Die Geschäftsführer der GVL haben zur Berechtigten Versammlung 2021 am 2. Juni 2021 umfassend und ausschweifend die Komplexität und Schwierigkeiten der Datenerfassung von intonierten öffentlich wiedergegebenen Musiktiteln thematisiert.

Nur mit einem Satz ging man darauf ein, dass die komplexe individuelle Datenerfassung zum Kostenverhältnis stehen muss. Die GVL meint, es könne nicht angehen, dass alle Musiktiteleinsätze erfasst würden, so dass durch die so entstehenden Kosten für die Berechtigten keine Vergütungen mehr rauskämen.

Wenn ich die Suchmaschine Google hier zur Funktionalität heranziehe, macht es wohl eher keine so großen Schwierigkeiten und die Kosten sind überschaubar zu den wenigen immer wiederkehrenden Musiktiteleinsätze der Vereinshymnen. Mithin war immer individuell deren Intonierung zu erfassen.

Auf meine gestellte Frage, warum im Dortmunder Stadion die informelle Vereinshymne des BVBs „Heja BVB“ nicht individuell zu deren Intonierung erfasst wurde/wird, ging die Geschäftsführung nicht ein. Rein nach Recht und Gesetz muss dort, wo dies möglich ist, dies angemessen und den Verhältnissen zumutbar ist, auch die individuelle Intonierung von Musiktiteln erfasst und die Vergütungen ausgekehrt werden. Zu alle Zeit war dies dem BVB zuzumuten, da nur wenige wiederkehrende Vereinshymnen zu jedem Heimspiel intoniert wurden/werden und dies auf großer Bühne „1. Liga eines Spitzen Fußballvereines“ auch im Aufwand-Kosten-Verhältnis positiv bilanziert und keine unzumutbare Komplexität der Erfassung aufweist.

Manfred Wehrhahn

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GVL mbH
Postfach 330361

14173 Berlin

05.06.2021

BV 2021

Sehr geehrter Herr Dr. Gerlach,
sehr geehrter Herr Evers,

die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn legen gegen die GVL-Berechtigten-Wahlen 2021 das zulässige Rechtsmittel ein. Die Wahlen sind zu annullieren.

Gründe:

Die Wahlen gaukeln zwar den zur Wahl Nominierten vor, dass sie durch die 5 Wahlgänge auch als nicht den Major Zugehöriger eine Chance habe als Berechtigten-Vertreter in die Gremien der Selbstverwaltung gewählt werden zu können, aber das trifft überhaupt nicht zu. Die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn wird niemals als Delegierte in Gremien der GVL gewählt werden, weil dies nicht gewollt wird und dies in dieser Form des Wahlvorganges manipulativ forciert werden kann, weil eine wirkliche Opposition und Business-Outsider nicht wirklich in den Gremien gewünscht werden.

Zu allen Wahlgängen entscheiden letztendlich die Majors mit ihren Hunderttausenden von Stimmen, wer in den Wahlgängen als Delegierter hervorgeht und wer nicht. Selbst in den Gruppierungen im Stimmenvolumen unter 500, wobei die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn nur ganze 5 Stimmen hat, bestimmen letztendlich die Majors, wer zum Delegierten und seinen Vertreter gewählt wird. Die Wahlen bestimmen im Ergebnis durchweg die Mitglieder des Bundesverbandes Musikindustrie durch alle Business-Gruppierungen und verweigern so in der Peripherie angesiedelte Labels und kleinen Musikfirmen das Mitspracherecht und die Einflussnahme. Das Sagen haben eindeutig die Majors. Über Jahrzehnte gab es nur zwei Gesellschafter und erst seit wenigen Monaten ist der VUT und BFFS hinzugekommen.

Also, über Jahrzehnte bis heute haben die Majors die Machtbefugnisse über die GVL wahrgenommen und nach ihren Dünken ausgerichtet, was sich auch in den Wahlen der Gremien widerspiegelt.

Diese Macht führte soweit, dass wettbewerbsschädigend und in Rechtsbeugung die heute GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn über 40zig Jahre diesen Zweitverwertungs-Rechte vorenthalten wurden, die nach Recht und Gesetz ihnen zugestanden hätten und zu keiner Zeit im Kostenaufwand unverhältnismäßig und unzumutbar gewesen wäre und auch keine komplexen und unzumutbare formalistische Anforderungen stellte, diese individuell zu erfassen und zu vergüten. Der Schaden, der wegen dieser Verweigerung zur öffentlichen Intonierung des Vereinsliedes von Borussia Dortmund „Heja BVB“ über die Jahre mit Zins und Zinseszins entstand, liegt bei ca. 200.000, — €.

Ich halte dies selbst für eine Straftat des Betruges! Ja, mit Treue und Glauben hat die GVL so ihre Schwierigkeiten. Die GVL hat im Lichte ihres angeblichen sozialen Engagements sich seine Kritiker so vom Hals gehalten.

All dies lassen Fairness und ein gesundes Rechtsempfinden vermissen.

Eigentlich müssten die Gesellschafter der GVL zu ihren Gesellschaftsanteilen, und auch die, die keiner ihrer Gesellschafter zugehören, eigenständig Delegierte aufstellen und dies in Höhe ihres Gesellschaftsanteils diese wählen können ohne die Einflussnahme der Majors.

Manfred Wehrhahn