Angela Merkel und Friede Springer // Foto: zizzup (flickr.com) // CC-BY

Angela Merkel und Friede Springer // Foto: zizzup (flickr.com) // CC-BY

Deutschland ist ein Verbrechersystem erster Güte. Dies ist den Medien wie gerade den Öffentlichen-Rechtlichen Anstalten, den Politikern aller Parteien und der Judikative bekannt! Sie allesamt dulden dies bzw. bedienen sich dieser Straftaten der Rechts-beugung durch Manipulation, um ihre Machtsphären zu stärken. In Deutschland gilt nicht mehr seine staatstragende Verfassung. Die Grund- und Menschenrechte werden massiv verletzt! Das Volk wird verarscht, belogen und betrogen.

Seit dem 21.08.2014 führe ich auf der Grundlage meiner politischen Verfolgung hieraus begründeten sozial-, verwaltungs-, zivil- wie strafrechtliche Verfahren  gegen den Staatsapparat, die allesamt unter Rechtsbeugung und anderen Manipulation negativ entschieden wurden, Klage auf Schadensersatz von 400.000,– € wegen Amtsträger-Verletzungen. Diese vorgenannten Verfahren wurden allesamt nämlich unter  kriminellen Handlungen der Rechtsverletzungen wie der Rechtsbeugung und Strafvereitlung durch Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte abgekanzelt. Diese Schadenersatzforderung, Aktenzeichen: 28 O 158/15, gegen Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag wiederum vertreten durch den Bundestags-präsidenten, der die Klageschrift direkt erhielt, wegen Amtsträgerverletzungen wird unverhältnismäßig verzögert. Bisher ist nichts geschehen. Mir wurde nicht einmal das Aktenzeichen mitgeteilt. Erst durch Eigenaktivitäten konnte ich telefonisch das Aktenzeichen ermitteln. Dieses verbrecherische System rechnet wohl mit meinem Ableben oder bedingt dies sogar.

Auf mein mehrfaches Nachfragen, wie der Sachstand sei, wird mir mitgeteilt, dass die Akten wie das ein bereits zuvor von  mir geführtes Verfahren 28 O 432/14 zum gleichen Rechtsstreit aber rein auf Prozesskostenhilfe basierend beim Kammergericht Berlin 10 W 83/15 in einer dortigen anderen Streitsache wegen Einstellung eines von mir eingeleiteten  Strafverfahrenes gegen Staatsdiener zugezogen worden sei. In den sodann folgenden Verfahren habe ich zwar auch einen Schaden von 400.000,– € gelten gemacht aber habe sodann wiederholt meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe verifiziert, dahingehend, dass ich eine Teilklage in Höhe unterhalb 5.000,– € beim Amtsgericht Berlin beantrage, weil dieser zuvor wegen mangels von Erfolgsaussichten abgelehnt worden sei und hier  Anwaltszwang und seine Gebühr zur Streithöhe für mich ins Utopische angesiedelt sind, so mir auch ohne eines Rechtsanwaltes und hohen Kosten vorm Amtsgericht Berlin eine Klage gegen Deutschland möglich ist.

Zwischen Deutschland heute und Deutschland einst, besteht nur der Unterschied, dass man mich heute nicht an die Wand stellt sondern elendig verrecken lässt. Dies, weil ich die Musikcharts des Musikbusiness ändern ließ. Dies, weil ich die kriminellen Machenschaften der Medien und der Wirtschaft durch eigenes Erleben und soweit unter Beweisführung angreife. Dies, weil ich unseren Bundespräsidenten, unsere Bundeskanzlerin und den Bundestagspräsidenten wegen dieser gegen unsere Verfassung und wegen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte angezeigt habe. Dies, weil ich Richter, die Bundesverfassungsrichter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte angezeigt habe.

Nichts ist mehr von den Werten da, die einst Deutschland ausmachten: Einigkeit und Recht und Freiheit…!

Manfred Wehrhahn