12243182_1268800349802439_8917157656646905950_nLandessozialgericht
Nordrhein-Westfalen
Zweigertstr. 54

45130 Essen

L 21 R 258/15

Befangenheitsantrag
wegen
des Verdachtes des Zusammenschlusses einer staatsfeindlichen kriminellen Vereinigung der Judikative mit anderen Gewalten der zu den vorgenannten Verfahren involviertem Richter

Gründe:

Die Judikative in Deutschland gewährt keine rechtsstaatliche Verfahren mehr. Die von unserer Verfassung gesicherte Gewaltenteilung besteht nicht mehr. Die Judikative ist in der Beurteilung der Rechtssache nicht mehr unabhängig und frei. Gerichtsverfahren, die sich mit hoheitlichen Belangen beschäftigen, werden gerade unter Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauch gestellt.

Das Rechtsstaatsprinzip ist außer kraft gesetzt worden. Das notwendige Vertrauen in diesen Rechtsstaat ist maßgebend gestört und verletzt, so dass der Kläger das vorauszusetzende Vertrauen in die Judikative verloren hat und nicht mehr davon ausgehen kann, in der Streitsache ein rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten.

Beweise:

Die bereits vor dem Bundesverfassungsgericht entschiedene und geprüfte Streitsache  in Berechnung der Altersrenten war in Verletzungen des Rechts erfolgt.  Grundsätzlich werden Urteile und Beschlüsse bisweilen in Lobbyismus ins Rampenlicht stellt, um hier Rechtsstaat zu propagieren. Gerichtsverfahren derer, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, werden wider unserer Verfassung unter Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauch  beschieden. Im Labyrinth der auslegbaren nach belieben interpretierbaren Gesetze wie unter der Verschleierung von Deutschland inszenierten Straftaten, die durch alle Gewalten bzw. Kollegen gedeckt und vertuscht werden, ist der Kläger Opfer dieser Gewalten und ein durchdringen seines Rechtes unmöglich.

Die Berechnung der Rentenbezüge war bewusst und vorsätzlich wider besseren Wissen falsch berechnet und beurteilt worden. Die Voraussetzungen einer Pflichtversicherung werden jedenfalls nicht erfüllt.

Zu einem Akt politischer Verfolgung des Kläger durch das Musikbusiness, weil der Kläger die Musikchats über das Bundeskartellamt ändern ließ, wurde der Kläger um einen Sieg seines Künstler betrogen. Der Siegertitel wurde durch eine unabhängigen Jury für den Deutschen Rock und Pop Musikverband ermittelt. Die nominierten Künstler wurden davon unterrichtet, dass ihnen ihre Platzierung auf der My Music Messe in Friedrichshafen am Bodensee 2008 mitgeteilt würde.

Diese Veranstaltung und die dortige Moderation der Preisträger wohnte der Produzent unseres nominierten Künstlers bei. Der Zeuge hörte die Moderatorin sagen, dass in der Kategorie Deutscher Schlager männlich Wolf Martis gewonnen habe und der 2. Platz an Armin Stöckel ginge. Der Sieger war der Interpret des Klägers.

Die Urkunde erhielt der Zeuge Härtl und Produzent abseits der Bühne am Messestand des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. Unser Zeuge erhielt auf die Angabe, dass er für Wolf Martis die Siegerurkunde abholen wolle, auch genau der Moderation gemäße in einem Briefumschlag befindliche Urkunde ausgehändigt. Der Zeuge öffnete abseits des Standes den Briefumschlag und fand darin die Urkunde, die von Wolfgang Petry unterschrieben war aber nicht den gehörten moderierten Sieger auswies.

Es drängte sich der Verdacht auf, dass wir um den Sieg betrogen werden sollten nach dem klar war, dass der Siegertitel im Vertrieb des Klägers war. Den Kläger wollte man aus dem Business haben aber er sollte auf keinen Fall erfolgreich mit einem Siegertitel sein. So war ihn der Sieg abzuerkennen.

Dem Kläger wurde per Gerichtsbeschluss untersagt zu behaupten, dass der Künstler Wolf Martis gewonnen habe und nicht, wie seitens des Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. behauptet wurde, der Künstler Danny Street, ein Rechtsanwalt aus München, Andreas Düker, als Sieger in dieser Kategorie hervorging. Die widerrechtlich Änderung der Siegesfolge war wohl nicht durchgedrungen, so dass es überhaupt zu dem im Widerspruch zwischen Moderation und Urkunde stehenden Widersprüchlichkeit kam.

In einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren wäre die Beweis-führung, wer durch die Jury tatsächlich als Sieger hervorging und als solches Vorort moderiert wurde, einfach gewesen durch die vielen Beweismaterialien, die es gab: Kameras, Bewerbungsunterlagen, Jury …!

Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. legte dem Hanseatischen Landgericht ein Video vor, das wie folgt moderiert: 3. Platz Wolf Martis, 2. Armin Stöckel und 1. Platz Danny Street, so, wie der Deutsche Rock & Pop  Musikerverband behauptet, dass Vorort so moderiert worden sei.

Der Kläger legte diese Video einem staatlich zugelassenen Gutachter zur Begutachtung vor. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass er das Video nicht analysieren könne, weil es gegenüber der anderen Videosequenzen zur selben Veranstaltung auf der Webseite des Verbandes  nicht mit dem selben Equipment, da es soviel schlechter sei, aufgenommen worden sein könne und darüber hinaus keinen Hintergrund ausweise, woraus man schließen könne, wo es überhaupt aufgenommen wurde.

Dies teilte der Kläger seinen unter Anwaltszwang erteiltes Mandat stehenden Rechtsanwalt Dr. Huke Scheffler mit. Dr. Scheffler sollte diese Äußerungen des Gutachters dem Gericht mitteilen, um das gegenseitige Beweismittel zu entwerten. Dr. Scheffler unterrichtet das Gericht nicht davon.

Zum Verfahrensausgang bzw. zum Termin wird Dr. Scheffler behaupten, dass der Vorsitzende über einen Laptop sich die Videobilder angesehen und sie für glaubwürdig erachtet habe und es zu einem Vergleich gekommen sei, in dem den Kläger vorgerichtliche Kosten erlassen würden. Es gäbe aber ein Rechtsmittel bzw. ein Widerrufsrecht.

Das Mandat wurde auf die massive Kritik vom Kläger gegen Dr. Scheffler hin von Dr. Scheffler niedergelegt. Die neu mandatierte Rechtsanwältin Frau Wichmann-Reiß aus Hamburg erhielt das Sitzungsprotokoll nach dem sie zuvor Rechtsmittel gegen das Urteil bzw. den Beschluss eingelegt hatte. Dr. Scheffler hat durch seinen Unterbevollmächtigen Sommermeyer aus Kiel das streitige Video gegen sein Mandat vor Gericht unstreitig erklären lassen.

Das war´s!

Es gibt den Siegertitel von Danny Street überhaupt nicht. Niemand kennt den Titel und nie hat jemals jemand diesen Siegertitel gehört. Die Veranstaltung sollte eigentlich die Nachwuchskünstler fördern und in die Medien bzw. Öffentlichkeit bringen. Der Siegertitel ist aber trotz umfangreicher Recherchen nach ihm dort nie angekommen bzw. jemals im Internet usw. erwähnt worden. Selbst der Künstler Danny Street erinnert sich seines Siegertitels nicht, ein Rechtsanwalt, der wusste zu welchem Sachverhalt er vernommen werden sollte und soweit hätte vorbereitet sein müssen zumal es unglaubwürdig ist, dass man sich eines Siegertitels, davon gibt es wohl nur, wenn überhaupt, wenige. Diese Äußerung gab er zu einer Vernehmung ab.

Alle Strafanzeigen gegen die Rechtsanwälte Dr. Scheffler wie Sommermeyer wegen Mandatsverrat und gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. wegen Beweisfälschung und Betrug liefen ins Leere.  Eine ganze Reihe anderer zivil- wie strafrechtliche Verfahren, die  im direkten wie indirekten Bezug zu diesem Sachverhalten standen, wurden in Rechtsbeugung rechtliches Gehör und faire Verfahren verweigert. Es gäbe keine Erfolgsaussichten, also keine Prozesskostenhilfe usw. und usw.

Es gibt den Siegertitel nicht, aber er hat trotz allem gewonnen. Der Zeuge hat sich verhört. Der Künstler selbst erinnert sich nicht, mit welchen Titel er gewonnen habe. Es gibt Bildmaterial von 5 Kameras, es gibt die umfangreichen  Bewerbungsunterlagen mit einer zu mindestens gebrannten CD seiner Darbietung und das Video, das die Moderation aufgenommen haben musste, wer als Siegertitel tatsächlich anmoderiert wurde. Sicherlich nicht den Titel, den es nicht gibt. Hätte man diese Beweismittel zugezogen, wäre raus gekommen, dass alles auf Lug und Betrug massierte. Und so gewinnt man Prozesse. Die politische Verfolgung des Kläger belegt, dass das Rechtssystem kriminellen ist und das Recht beugt und verletzt.

Der wirtschaftlich und finanzielle Schaden für den Kläger ist immens! In einer Vielzahl von weiteren Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht klagt der Kläger gegenwärtig weiter gegen Deutschland wegen Amtsträger-verletzungen. Auch hier zeigen sich die kriminellen Rechtsverletzungen Deutschlands.

Es gibt einen weiteren Fall mit der Band De Höhner. Auch hier wurde dem Kläger untersagt erworbene Verwertungsrechte an den Titeln „Höhnerhof Rock“ und „Ich liebe dich wie Apfelmus“ zu nutzen. Hier wurden zwei eidesstattlich Falschaussagen abgegeben, was sich als Lüge rein an den zu den Akten gegebenen Unterlagen hätte erkannt werden müssen, entlarvt. Der Kläger erhielt zu einem später Strafverfahren im Sühne-Opfer-Ausgleich die Verwertungsrechte, die im vorherigen Zivilverfahren entzogen wurden,  zurück und der Straftäter kam straffrei davon. Die Verfahrens- und Anwaltskosten zum damaligen zivilrechtlichen Verfahren in Höhe von ca. 7.5000,– € kam der Kläger unter der Eingabe nicht zurück, weil dort wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet worden sei. Hier wird der Betrogene und nicht etwa der Straftäter betraft. Recht absurdum! Es gibt weitere Verfahren, die es an allen Rechtsstaatlichen missen lassen.

„ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’ hätten Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Hiernach kann man unter keinerlei Gesichtspunkten davon ausgehen, dass die BRD rechtsstaatliche Verfahren gewährt.

Nichts geschah! Es wurde Richter Fahsel nicht untersagt derartige Behauptungen zu unterlassen wie ebenso nie gegen die von Richter Fahsel beschuldigten strafbaren Kollegen Vermittlungen aufgenommen wurden.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Kommens” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der VerhaltensweiseAuslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Dieser sich auf 400.000,– € beziffernder wirtschaftlicher und finanzieller Schaden ist ein Akt der  beruflichen und wirtschaftlichen Vernichtung. Alle hier geschilderten Verfahren hätten unter rechtsstaatlichen Regeln diese, wie weitere, hier nicht benannte Verfahren, Diskriminierungen, physische und psychische Verletzungen und Schädigungen nicht zugelassen.  Rechtsverletzungen zu mindestens vermieden, aufgedeckt und verfolgt.

Im Tenor zur Vernichtung des Klägers, der jetzt in Armut, Elend und Not sein Lebensabend fristen muss, wurde das Recht gebrochen und gebeugt. Straftaten inszeniert, die sodann gedeckt und vertuscht wurden: alles im Namen des Volkes und der Gerechtigkeit.

Hiernach ist die Bundesrepublik Deutschland weder  Rechts- noch ein Sozialstaat sondern eine kriminelle Diktatur des Kapitals. Der Kläger wurde nachweislich um seine berufliche wie persönliche individuelle Lebensperspektive gebracht. Im Namen des Volkes hungern und verelenden immer deutsche Staatsbürger mangels hinreichender Nahrung und anderen Existenzellen. Die Altersrentenbezüge gewähren keine Versicherungsleistungen mehr. Und die Grundsicherungsleistungen verletzen ebenso die Grund- und Menschenrechte.

Hiernach ist es unter allen Umständen so im Glanz von Freiheit und Gerechtigkeit aufpoliertes propagandistisch erscheinendes Systems nicht zumutbar sich dieses kriminellen Rechtssystems auszuliefern.

Manfred Wehrhahn