GrundrechtVerfassungsbeschwerde

und

Strafanzeige

g e g e n

Richter des Bundesverfassungsgerichtes

wegen 

Landesverrat und des Zusammenschlusses zu einer staatsfeindlichen, kriminellen Vereinigung.

Der Beschwerdeführer hat eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden eingereicht, die allesamt unbegründet nicht angenommen wurden trotz sie rein aus den vorweg gemachten Anschuldigungen, dass Deutschland keine rechtsstaatlichen Verfahren vor sämtlichen deutschen Gerichten mehr gewährt, hier bereits aus diesen Gründen als Verfassungsbeschwerden anzunehmen waren.

Der Beschwerdeführer hat glaubhafte und bewiese kriminelle Rechtsver-letzungen der Rechtsbeugung, der Amtsträgerverletzungen u. w. von Richtern, Rechtsanwälten,Staatsanwälten, die im Zusammenschluss einer staatsfeindlichen kriminellen Vereinigung agieren, zu unterschiedlichen Vorverfahren diese Straftaten vorgetragen, die ebenso nicht zur Beschwerde auf Verletzungen der Grund- und Menschenrechte vom Bundesverfassungsgericht angenommen wurden.

Der Beschwerdeführer konnte so um seine berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Existenz gebracht werden, wie sein Siegertitel zu einem Wettbewerb dem Beschwerdeführer, der damals im Musikbusiness seine berufliche Existenz suchte, entzogen werden konnte mit einem anderen Siegertitel, den es nie gab. Zu diesen Schaden kamen Prozesskosten- und Verfahrensaufwendungen durch mehrere Instanzen. Es wurde von der Gegenseite ein Video vorgetragen, das überhaupt keine Beweiskraft hatte laut eines staatlich zugelassenen Gutachters aber uns untersagte, die Wahrheit, dass eben unser Künstler als Sieger aus dem Wettbewerb hervorging, behaupten zu dürfen, weil unser uns vertretender Rechtsanwalt im Wissen dieses Gutachters das streitige Video als unstreitig zum Gerichtstermin erklären ließ. Es gibt hier jede Menge Verfahrens- und Ermittlungsfehler. Es gibt ungeachtet dieses Videos jede Menge anderer Beweismittel, die aber allesamt nie Gegenstand von Ermittlungen usw. wurden. Es war gewollt und konstruiert, den Beschwerdeführer zu vernichten, weil er die Musikcharts über das Bundeskartellamt zu schaden des Musikbusiness hat ändern lassen.

Der Beschwerdeführer wird bis zum Bundesverfassungsgericht soweit widerrechtlich unter Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren politisch verfolgt, geschädigt und ist im Leben bedroht.

Nein, gegen die mafiösen Strukturen in der Wirtschaft oder Politik vorzugehen, zeigt, dass Deutschland zu diesem Zeitpunkt keine Demokratie und ebenso kein Rechts- und Sozialstaat mehr ist. Wer sich mit diesen Herren einlässt, der kann nicht davon ausgehen, dass er weder rechtsstaatliche Verfahren noch Hilfe usw. von Deutschland erhält.

Jede Verfassungsbeschwerde ist und war bereits soweit begründet und vom Bundesverfassungsgericht anzunehmen, wie Richter jeglicher Couleur, was hiernach jedem Richter in Deutschland unterstellt werden muss, dass er Rechtsbeugung und im Konsens der Legislative entscheidet und soweit durch Rechtsverletzungen den Beschwerdeführer geschädigt und widerrechtlich verfolgt hatte, dieser staatsfeindlichen Gruppierung zuzugehören scheinen.

Die Elite weiß sich halt zu solidarisieren und über Eventagenturen bzw. Lobbyisten und Manager in Bezug miteinander in Kontakt bringen, um das Volk mathematisch zu kalkulieren, strategisch zu strukturieren und um es zu manipulieren, damit die Interessen und Absichten der Wirtschaft, Reichen und Mächtigen greifen. Der Zweck heilig schließlich die Mittel. Jedes Mittel ist rechtens! Man geht auch über Leichen. Und wer dieses Gebaren kritisiert, der verliert seine Position im System als Günstling oder landet im Leichenschauhaus! Die, die aller Grund- und Menschenrechte Beraubten werden durch die Medien ignoriert, die Straftaten der Bundesregierung werden gedeckt und so wird die dumme Unterschicht zum Freiwild dieser Straftaten. Deutschland ist keine Demokratie noch ein Recht- und Sozialstaat. Das humane Gesäusel frönt nur der Imagepflege. Hinter dieser Fassade können die Grund- und Menschenrechte negativ im Nebel des Unbedeutenden verletzt werden. Es ist eigentlich ungeheuerlich:

Im Jahr 2008 erhob Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart, massive Vorwürfe gegen frühere Kollegen, denen er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen“ anlastete. Wörtlich schrieb Fahsel: „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen“.

Der Landgerichtspräsident Franz Steinle bezeichnete diese Vorwürfe als „reine Diffamierungen“; Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich im gleichen Sinne. Der Sachbuchautor Hans-Joachim Selenz stimmte Fahsel hingegen zu. Zu einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe kam es nicht. Also, sie treffen zu. Würden sie nicht zutreffen, hätte man unterbinden lassen, sie zu behaupten oder die, wenn daran überhaupt jemals ein Interesse bestanden hätte so verfahren hätte müssen, wie der Beschwerdeführer vorträgt, dass dies nicht geschehe, die hier Beschuldigten (Richter und Staatsanwälte) der Rechtsbeugung usw. strafrechtlich verfolgt werden müssen.

Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Dieser  Akt der Rechtsbeugungen und Verfassungsverletzungen, werte Verfassungsrichter, haben wir Ihnen zu verdanken, weil sie dieser kriminellen staatsfeindlichen Klientel zugehören eben nicht Rechtsbrüche aufgreifen sondern lapidar abwimmeln.

Manfred Wehrhahn