte/zahlt. Wir hatten der GVL die Zweitverwertungsrechte abgetreten, damit diese in Treue und Glauben faire und ehrlich unsere Rechte wahrnehmen möge. Wir hatten aus dieser öffentlichen Wiedergabe des Titels aber nie einen Cent gesehen, weil dieser in einer Pauschal floss und den Erfolgstiteln aus dem Mainstream-Medien zugesprochen wurde. Wir haben von diesem Einsatz selbst nie erfahren, weil wir selbst keine Fußballfans sind und der Einsatz auch örtlich begrenzt in Dortmund und nicht in Köln stattfindet.

Hier das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin zum Aktenzeichen und zum Rechtsmittel: 283 Js 4638/19

Es handelte sich zu keiner Zeit um einen nicht zu rechtfertigen geringen Wert zu den wiedergegebenen Titel „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion zu den Heimspielen des BVBs, der berechtigt hätte pauschal abgegolten zu werden. Es handelt sich um einen Hit, einen Evergreen, um die Vereinshymne des BVBs mit Millionen von Fans im Inn- und Ausland. Also rechtlich begründet, um einen erfassbaren hohen Rechtswert, der erfassbar war und erfasst hätte werden müssen. Er war/ist in Treue und Glauben auch erfasst worden, aber widerrechtlich pauschal abgegolten worden, so veruntreut, der so in den Mainstream-Medien erfolgreichen Titeleinsätzen zufloss.

Die Datenerfassung war gegeben und zu verlangen! Es handelt sich bei den ca. 10 GEMA- und GVL-berechtigten Titeln, die im Stadion zu Einsatz kommen, um fast immer dieselben, die einfach zu erfassen und zu honorieren waren. Die Pauschale soll für Musiktitel der Mainstream-Musiktitel, die in Internetradios mit einer geringen Hörerschar, Musiktitel, die Discotheken usw. eingesetzt, werden und Leertonträger usw., diese dort eingesetzten Musiktitel spiegeln! Die Zweit-Verwertungsrechte zu Titel „Heja BVB“ waren zu jeder Zeit erfassbar, ohne dass der Aufwand zu den Kosten unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.

Eine Playliste war zwingend geboten und rechtlich bestimmt. Ein Lied, dass seit 1977 vor 81.000 Fans zu den jährlichen Heimspiel von ca. 22 somit seit 42 Jahren eine große Popularität genießt und über das Radio des BVBs verbreitet wurde, konnte den Beschuldigten nicht entgangen sein und war zu allen Zeiten individuell lizenzier bar. Den Geschädigten durfte Im Vorsatz diese Rechte zur zweimaligen Wiedergaben des Titels „Heja BVB“ zu jedem Heimspiel nicht versagt werden.

Ein Hit, hier Vereinslied des BVBs, über 42 Jahre war immer erfassbar und konnte den Beschuldigten auch soweit im Erfolg als Evergreen nicht entgangen sein und durfte mithin als nicht erfassbar deklariert werden, weil er erfassbar war/ist und das Erstellen einer Playliste keine Schwierigkeiten usw. zum Kosten-aufwand darstellt/darstellte. Ein Lied, das Millionen Fans seit 1977 auswendig mitsiegen können, darf und kann nicht in seinem geldwerten Rechten anderen Marktgiganten zufließen, hier wird die Marktmachtstellung missbraucht, weil sie diesen Rechtewert als unerheblich oder/und belanglos sich so haben zuschanzten können. Diese Titeleinsätze im Stadion waren denen aus den Mainstream-Medien gleichzusetzen und ebenso so zu behandeln.

Mithin belegen die Beklagten soweit die Veruntreuung der Zweitverwertungsrechte. Ihnen war und musste der Erfolg des Titels „Heja BVB bekannt gewesen sein, da sie ja zu jedem Heimspiel vom BVB für die Nutzung dieser Rechte ca. 2.000, — € erhielten. Die Beschuldigten haben selbst nach dem sie Kenntnis über die Sache erlangt hatten, blieben sie weiterhin untätig. Dies bezeugt ihren Vorsatz, diesen Betrug fortzusetzen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten die Beschuldigten reagieren müssen, was sie aber nicht taten. Sie behoben diesen uns zugefügten hochwertigen Schaden nicht, sondern hielten uns weiter diese geldwerten Rechte vor unter der Argumentation, dass die pauschale Abgeltung rechtmäßig sei. Hier hätten sie spätestens erkennen müssen, dass ihre Argumentation und Verhalten unrechtmäßig war/ist.

Außerdem wird bezweifelt, dass es nie Playlisten gegeben haben soll.

Hier ist sie:

Textausschnitt Wikipedia

„Vereinslieder“

„Das offizielle Vereinslied von Borussia Dortmund trägt den Titel „Wir halten fest und treu zusammen“ und wurde 1934 anlässlich der Feier des 25-jährigen Vereinsjubiläums gedichtet. Als Melodie wurde der „Kaisermarsch“ von Georg Kunoth aus dem Jahr 1892 verwendet. Der Text stammt von Heinrich Kersten, der mehrere Jahre lang Geschäftsführer des Vereins war. Das Lied besteht im Original aus vier Strophen, von denen üblicherweise nur die ersten beiden mit dem Refrain gesungen werden. Angehängt wird Aber eins, aber eins, das bleibt besteh’n: Borussia Dortmund wird nie untergeh’n!

Da im Refrain die Worte Ball Heil Hurra, Borussia auftauchen, hatte die frühere Clubführung um Gerd Niebaum diese Passage durch das nach eigenem Verständnis politisch korrekte Hipp Hurra, Borussia ersetzen lassen und zwei neue Strophen integriert. In der Mitgliederversammlung 2005 schließlich wurde die alte Version auf Antrag der Fanabteilung wieder zum offiziellen Vereinslied erklärt.[126] In den Jahren 2004 und 2005, als Borussia Dortmund seine schwere Finanzkrise durchmachte, wurde das Lied bei einigen Heimspielen in der neunten Spielminute kurz angespielt und im Stadion während des Spiels von den Fans bis zur letzten Zeile gesungen.

Populärer und deutlich bekannter als „Wir halten fest und treu zusammen“ ist das Lied „Heja BVB“ (von Karl-Heinz Bandosz gesungen) aus dem Jahr 1977. Es wird direkt vor dem Beginn eines jeden Heimspiels intoniert und von vielen für das Vereinslied gehalten.

Daneben existieren eine Reihe anderer Fanlieder, darunter etwa „Borussia“, „Olé, jetzt kommt der BVB“ (wird als Torhymne im Stadion gespielt), „Leuchte auf, Borussia“, „Am Borsigplatz geboren“ oder „You’ll Never Walk Alone“ und der Triumphmarsch aus Aida (wird zum Einlauf der Spieler zum Aufwärmen auf den Platz gespielt), die ebenfalls von verschiedenen Künstlern interpretiert worden sind und regelmäßig im Stadion gespielt werden.“!

Ein seit 1977 vor 81.000 Fans häufig intoniertes Lied durfte und konnte nie zu seinen Zweitverwertungsrechten in der Pauschale verloren gehen und im Geldwert den eingesetzten Hits in den Mainstream-Medien aus den Musikcharts zugesprochen werden. Das nenne ich Veruntreuung! Das Lied „Heja BVB“ gewann seine Popularität durch die Fans zu den Fußballspielen des BVBs und mutierte gar zur Vereinshymne, was den gleichen Rang einnimmt, wie ein Hit aus den Musikcharts und war auch so zu honorieren. Es war nie das Repertoire und das Gerne der Mayors, die sich aber diese seit 42 Jahren hohen  geldwerten Rechte zu dem wiedergegebenen Lied „Heja BVB“ im Stadion und über den Radiosender des BVBs zugeschanzt haben, was sie nicht durften, da klar und deutlich diese Geldwerte dem Geschädigten zustanden und das Lied war auch ohne einen unzumutbaren und nicht zu rechtfertigenden Aufwand, wie zu den Wiedergaben der Titel, die in den Mainstream-Medien eingesetzt werden, zu erfassen und wohl auch durch die Medien erfasst worden, wie der Stadionsprechen Herr Dickel gegenüber Herr Reiner Hömig erklärte, dass das Lied von den 10 bis 15 Titeln, die zum Einsatz kämen, dass Lied „Heja BVB“ meist sogar zweimal zum Einsatz kämme, hier eine mündliche Playliste abgibt.

Es war den Beschuldigten der Erfolg nicht entgangen. Sie durften im Wissen dieser Umstände nie eine pauschale Abgeltung vereinbaren. Sie haben besseren Wissen vorsätzlich diese Schädigung bzw. die Veruntreuung forciert, um den Geschädigten um die Früchte seines Erfolges zu bringen! Es kann nur im Vorsatz gehandelt worden sein, da die Beklagten den Markt und die Medien transparent überschauen und hier auch einen Vertrag zu den Zweitverwertungsrechten zwischen dem BVB und der GVL besteht. Weiter kamen mehrere Tonträger auf den Markt, die den Titel „Heja BVB“ führten. Zu einer solchen Vereinbarung/zu einem solchen Vertragswerk sind auch Fragen aufzugreifen, wie viele Titel und welche Titel eingesetzt werden/ wurden. Ob der Verein eine Vereinshymne hat und wie oft dieser Titel zum Einsatz kommt. All diese Fragen und Recherchen waren aufzugreifen, um die auch individuelle Rechteerfassung zu gewährleisten, um den Rechtehalter, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, in Treue und Glauben treuhänderisch seine ihnen zustehenden Rechte zu zusichern, zu verwalten und den Rechtehalter zu vertreten.

Soweit war zu keinem Zeitpunkt eine pauschalisierte Abgeltung gegeben und dies war den Beschuldigten auch bekannt, da sie den Markt und die Musikbranche kennen. Die dem Geschädigten verlustigen Geldwerte haben sich die Beschuldigten vorsätzlich so geschanzt, da sie die Regeln bzw. Verteilungspläne erstellen. Die Rechtehalter können den komplexen örtlich im Genre usw. sehr unterschiedlichen und vielfältigen Markt, die Evens, Titeleinsätze usw. schlecht oder überhaupt nicht selbst überwachen und erfahren erst dann von ihren Erfolg, wenn pauschal lizensiert wird, dieser örtlich begrenzt – Dortmunder Stadion –  andere Musikfirmen auf den Plan ruft, um zu Sampler diese Rechte hierzu erwerben wollen, um diesen Erfolg für sich zu schöpfen.

Zumal es sogar eine öffentlich gestellte Playliste gibt, die zwar nicht genau sagt, wann welcher Titel wie häufig zum Einsatz kam, aber es bedarf keines hohen Aufwandes, um diese fehlenden Daten hinzuzufügen. Ebenso muss auch den Beklagten durch diese öffentlich dargestellte Playliste und durch ihrer Markttransparenz der Erfolg bekannt gewesen sein. Selbst jetzt, wo den Beklagten diese Rechtsverletzungen vorgehalten werden, sträuben sie sich, diesen Schaden durch die Gewähr einer Schadensersatzleistung zu beheben. Dies gibt Zeugnis, dass sie diesen Betrug weiter aufrechterhalten und fort-führen wollen. Selbst jetzt gelangen die Beschuldigten nicht zur Einsicht, dass sie zu Unrecht diese Pauschalbeträge sich selbst zugeschanzt haben.

Ich behalte mir, da nachweislich hier der Straftatbestand der Strafvereitlung im Amt vorliegt, weil Ermittlungen aufzunehmen waren und ein Anfangsverdacht besteht, da hier im Vorsatz den Geschädigten ein großer finanzieller Schaden zugefügt wurde, strafrechtliche Maßnahmen gegen Staatsanwalt Dahlke vor.

Eine Vereinshymne bzw. Vereinsliedes eines deutschen Erstliga Spitzenvereines konnte nie der Pauschale anheim fallen. Pausch-Abgeltungen haben einen ganz anderen Charakter und sind dort anzuwenden, wo eine Erfassung der Titel-Daten zum Rechtewert hierfür aufzubringende Kosten unverhältnismäßig ist. Die Erfassung der Wiedergabe-Einsätze zum Titel „Heja BVB“, der bekannt war/ist, musste nicht recherchiert werden, war verhältnismäßig und angemessen wegen seiner Popularität und des Stadionvolumens von über 81.000 Fans und seines hohen Stellenwertes keine zu vernachlässigende Größe und im Aufwand nicht unverhältnismäßig.

Die von unserem Rechtsanwalt vorgetragenen Rechtsauslegungen, die Sie erhalten haben, belegen gerade, dass die pauschale Abgeltung unrechtmäßig war/ist und gerade die Zweitverwertungsrechte individuell hätten erfasst werden müssen, soweit dies möglich ist. Und hier war und ist es möglich! Sie liegen sogar vor!

Hier wird offensichtlich, dass nach der Politik das dreckigste Business mich/uns um unsere geldwerten Rechte betrogen hat, diese veruntreute und uns arglistig täuschte, da wir die Verwertungsrechte, in dem wir selbst Tonträger herausgebracht hätten, aber nicht wussten, dass dies der Markt hergibt, da uns der Erfolg nicht angezeigt wurde, selber gewinnbringend vermarktet hätten können. Und diese mir/uns vorgehaltenen Entgelte hätten meine negative finanzielle Situation, ich lebe von eine Rente seit den 1. August 2013 von 1001,– €, aufgebessert. Der Schaden liegt bei über 400.000,– € und brächte uns monatlich eine Einnahme von über 400,– €.

Auch dieser Akt spielt und belegt ebenso die politische Verfolgung meiner Person in Vernichtung meines selbstständigen Engagements wegen meiner Kritik und wegen der Änderung der Musikcharts.

Steuerprüfung

Wie weit die Macht und Einflussnahme der Musikmafia geht, sieht man auch daran, dass wir von einer nicht in Betrieb genommene Webseite, die von uns aber bereits aufwendig mit Daten versehen wurde, einen Schadensersatz von ca. 6.000, — € erhielten. Die Mafia unter Manfred Schmidt den Eventmanager schickt uns das Finanzamt zur Buchprüfung auf den Hals, um überprüfen zu lassen, ob dieser Betrag auch ordnungsgemäß als Einnahme verbucht wurde. Ja, hatten wir!

Rente

Ich klage gegen meine Renten bescheide! Ich bin der Auffassung, dass eine Versicherung in Anspruch auf einen Versicherungsschutz gewährleisten „muss“! Zwar können Anwartschaftszeit und andere Konditionen vorgegeben sein, aber die längerfristigen Beiträge geleistet haben und die, die die Voraussetzungen auf eine Rentenzahlung erlangt haben, müssen immer auch für den Beitragszahler aus dem Niedrig-Lohn-Sektor eine Besserstellung gewährleistet sein, als den Erhalt von Sozialhilfe rechtlichen Leistungen, für die weder Steuern noch Versicherungsbeiträge zu entrichten sind. Eine Versicherung, die überwiegend nicht mehr versichert, führt sich paradox und kann nur als Abzocke und als Versicherungsbetrug gewertet werden.

Rentenbezüge im mehrfach Bezug, wie Ehepaare oder von zusätzlicher Witwenrente mögen noch ein höheres Einkommen gewährleisten aber dieses Einkommen ist sodann auch steuerpflichtig. Weiter müssen grundsätzlich Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geleitet werden. Die Rentenversicherung ist eine betrügerische und nicht rechtmäßig Versicherung!

Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter, wie Hartz IV, erfüllen bei weiterem nicht ihren Rechtsanspruch auf ein würdiges und unversehrtes Leben. Die Leistungsbezieher müssen in Essenstaffeln speisen, in Kleiderkammern sich getragene Wäsche zulegen und Pfandflaschen sammeln! Sie müssen betteln, hungern und verrecken dahinvegetierend bisweilen in der Gosse ihren Tod entgegen. Der Kläger unterliegt ebenfalls diesen Mechanismen. All seine Klagen liefen ins Leere. Nie wurde sach- und fachlich auf diese Problematik per Gericht eingegangen und psychologisch und ernährungs-wissenschaftlich wie zu den weiteren involvierten Themen Bezug genommen und diesen fach versiert nachgegangen. Der Bundesregierung wurde blindlings die von ihr festgelegte Höhe der Leistungen abgenommen. In großen Show-Prozessen wie im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe werden natürlich keine Kosten und Aufwendungen gescheut, um ihre Mittäterschaft zu beweisen. Hier versucht das Verbrecher System sich ein rechtsstaatliches Image zu geben, um in den Null-Acht-Fünfzehn-Prozessen, wie gegen Hartz IV und Grundsicherungsleitungen wider aller rechtsstaatlichen Gepflogenheit abzukanzeln.

Die Grundsicherungsleistungen verletzen nachweislich Grund- und Menschenrechte zumal sie auch im Widerspruch zu den zurückliegenden individuellen ausgerichteten Sozialhilfeleistungen liegen, die auch der Würde gemäß ausgerichtet waren. Ist die Würde willkürlich ausgerichtet.

Facebook

Facebook hat meinen Account

widerrechtlich gesperrt, wegen folgenden angeblichen Speech:

„Es ist einfach nicht zu glauben, dass angeblich Schutz und Hilfe suchende Flüchtlinge und Asylanten das Land, in dem sie diese üppigen Sozialleistungen erhalten, gegenüber feindlich eingestellt sind!“. Dies ist dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen zu entnehmen:

„Das Schweigen der Schulen über Deutschenfeindlichkeit“

Von Regina Mönch  

-Aktualisiert am 15.10.2010-16:34   

Zu lange wurde geduldet, zu lange auf multikulturelle Beschwörungsrituale gesetzt, zu lange die Debatte vermieden und das Problem rhetorisch verbrämt: Es gibt einen Rassismus in sozialen Brennpunkten, der von muslimischen Schüler ausgeht.

Als Christoph ein kleiner Junge war, wusste er sehr genau, was zu tun sei. Tauchten am Ende einer Straße türkische und arabische Nachbarjungen auf: mindestens die Straßenseite wechseln, am besten einen Umweg nehmen. Es hat nicht immer geklappt, dann gab es Prügel und Beleidigungen. Er war eben das ideale Opfer, ein deutsches Kind, Angehöriger einer Minderheit im Kiez, noch dazu allein. Das ist fast zwanzig Jahre her.

Eine Schule des Lebens nennt der junge Mann heute sarkastisch diese ungemütlichen, angstbesetzten Heimwege. Sie habe ihn früh resistent gemacht gegen multikulturelle Beschwörungsrituale, öffentlichen Beistand habe er nie erwartet, weil die Erwachsenen ja dazu schwiegen; wohl aus Furcht, glaubt er, in die Rechtsradikalenecke gestellt zu werden oder als Ausländerfeind zu gelten.

 Hier mein Post:

„Wie blöd muss ein solches Land sein, Frau Merkel, das sich dies aufbürdet, ja, und gefallen lässt derartige Gefahren von Terror, Mord und Totschlag zu erdulden! Sie, Frau Merkel, machen sich dieser Straftaten mitschuldig, wie die Gutmenschen, die nicht aufstehen und alles mit sich machen lassen!“.

Was ich behaupte, ist nichts als die Wahrheit, meine Meinung, die ich aus Berichten usw. geschlussfolgert habe, und der Text ist ebenso nicht beleidigend oder hetzerisch! Die Behauptung:

„Es ist einfach nicht zu glauben, dass angeblich Schutz und Hilfe Suchende, Flüchtlinge und Asylanten, das Land, in dem sie diese Sozialleistungen erhalten, gegenüber feindlich eingestellt sind!“

verallgemeinert nicht und stempelt die Flüchtlinge auch nicht generell als Straftäter ab, da die, die diese Straftaten verübt haben und womöglich noch verüben werden, gemeint sind und nicht die, die diese Straftaten eben nicht begehen und auch nicht begehen werden, sondern geht sogar davon aus, dass die Feindseligkeiten „angeblichen“ vorliegen! Es ging um einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen, der sich mit „Das Schweigen der Schulen über Deutschlandfeindlichkeit“ beschäftigte und ich den Text unter der Kommentierung hierzu gepostet hatte. Hier wird klar und deutlich dargeboten, dass es diese Feindlichkeit gegen deutsche Schüler gibt.

Das Deutschland blöd sein muss und die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hierfür die Verantwortung trägt, wenn Sie und Ihre Amtsträger Gefahren und Straftaten durch unkontrolliertes Grenzöffnen soweit auch Terror, Mord, Totschlag, Vergewaltigungen, Belästigungen usw. im Risiko und im Beleg ins Land lassen und diese Gefahren durch Gefährder seinen Bürgern  aufbürdet, der kann nicht in dieser hier geübten Weise diese Straftaten soweit kaschieren, in dem Kritiker zu ihren Posts auf Facebook gesperrt werden. Das Terror, Mord und viele andere Straftaten, wie mehrfacher Leistungsbezug, wie die Zunahme von Straftaten durch diese Klientel in der Kriminalstatistik usw. dies eindeutig belegt, wie die Betonpoller zu Events wie zu Weihnachts-Märkte ebenso dies bezeugen, die nicht wegen deutscher Staatsbürger installiert wurden, sondern wegen ausländischer Terroristen, die widerrechtlich ins Land kamen und jetzt geduldet werden, durch die widerrechtlich erfolgte Grenzöffnung ins Land kamen und die Flüchtlingsströme propagandistisch gewollt forciert in ganggesetzt hat, verschärft den Rechtsmissbrauch des Vorsatzes nur. Es gibt Ehrenmorde, die Scharia, Polygamie usw., wenn gleich das Volk hierüber hinters Licht geführt werden soll, so entsprechen meine Behauptungen der Wahrheit und sie unterliegen der freien Meinungsäußerung! Soweit hat sich Facebook nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich schuldig gemacht, weil im Sinne einer kriminellen und staatsfeindlichen Politik der Bundesregierung, die mir hier Grund- und Menschenrechte durch eine Sperre verweigert, soweit ich den Kontakt und mir der Austausch mit meinen Facebook-Freunden und der Zugang zu alternativen Informationen in einer Staatsräson-Ideologie und einer politischen Strategie die freie Meinungsäußerung und andere Rechte so versagt! Facebook kann hier zu seinem Machtmonopol nicht das „Hausrecht“ zurechnen, weil es sich hier nicht um ein Haus handelt, sondern um eine frei zugängige Internetplattform, die jeden den freien Zutritt zu gewähren hat, damit der Bürger/ User sich uneingeschränkt informieren kann, die jeder User zur Informationsgewinnung benötigt.

Ich hatte bereits gegen die nicht avisierte Sperre gezwungener weise postalisch Widerspruch erfolglos eingelegt und verlangt, dass die Sperre sofortige aufzuheben sei, da hier Grund- und Menschenrechte verletzt würden. Über die angegebene Seite Hilfsbereich, die hier zum Widerspruch der Sperre hin verlinkte, ergab von der Sperre vom 23.01.2019 bis heute den 26.01.2019 10 Uhr folgende Info: „Deine Anfrage konnte nicht verarbeitet werden“! Weiter: „Wir konnten deine Anfrage nicht verarbeiten. Bitte versuche es später nochmals!“ Seit Anbeginn der Sperre wurde mir diese rechtliche Möglichkeit entzogen, um die Sperre aufrecht erhalten zu können. Andere Möglichkeiten oder Kanäle Facebook zu erreichen, wie zum Beispiel über Telefon, Fax oder Email waren nicht ausfindig zu machen. Ich habe täglich mehrfach versucht meine Stellungnahme zur widerrechtlichen Sperre über den angegebenen Link auszuführen, was aber immer erfolglos blieb.

Facebook scheint sich wohl dieser kriminellen Staatsindoktrination zu eigen gemacht zu haben, weil diese Sperre wider nach Recht und Gesetz erfolgte und rein aus seinem Machtmonopol der Äußerungs-Kontrolle der User im Benehme einer Hirnwäsche bzw. eine Umerziehung zum Inhalt hat. Facebook ist nur mächtig, weil millionenfach User allerdings kontrolliert so in Schach gehalten auf Facebook sich aufhalten und dort ihr sich aufgestaute Wut, ihren Hass meinen dort zum Ausdruck bringen zu können, weil ein Großteil des Volkes von den Mainstream-Medien nur verarscht, verblödet und für dumm verkauft werden. Ja, es mag nicht immer sachlich und formell den Anstandsregeln entsprechen, was der User hier zum Besten gibt. Der User drückt so seine Gefühle aus, die emotionsgeladen sich die gegenwärtig psychisch und physisch krankmachende Gesellschaft zurechnen lassen muss und auch der umfassenden Information gerecht wird, denn die Bürger fühlen sich verraten und verkauft. Es gibt immer mehr Armut, Elend und Not in Europa und vornehmlich Deutschland, was natürlich wegen der beruflichen und privaten Chancen- und Perspektivlosigkeit zu Unmut führt. Für die Alten, Arbeitslosen usw. ist kein Geld da trotz sie viele Jahre Steuern und zur Rente Pflichtbeiträge entrichtet haben. Für das Angeln brauchst du ein Angelschein, aber wenn du als Flüchtling oder Asylant nach Deutschland einreist, brauchst du keine Papiere, damit du nicht wieder abgeschoben werden und dich mehrfach anmelden kannst, um mehrfach deine üppigen Leistungen abkassieren zu können, die die Bundesregierung für diese Klientel von 94 Milliarden aus den vom Arbeitern, Selbstständigen und Angestellten gezahlten Steuern und Versicherungspflichtbeiträgen auf einmal bereitstellten kann während für Rentner usw. kein Geld mehr da sein soll.

Es ist nicht Facebook geschultert, sich aus dem vorherigen gesagten hierdurch erzeugten emotionalen Unmut eines Users das Recht einer Sperre zu nehmen, weil Facebook ein Machtmonopol, eine macht-führende Informationsquelle innehat und hier zur Kritik in freier Meinungsäußerung, selbst zu Beleidigungen, nicht das Recht herausnehmen darf selbstherrlich zu sanktionieren und zu zensieren, sondern zur formellen Anzeige zu bringen hat, um ordentliche Gerichts- bzw. Ermittlungsverfahren sicherzustellen, soweit hier formal juristische zivil- wie strafrechtliche Fragen abzuklären sind. Die freie Meinungsäußerung ist ein Grund- und Menschenrecht. Die Meinungs- und Informationsfreiheit sind höherwertige Rechte, die selbst Facebook nicht umgehen kann! Die Bundesrepublik Deutschland gewährt und sicherte eine uneingeschränkte und unzensierter Meinungsfreiheit und Informationsgabe usw. zu, so dass mein Account nicht hätte gesperrt werden noch sanktioniert werden dürfen zumal Facebook nicht einmal vorweg abmahnt oder eine Abänderung des Textes verlangt bzw. eine Gegendarstellung abgibt, ja, es mangelt auch daran, dass die Verletzungen nach irgendwelchen Richtlinien nicht spezifiziert werden und soweit vom User überhaupt zu erkennen sind, warum er gesperrt wurde, sondern erfolgt die Sperre folgelogisch in Form von Willkür und die Sperre ist unangemessen und unberechtigt! Diesen angeblichen hetzerischen Text wegen des Mangels eines Rechtsschutzes und in Verweigerung einer vorherigen Anhörung hierzu, so erscheint das Vorgehen von Facebook diktatorisch, rechtswidrig und borniert. Es werden weitere Rechte im Vorsatz einer Freiheitsberaubung verletzt, weil, wegen der zuvor beschriebenen vorliegenden Orientierungslosigkeit, was geht durch und was nicht, der Gleichheitsgrundsatz und weitere Rechte verletzt sind! Man weiß förmlich nicht, was darf ich schreiben und was nicht. Mal geht es durch und mal wird gesperrt! Nach dem Gesetz aber gibt es keine Zensur und es muss zur Rechtswahrung deutungsfrei zu erkennen sein, was darf ich posten und was nicht, was eben gar nicht hier so einfach ist, zu erkennen! Facebook zensiert Usertexte soweit willkürlich, wohl in der Strategie, wie die Staatsräson dies für ihren Machterhalt als notwendig ansieht.

Hiernach war die Sperre unrechtmäßig, unangemessen und unverhältnismäßig! Nein die Sperre hat mehr den strafrechtlichen Aspekt, hier wider unserer Verfassung massiv demokratische Freiheits-Rechte bescheiden und sanktionieren zu wollen.

Facebook verwehrt soweit bewusst und gewollt seine Erreichbarkeit, um wie ein Diktator seine willkürlichen und unberechtigten Sperren ohne Anhörung nach Belieben und in Willkür durchzusetzen, wie dies den Freiheitsrechten z. B. der freien Meinungsäußerung entgegenstehen.

Seit Monaten liegt das Verfahren auf Eis. Erst war der Beklagte Facebook Deutschland nicht legitimiert, weil der Beklagte sich nicht zu erkennen gibt, was dem Kläger angelastet wurde. Er musste trotz seines Antrages auf Prozesskostenhilfe zu Rechtsmittel zweimal 65,– € Gerichtgebühren an das Landgericht in Hamburg zahlen, weil das Verfahren zum Beklagten Facebook Deutschland abgekoppelt wurde und das Verfahren nicht zum nachgereichte Beklagten Facebook Irland fortgeführt wurde und der Beklagte zu 1 einfach rausgenommen wurde.

Seit Monaten jetzt zum Verfahren stille. Es wurde zur Klage auch eine einstweilige Anordnung beantragt: Nichts!

Es gibt ein weiteres Verfahren gegen Deutschland, vertr. d. den Deutschen Bundestag, der wiederum vertr. w. d. d. Bundestagspräsidenten bezüglich einer Forderung wegen Amtsmissbrauches hierauf Schadensersatz. Der Mahnbescheid über 400.000, — € wurde zugestellt, aber der Vollstreckungsbescheid steht nunmehr seit über einem Jahr aus. Das Mahngericht Euskirchen bearbeitet diesen Vorgang nicht mehr.

Die Ausführungen des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim haben sich hiermit bestätigt!

Ich habe den Deutschen Bundestag, den Bundestagspräsidenten, den Bundespräsidenten und das Bundesverfassungsgericht über diese gravierenden Rechtsverletzungen, die auch öffentlich bekannt sind, in Aufhebung des Rechtsstaatsprinzips hingewiesen, ohne das die Staatsorgane diese kriminellen und staatsfeindlichen Handlungen unterbunden hätten. Die etablierten Parteien des Deutschen Bundestages wie unsere Bundeskanzlerin waren zu den Wahlen wegen dieser verfassungsfeindlichen Vergehen nicht zuzulassen. Die Wahl ist zu annullieren.

Die Bundesrepublik Deutschland hat kein rechts- und kein sozialstaatliches demokratisches Staatswesen mehr! Die Bundesrepublik Deutschland kann Nordkorea die Hand reichen, allerdings sie die Vergehen und Staatsverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland subtiler und propagandistischer vernebelter und schwerer zu durchschauen. Das System führt sich selbst ad absurdum. Es gibt Freiheit, Gerechtigkeit und Würde nur in der programmierten propagandistischen Fassade. Das Recht wird gedreht, ausgelegt und interpretiert, wie die Herrschaft dies gerade braucht.

Frau Merkel, darf und kann ungestraft nationales und internationales Recht brechen und beugen. Der Verfassungsschutz schützt die Regierung aber nicht die Verfassung. Das Gleiche gilt für das Verfassungsgericht. Die Richter dort werden vom Deutschen Bundestag, mehrheitlich von der Bundesregierung bestellt. Klar ist, wie das Amen in der Kirche, wie standardisiert diese Beschwerde entschieden wird. In form einer Druckvorlage. Das Verfassungsgericht hält es nicht einmal für nötig, die Abweisung subjektiv wohl aber auch objektiv begründet, auf die vermeintlichen Grundrechtsverletzungen einzugehen, weil hier unterstellt wird, in der BRD könne es schlicht keine derartigen Vergehen geben.

Wer hinter der Fassade sehen kann, der erkennt schnell, wie das System funktioniert. Die AfD wird unsachlich und unfaire schlicht verfassungsfeindlich und unrechtmäßig mit allen Mitteln denunziert. Dies deswegen, weil sie gerade die Vergehen der etablierten Parteien aufzeigt, wird sie in die rechte Ecke gestellt. Die AfD rüttelt an den Hebeln der Macht der etablierten Parteien, da ist Angriff die beste Verteidigung.

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Die etablierten Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen waren mithin wegen ihrer staatsfeindlichen und kriminellen Machenschaften nicht zu den Wahlen zuzulassen. Sie gehören verboten, weil sie nachweislich mir und vielen anderen deutschen Staatsbürgern belogen, betrogen und unser Rechts- und Sozialsystem zerstört haben. Die BRD ist keine Demokratie mehr, sondern eine Diktatur des Kapitals.

Soweit die eigentlich getrennten Gewalten ihre Kontrollfunktionen aufgegeben haben und nach Macht und Erfolg zur eigenen Karriere streben, diese Trennung nicht mehr besteht, dass selbst die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Staatssender anzusehen sind, ja, die Presse- und Meinungsfreiheit massiv so eingeschränkt und beschnitten werden konnte, was dem Beschwerdeführer angediehen ist, sich Korruption und Abhängigkeiten in Einflussnahme und Diktat vollzogen haben, ist es mit der Demokratie der der BRD vorbei! Immer schön das Fähnchen nach dem Winde ausrichten. Wer, wie der Beschwerdeführer gegen den Strom schwimmt, der spürt die Härte des so freiheitlich orientierte System massiv. Hier ist alle Freiheit vorbei. Die Mehrzahl der Richterschaft scheint kriminell zu sein und beugt das Recht. Die wiederholt vielfach von Bürgern, Organisationen usw. wie dem Beschwerdeführer vorgetragenen kriminelle Vergehen der Justiz und der Legislative und Exekutive wurde nie nachgegangen, sondern einfach abgeschmettert.

Natürlich ist es ein Paradoxon, dass das Bundesverfassungsgericht, das die Parteien zu den Wahlen zugelassen hat, jetzt darüber befinden soll, dass sie nicht zuzulassen waren.

Die Bundesrepublik Deutschland ist für wahr ein verbrecherisches kriminelles System und soweit waren die Parteien, die dies in der Vergangenheit vollzogen haben, jetzt nicht mehr zu den Wahlen zuzulassen. Die BRD hat den Beschwerdeführer rechtsstaatliche Verfahren zu allen Instanzen und Gerichtswegen in Rechtsbeugung rechtliches Gehör versagt. Die BRD hat im Zuge dieses verbrecherischen Rechtssystem zugelassen, dass der Beschwerdeführer um seine berufliche und private Lebensperspektiven betrogen wurde, dies zum Titel „Heja BVB“ um 400.000, — € und mehr. Er lebt wegen seiner Systemkritik in Armut und Elend. Er wird politisch verfolgt.

Es wurden Gerichtsverfahren forciert, die einzig und allein den Niedergang meines Gewerbes und soweit unter falschen eidesstattlichen Versicherungen ihr Frucht trugen. Es wurde ein Video gefälscht, in Folge das Mandat durch einen Rechtsanwalt verraten zu einem Titel, den es nie gab, aber in der Kategorie Deutscher Schlager männlich siegen konnte und all die Rechtsmittel und Ermittlungen der eingeschalteten Staatsanwaltschaften vermochten nicht diese Straftaten, die offensichtlich waren, aufzuklären. All diese an den Beschwerdeführer verübten Straftaten wurden gewollt gedeckt.

Es ließen sich weitere Vorkommnisse aufzeigen. Wie weiter selbst das Bundesverfassungsge-richt in diesem Klüngel eingebunden ist, zeigt die jüngste Entscheidung, ob die Hartz IV-Leistungen gekürzt werden dürfen, da diese sanktionierten Kürzungen Grundrechte verletzen würden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Kürzung von 30% für rechtmäßig erachtet. Wertes Verfassungsgericht, ich muss Sie belehren. Existenz sichernde Leistungen, die heute im Gegensatz zu früheren Sozialleistungen viel geringer ausfallen und den individuellen Charakter durch die Budgetierung nicht mehr gerecht werden, wie weiter wegen der Inflationsrate immer geringer ausfallen, dürfen hinsichtlich ihres Zweckes, nämlich die Existenz zu sichern auf ein würdiges und unversehrtes Leben, auch nicht um 30% gekürzt werden, zumal sie bereits dazu führen, dass die Bezieher dieser Leistungen bei Bezug von 100% in Essenstafeln sich speisen aufsuchen müssen, was eine Demütigung darstellt und die Würde verletzt, in Kleiderkammern sich anziehen müssen, bisweilen hungern, betteln oder/und Pfandflaschen sammeln müssen. Und dies auch immer häufiger Rentner, die von der Versicherung Rente nicht mehr leben können.

Nie habe Sie psychologisch, Ernährungswissenschaft usw. überhaupt sich dieses komplexen Themas, wie Würde zu gestalten sei, fachversiert angenommen, was zwingend geboten war. Sie haben einfach schlicht die Werte über die Höhe dieser Leistungen der Bundesregierung abgenommen. Die Bezieher dieser Leistungen haben eine um viele Jahre geringere Lebenserwartung! Warum wohl! Eine Erpressung zur Arbeitsaufnahme kann es nicht geben. Das System muss seine Bürger gewinnen, weil dieser in diesem System reingeboren wurden und ihm auch zuzugestehen ist, sich dafür aber auch dagegen entscheiden zu dürfen.

Wenn Häftlinge besser versorgt werden als viele Rentner und Hartz IV-Leistungsbezieher, dann läuft in diesem System einiges falsch.

Da Deutschland mithin keine rechtsstaatlichen Verfahren, die vornehmlich politischen Inhaltes sind, mehr gewährleistet bzw. rechtsstaatliche Verfahren verweigert,  die gerade bezeugen, dass die Gewaltenteilung ausgehoben ist, da die Rechtsbeugungen durch alle Instanzen und Gerichtswege vollzogen wird, die mir durch den verfassungsgebenden Deutschen Bundestag zu gewährleisten waren und sind, waren die Parteien, die hierfür die Verantwortung zum Stimmenüberhang und auch zur Beseitigung dieser Missbildungen die Verantwortung im Deutschen Bundestag tragen, weil mit dem Argument der Gewalten-teilung Schindluder betrieben wird, um die Eingriffsmöglichkeit auf dieses kriminelle und verfassungswidrige Handeln meint ausschließen zu können, sie seien ja unabhängig und eine Einflussnahme auf deren Entscheidungen ja gerade deswegen nicht möglich, ist eine reine Schutzbehauptung, die, wie in einer Diktatur, vorgegeben wird, um unter diesem Mantel gerade Rechtsmissbrauch in Aufhebung der Gewaltenteilung betreiben zu können.

Die zur Wahl aufgestellten etablierten Parteien wie deren Volksvertreter/Abgeordneten vertreten mithin nicht die Interessen der Wähler und handeln und entscheiden nicht nach unserer rechtsstaatlichen demokratischen Ordnung.

Sie waren zu den Wahlen nicht zuzulassen. Sie schützen und bewahren nicht unsere kulturellen und verfassungsgebenden Werte. Sie beugen oder lassen das Recht beugen!

Manfred Wehrhahn