IMG_2875aLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Zweigertstr. 54

45130 Essen

01.11.2015

L 21 R258/15

Weitere Gründe:

Die Rentenversicherung des Bundes ist eine solidarische geführte Pflichtversicherung der Rentenpflichtversicherten.  Der Zugriff auf die von den Versicherten und deren Arbeitgebern entrichteten Beträge/Einkünfte durch die Bundesregierung ist rechtswidrig. Die von der Bundesregierung usw. der Rentenversicherung aufgezwungenen fremden Leistungen, die nicht zu den primären Leistungen der Rentenversicherung gehören, dürfen eben auch nicht über diese als Fremdversicherungsleistungen abgewickelt und finanziert werden. Die Pflichtversicherungsleistungen sind Zweck und Sinn gebunden.

Zugriffe durch den Bund sind nicht zulässig und rechtswidrig.

Soweit die Rentenversicherung Bund Deckungslücken aufweist, sind diese vom Bund auszugleichen um den Anteil des Existenzminimums des Versicherten aufzustocken, damit die Rentenversicherung des Bundes als eine Versicherung der Rentner überhaupt seinen Versicherungsanspruch gerecht wird. Die Altersrente versichert hauptsächlich den Staat vor Zahlung der Grundsicherung. Es ist Versicherungsbetrug, wenn ein Versicherte über viele Jahre Beiträge zur gesetzlichen Altersrente und zusätzlich Einkommenssteuern zahlt aber unterm Strich gerade einmal soviel Rente hat,  wie die der  Grundsicherung. Dies kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass jeder in Eigenverantwortung sein Existenzminimum selbst erst einmal abzusichern habe und hierfür erst einmal die Beträge zur Rentenversicherung abzuführen habe. Die Diskrepanz liegt hier im Wesentlichen darin, dass das Verhältnis von Beitragszahlungen über Jahrzehnte zur Rentenversicherung und der Bezugsdauer von 15 bis 20 Durchschnittsjahren wie die der Rentenhöhe in keinem realen Verhältnis zueinander stehen. Das abzusichernde Existenzminimum bleibt hier unberücksichtigt. Es muss unter Festsetzung einer Mindestversicherungszugehörigkeit eine „deutliche“ Besserstellung erreicht werden gegenüber derer, die nie in diesen Topf eingezahlt haben. Man kann nicht von einer Rentenversicherung sprechen, wenn im Großen und Ganzen der Versicherte nur soviel Rente erhält, wie er erhält, wenn er nie hierin eingezahlt hätte.

Dass dies so ist, liegt zum einen daran, dass sich die Bundesregierung widerrechtlich über den Versicherungstopf hermacht und Dinge hieraus finanziert, die hieraus nicht finanziert werden dürfen, weil die Beiträge Sinn und Zweck gebunden sind. Dieser Zugriff belegt, dass es sich hier um einen öffentlichen nicht sachbezogenen Geldtopf handelt wie der der Steuereinnahmen verausgabt wird.  Dieses Gefüge bzw. diese Vermischung  berechtigt bzw. verlangt, dass auch die durch Steuern aufzubringenden Leistungen, wie die der Grundsicherung im Alter, hier einfließen müssten. Die vom Staat, wenn kein Anspruch auf Rentenbezug ab den 65 bis folgend 67 Lebensjahr besteht, wofür ansonsten die Staatskasse durch  zu zahlende Grundsicherungs-Leistungen im Alter über Steuern einschreiten müsste, sollen generell für jeden Versicherten  an die Rentenversicherung abgeführt werden, damit wieder Renten in würdiger Höhe für die  in Gegenleistung erbrachte Lebensarbeit angemessen und verhältnismäßig honoriert wird.

Es handelt sich hier um eine solidarische Rente, die den sozialen Grundgedanken folgen sollte, den Versicherten im Alter von Not und Elend zu schützen, was sie gegenwärtig nicht mehr im Großen und Ganzen erfüllt. Vielmehr müssen bei einer geringfügig höheren Rente hierauf Steuern abgeführt werden. Dies ist ebenso nicht rechtmäßig, weil auf Arbeitsleistungen, die bereits sichert und versteuert waren und den Anstieg der Rentenhöhe positiv beeinflussen sollten, hier u. a. das Bestandsrecht verletzen und den Betrug der Bundesregierung manifestiert. Die Bürger werden ausgenommen und um ihre Leistungen betrogen.

Die Annahme, dass jeder Bürger erst einmal selbst sein Existenz-minimum absichern muss, mag  rechtlich zutreffen aber nur dann, wenn er dies auch kann. Es widerspricht jeder Logik und Vernunft, dass ein Pflichtversicherte nach 45 Beschäftigungsjahre nicht mehr erhält, wie der, der nie in den Versicherungstopf eingezahlt hat. Wenn er dies nicht schafft, da er z. B. arbeitslos, im Niedriglohnsektor usw. oder nur Durchschnittsverdiener war, wie er über 30 bis 45 Jahre gearbeitet hat, als sein Existenzminimum zu sichern, ist die Pflichtversicherung nicht wert und hat ihren Anspruch verloren. Hiernach gibt es nämlich keinen Versicherungsschutz mehr. Es spricht sich Hohn überhaupt noch von einer solidarischen Rentenversicherung sprechen zu wollen. Es handelt sich um eine zusätzlich Einnahmequelle des Staates ohne jede Versicherungsinhalt in Ungleichbehandlung bzw. zur Bestrafung derer, die gearbeitet  haben.

Die solidarische Rentenversicherung muss unter gewiesen Voraussetzungen in jedem Falle Versicherungsschutz sicherstellen. Der Versicherte hat trotz seines geringen Verdienstes Steuern und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Die Altersrente muss in jedem Falle höher angesiedelt sein, wie die der schon zu geringen der Würde verletzenden Grundsicherungsleistungen. Der Versicherte hat mehr an Versicherungsprämien eingezahlt als er bis zum Tode erhalten wird. Und weil er Geringverdiener war bzw. die Rentenbezugshöhe drastisch reduziert wurde also das Rentenniveau gesunken ist, was den Versicherungsanspruch absurdum führt, weil diese solidarische Rentenversicherung unter Zuschuss der durch den Staat zu gewährenden Betrag der Grundsicherung im Alter sich durch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beträge selbst finanziert und soweit ein angemessenes Rentenniveau gewährleisten könnte.

Wenn aber, wie gegenwärtig, alle über einem Kamm geschoren werden, also es überhaupt keine Unterschied macht, ob man Versicherungsprämien geleistet hat oder nicht, wobei es keinen wesentlichen Unterschied macht, ob man Gutverdiener war, hier zahlt man auf den Rentenbezug Steuern und höhere Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,  oder eine geringfügig höheren  Rente bezieht als die Grundsicherungsleistungen oder eben Rentenbezüge unterhalb der Grundsicherungsleistungen erhält, da diese in der Höhe dieser angepasst wird, was soll dann überhaupt noch die solidarische Rentenversicherung, die sich so erübrigt hätte.

Die über viele Jahre Pflichtversicherten werden so um ihre Lebensleistung betrogen! Sie werden mit denen auf eine Stufe gestellt, die hierin nie eingezahlt haben, weil sie selbstständig, arbeitslos usw.  waren. Und genau dies erfüllt keinen Versicherungsschutz.

Die Rentenversicherung Bund muss den Zugriff auf ihre Kassen durch Dritte untersagen können, weil diese ruinös die Beitragsleistungen missbrauchen bzw. fremden Zwecken usw. zuführen, was überhaupt nicht mit den finanziellen Zuschüssen durch den Bund gerechtfertigt werden kann.

Manfred Wehrhahn