GrundrechtDas Bundesverfassungsgericht schrieb mich an, ob ich nicht meine Wahlprüfungsbeschwerde zurücknehmen würde, weil sie keine Erfolgsaussichten habe und Formfehler usw. aufweise.

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

20. Dezember 2015

2 BvC 59/14
Wahlprüfungsbeschwerde zur Europawahl 2014

Sehr geehrter Herr Müller,

wie ich mehrfach erfahren musste, enden meine systemkritischen Angriffe gegen die Bundesrepublik Deutschland, auch in Ihrer Zuständigkeit, immer im Hagel formeller und bürokratischer Hemmnisse wegen angeblicher juristischer und formeller Mängel und Fehler meinerseits zum Antrag auf Prozesskostenhilfe, der gerade diesen Mangel behoben hätte und hierfür bei Mittellosigkeit auch gedacht war, dieser Klientel rechtliches Gehör nach unserer Verfassung zu sichern, ohne sich meiner massiven Anschuldigungen der Grund und Menschenrechtsverletzungen anzunehmen. Anstatt diese zu beheben, in dem mir Rechtsbeistand gewährt würde, wenn denn schon diese sekundären Hürden und Barrieren doch nur administrativen Charakter haben, diese so extrem hoch angesiedelt wurden, was jeglicher Logik entbehrt, so dass dies das primäre Recht aushebelt, wurde dieser Umstand rechtmissbräuchlich geschöpft.

Wie diese Rechtsfehler zum Beispiel zu Verfassungsbeschwerden primär zu bewerten und zu beurteilen sind und kaum überwunden werden können selbst für Juristen, keimt in mir der Gedanke auf, dass dies einer Absicht folgt nämlich die in Deutschland praktizierten kriminellen Rechtsverletzungen so wegschaffen zu können, die so nicht offensichtlich in die Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangen und unterm Tisch fallen. So wurden die im Dschungel angesiedelten Rechtsnormen ausgeschlachtet, um die durch Deutschland begangenen massiven Straftaten z. B. der Rechtsbeugung und Strafvereitlung zu decken, um mir einen verheerenden, vernichtenden physischen und psychischen Schaden  zuzufügen.

Dieser Existenz vernichtende Schaden durch Amtsträgerverletzungen wie Richtern, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ist belegt. Weiter werden mir wegen meiner wohl unterstellter querulatorischer Persönlichkeit keine zu gewährenden Bescheide zu meinerseits vorgetragenen Strafanzeigen gegen Staatsdiener usw. mehr gewährt. (Staatsanwaltschaft Köln)Dies ist eine massive und gravierende  Grundrechtsverletzung.

Ich habe in Kenntnis, Beweisen und Belegen diese durch die Judikative verübten Straftaten dem Deutschen Bundestag, wie Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, Herrn Bundestagspräsident Dr. Lammert und den Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck, diese hierüber informiert und zwischenzeitig auch soweit keine Reaktionen von diesen auf mein Schriftstück erfolgte, Klagen wie Teilklage gegen Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag der wiederum vertreten wird durch dem Bundestagspräsidenten vorm Landgericht und Amtsgericht Berlin, wie im Rechtsmittel vorm Kammergericht Berlin, die natürlich, wie vorweg geschildert, alle erfolglos blieben und unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen wurden, eingelegt unter anderem wegen massiver Amtsträgerverletzungen und auf Schadenersatz von 400.000,– €.

Übrigens liegen Ihnen diese Verfahren, die vor dem Landgericht und Kammergericht in Berlin geführt wurden, zu den Amtsträgerverletzungen wegen Verfassungsverletzungen hier wegen mangelhafter gerichtlicher Anhörung und wegen Vereitlung dieser hier verübten Straftaten durch und von der Judikative und Legislative vor. Es wurden wiederholt Grund- und Menschenrechte verletzt. Die Regierungsparteien im Deutschen Bundestages geben nicht Volkes Stimme wieder und sind nur unter Schöpfung nieder psychologischer, medialer und strategisches Umstände an die Macht gelangt. Der größte Teil der Bevölkerung finde sich nicht durch die von ihnen selbst oder auch nicht gewählten Volksvertretern vertreten. Ich spare mir die Analyse der Gründe zu diesem Paradoxon. Der Bürger ist in großen Teilen unmündig, in Unkenntnis der komplexen ökonomischen und ökologischen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und Sachzwängen wie Verflechtungen und vor allem sind sie manipulierbar, so wie das Staatswesen dies für seine Interessen braucht bzw. missbraucht. Der Deutsche Staatsbürger steht mehr oder weniger dieser Macht ohnmächtig und ausgeliefert gegenüber.  

Das Bundesverfassungsgericht folgt unter Imagepflege ihres Amtes, in dem die Verfassungsrichter schon mal gegen Gesetze der Bundesregierung vorgehen und Mängel hieran rügen, wie in der Höhe der grund- und menschenrechtsverletzenden Arbeitslosengeld- und Grundsicherungsleistungen im Alter, wobei die Höhe dieser Leistungen erst einmal in dieser mangelhaften Rechtsposition verharrt, weil sich die Bundesregierung „verrechnet“ hat. Und sie zu neuerlichen Berechnung aufgefordert, rechnetet und rechnet. Dies kann Jahre andauern und wieder fehlerhaft und wieder die Budgets klein gerechnet haben. Die Budgets sollen zu allen örtlich wie persönlichen individuellen bisweilen sehr unterschiedlichen Belangen und Gegebenheit ausreichend bemessen sein. Dass dies nicht zutrifft, werte Verfassungsrichter, sehen selbst Blinde mit dem Krückstock. Und in der gesamten Zeitspanne werden unsere verbrieften Grundrechte auf ein würdiges Leben im Konsens unserer Verfassung mit Füssen getreten. Werte Verfassungsrichter, wer die vorgenannten Leistungen unter medialer Dokumentation, dass diese massiv die Würde u. a. Grundrechte verletzen, diese als würdevoll und ausreichend akzeptiert oder deren Höhe über einen längere Zeitspanne zur Gewähr gibt bzw. dies duldet und diese der Inflationsrate auf diese zu fixieren Grundbedürfnisse nicht zeitnah anpasst, macht sich wegen besseren Wissen oder mangelnder Beschaffung einer fundierten Begutachtung durch fachlich unparteiische Organe, wie zum Beispiel über den Paritätischen Wohlfahrtverbandes, der Rechtsbeugung, Körperverletzung und eines staatsfeindlichen Verhaltens strafbar. Die Leistungen führen zu massiven und gravierenden physischen und psychischen Schädigungen, was wissenschaftlich belegt ist und verletzt ebenso massiv Persönlichkeitsrechte.

Sie gehören diesem System zu, da die Verfassungsrichter von denen in Amt und Würde gewählt wurden, die hier nicht zur Wahl wegen ihrer kriminellen und verfassungsfeindlichen Handlungen zuzulassen waren, dies natürlich schlicht übersehen, wie Sie die mangelnden Erfolgsaussichten zur Rücknahme der Beschwerde vorgeben, weil die bürokratischen und formellen Hürden nicht erfüllt wurden oder aus anderen von Ihnen und Ihren Kollegen gestrickten Vorwänden nicht erfüllt seien oder unter einer anderen beliebigen Begründung abzukanzeln sind. Ich beherrsche die Grundrechenmathematik noch. Hier werden Verfassungsbeschwerden mit der Vorgabe, dass Grundrechte verletzt seien und durch einen langen bürokratischen und womöglich kostenintensiven Instanzenweg sich bahnten, einfach durch einen standardisierten Schriftsatz mit der schlichten Bemerkung „ihre Beschwerde wird nicht angenommen“ aufgelöst. Wie soll sich ein positives Rechtsbewusstsein entwickeln können, wie die, die diese Gesetze zum Gefüge einer humanen  Gesellschaftsstruktur geschaffen haben, diese selber nicht einhalten sondern brechen.

Im Nachfolgenden führe ich darüber Beweis, dass die Gewaltenteilung in der BRD aufgehoben wurde und dieses politische und juristische System innerhalb der BRD Menschen widerrechtlich verfolgen kann durch Duldung und Ausübung von Straftaten. Die sich aus diesen Verletzungen ergebenen Rechtsmöglichkeit laufen aber ins Leere, wie Richter Fahsel u. a. trefflich bescheinigen, deswegen, weil er seine Kollegen ohne Unterlass als Kriminelle titulieren darf.

Deutschland hat mein Leben zerstört! Die gewählten zur Bundesregierung befindlichen Parteien haben aus diesen und anderen vorgenannten Gründen jegliche Legitimierung verloren und waren soweit nicht zu Wahl zuzulassen und im Weiteren müssen sie verboten werden, wenn sie die NPD verbieten, dann bitte auch diese Parteien, die mehrfach deutsches und europäisches Recht gebrochen haben und diese gegen mich geführten Straftaten dulden oder gar mit inszeniert haben.

Weiter wird die Beweisführung für den Kläger massiv erschwert und erst nach dem ein Beschluss/Urteil erging, darauf begründet, dass nicht hinreichend bewiesen und vorgetragen wurde, was ein Missbrauchsargument gleichkommt, anstatt alle Hilfe und Unterstützungen zu gewähren, damit der „notwendige“ Formalismus erfüllt werde. Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlen besteht soweit, dass zum Ablauf und Ergebnis keine Rügen meinerseits vorgetragen wurden. Es geht darum, dass die kriminellen und staatsfeindliche Parteien im Europarat nicht zur Wahl zuzulassen waren oder jetzt die Wahl aus den vorgenannten Gründen zu annullieren wäre.

Es ist ebenso dem Gericht zuzumuten, dass es die in anderen ihm vorliegenden Verfahren Unterlagen zuzieht, die hier Mangel haben sollen. Es wäre unangemessen und nicht verhältnismäßig an derartigen Mängeln Grundrechte und Straftaten wegzuschaffen und zu dulden. Das Gericht hat eben die Wertigkeit vom Klagebegehren und mangelnden Vorgaben hierzu gegenüberzustellen und die Hierarchie und Fokus auf den Klagegegenstand abzustellen, dass das, was mangelhaft und unzureichend erscheint, zu beseitigen und zu beheben und wenn dies fachliche Kompetenz benötigt, diese ungehemmt zu Verfügung zu stellen.

Grundrechtsverletzungen sind übrigens objektiv wie aber auch subjektiven wahrnehmbar. Gerade deswegen, dass Recht auch immer subjektiv wahrgenommen wird, müssen Verfahren auch immer ein Rechtsempfinden forcieren. Wenn man nicht mehr nachvollziehen kann, weil ihnen jegliche Logik mangelt, was Recht und was Unrecht sei, können wir Gesetze und Paragraphen in die Tonne getreten. Sie wären nichts mehr wert, weil ihnen das Rückgrat fehlte.

Der Beschwerdeführer nimmt seine Wahlprüfungsbeschwerde nicht zurück.

„ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’“.

Hiernach kann man unter keinerlei Gesichtspunkten davon ausgehen, dass die BRD rechtsstaatliche Verfahren gewährt. Es mangelt bereits unter diesen Anschuldigungen an der notwendigen der Gewaltentrennung obliegenden unparteiischen Glaubwürdigkeit annehmen zu können, dass Klagen und Strafverfahren gegen Amtsträger nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geführt werden. Es geht nicht rein darum, dass die BRD sich eine Verfassung gab sondern vor allem Darum, dass die Verfassung ihren Inhalt glaubwürdig befolgt. Mir ist der Glaube, dass die BRD seiner Verfassung folgt abhanden gekommen.

Nichts geschah! Es wurde Richter Fahsel nicht untersagt derartige Behauptungen zu unterlassen, wenn sie denn unwahr waren, wie ebenso nie gegen die von Richter Fahsel beschuldigten strafbaren Kollegen Vermittlungen aufgenommen wurden, wie sie sich der Rechtsverletzungen schuldig gemacht hätten.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Kommens” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der VerhaltensweiseAuslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse. 

Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Genau, alle die vom Kläger/Beschwerdeführer angestrebten zivil- wie straf-rechtliche Verfahren wurden genau wegen dieser Anschuldigungen rechtliches Gehörs entzogen. Und dies sind Machenschaften eines diktatorischen Rechtssystems. Soweit dieses System inklusive ihrer Gewalten diese Rechte beugt und verletzt, müssen die vom Volke gewählten Vertreter/Parteien von ihrer Vertretungsvollmacht entbunden werden bzw. hätten sie nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn