Es ist nicht Auftrag der ARD und des ZDFs Superstar im Staatskonsens zu deren opportune politische Meinung existenziell und zu Popularität zu fördern und zu honorieren.

Das ganze Showgeschäft ist wegen der Popularität rein auf Klüngel und Beziehungen medienwirksam ausgerichtet und unterliegt den Konsens des Staatssystems. Es kann überhaupt nicht Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender sein, derartige Show zu finanzieren, zu produzieren und zu senden. Derartige Sendungen sind marktwirtschaftlich angesiedelt. Der, der derartige Sendungen sehen möchte, hat dies auch selbst zu bezahlen aber kann dies sich nicht aus öffentlichen Mitteln finanzieren lassen. Die Shows unter Zwangsgebühren sind mithin Werbesendungen der Musikfirmen.

Das Fördern von vertragsfreien und anderen begünstigungsfreien Newcomern alleine mag förderungswürdig sein, weil alles, was nicht kommerziell im Mainstream, wie Skandale, Amtsmissbrauch, Unrechtsurteile, Korruption usw., zutage gefördert wird, weil nicht oder gar dies den marktwirtschaftlichen Interessen entgegensteht, wurden den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten unter Gebührenzwang zugetragen. Und auch nur dies rechtfertigt die Zwangsgebühren.

Hierauf haben sich zur Grundversorgung die Öffentlich-Rechtlichen Sender zu konzentrieren. Sie haben niveauvolle und anspruchsvolle werbungsfreie Sendungen unparteiisch und ungefärbt rein der Faktenlage nach angemessen zu recherchieren und zu informieren.

Damit es nicht hätte zu einer derartigen Verwerfungen kommen können, dass mir über 42 Jahre im Wert von über 200.000,– € und im Schadensersatz ebenfalls weiteren 200.000,– €, weil pauschal, anstatt, wie nach Recht und Gesetz, diese individuell zu erfassen und zu vergüten waren, die Intonierung der Vereinshymne des weltweit 5 größten Fußballvereins BVB „Heja BVB“ vor großer Kulisse bzw. Bühne im Dortmunder Stadion sich Unberechtigte haben zuschanzen können.

Manfred Wehrhahn