BVGBundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

23. April 2015

Verfassungsbeschwerde

gegen den Beschluss meiner Verfassungsbeschwerde 2 BvR  577/14 vom 16. April 2015.

Grundrechte rechtlichen Gehörs u. w. wie das Ausbilden eines rechtlichen objektiven wie subjektiven Verständnisses werden massiv verletzt, wenn dem Kläger ohne jegliche Angaben von Gründen seine Beschwerde wegen Verletzungen seiner auch subjektiv zu bewertenden Grundrechte in der Annahme verweigert wird. Grundrechte sind nicht schwammig sondern klar und deutlich zu definieren

Die Verfassungsrichter  Huber, Müller und Maidowski haben das Recht gebeugt und sich soweit strafbar gemacht. Der Beschwerdeführer wird bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe gegen diese Strafanzeige einreichen  wie sich an den Europäischen Gerichtshof „Palais de la Cour de Justice Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg, L-2925 Luxembourg in Luxembourg und European Court of Human Rights, Council of Europe, F-67075 Strasbourg cedex“, wenden, da der Beschwerdeführer von der Deutschen Justiz durchweg widerrechtlich verfolg, geschädigt und in seinen Rechten massiv existenziell verletzt wird/wurde, soweit dort zu verlangen, dass das Europäische Recht hier Abhilfe schafft und dem Beschwerdeführer wieder rechtstaatliche Verfahren sichert und gewährt. Dem Beschwerdeführer ist unter jeglicher Sicht die Verfahrensführung unter derartigen kriminellen Handlungen der Deutschen Justiz zu allen Gerichtswegen pauschal nicht zumutbar. Die hier von Deutschen Bundestag in Amt und Würden gewählten Richter des Verfassungsgerichtes haben genau die hier unter anderem ebenfalls beschuldigten Repräsentanten Deutschlands wie den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und den für den Deutschen Bundestag vertretenden Bundestagspräsidenten zu ihren Amtsverletzungen so gedeckt und so geschützt. 

Die formlose standardisierte Abweisung der Verfassungsbeschwere des Beschwerdeführers wurde hier zur Deckung eigener Straftaten der Rechtsbeugung und derer von Kollegen aus vorherigen Instanzen wie derer, die von Staatsanwälten verübten, gedeckt und somit das Recht massiv, unangemessen und unverhältnismäßig wiederholt missbraucht. Der hier standardisierte Wisch einer Nicht-Annahme zu einer hochrangigen „Verfassungsbeschwerde“ wird ohne eine Begründung, warum Grund- und Menschenrechte nicht verletzt sein sollen, rechtmissbräuchlich verwendet, um die Verletzungen der Grundrechte durch Deutschland in Deutschland wegzukehren. Eine weitere Klage gegen Deutschland beim Landgericht Berlin (28 O 432/14) ist seit dem 01. Oktober 2014 auf Schadensersatz von 400.000,– € eingereicht ohne dass ich bisher eine einzige Zeile oder eine Information alleine über den Eingang noch über das Aktenzeichen erhielt. Rein auf meine telefonische Anfrage hin wurde mir das Aktenzeichen mitgeteilt.

Hier zu der Verfassungsbeschwerde 2 BVR 577/15 ging es darum, dass der Beschwerdeführer Deutschland wegen Amtsträgerverletzungen  auf Schadenersatz über Prozesskostenhilfe verklagen will und diese Hilfe trotz der vorliegenden Voraussetzungen verweigert wurde und der Beschwerdeführer soweit seine Grundrechte auf rechtliches Gehör u. w. verletzt sah. Es ist offensichtlich, dass der Beschwerdeführer durch die Deutsche Justiz in seiner finanziellen, wirtschaftlichen und psychischen Existenz gravierend geschädigt und verletzt wurde. Es ist ein Skandal, dass die Lobbyisten des Musikbusiness im Stande sind im einem Clan mit den Gewalten in Deutschland eine solche Verfolgungs- und Vernichtungskampagne inszenieren zu können und dies von den Medien und der Judikative und Legislative deckt, ja, mit durchgeführt werden kann und darf. Siehe: Link! Nach der Politik ist das Showbusiness das dreckigste seiner Art.

Es gibt nämlich vernünftige, intelligente, logische und schlüssige Gründe, Herr Seelenmeyer vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V., für das Verhalten des Beschwerdeführers: Der Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit in Deutschland! Hohe Werte, für die es sich lohnt zu kämpfen! Nein, für die jedermann verpflichtet ist zu kämpfen.

Hier noch einmal die Ausgangbedingungen:

Der Beschwerdeführer war stiller Teilhaber der motionFX GmbH, die sich u. a. mit dem Vertrieb von Tonträgern der unter Vertrag genommenen Künstlern und Labeln beschäftigte. Einer ihrer Künstler war als Sieger zum 26. Deutschen Rock und Pop Preises 2008 nominiert. Herr Seelenmeyer vom Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. in Lüneburg behauptete entgegen des Zeugen Härtl, der Vorort zur Preisverleihung anwesend war, dass nicht Wolf Martis als Sieger in der Kategorie Deutscher Schlager männlich auf der My Music-Messe in Friedrichshafen  hervorging und soweit auch nicht als Sieger von der Moderatorin in dieser Position genannt wurde sondern Danny Street ein Rechtsanwalt, Andreas Düker, aus München.

Es gibt jede Menge Beweise, wie die Moderatorin, Videoaufzeichnungen usw., die aber nie herangezogen werden zur Wahrheitsfindung. Sonderbare in diesem Zusammenhang ist, dass Herr Härtl am Messestand des Verbandes auf die Nennung des Künstlers genau die Urkunde erhielt, wie Herr Härtl zuvor von der Moderation an der Bühne vernommen haben will: Das Couvert „Deutscher Schlager männlich 1. Platz“! Nach öffnen des Couverts stellt sich aber heraus, dass dort nicht, wie eigentlich zu erwarten war, Wolf Martis sondern Danny Street stand. Die Urkunde war von Wolfgang Petry unterschrieben gewesen.

Was kann man daraus schlussfolgern? Hier stimmt was nicht. Es gibt einen Widerspruch zwischen dem Vorort Gehörten und der Urkunde. Um diesen Widerspruch aufzuheben behauptete Herr Seelenmeyer jetzt einfach, dass der Zeuge Härtl sich verhört habe. Es bleibt aber weiter sonderbar, dass er, wie er sich jetzt verhört haben sollte, die Urkunde von den Mitarbeitern des Verbandes erhielt. So einen Zufall kann es nicht geben, dass, wie der Zeuge Härtl sich verhört haben soll, passgenau dieser die Urkunde von Verband erhielt.  Später wird er behaupten, dass ganz anders moderiert worden sei. Es spricht also alles dafür, dass Herr Härtl sich nicht verhört hatte sondern hier an der Siegerfolge nach der Juryentscheidung manipuliert wurde, was aber wohl nicht interner durchdrang, so dass es zu diesen Widersprüchen kam. Als erkannt wurde, wo der Sieger Wolf Martis seine Tonträger vertrieben ließ, wurde daraufhin der motionFX GmbH der Sieg aberkannt.

Es kommt zum Prozess der Unterlassung zu behaupten, dass Wolf Martis als Sieger moderiert worden sei! Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. legte zum Verfahren vor dem Hanseatischen Landgericht ein Video vor, dass so die Moderation wiedergibt, wie der Verband behauptet hatte: 3. Platz Wolf Martis, 2. Platz Armin Stöckel und Sieger Danny Street. Der kritische Beschwerdeführer traute dem Beweismittel nicht und legte das Video einem staatlich anerkannten Gutachter vor zumal Zweifel an der Wahrhaftigkeit  aus der vorherigen Übereinstimmung mit der Urkundenausgabe bestand. Der Gutachter kam zu der für den Verband vernichtenden fachversierten Feststellung, dass zwischen den weiteren Videobilder auf deren Webseite zu selben Veranstaltung und dem hier streitigen Video das Equipment nicht passe, da es hier gravierende Qualitätsunterschiede gäbe und darüber hinaus, gäbe es keinen Hintergrund auf dem streitigen Video, aus dem der Aufnahmeort zu erkennen sei. Das streitige Video kann sonstwo aufgenommen worden sein.

Der Verband hätte zu diesem Zeitpunkt mit Pauken und Trompeten den Prozess verloren bzw. verlieren müssen, wollte dieses System sich nicht noch offensichtlicher in seinen Absichten zu erkennen geben, wenn nicht unser von uns mandatierter Rechtsanwalt, Dr. Hauke Scheffler aus München, Mandatsverrat begangen hätte. Er wusste, dass das von Verband vorgelegte Video keine Beweiskraft hatte und getürkt sein musste, ließ es aber dennoch von seinem Unterbevollmächtigten zum Verfahren unstreitig erklären: Das streitige Video ist somit unstreitig. Also, dass Vorort so moderiert worden sei, wie das streitige Video wiedergibt. Warum hatte die motionFX GmbH es  zur Klage kommen lasen, wenn so moderiert wurde, wie das gefälschte Video wiedergibt? Irrsinn! Ja, so haben wir den Prozess verloren. In Lug und Betrug! Es ist bereits zu diesem Zeitpunkt deutungsfrei zu erkennen, dass hier Straftaten gegen uns, der motionFX GmbH Gregor Arz und dem Beschwerdeführer, verübt wurden.

Zu einer späteren Vernehmung zu den vom Beschwerdeführer eingeleiteten Strafverfahren wegen Betrugs usw. gegen Richter, RA Dr. Hauke Scheffler, RA Sommermeyer aus Kiel, Unterbevollmächtigter zum Gerichtstermin, und Staatsanwälten äußerte der Sieger, ein Rechtsanwalt aus München, dass er sich nicht erinnere, mit welchem Titel er gewonnen habe. Ein Rechtsanwalt, der weiß zu welchem Tatbestand er vernommen werden soll, kann sich zur Vernehmung in der Sache seines Siegertitels nicht erinnern, den es zu mindestens auf einer gebrannt CD geben müsste wie es hinreichende Unterlagen und die Urkunde als Beleg geben müsste. Und hiermit gibt sich die Staatsanwaltschaft Hamburg denn auch zufrieden. Nie wird jemals irgendwer den Siegertitel nennen oder gar zu gehörbringen. Es gibt den Siegertitel nämlich überhaupt nicht. Siegertitel katapultieren üblicherweise in Popularität und Öffentlichkeit und man erinnert sich auch ihrer!

Wir sind juristisch, und das nicht das erste Mal, so richtig übern Tisch gezogen worden. Es gibt eine ganze Kette von Verfahren, die rein der politischen vernichtenden Verfolgung meiner Person golten. Da verklagte uns das Mitglied  Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern auf Unterlassung die uns rechtmäßig 1977 zugestandenen Verwertungsrechte nicht mehr verwerten zu dürfen, weil die Herstellung der Vinyl-Singlescheiben als Pressauftrag im Namen der Höhner erfolgte und keine Rechte übertragen worden seien. Dies erklärte Herr Fröhlich schriftlich an eidesstatt. Die in den Akten befindliche Abbildung des Covers wies aber den Rechtehalter durch das Firmenlogo, den LC-Code, der Bestellnummer usw. aus. Schon zum Termin hätte dies von den Richtern erkannt werden müssen, dass diese an eidesstatt abgegebene Klärung strafverletzend unwahr sein musste. Nein, wir verloren im Anwaltszwang das Verfahren unter Kosten von über 7.000,– €. Der juristisch unbedachte Beschwerdeführer hielt erst zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit der Akteneinsicht und erkannte sofort diesen Widerspruch, der von den angeblich versierten Richtern/Juristen nicht erkannt wurde bzw. wohl ehr gewollt nicht erkannt werden sollte. Den abgeshlossenen Verwertungsvertrag zwischen der früheren Unternehmung New Blood Schallplatten und den Höhnern aus demJahre 1977 konnte seitens der motionFX GmbH als Rechtsnachfolger nicht vorgelegt werden, weil unter Nötigung und Körperverletzung dieser dem Beschwerdeführer 1977 durch Herrn Fröhlich entwendet wurde. Das eingelegte Strafverfahren gegen Herrn Fröhlich wegen dieser eidesstattlichen Falschaussagen ging dahingehend aus, dass im gedealten Sühne/Opfer-Ausgleich zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Schuldigen wir die Verwertungsrechte zurückerhielten und Herr Fröhlich so ohne Strafe davon kam. Wer geht zu einer solchen Straftat der eidesstattlichen Falschaussage schon straffrei : Der, der im Kollektiv die Vernichtung durch das System mit inszenierte. Das zivilrechtliche Verfahren wegen dieser Falschaussage in den vorherigen Stand zurückzusetzen lief fehl, da angeblich der entstandene finanzielle Schaden durch die Erklärungen im Zivilverfahren, dass wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet würde, nicht mehr einklagbar sei. Da wird unter massiven Straftaten dem Beschwerdeführer ein immenser Schaden zugefügt, der seinen Schaden nicht erstattet bekommt aber der Straftäter kommt davon. Ja, er war ja Mittel zum Zweck der finanziellen und wirtschaftlichen Vernichtung des Beschwerdeführers Handlanger. Es gibt einen weiteren Fall, der hier zu diesem Verfahren vor dem Landgericht zur Amtsträgerverletzungen den Akten beigefügt ist. Wenn dieser Staat derartige Verfahren unter Straftaten, die dieser deckt, zulässt, begünstigt und sich derer bedient, nicht aufklärt, dann ist ein Verfahren gegen Deutschland wegen Amtsträgerverletzungen unausweichlich und begründet. Alle Strafverfahren und zivilrechtlichen Verfahren unter hohen Kosten und Verlusten gingen verloren, und zwar deswegen, weil Deutschland, wie Richter Fahsel ebenso beweist, seine Verfassung außer Kraft gesetzt hat und als Schurkenstaat zu bezeichnen ist. Die Verfolgungsbehörden Deutschlands verfolgen, wenn man, wie hier, dem Musikbusiness die Musikcharts zerstört, seine kritischen Gegner bis aufs Messer widerrechtlich, zerstörerisch und vernichtend. Deutschland hat so die Existenz des Beschwerdeführers vernichtet. Der Beschwerdeführer wurde auf ehrverletzender Weise über eine Webseite und in einer Fachzeitschrift Monate lang öffentlich beleidigt, dass er für sich und der Öffentlichkeit wegen seines juristischen Vorgehens eine Gefahr sei. Natürlich erhält er dafür keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld. Der Irre aus Köln und weitere derartige Beleidigungen, dass er nicht Zurechnungsfähig sei usw. folgten. Hieraus folgt schlüssig und angemessen wie verhältnisgemäß, dass der Beschwerdeführer Deutschland verklagt und zwar über das Bundesverfassungsgericht hinaus bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg und weiter durch Klagen o. ä. bei oder gegen den Europäischen Rat in Brüssel. Es ist bezeichnend, dass Deutschland sich spöttisch über mein kritisches engagiertes juristisches Vorgehen auslässt aber dies ist die Strategie, wie sie Mahatma Gandhi trefflich beschreibt: Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Ich lasse mich jedenfalls nicht durch derartige undemokratische und kriminelle Machenschaften wie ebenso nicht durch Denunzierungen und Beleidigungen davon abhalten, Deutschland wieder zu seiner Verfassung zuzuführen. Deutschland ist weder eine Demokratie wie kein Rechts- und Sozialstaat mehr. Deutschland hat keine Gewaltenteilung mehr. Aller Floskeln und sonstiger humaner Inszenierungen und Showeinlagen der Politiker, Star und Sternchen zum Trotz, Deutschland ist korrupt und kriminelle. Dies gilt für den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, den Bundestagspräsidenten bis zu den Bundesverfassungsrichtern.

Im Jahr 2008 erhob Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, massive Vorwürfe gegen frühere Kollegen, denen er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom systemorganisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen“ anlastete. Wörtlich schrieb Fahsel: „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen“.

Der Landgerichtspräsident Franz Steinle bezeichnete diese Vorwürfe als „reine Diffamierungen“; Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich im gleichen Sinne. Der Sachbuchautor Hans-Joachim Selenz stimmte Fahsel hingegen zu. Zu einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe kam es nicht. Hiernach treffen die Aussagen zu. Sie wurden nicht wegen ihrer falschen Inhalte untersagt.

Und die Medien, die ARD und das ZDF, schweigen und decken und begünstigen somit diese Straftaten. Dafür zahlt man Gebühren. Ich erwäge Feststellungsklagen dergestalt, dass festgestellt wird, dass die Öffentlich-Rechtlichen Sender ihren Auftrag nicht mehr nachkommen und die Gebührenpflicht soweit nicht mehr gegeben ist. Wer mit Kriminellen unter einer Decke steckt und den Seher und Hörer nach allen Regeln der Kunst psychologisch nach Strich und Faden belügt und betrügt, hat jegliche Voraussetzungen seines unparteiischen Auftrages verloren. Eine Versorgung der unparteiischen Grundinformationen kann so nicht gewährleistet sein.

Die öffentliche im Internet aufgestellte Behauptung durch Herr Seelenmeyer, dass der Beschwerdeführer durch die Verfahren irgendwelche finanziellen Vorteile erlangte, ist haltlos und widersinnig. Dies folgt nur der Diffamierung des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer konnte weder Vorteile noch Gewinne hierdurch generieren im Gegenteil, sie haben nur immense Kosten verursacht und den Beschwerdeführer zermürben und aufreiben sollen. Der Beschwerdeführer ist im abstrakten Sinne gegen Wände der Bürokratie und der Juristerei gelaufen. Es gibt am Verhalten des Beschwerdeführers nichts zu beanstanden. Sein Vorgehen ist schlüssig, angemessen und verhältnismäßig. Es ist gerade nicht absurd wenn auch systemkritisch noch darf soweit an seiner Zurechnungsfähigkeit gezweifelt werden.

Es wird versucht den Beschwerdeführer öffentlich zu diffamieren, dass er schwachsinnig sei, um sein Klageverhalten eben so zu unterbinden, weil dies Deutschland von allen Vorwürfen freisprechen würde aber nach Lage der Fakten zeigt sich, was hier gespielt und inszeniert wird! Es gibt den Siegertitel nicht. Soweit liegt hier Betrug vor, wie die motionFX GmbH um diesen Sieg betrogen wurde und ein negatives Image aufgedrückt bekam, dass die Löschung der GmbH zur Folge hatte, weil die zur Vertrieb gegebenen Tonträger ausblieben. Alle Investitionen, zukünftige Gewinne usw. über viele Jahre und für die Zukunft im Engagement wurden zerstört. Schlussfolgend muss das streitige Video eine Fälschung sein. Um diese Betrügereien, die durch das Gutachten des streitigen Videos hätten jetzt auffliegen können, nicht auffliegen zu lassen, musste das streitige Video einfach von dem Beschwerdeführer mandatierten Rechtsanwalt, Dr. Hauke Scheffler, einfach unstreitig erklärt werden. Und so geschah es. Wieder keine juristischen Beanstandungen, keine Straftaten alles im Rahmen der Grund- und Menschenrechte so das höchste deutsche Gericht: Das ehrenwerte Bundesverfassungsgericht. Prozesskostenhilfe gibt es nicht, um diese Amtsträgerverletzungen durch Schadensersatz zu tilgen und das ist rechtens. Der Kläger hat wegen dieser bewiesenen Straftaten Deutschland auf Schadensersatz von 400.000,– € verklagt. Was mit einem Satz des Bundesverfassungsgerichtes abgeschmettert wurde:

„Die Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen“.

Ich hatte auf der Webseite des Kulturellen Jugendbildungswerks e.V.
zu den obigen Inhalten 2 weitere Gegendarstellungen eingereicht, die natürlich nicht veröffentlicht wurden. In Ergänzung zu den hier vorgenannten Fakten habe ich darauf hingewiesen, dass ich überhaupt nicht anfänglich Beklagter war sondern die motionFX GmbH; die gelöscht wurde und mir alle Ansprüche an Forderungen gegenüber Dritter übertragen hat. Es wurde dem Beschwerdeführer somit überhaupt nicht untersagt zum verlorenen Prozess vor dem Hanseatischen Landgericht in Unterlassung zu behaupten, wer, wie der Zeuge Härtl bezeugt, wahrhaftig auf der My Music-Messe als Sieger moderiert wurde nämlich Wolf Martis. Es wurde seinerzeit eben mal einfach behauptet, dass die motionFX GmbH sich die Aussagen des Zeugen Härtl zueigen gemacht habe, was hier beschritten wird. Hier wurden ebenfalls Grundrechte massiv beschnitten. Weiter hat der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass sein Vorgehen und Verhalten keinerlei Anlass böten an seinem Geisteszustand zu zweifeln; sein Vorgehen ist in sich schlüssig, verhältnismäßig, angemessen und die logische Konsequenz auf das ihm zugefügte Unrecht. Erst in späterer Folge hat der Beschwerdeführer persönlich sich als ehemaliger stiller Teilhaber an der GmbH gegen das  zugefügte Unrecht des Klagewegenes bedient und Strafverfahren gegen die hier kriminellen involvierten Richter, Staatsanwälten, Anwälten usw. eingereicht. Der Beschwerdeführer hat natürlich zu den Kosten aufwendigen Verfahren auch keinen finanziellen Vorteil. Im Gegenteil, der finanzielle und wirtschaftliche verheerende Schaden, der uns (Gregor Arz und Manfred Wehrhahn)  zugefügt wurde, begründet eine durch Amtsträgerverletzungen (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte …) Schadensersatzforderung gegen Deutschland vertreten durch den Deutschen Bundestag wiederum vertreten durch den Bundestagspräsidenten von 400.000,– € einzuklagen!

Der Beschwerdeführer bangt um sein Leben! Es gab seiner Meinung nach bereits eine Tötungsabsicht, die leider der Fußballspieler Heinz Flohe zum Opfer fiel. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat hierauf nie reagiert.

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Manfred Wehrhahn