artikel_1_menschenrechte_aa_lbBundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

Fax: 0721/9101-382

2. März 2016

 

Verfassungsbeschwerde

Manfred Wehrhahn, geboren am 01.08.1948
Eisenmarkt 5, 50667 Köln

g e g e n

den Beschluss des Kammergerichtes Berlin
Eißholzstr. 30-33, 10781 Berlin

3 Ws 83/16 – 161 Zs 138/16
235 Js5268/15

wegen massiver Verletzungen von Grund- und Menschenrechten!

Gründe

Wie der beigefügten Unterlage zu entnehmen ist, wurde der  Beschwerdeführer über Jahre in einer Vielzahl unterschiedlicher Verfahren durch die Deutsche Justiz vorsätzlich seiner Rechte beraubt und massiv physisch und psychisch geschädigt.

So ist bewiesen, dass es den Siegertitel nie gab. Dies beweist den Betrug um den Sieg. Weiter liegt es nahe, dass das hier als Gegenbeweis zu unserer Behauptung und des Gutachters das Video eine Fälschung ist. In der Folge, dass diese ganzen Betrügereien aufgeflogen wären, hat unser von uns mandatierte Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler dieses streitige betrügerische Video trotz besseren Wissens zum Termin von seinen Unterbevollmächtigen Sommermeyer unstreitig stellen lassen.

Der Akt der politischen widerrechtlichen Verfolgung durch Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland war damit bewiesen und belegt. Sie handelten im Kollektiv kriminell und staatsfeindlich. Es hätte zu den zivil- wie strafrechtlichen Verfahren rechtliches Gehör gewährt und die Straftaten verfolgt werden müssen. Es wäre herausgenommen, dass es den Siegertitel nicht gibt und deswegen Mandatsverrat begangen wurde, um diese Straftaten nicht im Verfahren zur Beweisaufnahme erkennen zu geben. Es wäre herausgekommen, dass die Ermittlungen absichtlich und vorsätzlich zur Deckung der politischen Verfolgungsabsichten gegen den Beschwerdeführer nicht durchgeführt wurden und alle weiteren Verfahren deswegen in Rechtsbeugung abgewickelt wurden. Es wäre die Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren offenbart worden, wenn in Folge die Richter, Staatsanwälte usw. hier das Unrecht aufgehoben hätten. Unter mangelnder Erfolgsaussichten und anderen leeren Begründungen wurde durch alle Instanzen der Gerichtsbarkeit diese Straftaten durch Amtsträger gedeckt bzw. vereitelt.

Hier liegt eine durchgehende Rechtsstaatsverletzung des Rechtssystem der BRD vor. Selbst die Kripobeamtin in München Frau Hinze war in der widerrechtlichen und widerwärtigen Verfolgungsabsicht involviert worden, wie sie meinte, sie dürfe nicht zu „intensiv“ ermitteln, sonst würde ihr das Verfahren entzogen, was sie dem Beschwerdeführer offenbarte. Der Künster Danny Street, ein Rechtsanwalt aus München, Andreas Düker, kann sich zu seiner Vernehmung seines Siegertitels nicht erinnern, wie nie irendwer jemals den Titel benannt oder gar gehört hätte.

All diese zum Anfangsverdacht hinreichenden Beweise und Belege wurden nie zu all den gerichtlichen wie strafrechtlichen Verfahren aufgegriffen sondern die ganzen kriminellen Handlungen inklusive durch die Bundesregierung, Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, den Bundespräsidenten Herrn Joachim Gauck und dem Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hingenommen, geduldet und gedeckt trotz sie hierüber informiert wurden und gegenüber dem Beschwerdeführer ein rechtsstaatliches Rechtssystem zu gewähren haben.

Hiernach haben sich alle Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die hier zu diesen Verfahren involvierten waren, strafbar gemacht, dass Recht gebeugt und somit ihr Amt verletzt. Sie haben sich der Amtsträgerverletzungen durch alle Instanzen und auf hieraus resultierenden  Verfahrenswege schuldig gemacht.

Hiernach ist bewiesen und belegt, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist und die Grund- und Menschenrechte missachtet. Mit keinem Rechtsmittel oder mit aus diesen kriminellen Handlungen resultierenden Strafverfahren konnte dieses Unrecht aufgehoben oder beseitigen werden. Der Beschwerdeführer hatte gegen diesen willkürlichen und missbräuchlichen Rechtsauslegungen keine Chance. Der Beschwerdeführer war der deutschen Justiz hilflos ausgeliefert.

Die Klagen wie die Strafanzeigen sind hier auch durch die hier beschuldigten Richter im Vorsatz kriminell abgewiesen worden und verletzen somit fundamentale Menschenrechte.

Manfred Wehrhahn