deutschland-jeder-fuenfte-lebt-in-armutLandessozialgericht
Nordrhein-Westfalen
Zweigertstr. 54

45130 Essen

14/04/16

Wegen der Nichtzulassung der Berufung zum Gerichtsbescheid vor dem Sozialgericht Köln, Postfach 10 31 52, 50471 Köln im Verfahren S 15 AS 4387/15 wird Beschwerde eingelegt.

Gründe:

  1. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung
  2. Der Gerichtsbescheid weicht nicht nur von anderen Entscheidungen nachfolgender Instanzen und Gerichtsorganen ab sondern verletzt massiv Deutsches Recht, die Grund und Menschenrechte
  3. Der Gerichtsbescheid unterliegend eklatanten Verfahrensfehlern und Verfahrensmängel auf den die Entscheidung sich beruft

Der Vorsitzende geht auf meine begründete und bewiesene Ablehnung der Judikative überhaupt nicht ein. Sie betraf auch seine Person selbst. Kollege Richter Fahsel und andere Personen (der Kläger führt gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, ein Verfahren beim Landgericht Berlin (28 O 448/15) wegen Amtsträger-Verletzungen und hieraus begründeten Schadensersatz, weil Richter, Staatsanwälte und das eigene Mandat, der vom Kläger bevollmächtigte Rechtsanwalt das Mandat verraten hat, Straftaten durch Staatsanwälte gedeckt wurden, das Recht gebeugt wurde usw.) wie Staatsrechtler beweisen und belegen, dass die BRD keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr gewährt und kriminell handelt und entscheidet. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben. Die richterliche Unabhängigkeit besteht nicht mehr wie durch meine Kritik am System alle Verfahren, die der Kläger gegen Bundesrepublik Deutschland führt, voreingenommen und politisch motiviert sind. Die vom Kläger geführten Verfahren unterliegen nicht mehr den verfassungsgemäß zu gewährenden Kriterien.

Sozialrechtliche Forderungen können nicht denen der zivilrechtlichen ent-gegenstehen, die auch den Sozialcharakter entsprechen und den Pfändungs-freibeträgen unterliegen. Grundsätzlich sind Grundsicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II nicht zu mindern, da diese geringen Leistungen das Existenzielle sichern. Wer diese Leistungen kürzt oder mindert, macht sich der Körperverletzung schuldig, wie die Richter, die früher die Menschen ein verbrecherisches und kriminelles System auslieferten.

Es ist ebenso ein strafbares, kriminelles und staatsfeindliches Vergehen, wie einst in den 60ziger bis 90ziger Jahren nach der Verfassung Sozialleistungen individuell selbst bei Eigenverschulden zur Not nach örtlichen, individuellen usw. Bedingungen und Gegebenheiten unter der Prämisse der Würde und der Unversehrtheit gewährt wurde aber heute in pauschaler geringer und unrealistischer Budgetierung der Bedarfe, so dass diese Leistungsbezieher Pfandflaschen sammeln müssen, in Essenstafeln genährt und durch Kleiderkammer angezogen werden müssen, soweit im Beweis der viel zu geringen und unzureichenden Höhe also im Wissen, dass die heute gewährten Leistungen somit den rechtlichen Ansprüchen nach unserer Verfassung schon aus diesem Widerspruch auf Würde und Unversehrtheit von einst zu heute nicht mehr entsprechen können, weil die Würde  usw. nicht einer Willkür und Beliebigkeit unterzogen sein kann, sind diese viel zu geringen und bewusst  unrealistischen Leistungen grund- und menschenrechtsverletzend und die, die dies als Recht betiteln, sind Straftäter und Verfassungsfeinde.

Hiernach war unter gerade diesen gefährlichen verheerenden grundrechts-schädigenden Lebensumständen die Niederschlagung der Forderung zu verlangen zumal eine Änderung der zu beziehenden Leistungen über die Pfändungsfreibeträge hinausgehend nicht mehr zu erwarten ist. Eine auch nur ratenweise Rückerstattung der Forderung durch Kürzung der Grund-sicherungsleistungen erfüllt somit den Akt der Körperverletzung, weil bereits soweit diese Leistungen in voller Höhe massive schädigende Wirkungen entfalten. Die Schädigungen sind wissenschaftlich bewiesen. Die Lebens-erwartungen erheblich reduziert, sie sind häufiger krank …! Der Kläger wird den vorsitzenden Richter am Sozialgericht Köln und weitere wegen dieser Absicht, den Kläger im Vorsatz körperlich verletzen zu wollen, strafrechtlich verfolgen lassen.

Manfred Wehrhahn