Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten den Weg für die Anwendung des sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus frei.  Hernach müsste Deutschland ebenfalls sanktioniert werden. Zwar führt Deutschland keine Gesetze ein, die das Rechtsstaatprinzip verletzen würde, aber subtil und hinterhältig wurde die Gewaltenteilung untergraben. In akrobatischer verschnörkelter Rechtsauslegung und in Konstruktionen von Rechts- und Normfehlern und immensen Gerichts- und Anwaltskosten bzw. in Verletzung der Anhörung wird in Deutschland der Rechtsweg entzogen. Deutschland, werter Herr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und werter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz, wird von einer Riege Krimineller regiert und beherrscht. Eine Riege der Elite hat sich dieses System zu eigen gemacht.

Deutschland hat mich nachweislich über 42-zig Jahre um die mir zustehenden Zweitverwertungs-rechte zur Vereinshymne des 1. Liga-Fußballvereins Borussia Dortmund (BVB) „Heja BVB“ im Wert von über 250.000,– € zur öffentliche Intonierung zu jedem Heimspiel im Dortmunder Stadion betrogen.

Das Verfahren gegen die GVL zieht sich hin. Die Rechtslage ist eindeutig! Niemals durften die im Dortmunder Stadion intonierten Musiktitel pauschal den Musikchartstars zugesprochen werden, Die Vereinslieder waren überhaupt nicht das Genre und das Repertoire der Mitglieder des Bundesverbandes Musikindustrie, der als Gesellschafter die GVL diese lange Jahre dominierte.


Zutreffend ist, dass der Bundesgerichtshof in der auf S. 2 des Schriftsatzes der Beklagten zitierten Entscheidung den Verwertungsgesellschaften einen Ermessensspielraum einräumt, bei dem nicht nur ein einziges „richtiges“ Ergebnis denkbar ist. Hier war überhaupt kein weiteres „richtiges“ Ergebnis anzunehmen. Die Rechtsinhaber, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, waren dem BVB wie der GVL bekannt, Das Label, der Interpret, Karl-Heinz Bandosz, die LC-Nummer, die ISRC, der Texter, Komponist, Rainer Hömig (Urheber GEMA) und Bestellnummer wiesen eindeutig auf die Rechtehalter zu den Zweitverwertungsrechten hin. Ein anderes Ergebnis lang nie vor und konnte auch nie angenommen werden mithin fanden sich in den Datenbänken, der GVL selbst wie der GEMA, der PhonoNet GmbH, ein Unternehmen des Bundesverbandes Musikindustrie, diese Daten zur Einsicht. Es konnte keine weiteres Ergebnis, als, dass die GbR früher Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn und heute Gregor Arz und Manfred Wehrhahn über 42 Jahre die Verwertungs-rechte innehaben, angenommen werden. Die Erfassung der Intonierung der etwa 10 Lieder im Dortmunder Stadion war immer individuell zu erfassen gewesen, weil das geringe immer wiederkehrende Pepertoire einfach und kostengünstig erfasst und gemeldet werden konnte. Die Erfassung war dem BVB zu allen Zeiten zumutbar, dies war angemessen und auch verhältnis-mäßig zum gesellschaftlichen Stellenwert des Fußballvereins.

Gleichzeitig stellt der Bundesgerichtshof in vorgenannter Entscheidung jedoch auch klar, dass die Verteilungsmaßstäbe durch das Gericht zu korrigieren sind,

wenn, die durch § 315 Abs. 3 BGB – mit dem Hinweis auf die Billigkeit- gezogenen Grenzen überschritten sind.

“BGH, Urteil vom 19. Mai 2005, Az.: I ZR 299/02, S. 14 unten.

Dementsprechend sei die Verteilungsstelle verpflichtet,

bei der Verteilung der Einkünfte, soweit dies sinnvoll ist, zu berücksichtigen, in welchem Umfang die einzelnen Werke genutzt worden sind.

“BGH, Urteil vom 19. Mai 2005, Az.: I ZR 299/02, S. 15 oben.

Diese vom BGH aufgestellten Billigkeitsgrenzen sind hier eindeutig überschritten worden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Straftat nicht geahndet und verfolgt wird und die Klage ins Leere läuft. Deutschland soll sich also nicht über Polen und Ungarn aber auch nicht über Nordkorea aufregen, um von den eigenen kriminellen Machenschaften hierzulande abzulenken und zu verkleistern.

Habe gerade erfahren, dass vorweg ein Gütetermin und möglicher weise folgend das Hauptverfahren am 7.10.2022 am Landgericht Berlin (15 O 219/21 (2)) unter Anwaltszwang Gregor Arz und Manfred Wehrhahn gegen die GVL anberaumt wurde. Unser Rechtsanwalt und ich gegebenenfalls auch Herr Arz werden zum Termin erscheinen. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich bereits über 4.500,– €. Was es kostet einen Rechtsanwalt nach Berlin zu schicken, dies dürfte bei ca. 2.0000,– € liegen und natürlich die uns entstehenden Kosten für Hotel und Anreise. Das ist Rechtsstaat! Recht erhält der, der das Geld und die Macht hat. Recht haben aber auch Recht kriegen, ist in einem kriminellen Staatswesen soweit deren Interessen gerührt sind, klar, du kriegst kein Recht. Wir werden sehen!

Die Musikmafia hat mich 42-zig Jahre um die Zweitverwertungsrechte zur öffentlichen Wiedergabe des Liedes „Heja BVB“, die informelle Vereinshymne des BVBs,

hier Wikipedia: Populärer und deutlich bekannter als „Wir halten fest und treu zusammen“ ist das Lied „Heja BVB“ (von Karl-Heinz Bandosz gesungen) aus dem Jahr 1977. Es wird direkt vor dem Beginn eines jeden Heimspiels intoniert und von vielen für das Vereinslied gehalten.

im Dortmunder Stadion betrogen, obsiegt gesichtswahrend in dieser kriminellen menschenrechteverachtenden Republik Deutschland womöglich. Dem BVB war immer zu allen Zeit auch wegen der Breite der Zuschauer über die Stadionbesucher und Medienpräsenz zur grundsätzlichen Popularität eines Weltfußballvereins zuzumuten das von mir geschaffene Werk individuell zu seiner Intonierung zu erfassen möglich gewesen, und dies war auch immer angemessen und verhältnismäßig, wie die im Mainstream eingesetzten Musiktitel im Gleichheitsgrundsatzes zu erfassen und zu vergüten gewesen.

So geht Recht: Man belügt und betrügt den Systemkritiker und unliebsamen „Marktkonkurrenten um seine Rechtswerte und schöpft diese geldwerten Rechte von über 250.000,– € über die Pauschalabgeltung selbst, so dass er am Markt sich nicht behaupten kann und wirtschaftlichen und finanziellen Schaden nimmt, dann geht dieser nach dem er erfahren musste, dass man ihn betrogen hart, zu Gericht, aber hat das Geld nicht mehr, um das Verfahren zu führen, da die Kostenlast für den Anwalt und die Gerichtskosten immens sind. So geht Rechtsstaat Deutschland. Nur wenn Du genug Geld hast, das man dir vorher entzogen hat, kannst du Gerichtsverfahren führen. So macht man unliebsame Mitstreiter fertig.

Rechtsanwälte führen auch keine Verfahren mehr über Prozesskostenhilfe, die uns auch versagt wurde. Wir seien eine GbR, eine Gesellschaft aus 2 natürlichen voll haftenden Personen, und Gesellschaften erhalten keine Prozesskostenhilfe, es sei denn, die Streitsache steht im öffentlichen Interesse, was hier der Fall ist aber nicht anerkannt wurde. Rechtsanwälte haben einen mehrfachen um Hundert Euro teuren Stundensatz. Zwar wurde eine Güteverhandlung vorm Hauptverfahren terminiert, aber so soll die Straftat des Betruges kaschiert werden. Wir brauchen eine gerichtliche Entscheidung deswegen, damit wir Rechtssicherheit erzielen für zurückliegende und für zukünftige Jahre einen Rechtsanspruch auf diese Vergütungen erlangen. Ja, wir gestehen ihnen in Kulanz für das Jahr 2018 Vergütungen für die öffentliche Intonierung des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion vor 81.000 Fans und Millionen Zuschauern über den Medien 1.000,– € zu o. ä., so könnte ein Vergleichsangebot aussehen! Ja, nicht betrügerisch sondern in Kulanz oder unter ähnlichen Argumenten sollen uns möglicherweise nun doch die uns immer zugestandenen Rechtswerte zugesprochen werden. Wir werden allerdings eine gerichtliche Entscheidung anstreben, weil die GVL gerade bisher jede Kulanz bzw. die uns zustehenden Vergütungen versagt hat und selbst aus den Sozialtopf der GVL mir zu meiner geringen Rente nur 50% gab, weil die GbR aus zwei Personen besteht, und wenn sie aus 5 oder mehr besteht, dann ist Schluss mit Sozial, und es zum Prozess hat kommen lassen in der Hoffnung, dass wir dieses Prozedere nicht würden Stämmen können, gehen wir den Gerichtsweg. Wir gehen durch alle Instanzen gerade deswegen, weil hier wieder eine systematische kriminelle Handlung über 42 Jahre vollzogen wurde, die nicht so mal eben mit einer Gütevereinbarung vom Tisch gewischt werden kann. Wir fordern für das Klagejahr 2018 zum Gütetermin die Erstattung aller Anwalts- und Gerichtskosten von ca. 4.500,– € + weiterer Kosten und 6.000,– € an Vergütungen aus dem Wahrnehmungsvertrag und das Zugeständnis für die zurückliegenden und gegenwärtigen Verwertungsansprüche 250.000,– € und weiter einen Schadensersatz von nochmals 200.000,– €!

Es gab einen Prozess gegen Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn des Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern. Es ging um die Verwertungsrechte zu den Liedern „Ich leibe Dich wie Apfelmus“ und „Höhnerhoff-Rock“, die wir 1977 auf unser Lebel NEW BLOOD Schallplatten als Vinyl-Single herausgebracht hatten und 2002 zur neuen Tonträgerform wieder veröffentlich hatten. Herr Fröhlich ließ uns untersagen, diese Rechte zur Tonträgerveröffentlichung CD der Lieder „Ich liebe Dich wie Apfelmus und „Höhnerhoff-Rock“ zu nutzen, weil es sich, wie er per eidesstattlicher Versicherung vor dem Landgericht Köln behauptet hatte, es sich um einen Pressauftrag seinerzeit gehandelt habe, was aber überhaupt nicht sein konnte, weil auf der Single-Vinyl unser Label, unsre Bestellnummer usw. in Fotokopie der Akte zugefügt war und auf unsere Rechte hinwies. Wir verloren trotzdem den Prozess und verloren die Rechte der beiden Titel. Als ich davon erfuhr, legte ich wegen eidesstattlicher Falschaussagen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln ein ohne weitere Beweise usw. vorzulegen. Ich berief mich darauf, dass, wenn es sich um einen Pressauftrag gehandelt haben sollte, wir waren selbst nie ein Presswerk, wären Angaben des rechtswirkenden Labels, unsere Bestell- und LC-Nummer nicht auf das Cover usw. ausgewiesen worden.

Ich rief nach einiger Zeit bei der Staatsanwaltschaft an, um zu fragen, wie der Sachstand sei. Der Staatsanwalt äußerte, dass er das Verfahren einstellen wolle. Ich sagte, wenn er das Verfahren einstellen würde, würde ich gegen ihn wegen Strafvereitlung im Amt Strafanzeige einlegen. Es kam zum Strafprozess gegen Jan-Peter Fröhlich. Im Opfer/Täterausgleich erhielten wir die Rechte zurück. Der Beschuldigte ging „straffrei aus dem Gerichtssaal, weil er prominent sei und eine Verurteilung eine sonders harte Strafe in diesem Falle sei. Die uns seinerzeit auferlegten Gerichts- und Anwaltskosten zum vorherigen Zivilprozess wurden nicht erstatte, weil wir seinerzeit wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet hätten. Also eine Zurücksetzung in den vorherigen Stand sei fruchtlos. Wir wurden durch eine Straftat eines anderen geschädigt, aber  der Straftäter kommt frei davon und wir werden zu guter Letzt dafür zur Zahlung von etwa 6.500,– € bestraft.

Die uns zurückgegebenen Rechte zu den Titeln mit den Höhnern „Ich leibe Dich wie Apfelmus“ und „Höhnerhoff-Rock“, die wir 1977 auf unser Lebel NEW BLOOD Schallplatten schienen, waren zwischenzeitig, neu arrangiert auf anderen Labels bei EMI Electrola auch mit den Höhnern veröffentlicht worden, was nach Recht und Gesetz nicht hätte sein dürfen, weil wir ja die Verwertungsrechte zu diesen Liedern hielten. Der Anwalt der Höhner meinte kress, dass uns die Rechte nur für die von uns veröffentliche Variante zustehen würden, was nicht zutraf. Nach Recht und Gesetz lagen zu den veröffentlichten Musiktitel „Höhnerhoff-Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ mit dem Künstlern Höhner gleich unter welchen Arrangement immer bei uns.

Aber bereits finanziell und wirtschaftlich geschunden, ließen wir es dabei bewenden.

Seit 1978/79 veröffentlichte ich keine Tonträger mehr, aber ließ das Unternehmen neben-gewerblich weiter auch wegen der Rechtenutzung weiter laufen. Jährlich erhielt ich über 20-zig Jahre, vom 1978 bis 2001 immer auf das Label NEW BLOOD Schallplatten bezogene Vergütungen, einmal aus England/London 6.000,– DM von der GVL zu den angeblich öffentlichen Musiktiteleinsätzen. Es fiel auf, dass dies eigentlich nicht zutreffen konnte. Es wurden rein auf das Label und nicht auf Musiktitel diese Vergütungen ausgewiesen. Es mochten im Nachhall einige Veröffentlichungen noch bis 1980 im Mainstream eingesetzt worden sein, aber nichts ist so alt, wie die Zeitung von Gestern. Alle Tonträgerveröffentlichungen waren von unbekannten Künstlern/ Newcomern, die schnell bekannterweise wieder in der Versenkung verschwinden. Also 20-zig Jahre keinen Hit und überhaupt keine Veröffentlichungen, aber es flossen immer Vergütungen von etwa 1.000,– DM jährlich. Vor ein paar Jahren 2004 frug ich bei der GVL an, wie das sein könnte, da wir jetzt wieder seit 2001 aktiv seien, aber viel wenigere Vergütungen erhielten, dass die ganze Sache unrealistisch sei, wie in der untätigen Vergangenheit Vergütungen flossen und nun komischerweise nur sehr geringe Werte zuließen würden. Prompt erhielt wir für das vorherige Jahre keine Vergütungen mehr, weil zu diesen Zeitpunkt noch unsere Untätigkeit unterstellt wurde. Nur traf hier der Sachverhalt, dass ich zu einer Live-Veranstaltung „Adventsingen in der Kölner Altstadt des WDRs“ mit dem Sänger Peter White – Die schönste Zeit zugegen war. Ich ließ mir das Sendeprotokoll aushändigen und vernahm, dass nicht ein ein einziger Titel der GVL gemeldet wurde. Ich hatte sowieso den Eindruck und Annahme aus der Vergangenheit, dass in Form des Gießkannenprinzips nach Gutdünken die Sendeminuten verteilt wurden, um zu kaschieren, dass die GEZT-Gebühren nur wenigen Privilegierten zufloss. Der WDR entschuldigt sich bei mir: Es sei ein Versehen gewesen, man habe dies korrigiert. Zufälle gibt es, die gibt es gar nicht!

Das Musikbusiness nimmt massiv Einfluss auf die Medienpräsens ihrer Stars und der Mainstream, der sie fördert und nutzt, um die Einschaltquoten zu beflügeln, beherrschen die Musikszene und haben ebenso Einfluss auf politische Ereignisse. Sie hängen alle zusammen und schöpfen die Geldwerte aber auch deren Popularität, die nur im staatskonformen Konsens trägt. Dieser Skandal wird keiner, weil die gleichgeschaltete Presse, die öffentlich-rechtlichen Sender hierin
 involviert sind.

So erhielten wir eine Schadensersatzzahlung von ca. 6.000,– € der Deutsche Telekom AG wegen das Einlesen unserer Veröffentlichungen zu einer online gehenden Downloadplattform, die aber nie online ging. Sofort kam das Finanzamt und führte eine Sonderprüfung durch, um festzustellen, ob die 6.000,– € auch ordnungsgemäß verbucht wurden. Ja, sie waren ordnungsgemäß verbucht.

In Sachen
Manfred Wehrhahn gegen Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. u. a. wird auf den Beschluss vom 22.07.2014 Bezug genommen.

Die staatsgewollte und Musikbusiness beabsichtigte Strategie der Gestalt, den Kläger finanziell und wirtschaftlich zu schädigen, um ihn aus den Business zu vertreiben, kann nur durchgezogen werden, wenn durchgängig durch Manipulationen aller staatlichen Organe z. B. Richter (Judikative), Staatsanwälte (Exekutive) und Dritte (Legislative) usw. im Kollektiv Straftaten der Rechtsbeugung, Rechtsverletzungen usw. möglich sind.

Die massiven Beleidigungen durch Ole Seelenmeyer vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V., dass ich irre sei und eine Gefahr für mich und der Öffentlichkeit,  gewähren per gerichtliche Entscheidung keinen angemessenen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld.

Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. legt ein gefälschtes Video zu einen Gerichtstermin dem Gericht vor, um glaubhaft ihre gemachte Äußerung zu unter mauern, dass die Livemoderation zu einer Veranstaltung genauso abgelaufen sei, wie das Video belege. Nur haben wir das Video vorweg von einem staatlich zugelassenen Gutachter analysieren lassen. Das Ergebnis war, dass das Video nicht mit dem selben Equipment aufgenommen sei konnte, wie die anderen auf deren Webseite eingestellten Videoclips des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V., es hätte sonst wo aufgenommen worden sein können, es fehlen Schwenks und Zooms. Es war gegenüber anderen Videos zu selben Veranstaltung viel unprofessioneller.

Der Unterbevollmächtigte von unserem Mandat Dr. Hauke Scheffler erklärte dieses streitige Video für unstreitig! Mandatsverrat!

Eine finanzielle und wirtschaftliche Verfolgung durch Rufmord, ich sei irre und ein Gefahr für mich und der Öffentlichkeit, durch Beweisfälschung, ein dem Gericht vorgelegtes Video, das nach Aussage eines staatlich zugelassenen Gutachters aber keine Beweiskraft hat, da es sonst wo aufgenommen sein kann, weil es keinen Hintergrund gibt …, und durch Mandatsverrat des Rechtsanwaltes Dr. Hauke Scheffler dieses Video trotz seines Wissens, dass es keine Beweiskraft hat, vor Gericht beweiskräftig erklärte, greift nur, wenn der bewirkte und gewollte Schaden, wie die verübten Straftaten zur existentiellen Vernichtung meiner Person durchgängig greifen, die verübten Straftaten von der Staatsräson nicht aufgeklärt sondern gedeckt werden und eben nicht der Schaden durch Gerichtsbeschluss reguliert wird, weil es „unfair“ wäre seinen Gehilfen und Kollegen dieser kriminellen Machenschaften den mir zugefügten Schaden bereinigen zu lassen und zu verfolgen. Es widerspricht ja gerade der verfolgten Strategie!

Ein zugestandener Schaden verlangt zwangsläufig die Regulierung, was unter der hier vorliegenden Absicht aber unlogisch und gerade ja nicht gewollte ist. Es soll der Schaden, wie die politische Verfolgung, ja gerade vertuscht, seine finanzielle und wirtschaftliche Wirkungen klein geredet werden aber die volle Vernichtungskraft entfalten. Und das wird bis zum Exzess durchgezogen!

Deutschland ist aber weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat sondern eine Diktatur des Kapitals, gibt es keine Rechtsprechung mehr, die auf unsere Verfassung basiert.

Wenn hier für die Öffentlichkeit etwas zur Gefahr wurde, dann ist es das Deutsche Rechtssystem! Deutschland ist weder ein Rechtsstaat noch ein Sozialstaat! Deutschland wird von juristischen, politischen Verbrechern und anderen Lobbyisten und Mächtigen aus Wirtschaft und Finanzwesen regiert und beherrscht. Sie diktieren, was hier abgeht und nicht das Verfassungsrecht, nicht die Grund- und Menschenrechte wie ebenso unsere Politiker nicht.

Selbst die Medien bzw. öffentlich-rechtlichen Anstalten schweigen, die eigentlich ihre Gebühren deswegen erhalten, dass sie genau diese verbrecherischen und massiven Rechtsverletzungen aufklären, sich ihrer zuwenden und der Öffentlichkeit diese mitteilen, weil es ein öffentliches Interesse hieran gibt. Das Volk sollte schließlich wissen, was sie wählen, wen sie ihr Vertrauen geben! Die Medien sollen hier Kontrollfunktionen ausüben. Dafür zahlen sie ihre Gebühren!!!

Es sind die Fundamente unseres Rechtsstaates massiv verletzt, so dass wir einem Schurkenstaat gleichkommen, was aber unter Lug und Betrug, unter Vorspielen falscher Tatsachen und in Darstellung einer Fassadendemokratie größtenteils in der Bevölkerung nicht geglaubt wird, nicht geglaubt werden kann, so intensiv und psychologisch raffiniert wird/wurden dem Bürger in heuchlerischen Weise und propagandistischen Geschwafel ein Staatswesen zur Show gestellt, den Bürgern Sand in die Augen gestreut, dass eine Demokratie angenommen wird, die aber tatsächlich eine Diktatur ist. Alles eine große Inszenierung dieses System! Es glänzt nur im Neonlicht.

Ich hatte die Musikcharts über das Bundeskartellamt ändern lassen, weil ihnen zur Ermittlungen der Rangfolge ein Preiskartell anhing.

Das Musikbusiness möchte aus treffenden Gründen unter sich bleiben und versucht Störenfriede zu beseitigen.

Manfred Wehrhahn