
Es handelt sich um einen Skandal, der sich mit der 1. und 2. Fußballbundesliga (BVB), mit der GEMA und GVL, mit unter anderem den Stars der Musikbranche, wie z. B. Wolfgang Petry, Jürgen Drews, mit dem Patent- und Markenamt, mit dem Ausgang von Gerichtsverfahren u. w. befasst! Es geht um Betrug, um eidesstattliche Falschaussagen, um Rechtsbeugung u. w.!
Wenn man auf der Webseite des Andryk-Verlages Start geht, finde man nicht das Label PAPILIO Records und auch nicht den Tonträger „Heja BVB“!



Gibt man auf Google das Label PAPILIO Records ein, landet man auf der Webseite Papilio Records! Hier ist das Lied „Heja BVB“ allerdings ebenso nicht zu finden.
Erst wenn man auf die Webseite GVL Label Recherche geht und den Hersteller Andryk-Verlag eingibt, erfährt man, dass dieses Label dem Andryk-Verlag gehört.
Die vielen kostenaufwendigen sinnlosen schikanösen Gerichtsverfahren, die mich unglaubwürdig und rechtsverletzend die Verfahren verlieren ließen, habe mich zermürbt und gedemütigt.
Ich werde von der Deutschen Justiz widerrechtlich verfolgt und um meine Rechte zur Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion betrogen. Ich werde in die Irre geführt durch lancierte Falschangaben, versteckten Unterlagen zu Gerichtsakten, durch falsche und gelogene Informationen, in dem ich Urheberrechte verletzt haben soll, die ich seit über 45-zig Jahren widerrechtlich zum Lied „Heja BVB – Karl-Heinz Bandosz“ genutzt haben soll.
Der Urheber hat diese Rechtsübertragung selbst angezeigt, wie er mich ein Klageverfahren gegen die GVL und GEMA überhaupt erst ermöglichte, weil er ins Stadion fuhr, wegen seiner ihn vorenthaltenen GEMA-Vergütungen und die dort erhaltenen Informationen an uns, wegen der uns ebenfalls verweigerten GVL-Vergütungen, unter Zeugen in einem Café am Heumarkt zu Köln zutrug. Dies belegt zweifelfrei, dass er mir diese Rechte übertragen hatte, weil zu einer vor 47-zig Jahren limitierte Pressung des Tonträgers eine über 42-zig Jahren anstandslos diese Rechte gewährte und nicht bemängelte. Diese Informationen sind Zeugnis, dass der Urheber und Produzent mit der Übergange des Masterbandes die Verwertungsrecht an mir freigab und in Folge auch wahrnahm, dass diese Lied von mir zu weiter Tonträgern, wie CD, DVD, Downloads und Streamingdiensten und auf den Spielkonsolen, wie Konami und EA-Sports erschien und er daraus GEMA-Vergütungen erhielt, wie er diese Rechte nie selbst bediente. Zu dem gibt es eine damalige Korrespondenz, die dies ebenfalls bestätigt und weiter Beweise.
Ungeachtet dieses Hinweises hier, werde ich alle Medien, gerade die, die den Medienauftrag zu ihren Zwangsgebühren haben, persönlich zu diesem Thema ansprechen.
Mein Facebook-Account wurde unbegründet und rechtswidrig vollständig entfernt, um mich von der Außenwelt, wie man dies China unterstellt, abzuschneiden.
Die Exklusivrechte erhält das Medium, dass sich bereiterklär, darüber umfassend zu berichten und zu recherchieren gewillt ist.
Seit 1977 mithin 47-zig Jahren halte ich die Verwertungs-rechte des Liedes „Heja BVB – Sänger Karl-Heinz Bandosz“. Es liegen Beweismittel und Zeugenaussagen vor, die dies bestätigen können, dass ich die Verwertungsrechte halte und vielfältige Tonträgerveröffentlichung von diesem Lied rausgebracht habe. Die eidesstattliche Versicherung des Urhebers und Produzenten hat mit keiner Silbe bestätig, dass ich diese Rechte nicht erhielte, auf die sich alle bisherigen Gerichtsverfahren begründen. Uns wurden Verfahrenskosten von etwa 40.000,– € abverlangt. Nie wurden die meinerseits benannten Zeugen und Unterlagen zur Beweisführung herangezogen. Meine Behauptungen seien unwahr, beleidigend und geschäftsschädigend. Was überhaupt nicht zutraf, sondern genau umgekehrt. Wir, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, werden ausgenommen, in Verruf gebracht und der Lügen bzw. der Unwahrheit bezichtigt. Das Verfahren geht bis zum Bundesverfassungsgericht und wenn nötig an den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Manfred Wehrhahn
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