
Der Andryk-Verlag bzw. Dr. Andryk und Reiner Hömig werden ungeachtet, dass das landesgerichtliche Verfahren darauf nicht begründen wird, überrascht sein, was ich zum Termin vorlegen werde. Ich werde ein unumstößliches Beweismittel vorlegen, dass nicht Herr Hömig, über wen auch immer, die Erstpressung des Tonträgers auf Vinyl-Single „Heja BVB“ in Auftrag gegeben haben kann, so der Falschaussage überführt wird und beweist, dass ich zweifelsfrei 1977 den Pressauftrag bei Pallas in Diepholz vornahm. Dies ist aber, wenn das Landgericht Köln darauf nicht begründet dennoch ein Beweis, dass Herr Hömig in betrügerischer Absicht falsche Aussagen gemacht hat, die uns einen finanziellen hohen Schaden verursacht haben und das Verfahren vor dem Kammergericht in Berlin verzögerte.
Sollte das Gericht allerdings die Klage als verjährt oder unzulässig oder in ähnlicher Weise abweisen, stellt sich die Frage, wieso wurde sie dann überhaupt angenommen und nicht abgewiesen? Ich habe den Eindruck, dass die Lügen von Herrn Hömig von Dr. Andryk vorgetragen, so umgangen werden sollen, in der Form, dass diese Lügen eben keine Wirkung auf die richterliche Entscheidung haben.
Der Andryk-Verlag erhebt Ansprüche auf die GVL-Vergütungen ab 2016 und hat widerrechtlich den Titel „Heja BVB“ auf Downloadprotale zum Download und Streaming eingestellt, weil er angeblich die Aktivlegitimation, die Erstpressung des Liedes, habe. Wir hatten sehr hohe Rechtsanwaltshonorare zahlen müssen. Womöglich hat er auch EA-Sports die Verwertungsrechte übertragen, die er nicht hat, da sie allenfalls im Streit stehen, was noch nicht geklärt ist.
Manfred Wehrhahn
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