Einige Richter am Sozialgericht Köln und am Landessozialgericht sind hochgradig kriminell. So erhält mein Mitbewohner sein letztes Einkommen am 13.08.2024. Er wurde entlassen, weil er psychisch erkrankte und unselbstständig ist und kann überhaupt nicht irgend-welche Formalien und bürokratische Anforderungen entsprechen. Er stellte Antrag auf Bürgergeld, was ich für ihn erledigte. Er hat ein Grundsicherungsbedarf von monatlich 1.113,29 €. Er hat bis heute keinen Bewilligungsbescheid seit den 07.2024 erhalten. Vorher hat das Jobbender Köln zu einer Bewilligung einfach ohne meinen Mitbe-wohner zu fragen für 2 Monate Gewerbseinkommen von monatlich 500,– € ausgewiesen zu Vorort von einem Sachbearbeiter ausgefüllten Antrag. Mein Mitbewohner hatte keine Gewerbseinkommen! Ich nenne dies vorsätzlichen Betrug! Das Jobcenter Köln schuldet meinem Mit-bewohner fast 5.000, — € . Es droht eine Kündigung des Mietsverhä-ltnisses. Mein Grundbedarf beziffert sich auf 866,00 €, da ich ein Rentenbezug gegenwärtig von 990,– € (563,– € Grundsicherung und einen Mietsanteil von 303,– € habe) aber vorher 950,– € hatte. Ich liege also mit 124,00 € über meinem Grundsicherungsanspruch.

Da er mir seinen Mietsanteil nicht zahlen kann und ich auch seine Grundbe-dürfnisse decken „musste“, da ich nicht mit ansehen hätte können und nicht dürfen, dass er verhungert oder straffällig würde, wurde ich selbst zu Grund-sicherungsempfänger. Ich habe gegenwärtig eine Rente von 990,– € aber zuvor nur eine Rente von 950,– €. Ich kann mit diesem Einkommen weder meinen Mietanteil zahlen noch meinem Mitbewohner ernähren.  Das Bürgergeld ist grundsätzlich, wie der Paritätischen Wohlfahrtsverband feststellte, viel zu gering wegen der hohen Inflation!

Mein Mitbewohner hat eine Psychose mit Wahnvorstellungen, wie seine Ärztin diagnostiziert. Er und war nicht im Stande sich rechtlich zu vertreten. Meine Vollmacht lehnte der Sozialgericht Köln nach Wochen zur Antragstellung der Grundsicherung ab, da ich nach Gesetz hierzu nicht berufen sei. Er konnte sich in keiner Form selbst vertreten. Diese Hilflosigkeit meines Mitbewohners wurde geschöpft, um mich finanziell schädigen zu können, und nicht juristisch und physisch abgeholfen. Mein Bewohner lief unter Kollateralschaden. Mein Mitbe-wohner war nur Türöffner, um mich schädigen zu können.

Er erhielt also keinerlei Leistungen und ich nicht seinen Mietsanteil und nicht die Aufwendungen seiner Grundversorgung. Ich benötigte diese finanziellen Aufwendungen, die sich zeitweilig auf monatlich 1.113,26 € beliefen, dringend.

Ich finde nicht einmal Zugang zu meinem Mitbewohner. Er geht jeder Problematik und in dieser Richtung gehende Themen aus dem Weg. Er ist verschlossen. Er lebt in einer anderen Welt, die ihn nicht so fertigmacht, wie er dies aus seiner Vergangenheit her kannte und zu diesen Schädigungen geführt haben.

Ich musste ihn, sollte er nicht verhungern und sich physisch und psychisch massiv schädigen, durchfüttern. Dies, so das Landes-sozialgericht NRW, eine Person in Not zu helfen, wegen meines gelten gemachten höheren Anspruches zu meinen Grundsicherungs–leistungen, stand mir nicht zu. Also, wenn der Staat Personen aus politischen Gründen und Strategien Leistungen der Grund- und Menschenrechte verweigert, muss ich ihn verrecken lassen. Dies ist die Quintessenz eines Rechtsurteils!  Mit der Miete mag das Gericht deswegen Recht haben, dass hier keine Eile geboten sei, weil unser Mieter die Stadt Köln ist, Oberbürgermeisterin Reker! Grundsätzlich hat das Jobcenter auch prophylaktisch Gefahren abzu-wenden, da die in der Schwebe hängende Kündigung des Mietsverhältnisses zu dem Versagen von Sozialleistungen psychisch stark belastet.

Ich musste meinem Bruder und einen Freud u. w. anpumpen und Versicherungen unter hohen Verlusten kündigen, weil diese Hungerkur bereits insgesamt mit Unterbrechungen der Arbeitsaufnahme für gute 2 Monate seit 7 Monaten abläuft, um über die Runden zu kommen. Dies soll jetzt sogar als zusätzliches Einkommen eingestuft werden. Also, für Schulden kommen wir nicht auf. Das Systemopfer hat überlebt, also war der Antrag auf ein Eilverfahren nicht nötig gewesen. Bis heut trotz wiederholter Eilanträge bekommt mein Mitbewohner immer noch keine ihn gerade wegen seiner Erkrankung zustehenden Grundsiche-rungsleistungen und muss von mir unterstützt werden, wobei ich selbst diese Mittel nicht aufbringen kann und mich verschulden muss mit der Garantie, diese zurückzuzahlen.

Warum dieser ganze Spektakel: Die Legislative, Exekutive und Judikative wollen herbeiführen, dass ich mich mit einem billigen Vergleich zu einem Rechtsstreit mit der GVL bzw. Musikbusiness vor dem Kammergericht in Berlin einlasse, da ich in finanzieller Not getrieben wurde, dieses jetzt müsse. Es gibt also keine Gewalten-teilung mehr und wir werden von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht. Wir sind kein Rechts- und Sozialstaat mehr, allerdings etwas subtiler und versteckter im Lichterglanze und Propaganda von Demokratie hinter deren Licht in den Gesetzen und Formalien versteckt und verdreht.

Mein Mitbewohner hat Forderungsansprüche bis einschließlich Oktober von ca. 5.000.– €

Ich werde nun ausländische Organe, den Internationalen Strafge-richthof in Den Haag, den Gerichthof für Menschenrechte in Strasburg und inländische Institutionen anrufen. Ich werde politisch verfolgt und zerstört! Bitte helft mir! Ihr habt dieses Pack schließlich gewählt und seid somit zu der Art von Folter mitverantwortlich.

Ich werde gegen die 3 Richter am Landessozialgericht NRW Strafan-zeige einlegen und Verfassungsbeschwerde einleiten, weil ich zu einer Straftat der unterlassenen Hilfegewähr mehrfach physisch und psychisch und wegen Versagens seiner Vertretung und wegen des Versagens von Nahrung also lebenserhaltenden Mittel usw. abgehalten wurde. Dabei hat sich die Beklagte, das Jobcenter Köln und Richter am Sozialgericht Köln ebenfalls, wegen Rechtsbeugung, strafbar gemacht. Sie haben auch wegen weiteren Fakten, wie die Erkrankung usw. meines Mitmieters Eilverfahren sind Grundsätzlich sofort zu entsprechen. Der Grund der Eile usw. lagen vor, wie eigentlich grundsätzlich diese Leistungen dieser unterliegen. Man kann nicht nach Monaten derartige Leistungen bewilligen. diese nicht sofort zu gewähren, da sie Gefahren auf Leben abwenden müssen.

Mein Mitbewohner hat seine letzten Grundsicherungsleistung letztmalig für April 24 erhalten.

Das Gericht ist insbesondere nicht auf die individuelle Situation des Mitbewohners eingegangen und haben nicht seiner Erkrankung notwendige Maßnahmen ergriffen, die ihn rechtliches Gehör in der Sache zeitnah zu seinem Recht gewährt hätte. Das Gericht hat seine psychischen Einschränkungen gegen mich genutzt und missbraucht.

Grund- Menschrechtsverletzung sind nicht zu dulden und nicht hinnehmbar. Der dieses zulässt, diese Art von Folter, macht sich strafbar, wie einst die Wei0e Rose, hat der humane und verantwortungsvolle Bürger Hilfe und Schutz zu gewähren.  Dies käme den gleich, dass ich im Büro der SA die Vermögenswerte derer, die vergast wurden, verwalten würde.

Wer sind denn eigentlich die Nazis? Die AfD ist es jedenfalls nicht! Auch hier zweigt sich die verheerenden rechtsstaatlichen kriminellen Verletzungen und die Auflösung der Gewaltenteilung. Es kann jetzt bereits davon ausgegangen werden, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird. In Deutschland herrschen nordkoreanische Verhältnisse!

Sollte Mitmieter, wie zu seinen Vergiftungen in der Brauerei zur Malzmühle und zum Versagen bzw. in Verweigerung von Grundsiche-rungsleistungen, ihn diese zu gewähren, was untersagt ist bzw. nicht gewürdigt wird, getötet werden?

Das Sozialgericht Köln wie das Landessozialgericht NEW dulden und bedingen die Verletzungen und das Versagen von Grund- und Menschenrechten.

Im Weiteren ging das Gericht nicht auf die grundsätzlich viel zu geringen Bürger-geld- und Grundsicherungsleistungen ein, die hier ebenso zu berücksichtigen waren. Die Sozialleistungen kommen ihren Ansprüchen auf ein würdiges und unversehrtes Leben nicht nach und hätten von einer unparteiischen Organisation hieraufhin geprüft werden müssen. Die Höhe dieser Leistungen kann nicht unter politischen Ansinnen gestellt sein, da sie sich nach den volkswirt-schaftlichen individuellen Lebenstands auszurichten hat.

Es kann ebenso nicht sein, dass die Rentenversicherung die Rentenhöhe als zweites Steuereinkommen missbrauch, da die Versicherung ihren Versicherungsanspruch in keiner Weise erfüllt.

Manfred Wehrhahn