Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

                                                                                               30.09.2024

Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss des Landesozialgerichtes vom 25.09.2024
L 20SO 237/24  B ER

zugestellt am 27.09.2024

wegen

massiver Grund- und Menschenrechtsverletzungen

Das Gericht hat durch die Hilfsverweigerung eine mir nahestehenden Person, Martin Baronak, seiner Grund- und Menschenrechte, Grundsicherungsleistungen bzw. Bürgergeldleistungen mich genötigt bzw. erpresst, diesen zu helfen. Ich nahm Herrn Baronak in das Mietsverhältnis wegen seiner anstehenden Obdachlosigkeit mit auf.  Vermieter ist Oberbürgermeisterin Henriette Reker, das Amt für Liegenschaften. Es ist strafrechtsrelevant, einen wegen einer angeblichen nicht akzeptablen Vollmacht diesen in seiner verheerenden Not zu belassen, die dringend Hilfe von außen bedarf, diese nicht abhilft, sondern sich im Bürokratismus vergeht.

Es ist wie mit der AfD! Wer dieses kriminelle und verbrecherische System angeht, der wird beiseitegeschafft bzw. außer Gefecht gesetzt.

Ich bezog selbst Grundsicherungsleistungen über das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren – Außenstelle Innenstadt, was durch die Aufnahme ins Mietsverhältnis entfiel, da Herr Baronak wegen seines größeren Raumes und die Nutzung meines Mobiliars nd der Haushaltsgeräte und -maschine von der Gesamtmiete 550,– € an mir zu einem internen Vertrag zu zahlen hat.

Herr Baronak konnte mir seine Mietszahlung nicht mehr zahlen, wie Sie der folgenden Aufstellung entnehmen können. Ich musste soweit ich von Herrn Baronak, der psychisch aufs schwerste erkrank ist, der leidet unter einer Psychose unter teilweisen Wahnvorstellungen, wie seine Hausärztin diagnostizierte und wiederholt deswegen auch krankgeschrieben wurde, keine Mietszahlungen mehr erhielt, ihn die versagten Grundbedürfnisse gewähren, was ich eigentlich finanziell nicht Stämmen konnte. Ohne mein soziales Engagement wären Herrn Baronak weitere massive physische und psychische Schäden entstanden. Damit Herr Baronak seine Rechte wahrnehmen konnte, erteilte er mir Vertretungsvollmacht, siehe anbei.

Diese Vollmacht wurde gerichtsanhängig nicht akzeptiert. Es vergingen Wochen, bis die Vollmacht abgewiesen wurde. In der Sache sonnte sich das Sozialgericht Köln in Untätigkeit trotz mehrerer Eilverfahren, die auch von Herrn Baronak persönlich unterzeichnet waren.

Dies Verfahrensführung widersprich den Grund- und Menschenrechten. Das Gericht hätte die vob der ärztlichen Schweigepflicht entbundenen Ärzte, wenn ich als unglaubwürdig angesehen wurde, hätte sich das Gericht schlaumachen können. Selbst die Beklagte, Stadt Köln, Oberbürgermeisterin, Henriette Reker, hätte sich nicht damit rausreden können, dass der Antrag seit 3 Monaten vorläge und geprüft würde. Die Beklagte erhielt alle von ihren geforderten Unterlagen kurzfristig ausgehändigt.

Es liegt trotz vor mehr als einer Woche ein erneuter Eilantrag eingereicht wurde, kein Bewilligungsbescheid vor oder ein gerichtlicher Beschluss, Urteil usw. vor.

Es geht eigentlich nicht um die Absicht Herrn Baronak zu schädigen, sondern darum, mich in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Es geht um ein Gerichtsverfahren gegen die GVL in Berlin. Ich habe in meinem Namen 1977 unter dem Label NEW BLOOD Schallplatten das Lied „Heja BVB“ rausgebracht. Seit dieser Zeit führt der BVB zu der Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion hohe Vergütungen an die GEMA ab, wovon 20% die GVL erhält, ein Ableger des Bundesverbandes Musikindustrie. Ich war in in Unkenntnis, wie und ob hier überhaupt Gelder gezahlt wurden und das Lied überhaupt so erfolgreich war.

Der Urheber des Werkes, Reiner Hömig, erhielt ebenso keine Urhebervergütungen, sfuhr er in seinem Recht-Engagement ins Dortmunder Stadion und ließ sich vom Stadionsprecher, Herrn Dickel aufklären. Von den ca. 12 Musiktiteln zu jedem Heimspiel erhält die GEMA gegenwärtig etwa 13.000, — € und 2.6000, — € die GV, die diese Vergütungen nicht an die Berechtigten, sondern an Unberechtigte auskehrt, deren Gerne und Repertoire es nicht einmal sind. Es sind die Musiktitel aus den Charts und denen, die im Mainstream eingesetzten Musiktitel.

Herr Hömig erzählte mir darüber, so dass wir, Gregor Aru und ich Klage gegen die GVL einleiten konnten. Das Landgericht Berlin urteilte, dass die Pauschalabgelten rechtswidrig sein und die Verteilungspläne nichtig. Die GVL ging in Berufung. Zeitgleich trat plötzlich Dr. Andryk, Rechtsanwalt von Reiner Hömig, und behauptet, dass wir die Rechte nie erhalten hätten und es sich nur um einen Pressauftrag gehandelt habe. Einen Pressauftrag hätte Herr Hömig direkt bei einem Presswerk selbst in Auftrag geben können, dafür brauchte er unsere Label Rechte nicht, die sich alle auf den „Pressauftrag“ befanden. Das Lied ist auf allen Downloadportalen zu Download und Streaming  seit 2001 in neuen Tonträgerart zu finden. Es wurde bzw. wird über PhonoNet GmbH und Zebralution GmbH (GEMA) weltweit vertrieben. Es gibt in Zeitschriften hierüber Berichte und auf den Spielekonsolen, wie Konami und EA-Sports, dieses Lied zu hören. Nie zuvor hat Herr Hömig daran Zweifel geäußert, dass er mir die Rechte nicht übertragen hätte, was er auch nicht brauchte, da er zwar nicht nur Komponist und Texter des Liedes ist, sondern auch als Produzent in Erscheinung trat, aber die Kosten für Musiker, Studio usw. habe ich übernommen. Die Pressung der 20.000 Single-Vinyl-Scheiben ließ ich fertig und bezahlte diese auch.

Es ist alles nur Lug und Betrug! Gegen uns wird nun durch alle Gewalten interveniert. Wir sollen in finanziellen Schwierigkeiten getrieben werden, damit wir uns auf einen billigen Vergleich einigen, damit der ganze Zauber kleingehalten werde und das landgerichtliche Urteil nicht greift.

Was die brisanten Vergiftungen von Herrn Baronak anbetrifft, halte ich mich gegenwärtig noch zurück, da ich noch einige Dinge klären werden müssen und auch darin Sprengstoff liegt.

Das Sozialgericht Köln wie das Landessozialgericht NEW dulden und bedingen die Verletzungen und das Versagen von Grund- und Menschenrechten.

Einige Richter am Sozialgericht Köln und am Landessozialgericht NRW sind hochgradig kriminell. So erhält mein Mitbewohner sein letztes Einkommen am 13.08.2024 von 990,00 €. Er wurde entlassen, weil er psychisch erkrankte und unselbstständig ist und kann überhaupt nicht irgend-welche Formalien und bürokratische Anforderungen entsprechen. Er stellte Antrag auf Bürgergeld, was ich für ihn erledigte. Er hat ein Grundsicherungsbedarf von monatlich 1.113,29 €. Er hat bis heute keinen Bewilligungsbescheid seit den 07.2024 erhalten. Vorher hat das Jobbender Köln zu einer Bewilligung einfach ohne meinen Mitbewohner zu fragen für 2 Monate Gewerbseinkommen von monatlich 500, – € ausgewiesen zu Vorort von einem Sachbearbeiter ausgefüllten Antrag. Mein Mitbewohner hatte keine Gewerbseinkommen! Ich nenne dies vorsätzlichen Betrug! Das Jobcenter Köln schuldet meinem Mitbewohner fast 5.000, — €. Es droht eine Kündigung des Mietsverhältnisses. Mein Grundbedarf beziffert sich auf 866,00 €, da ich ein Rentenbezug gegenwärtig von 990, – € (563, – € Grundsicherung und einen Mietsanteil von 303, – € habe) aber vorher 950, – € hatte. Ich liege also mit 124,00 € über meinem Grundsicherungsanspruch.

Da er mir seinen Mietsanteil nicht zahlen kann und ich auch seine Grundbedürfnisse decken „musste“, da ich nicht mit ansehen hätte können und nicht dürfen, dass er verhungert oder straffällig würde, wurde ich selbst zu Grundsicherungsempfänger. Ich habe gegenwärtig eine Rente von 990, – € aber zuvor nur eine Rente von 950, – €. Ich kann mit diesem Einkommen weder meinen Mietanteil zahlen noch meinem Mitbewohner ernähren. Das Bürgergeld ist grundsätzlich, wie der Paritätischen Wohlfahrtsverband feststellte, viel zu gering wegen der hohen Inflation!

Mein Mitbewohner hat eine Psychose mit Wahnvorstellungen, wie seine Ärztin diagnostiziert. Er und war nicht im Stande sich rechtlich zu vertreten. Meine Vollmacht lehnte der Sozialgericht Köln nach Wochen zur Antragstellung der Grundsicherung ab, da ich nach Gesetz hierzu nicht berufen sei. Er konnte sich in keiner Form selbst vertreten. Diese Hilflosigkeit meines Mitbewohners wurde geschöpft, um mich finanziell schädigen zu können, und nicht juristisch und physisch abgeholfen. Mein Bewohner lief unter Kollateralschaden. Mein Mitbewohner war nur Türöffner, um mich schädigen zu können.

Er erhielt also keinerlei Leistungen und ich nicht seinen Mietsanteil und nicht die Aufwendungen seiner Grundversorgung. Ich benötigte diese finanziellen Aufwendungen, die sich zeitweilig auf monatlich 1.113,26 € beliefen, dringend.

Ich finde nicht einmal Zugang zu meinem Mitbewohner. Er geht jeder Problematik und in dieser Richtung gehende Themen aus dem Weg. Er ist verschlossen. Er lebt in einer anderen Welt, die ihn nicht so fertigmacht, wie er dies aus seiner Vergangenheit her kannte und zu diesen Schädigungen geführt haben.

Ich musste ihn, sollte er nicht verhungern und sich physisch und psychisch massiv schädigen, durchfüttern. Dies, so das Landes-sozialgericht NRW, eine Person in Not zu helfen, wegen meines gelten gemachten höheren Anspruches zu meinen Grund-Sicherungsleistungen, stand mir nicht zu. Also, wenn der Staat Personen aus politischen Gründen und Strategien Leistungen der Grund- und Menschenrechte verweigert, muss ich ihn verrecken lassen. Dies ist die Quintessenz eines Rechtsurteils! Mit der Miete mag das Gericht deswegen Recht haben, dass hier keine Eile geboten sei, weil unser Mieter die Stadt Köln ist, Oberbürgermeisterin Reker! Grundsätzlich hat das Jobcenter auch prophylaktisch Gefahren abzuwenden, da die in der Schwebe hängende Kündigung des Mietsverhältnisses zu dem Versagen von Sozialleistungen psychisch stark belastet.

Ich musste meinem Bruder und einen Freud u. w. anpumpen und Versicherungen unter hohen Verlusten kündigen, weil diese Hungerkur bereits insgesamt mit Unterbrechungen der Arbeitsaufnahme für gute 2 Monate seit 7 Monaten abläuft, um über die Runden zu kommen. Dies soll jetzt sogar als zusätzliches Einkommen eingestuft werden. Also, für Schulden kommen wir nicht auf. Das Systemopfer hat überlebt, also war der Antrag auf ein Eilverfahren nicht nötig gewesen. Bis heut trotz wiederholter Eilanträge bekommt mein Mitbewohner immer noch keine ihn gerade wegen seiner Erkrankung zustehenden Grundsicherungsleistungen und muss von mir unterstützt werden, wobei ich selbst diese Mittel nicht aufbringen kann und mich verschulden muss mit der Garantie, diese zurückzuzahlen.

Warum dieser ganze Spektakel: Die Legislative, Exekutive und Judikative wollen herbeiführen, dass ich mich mit einem billigen Vergleich zu einem Rechtsstreit mit der GVL bzw. Musikbusiness vor dem Kammergericht in Berlin einlasse, da ich in finanzieller Not getrieben wurde, dieses jetzt müsse. Es gibt also keine Gewalten-teilung mehr und wir werden von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht. Wir sind kein Rechts- und Sozialstaat mehr, allerdings etwas subtiler und versteckter im Lichterglanze und Propaganda von Demokratie hinter deren Licht in den Gesetzen und Formalien versteckt und verdreht.

Mein Mitbewohner hat Forderungsansprüche bis einschließlich Oktober von ca. 5.000.– €

Ich werde nun ausländische Organe, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, den Gerichthof für Menschenrechte in Strasburg und inländische Institutionen anrufen. Ich werde politisch verfolgt und zerstört! Bitte helft mir! Ihr habt dieses Pack schließlich gewählt und seid somit zu der Art von Folter mitverantwortlich.

Ich werde gegen die 3 Richter am Landessozialgericht NRW Strafen-zeige einlegen und Verfassungsbeschwerde einleiten, weil ich zu einer Straftat der unterlassenen Hilfegewähr mehrfach physisch und psychisch und wegen Versagens seiner Vertretung und wegen des Versagens von Nahrung also lebenserhaltenden Mittel usw. abgehalten wurde. Dabei hat sich die Beklagte, das Jobcenter Köln und Richter am Sozialgericht Köln ebenfalls, wegen Rechtsbeugung, strafbar gemacht. Sie haben auch wegen weiteren Fakten, wie die Erkrankung usw. meines Mitmieters Eilverfahren sind grundsätzlich sofort zu entsprechen. Der Grund der Eile usw. lagen vor, wie eigentlich grundsätzlich diese Leistungen dieser unterliegen. Man kann nicht nach Monaten derartige Leistungen bewilligen. diese nicht sofort zu gewähren, da sie Gefahren auf Leben abwenden müssen.

Mein Mitbewohner hat seine letzten Grundsicherungsleistung letztmalig für April 24 erhalten.

Das Gericht ist insbesondere nicht auf die individuelle Situation des Mitbewohners eingegangen und haben nicht seiner Erkrankung notwendige Maßnahmen ergriffen, die ihn rechtliches Gehör in der Sache zeitnah zu seinem Recht gewährt hätte. Das Gericht hat seine psychischen Einschränkungen gegen mich genutzt und missbraucht.

Grund- Menschrechtsverletzung sind nicht zu dulden und nicht hinnehmbar. Der dieses zulässt, diese Art von Folter, macht sich strafbar, wie einst die Wei0e Rose, hat der humane und verantwortungsvolle Bürger Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies käme den gleich, dass ich im Büro der SA die Vermögenswerte derer, die vergast wurden, verwalten würde.

Wer sind denn eigentlich die Nazis? Die AfD ist es jedenfalls nicht! Auch hier zeigt sich die verheerenden rechtsstaatlichen kriminellen Verletzungen und die Auflösung der Gewalten-teilung. Es kann jetzt bereits davon ausgegangen werden, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird. In Deutschland herrschen nordkoreanische Verhältnisse!

Sollte Mitmieter, wie zu seinen Vergiftungen in der Brauerei zur Malzmühle und zum Versagen bzw. in Verweigerung von Grundsicherungsleistungen, ihn diese zu gewähren, was untersagt ist bzw. nicht gewürdigt wird, getötet werden?

Das Sozialgericht Köln wie das Landessozialgericht NEW dulden und bedingen die Verletzungen und das Versagen von Grund- und Menschenrechten.

Im Weiteren ging das Gericht nicht auf die grundsätzlich viel zu geringen Bürger-geld- und Grundsicherungsleistungen ein, die hier ebenso zu berücksichtigen waren. Die Sozialleistungen kommen ihren Ansprüchen auf ein würdiges und unversehrtes Leben nicht nach und hätten von einer unparteiischen Organisation hieraufhin geprüft werden müssen. Die Höhe dieser Leistungen kann nicht unter politischen Ansinnen gestellt sein, da sie sich nach den volkswirtschaftlichen individuellen Lebenstands auszurichten hat.

Es kann ebenso nicht sein, dass die Rentenversicherung die Rentenhöhe als zweites Steuereinkommen missbrauch, da die Versicherung ihren Versicherungsanspruch in keiner Weise erfüllt.

Manfred Wehrhahn

Früh am Dom
06.11.2023 – 26-02.2024 – 3 Tage Bürgergeldanspruch
Antrag vom 25.3. 2024 Jobcenter
3/24 Bürgergeld ……………………………………………………………….410,85 €
4/24 Bürgergeld………………………………………………………………..287,81 €
Verspätet gezahlt…………………………………………………………….698,,66


Regelbedarf………………………………………………………………………..563,00 €
Miete………………………………………………………………………………………550,00 €
Summe,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,1.113,00 €


Monatlicher Regelbedarf 2 Monate …………………… 2.226,00 €
Abzüglich des erhaltenen Bürgergeldes………….. -698,66 €
Unterfinanziert………………………………………………………………. 1.527,34 €


Unter Vorbehalt weiterer Leistungsansprüche!

Gaffel am Dom
03.04.2024 – 26.06.2024 – 3 Tage Bürgergeldanspruch


7/24 Arbeitslohn……………………………………………………………..550,00 €
8/24 Arbeitslohn……………………………………………………………..990,19 €
Einnahme…………………………………………………………………………1.540,19 €


Bürgergeldanspruch für 2 Monate 7. u. 8. …….. 2.226,00 €
Unterfinanziert……………………………………………………………….. 685,81 €


Zulagen wegen Arbeit ………………………………………………… xxx,xx €


Versagte Bürgergeldleistungen ………………………….2.213,15 €


Für September und Oktober 2024

Regelbedarf …………………………………..1.113,00 €……… 2.226,00 €
Zusammen …………………………………………………………………….4.439,15 €

.
Mit der Miete für Mai 2024 …………………………………………550,00 € ………………………4.989,15 €


Unter Vorbehalt weiterer Leistungsansprüche, da Lohneinkommen!
Unberücksichtigt sind hier die Tage vom 27.02.24 und 27.6. bis zum Monatsende und die im Mai 2024 fällige Miete, da der 1. Lohn aber erst am 15.07.2024 ausgezahlt wurde. Mein Mietsanteil beträgt wegen Nutzung des Mobiliars und der Haushaltsgeräte und ich das doppelt so große Zimmer habe: 550,00 €


Weiter mag wegen seiner Erkrankung ein Mehrbedarf gegeben sein.

Herr Baronak schuldet Herrn Wehrhahn……… 7 Mietanteile a 550,00 € =— 3.850,00 €
Im Einzelnen:

  1. Mrz
  2. Apr
  3. Mai
  4. Jul
  5. Aug
  6. Sep
  7. Okt

Herr Martin Baronak verfügt über dae doppelt so große Zimmer zu meinem und nutzt alle Küchengeräte und Küchenmaschinen usw.!

Ergänzungsbetrag
Das Bürgergeld unterstützt Erwerbstätige mit geringem Einkommen, indem es ihr Gehalt auf ein existenzsicherndes Niveau aufstockt. Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld besteht, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und das Vermögen sowie die Lebensumstände der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Das Bürgergeld enthält Zahlungen für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden.


Das Fazit: Wer eine Person, die der Staat seiner Grund- und Menschenrechte beraubt, weil ihm seine Anträge auf Bürgergeld über 3 Monate, trotz alle geforderten Unterlagen zeitgleich eingereicht wurden und alle möglichen Rechtsmittel eingelegt hat, diese nicht bearbeitet werden und er somit auch keine Grund-Sicherungsleistungen erhält, darf andererseits nicht geholfen werden, wenn man dadurch selbst zum Sozialfall wird und davon ausgeht, diese Überbrückungshilfe ihm erstattet würde, da seine Mietsanteile zur gemeinsamen Wohnung hierzu führten. Es wird dem, der hier in Verantwortung zur Sicherung seines Leben hilft, dies als Einkommen angerechnet, weil er seine Lebens- und Sterbeversicherung kündigen und sich bei Freunden Geld leihen musste, um die beiderseitige finanzielle Not aufzuheben.


Selbst wenn man uns eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen würde:


Bedarfsgemeinschaft Baronak und Wehrhahn.

Bedarfsanspruch………………………………………………………………………………………………………….1.676,29 € monatlich
Monatlicher Regelbedarf September und Oktober 24………………………………3.356,58 €
Rente Wehrhahn………………………………………………………………………………………………………….1.980,00 €
Unterfinanziert… …………………………………………………………………………………………………………..1.372,58 €.


Versagte Bürgergeldleistungen…………………………………………………………………………. 2.039,30 €


Die Grundsicherungsleistungen müssen nicht erbettelt werden. Dies verstößt gegen Würde und anderen Grundrechten. Keiner kann erpresst oder genötigt werden wegen dieser forcierten Not Kredite aufzunehmen oder sich zu verschulden. Sollte wegen dieser Strafhandlungen der Verweigerung von Grund- und Menschenrechten die in Not geratenen Opfer sich Gott lob haben verschulden können, um dieser Not nicht erlegen zu sein, kann dies nicht als Einkommen gerechnet werden, da diese Schulden zurückzuzahlen sind.