Scan_20151217_173928Landgericht Berlin
Tegeler Weg 17-21
10589 Berlin

 

17. Dezember 2015

28 O 158/14 und 28 O 432/14

 

Sehr geehrter Herr Schmid-Dieckmann,

nach nochmaliger eingehender Prüfung stimme ich Ihnen zu, dass das Verfahren 28 O 158/14 beendet ist. Ich weise dennoch daraufhin, dass die gesamten gegen die Bundesrepublik Deutschland direkt wie indirekt stehenden geführten Verfahren durch den Kläger nicht annähernd einen rechtsstaatlichen Charakter hatten und viele rechtswidrig waren und gravierende forcierte Rechtsmängel im Vorsatz aufwiesen. Die gesamten Verfahren wurden kriminell geführt.

Selbstverständlich sind die aussagekräftigen Schriftstücke, Beweise und Belege des Verfahrens 28 O 158/14 dem Verfahren 28 O 432/14 zuzuführen. Ich gehe jetzt davon aus, dass es sich zum Verfahren 28 O 432/14 um meine Klage vom 21. August 2014 handelt. Eine formelle  Eingangsbestätigung mit der Information, unter welchem Aktenzeichen dieses Verfahren geführt werde, ging mir nie zu weswegen es hier zu Irritationen kam.

Im Weiteren belegt und beweist das Verfahrenshandling vorm Landgericht Berlin und dem Kammergericht Berlin in klägerischer Sache, dass dies nur der Deckung von Straftaten staatlicher Amtsträgern bzw. Kollegen in der Abweisung folgten und deswegen nie würden dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligen können, weil ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren diese Straftaten der Kollegen aufdecken hätte können und Beweise und Belege liefern würden, die bewiesen, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist sondern von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht wird, also dem Kläger ein Verfahren gewähren kann, in dem die Fakten auf den Tisch kämen wie dies im NSU-Prozess aufwendig sach- und fachgerecht inszeniert wird, weil hier der eigentlich erlaubte Widerstand gegen die Bundesrepublik Deutschland als Unrechtsstaat zum Ausdruck kommt, muss dies natürlich alle notwendigen Fragen zur Beweisführung unter ein Heer von beigeordneten Rechtsanwälten angegangen werden und die Kosten spielen natürlich keine Rolle, also dort gewährt der Staat aufwendige  im öffentlichen Interesse stehende Verfahren aber dem Kläger, es geht gegen Deutschland, versagt werden, wie dies den Glauben, Deutschland sei ein Recht- und Sozialstaat und die  BRD würde die Grund- und Menschenrechte einhalten, dies in die Welt trägt. Nein, mit allen Tricks, Strategien und in Nutzung formeller, bürokratischer und fachlicher juristischer Inszenierungen gegen den Kläger wird der Kläger soweit über den Tisch gezogen, um die Amtsträgerverletzungen wegzuwischen. Wenn Sie ehrlich und aufrichtig wären, würden Sie dies bestätigen. Anstatt gerade hier den Kläger Rechtsschutz in einer so heiklen Rechtslage zu gewähren, weil hier Kollegen (Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte Straftaten der Rechtsbeugung beschuldigt sind und eine Parteilichkeit und Befangenheit zur Klage anzunehmen ist), da die Beschuldigten, die sind, die hier urteilen, Straftaten verübt haben sollen, um den Kläger den Straftätern und dem Beklagten gegenüber Gleichstellung zu gewähren und nicht der Judikative auszuliefern, um diesen einen Weg auf rechtliches Gehör zu gewähren und zu ermöglichen wegen seiner verheerenden hier herbeigeführten finanziellen Not und anderen materiellen Schädigungen, wird dieser Rechtsschutz durch die Klientel der hier Beschuldigten wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgewiesen.  Die Rechtslage ist aber eindeutigt, da sehr einfach zu belegten und zu bewiesen wäre, dass der Kläger mehrfach politisch von Amtsträgern vorsätzlich im Akt seiner politischen Verfolgung physisch und psychisch geschädigt wurde und unter Straftaten dem Kläger die Grundrechte nach unserer Verfassung entzog, ist Fakt.

Wie konnte ein Musiktitel obsiegen, den es nie gab. Wie konnte ein Video des hier Beklagten zu einer Moderation, die so Vorort nie stattfand, wiedergeben. Dieser nicht existierende Musiktitel soll als Sieger moderiert worden sein, den es nie gab, nur weil hier eine gegensätzliche Behauptung der Musikmafia, die den Kläger aus dem Musikbusiness haben wollte, nach dem erkannt war, dass der Kläger von diesem Sieg profitieren würde, weil er bereits die heilig Kuh, die Musikcharts über das Bundeskartellamt zum Leidwesen der Musikindustrie hat ändern lassen, wurde der Siegertitel in der Kategorie deutscher Schlager männlich gegen einen nicht-existierenden getauscht, was wohl nicht intern durchdrang, weil eben Vorort genau so, wie die Siegerfolge formell ermittelt worden war, wiedergegeben wurde, was hier dieses getürkte Video gegenteilig bewiesen soll, dass dieser nicht existierende Titel gewonnen habe, wird hier zur Beweisführung dem Hanseatischen Landgericht vorgelegt, um die vorherigen Betrügereien zu vertuschen und die anderen Straftaten in Lug und Betrug als Gegenbeweis zu den vom Kläger abgegebenen Behauptung zu geschöpft. Selbst der vermeintliche Künstler Danny Street, der laut des getürkten Videos gewonnen haben will, ein Rechtsanwalt Andreas Düker, kennt, natürlich deswegen, um sich nicht falscher Aussagen schuldig zu machen, seinen Siegertitel selbst nicht. Nie wird jemals irgendwer diesen Titel nennen oder gar zu Gehör bringen. Und weil wegen eines eingeholten Gutachtens durch einen vereidigten Gutachter vom Kläger zum Video dieses Video als Beweismittel als Null und Nichtig erklärt wurde, weil die Aufnahmen mit dem Equipment zu anderen Bilder zur selben Veranstaltung unprofessioneller sein bzw. nicht zusammenpassen und es keinen Hintergrund gäbe, aus dem sich der Aufnahmeort erließe, dies vom damaligen Gegner erkannt wurde, dass die ganze Serie von Straftaten nun aufzufliegen drohte, wurde einfach das streitige Video von den von dem Kläger mandatierten Rechtsanwalt Hauke Scheffler von diesen einfach für unstreitig erklärt.

All diese Straftaten  der Verfolgung eines Systemkritikers durchdringen alle zivil- wie strafrechtliche Rechtswege. Hiernach gibt es ein demokratisches Rechtssystem in Deutschland nicht mehr, wie auch alle weiteren Instanzen diese kriminellen Machenschaften in Deckung fortsetzen, diese organisch, übergreifenden  vernetzten kriminellen Systemstraftaten, die man eigentlich in Deutschland nicht für unmöglich hält und die durch ein Netz des Zusammenspiels der gesamten Richterschaft und Staatsanwaltschaften bzw. Staatsgewalten Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung belegen, beweist dies, Deutschland verletzt die Grund- und Menschenrechte und ist als Schurkenstaat anzusehen. Dem Kläger wurde zu keiner Zeit, was die Unterlagen, die Akten, die Verfahrensführung und der Sachvortrag dokumentieren, jemals ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt  sondern forciert rechtliches Gehör verweigert, damit diese perversen, gravierenden und verheerenden Straftaten ins Leere laufen. Der Klagevortrag der Amtsträgerverletzungen mit einer Schadensentstehung von ca. 400.000,– € hätte aufgegriffen werden müssen, weil massives fundamentales Recht verletzt wurden und jede Menge Beweise vorlagen, die die Anschuldigungen des Klägers belegen hätten können. Aber genau darin liegt die Abweisung rechtlichen Gehörs, weil man sich selbst diese Straftaten hätte zurechnen und Deutschland sich als ein Verbrechersystem hätte zu erkennen geben bzw. hätte outen müssen. Und das geht dann doch zu weit.

Der Kläger hat mit Recht unsere Repräsentanten wie Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, den Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, den Bundespräsidenten Joachim Gauck wie alle Fraktionen des Deutschen Bundestages wegen Duldung und Mitwirkung zu diesen unvorstellbaren Rechts- und Verfassungsverletzungen angezeigt, aber, wie dies in einem Unrechtssystem nicht anders zu erwarten ist, liefen alle diese Strafanzeigen ins Leere. Der Kläger, der gerne auch als Querulant hingestellt wird, wird nunmehr jetzt die Vereinten Nationen u.a. Organisationen anrufen, weil ihm die Menschenrechte nicht durch Deutschland gewährt werden.

Soweit in den beiden Verfahren: 28 O 432/14 und 28 O 158/14 die Sache selbst nie zum Gegenstand eines ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens wurde sondern alleine Entscheidungen wegen Prozesskostenhilfe in Abweisung ergingen also entgegen rechtlichen Gehörs bei Vorlage der finanziellen Möglichkeiten die Sache nicht wirklich prozessual mit einer dialogischen Beweisführung, der Anhörung von Zeugen usw. gewährt wurde und hierauf hergeleitet die Richter wegen ihres kriminellen Handels abgelehnt wurden, beantragt der Kläger neuerliche eine aussichtslose Teilklage, um dieses Rechtssystem zu fordern und nicht hiervor zu kapitulieren,  gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Amtsgericht in Berlin wegen massiver Amtsträgerverletzungen und eines Schadenersatzes von 400.000,– € hier in Höhe von 5.000,– €. Die Klage kann nicht deswegen abgewiesen werden, weil sie schon mal gerichtsanhängig gewesen sei. Die Sache selbst war nie gerichtsanhängig, weil die formellen Voraussetzungen verweigert wurden. Es greift die Anwaltspflicht, und warum wohl? Weil die hohen Streitwerte fachliche, formelle und juristische Begleitungen erfordern. Es ist eben nichts für Laien. Hier wird der Kläger so richtig über den Tisch gezogen. Wegen der Richterablehnung zum Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe und der hieraufhin folgende Ablehnung der Richter, die diesen Antrag wegen zu geringer Erfolgsaussichten ablehnten, wurde ein Streitwert von sage und schreibe 400.000,– € festgesetzt, was Gerichtskosten von ca. 9.000,– € aktiviert. Der Kläger erhält keine Prozesskostenhilfe aber weil er seine Rechte schöpft eine Rechnung von ca. 9.000,– €. Alles Rechtsstaat und ohne Hinweis und Information durch die Staatmedien: ZDF und ARD! Dafür zahlen Sie Ihre Gebühren. Ja, wer Richter und Staatsdiener vorwirft, dass sie kriminell seien und das Recht verletzen und missbrauchen, der muss halt mit einer solchen “Strafe” rechnen. Man stelle sich vor, da beantragt man Prozesskostenhilfe und weil man mit der Abweisung des Antrages Rechtsmittel einlegt und die Richter, die man abgelehnt hatte wegen des Vorwurfs eine Straftat begangen zu haben, entscheiden höchst selbst, dass sie nicht befangen sein und legen einen Streitwert von 400.000,– € fest. Nein, sie sind natürlich nicht befangen, wenn man sie als Straftäter bezeichnet. Wie einst in der DDR halt! Meinen diese werten Richter wirklich, dass sie mir so einen Maulkorb anlegen könnten?

Die Unterlagen zu den vorgenannten Verfahren werden zugezogen. Prozesskostenhilfe wird nunmehr nicht beantragt.

Manfred Wehrhahn