IMG_2875aLandgericht Berlin
Tegeler Weg 17

10589 Berlin

21. June 2014

28 O 158/14

Zu Beschluss vom 10.06.2014 wird hier entsprechendes mögliches Rechtsmittel eingelegt. Es greift der Vorbehalt einer eventuellen weiteren Zustellung, die dieses Rechtsmittel aufhebt.

Gründe

Es ist bewiesen und belegt, wie dem den Gericht vorlegten Unterlagen/Akten zu entnehmen war, dass in einer Vielzahl unterschiedlicher zivilrechtlicher wie strafrechtlicher Verfahren Rechte von Richter/innen und Staatsanwälten/innen in der Vergangenheit gebeugt worden sind.

Die für einen PKH-Antrag notwendigen Voraussetzungen waren soweit erfüllt. In diesen vorgelegten Unterlagen belegen sich in einem Sammelsurium diese dort genannten kriminellen Amtsträger höchst selbst ihr Handeln. Soweit sich eigentlich ein Rechtsstaat derartigen Anschuldigungen zur Brust nähme, um jeglichen Verdacht auszuräumen oder/und zu beseitigen, wir hier versucht, diese Vergehen unterm Tisch zu kehren. 

Die Höhe des Schadenersatzes mag streitig sein, aber dies sollte in einem gerichtlichen Verfahren mit einer Rechtsvertretung bzw. im Anwaltszwang beurteilt werden bzw. festzustellen sein.

Die hier greifenden Rechtsfragen, Formalien usw. sind so komplex und vielschichtig, dass rein unter der Feststellung, dass das Verfahren nicht willkürlich begangen werde, Prozesskostenhilfe zu gewähren war, will die Kammer nicht Kollegen decken, Straftaten vereiteln oder/und Rechtsbeugung begehen. Auf viele Fragen und Vorträge des Klägers wird seitens der Kammer überhaupt nicht eingegangen bzw. berücksichtig. Ebenso wird nicht dafür sorgegetragen, dass der Kläger dem Beklagten, dem Recht usw. gleichgestellt wird, so dass die bemängelten oder/und fehlerhaften wie unzureichenden Vorgaben und Voraussetzungen usw. gewachsen ist. Die Kammer geht ungeprüft, sprich ohne nähere Analysen des Sachverhaltes, ohne Befragungen von Zeugen usw. davon aus, dass das Verfahren keine Erfolgsaussichten habe. Dies belegt, dass unter Rechtsbeugung und unter Strafvereitlung Kollegen und Deutschland wegen dieser Verbrechen an die Verfassung und Menschlichkeit gedeckt werden soll.

Dem Kläger ist unter jeglichen Gesichtspunkten, wenn Deutschland noch ein Rechtstaat sein sollte, gerichtliches Gehört zu gewähren. Die hier lapidar von den Richtern hinweggefegten zu erkennenden Straftaten, materielle wie psychische Schädigungen, Persönlichkeitsverletzungen durch Rufmord, wie die Vernichtung seiner Existenz durch Siegesentzug eines seiner Künstler, Beweisfälschung, Mandatsverrat durch einen vom Kläger mandatierten Rechtsanwalts, unfaire Verfahren und wegen Duldung von Straftaten durch Amtsträger (Staatsanwälte) wie Dritten lassen erkennen, dass meine Anschuldigungen, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat mehr sei, zutreffen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat hier massiv Fundamentalrechte verletzt und einen verheerenden Schaden angerichtet. Dies darf und kann nicht in dieser hier präsentierten Art und Weise entwertet und gedeckt werden, in dem die laienhaften Kenntnisse des Klägers über das Recht usw. in Rechtsverdrehung und durch Ausbeute dieser Unkenntnis usw. durch die Justiz ein rechtsstaatliches Verfahren versagt wird.

Hiernach war PKH zu gewähren.

Manfred Wehrhahn