Jobcenter Köln
Kundenreaktionsmanagement
Pohligstr. 3

50969 Köln

Sehr geehrte Frau XXX,

in beigefügter Vollmacht des Herrn XXX Köln vertrete ich diesen Ihnen gegenüber.

Herr XXX beantragte bei Ihnen vor über einem Monat Leistungen des Arbeitslosengeldes II! Bis heute ist weder ein Bewilligungsbescheid noch ein Ablehnungsbescheid eingetroffen.

Allerdings wurde Herrn XXX telefonisch mitgeteilt, dass er keinen Leistungsanspruch habe. Der erste Grund war, dass er anderweitige Einnahmen o. ä. hätte bezüglich wohl des Untermiet-Vertrages. Es folgte sodann die Begründung, dass er sein letztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt habe und er deswegen einer Sperre unterliege. Nun, Herr XXX war unbedacht, weil er nicht sich hat kündigen lassen, was man geschickt forcieren kann, wenn man clever ist und somit nicht sanktioniert wird.

Sie verwiesen ihn an den angeblich gemeinnützigen Verein „Looks“, weil man seine Leistungen gesperrt habe!

Von Looks erhielt Herr XXX eine kleine Tüte mit wenigen Lebensmitteln, die wir aufgelistet haben und Ihnen gerne zur Kenntnis reichen, da hier für Donnerstag bis einschließlich Sonntag eine Unterversorgung gegeben war.

Rechtsfehler

  1. Wer nach existenzsichernden Leistungen ersucht, ist in akuter Not. Folgelogisch war Herrn XXX nach den Grund- und Menschenrechten sofort zur Antragstellung existenziell sichernde Leistungen zu gewähren.
  2. Herr XXX hatte alle Belege und Unterlagen vorgelegt, die seine finanzielle und materielle Not bewiesen.
  3. Bis heute ging Herr XXX kein Bescheid zu seinem Antrag zu, der unter Rechtsmittel hätte angegriffen werden können.
  4. Selbst zum Antrag vornehmlich natürlich zu den Gründen seiner Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde er nie wirklich sach- und fachlich gehört. Hier haben Sie die Anhörungspflicht verletzt! Weiter haben Sie ohne greifende Rechtsgrundlagen, wie die Unschuldsvermutung solange gilt, bis die Sache höchst richterliche Rechtskraft erlangt, die Existenz sichernden Leistungen willkürlich, unangemessen, Rechte beugend und unverhältnismäßig versagt.
  5. Die viel zu geringen bzw. unzureichenden Leistungen der Nahrungsmittel-Zuwendungen wurden ebenso diskriminierend und entwürdigend von einem zugeführten nicht formell zuständigen Sozialträger gewährt.
  6. Die selbst bei Eigenverschulden zur Not zu gewährenden Leistungen nach den Grund- und Menschenrechten der Miete und der Existenzsicherung zum Leben sind zureichend und in Würde, ohne Almosen erbetteln zu müssen, zu gewähren und dürfen nicht versagt und entwürdigt gewährt werden. Wenn Arbeitslosengeld II-Bezieher schlechter versorgt und behandelt werden, als Straftäter im Strafvollzug, dann sind Rechte verletzt und missbraucht.

Sie haben somit fundamentale Rechte verletzt! Ihnen werfen wir vor:

  1. Sie haben die existenziell sichernden Leistungen nach den Grund- und Menschenrechten nicht zeitnah zur Not gewährt.
  2. Sie haben die Anhörungspflicht verletzt und dogmatisch und borniert existenziell sichernde Leistungen, die bei Verweigerung physische und psychische Schäden verursachen, willkürlich und vorsätzlich nicht gewährt. So könnte der Leistungsgesperrte seine Wohnung bzw. sein Zimmer verlieren und obdachlos werden und wegen des Mangels an hinreichender Nahrung gesundheitlichen Schaden nehmen. Sie haben auch prophylaktische Sicherheit zu gewähren in Ihrem Slogan: Fordern und „Fördern“! Sie dürfen ebenso nicht vorverurteilen.
  3. Herr XXX konnte nicht zugemutet werden, dass Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, da der Arbeitgeber von dem den Antragsteller zustehenden Lohn von ca. 800,– € nur 450,– € an ihn auszahlte und meinte, er wäre in der Steuerklasse 6 eingruppiert worden und deswegen erhalte er nur 450,– €, was nicht zutreffen kann, da bis ca. 1.300,– € monatlich das Einkommen steuerfrei ist. Ein Arbeitsverhältnis kann/muss/darf nicht unter unhaltbaren und nicht zu akzeptierenden Umständen fortgeführt werden und dies darf nicht zu einer Sperre der Leistungen führen! Gerade in der Branche „Gastronomie“ gibt es viele schwarze Schafe! All dies hätten Sie in Ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Wer engagiert einen Job als Unqualifizierter aufnimmt bzw. überhaupt erhält, der mag auch nicht gerade bei einem seriöses Unternehmen seinen Arbeitsplatz finden, aber er nimmt Arbeit auf, dies wäre Ihrerseits zu fördern und zu unterstützen, weil ansonsten keine Arbeit unter genau diesen Risiken, sich als Arbeitssklave ausliefern zu müssen, sich selbst, soweit dieses Verhältnis zu kündigen ist, sich eine Sperre von Ihnen einfängt, beginnen dürfte.

Hier spiegelt sich Ihre Inkompetenz! Sie bestrafen denjenigen, der sich in einer teilweise verrufenen Branche bedingen will, aber hier betrogen und ausgebeutet wird, also mithin zu Recht dieses Verhältnis kündigte, aber hinzu auch noch von Ihnen zur Kündigung seines Arbeitsverhält-nisses sanktioniert wird, weil er sich diesen betrügerischen Behandlungen erzogen hat!

Hiervon haben Sie sicher keine Kenntnis! Ja, weil Sie sich nicht die rechtsbindende verpflichtende Mühe machten, den Antragsteller hierzu anzuhören, der auch soweit den bürokratischen Obliegen im Mangel der deutschen Sprache nicht gewachsen ist. Er ist Ihnen, wie einst diesen kriminellen Arbeitgeber, hilflos ausgeliefert.

Auf die Schwächsten und Hilflosesten schlagen Sie ein, weil sie sich der Sklavenarbeit in Ausbeute und Erniedrigung nicht ausliefern wollen.

Herr XXX würde gerne sich als Barkeeper qualifizieren. Er sucht selbst weiter nach einer Arbeit auch als Hausmeister und Putzmann! Dies sollten Sie fördern und nicht auf ihn einschlagen und ihn ebenso nicht diskriminieren, weil er entwürdigende Dienstleistungen tätigen muss, um überhaupt überleben zu können. Sie treiben Herrn XXX in dieses Milieu, weil Sie wider der Rechte und Gesetze ihn in diese existenzielle Not treiben.

Herr XXX stellt hiermit erneut Antrag auf Leistungen des Arbeitslosengeldes II.

Er erklärt an Eides statt, dass er mittellos ist!

Gegen alle bisherigen mündlichen Bescheide und Leistungen ergehen hiermit die entsprechenden Rechtsmittel.

Herr XXX wird gegen den Sachbearbeiter wie gegen die Entscheidungsträger zivil- aber auch strafrechtlich vorgehen.

Die folgenden Ausführungen spiegeln das deutsche Rechts- und Sozialsystem wieder:

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“

Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler

Wir setzen ihnen eine Frist zu einer würdigen perspektivisch beruflich fördernde Bewilligung der Leistungen bis zum 18.05.2020  12:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn