Die Beklagte ist – so der Bundesgerichtshof – nicht berechtigt, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten. Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren; dabei muss sie diese Einnahmen in dem Verhältnis an die Berechtigten verteilen, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es nicht zu vereinbaren, dass die Beklagte den Verlegern einen pauschalen Anteil ihrer Einnahmen auszahlt, ohne darauf abzustellen, ob und inwieweit diese Einnahmen auf der Wahrnehmung der ihr von Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche beruhen.

Die Entscheidung der GVL Geschäftsleitung legt fest, dass zu der pauschalen Abgeltung keine formellen Widersprüche vorliegen und soweit auf die Delegierten verweist, die die Regeln zu ihren Gunsten aufgestellt haben, da ansonsten zu unserem Vorbringen diese fehlerhaften Angaben hätte auffallen müssen. Das heißt, dass der BVB zutreffende Angaben gegenüber der GVL gemacht und die GVL selbst die Regeln der Delegierten zur Pauschabgeltung form- und sachgerecht angewandt hat.

Dies kann aber gar nicht sein, da so ein langanhaltender Erfolg vor einem Millionenheer von Fans in Deutschland größten Stadion und deren Radio den Regeln nicht entsprechen kann, da das Genre nicht das derer ist, denen die Pauschalen zuflossen. Dieser Erfolg musste der GVL zur Kenntnis gelangt sein und hätte die eigenen Regeln außer Kraft setzen müssen! Es ist nicht nur nicht ihr Genre, dass im Stadion eingesetzt wird und nicht über die üblichen Vertriebswege seinen Markt sucht, sondern einige dieser im Stadion eingesetzten Titel sind weder GEMA noch GVL pflichtig. Es stellt sich ebenso die Frage, ob wegen der hohen Hörerschaft nicht grundsätzlich die Titel form- und Minuten gerecht zu erfassen waren/sind! Es handelt sich hier um eine öffentliche Veranstaltung!

Die Erlöse zu den uns aus den Mainstream-Medien zugestandenen Sendeminuten konnte zu keiner Zeit einen annähernden Ausgleich zu den Einsatzwerten zum Titel „Heja BVB“ im Stadion vor 81.000 Fans gewährleisten. Die uns entzogenen Lizenzen, die im Pauschalität versickerten, sind keine zu vernachlässigende und im Aufwand zu den Kosten der Datenerfassung Größe, die diese Rechte zur Pauschale degradieren dürfte. Wer nicht in den Mainstream-Medien mit einem dort auch überwiegend nicht vertretenen Genre vertreten ist aber in der Peripherie hier im Stadion eines 1. Liga-Fußballverein seinen Erfolg bzw. einen Hit landet, der darf nicht schlechter gestellt sein, wie die sich in den Musik-Chats Tummelnden. Es wird diesen der Erfolg nicht nur streitig gemacht sondern nicht honoriert. Dies verstößt gegen Rechte! In Treue und Glauben haben wir unsere Rechte der GVL übertragen im Glauben, dass unsere Rechte dort in guten Händen seien. Einer der jetzt 3 Gesellschafter der GVL ist der Bundesverband Musikindustrie e. V.! Und wer ist Mitglied in diesem Verband? Ja die Mayors der Branche!

Die ausgewiesenen Sendeminuten in den Mainstream-Medien, wo die Hits aus den Chats rauf und runter, und so zu Hits gekürt werden, da, wo die kleine Labels in der Peripherie leer ausgehen, eingesetzt werden, wird ihnen der dortige Erfolg einfach entzogen im Diktat, dass in der Peripherie ebenso ihre Hits eingesetzt würden und diese kleinen und unbedeutenden Medien nicht zugemutet werden könne, eine Play-Liste zu fertigen, so dass diesen zu den Sendeminuten aus den Mainstream-Medien ein prozentualer Aufschlag zu ihren Minuten aus der Pauschale sich zugeschanzt haben. Vielmehr wurden uns geringe Sendeminuten in den Mainstream-Medien angezeigt, die wir gar nicht generieren konnten, um uns Sand in unsere Augen zu streuen und wir wohl glauben sollten, dass unser langjähriger Erfolg im Stadion des BVBs so entlohnt würde und wir ebenso Gehör gefunden hätten in den Mainstream-Medien. Eigentlich wurden wir überhaupt nicht bzw. nur sehr gering mit unseren Veröffentlichungen in den Mainstream-Medien von ARD und ZDF berücksichtigt, um so diese mafiosihaften Strukturen zu verbergen und die Pauschale so glaubte rechtfertigen zu können!

Die Mafia beherrscht den Markt und die Medien und schließt der Mafia nicht Zugehörige so, wie hier, in kluger Strategie und in Rechtsbeugung vom Markt aus. Die hohe Verbreitung und die Häufigkeit des Titel-Einsatzes „Heja BVB“ und des sich hieraus ergebenen Erfolges von mehreren zigtausend verkauften Tonträgern im Stadion durch den BVB mit unserem Titel haben selbst gegen die Regeln der Pauschal-Abgeltung verstoßen. Es ist auch hier bezeichnend, dass die Tonträgerverkäufe im Stadion natürlich nicht zu Auswertung der Musik-Chats herangezogene werden, sondern nur die Verkäufe über die Mark-Giganten Saturn und Media-Märkte, die zur Aufnahme in ihr Sortiment eine Umsatz-Garantie verlangen. Dies führt Beleg und Beweis von Wettbewerbsverstössen und unhaltbaren Markt-Strukturen im Musikbusiness! Ein Erfolg bzw. ein Verkaufshit und eine millionenfache Wiedergabe des von uns produzierten und auf unserem Label NEW BLOOD Schallplatten herausgebrachten Titel „Heja BVB“ wurde so widerrechtlich aus Pauschale abgegoltenen, die sich uns vollständig entzog! Hier liegen Verletzungen im Gleichheitsgrundsatz, Wettbewerbsbestimmungen usw. vor, wie wir ungleich derer gestellt werden, die ihre Hits auf der kommerziellen Ebene generieren konnten und es durfte nicht zu einem solchen hohen Schaden führen und es durfte ebenso keine solch massive Benachteiligung auf der pauschalen Ebene für den Rechtehalter führen. Eine Play-Liste war anzufertigen rein deswegen, weil das Lied die Vereinshymne live mitgesungen wurde/wird und eine Play-Liste weniger Titel keine unrentablen Kosten noch Aufwendungen bezüglich des kleinen Repertoire, das überwiegend nicht einmal ihres war/ist, machte und macht.

Rechtsanwalt Dr. Besau hat umfassende Recherchen zum Verteilungsplan, § 27 Verwertungs-gesellschaftengesetz (VGG) angestellt und wird umfassend Stellung nehmen! Die uns zugefügten Verluste und anderen materiellen und finanziellen Schädigungen sind immens!

Weiter werden wir Strafverfahren wegen vorsätzlichen Betruges gegen die Entscheidungsträger der GVL bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften einlegen.

Wir beschäftigen uns auch mit den Gedanken, den BVB die öffentliche Wiedergabe des Titels „Heja BVB“ per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, weil uns die uns zustehenden geldwerten Rechte seit Jahrzehnten nicht uns sondern Unberechtigten zuflossen und weiterhin zufließen!

Manfred Wehrhahn